Ich stimme nicht mit dem Rückgabegrund des Käufers überein
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11-02-2025 09:12
Es gab meines Wissen nach mal bei Rückgabeanfragen eine Option "Ich stimme nicht mit dem Rückgabegrund des Käufers überein" oder so ähnlich. Erscheint die erst unter gewissen Umständen oder nach einer bestimmten Zeit?
Ich möchte keine Rückgabe akzeptieren und die Rücksendekosten übernehmen, wenn ein Käufer nicht richtig lesen kann und eine Rückgabe mit "nicht wie beschrieben" öffnet.
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11-02-2025 09:21
Dabei geht es nicht unbedingt um das "nicht richtig lesen", sondern auch darum, dass Artikelbeschreibungen in der App ausgeblendet werden. Besonders mit dem Hintergedanken, dass man niemandem vorschreiben kann, über welches Endgerät er einkauft.
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11-02-2025 09:24
Naja ich kann schon erwarten dass ein Käufer die Artikelbeschreibung auf egal welchem Endgerät liest. Vor allem wenn schon in der ersten Zeile alles relevante steht. Gerechtfertig sind falche Rückgabegrunde jedenfalls nicht wenn der Käufer nicht in der Lage ist Beschreibungen zu lesen.
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11-02-2025 09:27
Die gleiche Erwartungshaltung habe ich (und viele andere) auch, nur sieht die Realität oftmals anders aus.
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11-02-2025 09:29
Und genau deswegen gibt/gab es die Option "Ich stimme nicht mit dem Rückgabegrund des Käufers überein". Nur wo?
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11-02-2025 09:34 - bearbeitet 11-02-2025 09:35
Die erst eingeblendet, wenn das Gerät oder Artikel zurückgeschickt wurde.
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11-02-2025 09:34
Hallo @itec-systems ,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Wenn ein Käufer den falschen Artikel erhält, der Artikel beschädigt ist oder von der Beschreibung im Angebot abweicht, ist der Kauf über den Grundsatz zum eBay-Käuferschutz abgesichert. In diesem Fall kann der Käufer den Artikel an dich zurücksenden, auch wenn du in deinen Rücknahmebedingungen „Keine Rücknahme“ festgelegt haben.
Falls eBay eingeschaltet wird, können wir den Käufer bitten, den Artikel an dich zurückzuschicken, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Wir können nicht entscheiden, ob der vom Käufer erhaltene Artikel mit der Beschreibung im Angebot übereinstimmt
- Du bietest Rücknahmen an und deine angegebene Rückgabefrist gilt
- Du hast bereits angeboten, eine Rückgabe zu akzeptieren
Liebe Grüße
Elke
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11-02-2025 09:38
Moin ,
habe es zuletzt auch am Desktop die AB bei manchen Artikeln suchen müssen, meistens Artikel die mit einem Template erstellt wurden, extra Link .....bei soviel mit Werbung geklatschte Seite , total unübersichtlich
........
komischerweise bei Chinesen war es clean, die sind scheinbar immer einen Schritt vorraus
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11-02-2025 09:39 - bearbeitet 11-02-2025 09:43
Das trifft aber nicht das Thema, so wie es @itec-systems beschreibt.
Ein klassisches Beispiel von mir:
Jemand bestellt bei mir eine Fritz!Box 7590 AX V2 (20002998)
Diese Fritz!Box hat keinen ISDN-Anschluss. Darauf wird in der Artikelbeschreibung hingewiesen und auch auf den Herstellerproduktfotos ist dieser Anschluss nicht abgebildet.
Ein Besteller*ìn moniert den fehlenden ISDN-Anschluss.
Kommt dann als Rückgabegrund "nicht wie beschrieben" entspricht das nicht den Tatsachen, sondern eher der Aussage "nicht richtig gelesen".
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11-02-2025 09:46
Hallo elke@ebay
vielen Dank für Deinen, in diesem Zusammenhang, wenig hilfreichen Beitrag.
Grundsätzlich ist es wohl (hoffentlich) jedem gewerblichen Verkäufer nur allzu bewußt, das er immer dazu genötigt werden kann, einen Artikel zurück zu nehmen - dazu bedarf es noch nicht einmal die Angabe eines Grundes seitens des Käufers - das sagt schlicht und ergreifend das Fernabsatzgesetz aus.
Das Thema das sich Kunden mit der Angabe eines falschen Grundes die Rücksendekosten erschleichen hatten wir allerdings bereits des öfteren, ohne das Ebay eine brauchbare Lösung für dieses Problem zur Verfügung stellen kann oder will.
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
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11-02-2025 09:47
Sorry das hilft mir erstmal gar nicht weiter...
Meine Frage war doch ganz klar klar.
Wo/Wie/Wann gibt es die beschriebene Funktion
"Ich stimme nicht mit dem Rückgabegrund des Käufers überein"
Wenn ich die Rückgabe vorab akzeptieren und die Rücksendung abwarten muss hab ich wieder ungerechtfertige Rücksendekosten bezahlen müssen.
Und nur mal so ohne eine Grundsatzdiskussion starten zu wollen. Vielleicht sollte dem VK mit 100% und tausenden Bewertungen etwas mehr geglaubt werden......
