Käufer gibt vorsätzlich falschen Rückgabegrund an um Rücksendekosten abzuwälzen
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30-05-2025 18:30
Ein Käufer öffnet eine Rückgabe mit der Begründung:
-Falscher Artikel geliefert
Auf Nachfrage und bitte ein Bild von den gelieferten Artikeln hoch zu laden
wir ein Bild von exakt den gekauften und versendeten Artikeln hoch geladen.
Als ich den Käufer darauf hin wies, das er das Rückgabesystem mit falschen
Angaben missbraucht um die Rücksendekosten abzuwälzen , die Aufgrund meiner Rückgabebedingungen
und dem gesetzlicher Widerrufsrecht, klar definiert sind, bekam ich
als Antwort das die Teile nun Mangelhaft wären.
Auch das ist gelogen und anstatt die Artikel auf eigene Kosten zurück zu senden,
wird das volle Programm seitens des Käufers durchgeszogen.
Diesmal bleibe ich meiner Linie treu und habe den Käufer gemeldet.
Zusätzlich werde ich falls nötig zivilrechtliche Schritte einleiten
und wenn EBAY trotz offensichtlichem und bewiesenem Betrugsversuch des Käufers dem
zustimmt auch gegen Ebay vorgehen.
Es kann nicht sein das man als Verkäufer derart benachteiligt und diskriminiert wird.
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30-05-2025 18:34
Mal angenommen es geht vor Gericht und der Käufer behauptet sich bei der Angabe des Rückgabegrundes vertippt zu haben, aber dies noch rechtzeitig verbessert.
Wie entscheidet wohl der Richter?
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30-05-2025 20:00
richtig, wieder ein Fall der beweißt das Ebay klar gegen geltende Gesetze verstösst und mit diesen falschen Hausregeln nur Fehler , Unmut , Ärger , Geldverlust, graue Haare und vor allem schlechte Verkauf Erlebnisse für Verkäufer produziert.
Das Problem ist, das du nicht richtig geholfen bekommst von Ebay, auf normalem Weg , da kein Telefon Support Mitarbeiter genau weiß was er zu tun hat, da die Hausregeln für die Rückgabe , total verquer, kompliziert und einfach nur unsinnig sind.
Es kann doch nicht sein, das man nur von den hier wirklich Top Mitarbeiter im Forum , echte Hilfe bekommt.
Das man das so über einen Großkonzern schreiben muss , macht wirklich keinen guten Eindruck.
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01-06-2025 06:07
Das dürfte ziemlich schwierig werden denn
auf meine Nachfrage über Nachrichten hat er sogar ein Bild hoch geladen das eindeutig bestätigt,
dass der gelieferte Artikel genau dem beschriebenem entspricht.
Nachdem ich Ihn nochmals darauf hin wies, das die gelieferten Artikel den Angebot entsprechen, behauptet der Käufer die gelieferten Teile wären Mangelhaft !
Da die gelieferten Teile exakt der Beschreibung entsprechen und auch nicht Mangelbehaftet sind, lasse ich nicht die Rücksendekosten auf mich abwälzen.
Außerdem hat der Käufer bereits die angeblich fehlenden Teile, die nicht Bestandteil des Angebots waren bei mir nachgekauft.
Er hätte also jederzeit seinen angeblichen Erklärungsirrtum, so nennt man ds im Juristendeutsch,
revidieren können.
Der Käufer ist seit 2001 dabei und hat 4.288 Artikel verkauft