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11-02-2025 09:49
Schau mal bitte unter "Details" zu einer Rückgabe. Dort sind mehrere Gründe hinterlegt. Ich kann Dir aber tagesaktuell nicht sagen, ob diese überarbeitet wurden.
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11-02-2025 09:59
Hallo @itec-systems ,
danke für deine Rückmeldung.
Bei diesem Rücksendegrund kannst du nur die Rückgabe akzeptieren oder eine vollständige bzw. Teilrückerstattung anbieten.
Was du tun kannst, ist deinen Käufer zu melden, wenn ein Verstoß gegen die eBay- Grundsätze vorliegt oder er den Rückgabeprozess mißbraucht hat.
Liebe Grüße
Elke
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11-02-2025 10:09
Hallo Elke,
bitte nich böse nehmen aber wieso bekomme ich die Antwort auf die Frage nicht?
Wo/Wie/Wann gibt es die beschriebene Funktion
"Ich stimme nicht mit dem Rückgabegrund des Käufers überein"
Ich meine mich zu erinnern genau diese bei einem Rückgabeprozess schon mal gesehen zu haben. Die Frage ist nur wo und wann.
Erscheint die Option erst wie ttd4it sagt NACH einer Rückgabe ?
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11-02-2025 10:11
Hallo @itec-systems ,
diese Option gibt es bei dieser Rückgabeanfrage nicht.
Du kannst hier nur die Funktion "Käufer melden" nutzen.
Es tut mir sehr leid, dass ich dir nicht die gewünschte Antwort geben kann.
Liebe Grüße
Elke
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11-02-2025 10:48
@itec-systems schrieb:Hallo Elke,
bitte nich böse nehmen aber wieso bekomme ich die Antwort auf die Frage nicht?
Wo/Wie/Wann gibt es die beschriebene Funktion
"Ich stimme nicht mit dem Rückgabegrund des Käufers überein"
Ich meine mich zu erinnern genau diese bei einem Rückgabeprozess schon mal gesehen zu haben. Die Frage ist nur wo und wann.
Erscheint die Option erst wie ttd4it sagt NACH einer Rückgabe ?
Erschreckend, wie wenig hilfreich der Community Support in deinem Fall hier ist, aber hier ist deine gesuchte Antwort:
Kurz gesagt: diese Option gibt es tatsächlich, aber erst wenn du einen Fall öffnest. Das geht erst nach einer gewissen Zeit.
Langversion:
Wenn der Käufer eine solche Rückgabe mit "Problem" öffnet, hast du eine Frist, in der du darauf reagieren musst. Lass diese Frist verstreichen, denn nach Ablauf der Frist kannst du eBay einschalten. Mach das und wähle "Ich bin mit dem Rückgabegrund des Käufers nicht einverstanden" aus. Schreib deine Begründung dazu.
Es wird dann ein Fall geöffnet. Wenn der für dich entschieden wird, kann der Käufer dich auch nicht mehr negativ bewerten.
Es ist dabei wichtig, dass du eBay einschaltest bevor der Käufer es macht, also stell dir ggfs. nen Wecker auf kurz nach Mitternacht.
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11-02-2025 10:54
Hallo @schrauben-seidel ,
danke für deine Unterstützung.
Natürlich kann man die Einigungsfrist auch einfach aussitzen, nur das empfehlen wir hier nicht.
Es ist immer besser, eine gemeinsame und einvernehmliche Lösung zu finden, bevor eBay eingeschaltet wird.
Das ist keine Garantie dafür, dass der Fall dann auch tasächlich für den Verkäufer entschieden wird.
Wir prüfen dabei immer beide Seiten, also Käufer und Verkäufer, und treffen danach eine faire Entscheidung gemäß unseren Richtlinien zum eBay- Käuferschutz.
Liebe Grüße
Elke
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11-02-2025 11:05
elke@ebay schrieb:Hallo @schrauben-seidel ,
danke für deine Unterstützung.
Das wusste ich gar nicht.
Liebe Grüße
Elke
Sehr gerne!
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11-02-2025 11:11
Wisst ihr was lustig ist?
Genau vor 5 min eine erneute Rückgabe wegen "nicht wie beschrieben" erhalten.
Bei den Rückgabefotos ist eine Sendung von einem anderen Verkäufer fotografiert worden und meine Sendung ist sogar noch auf dem Versandweg nach Italien und wurde erst gestern verschickt!🤣
Im Leben nicht würde ich so eine Rückgabe akzeptieren!
Dank der Ebay Mechanik habe ich nun 2 unberechtigte Einträge in den Servicestatistiken für die ich wieder absolut keine Schuld trage. Ebay muss hier endlich mal was dagegen machen. elke@ebay
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11-02-2025 11:14
Hallo @itec-systems ,
ich kann dich gut verstehen.
Die Einigungsphase müssen wir hier auch abwarten, vorher können und dürfen wir nicht eingreifen.
Nach Ablauf dieser Frist kannst du eBay einschalten und damit eBay- Verkäuferschutz beantragen, sollte es vorher zu keiner Einigung mit deinem Käufer gekommen sein.
Unabhängig davon kannst du auch hier die Funktion "Käufer melden" nutzen.
Liebe Grüße
Elke
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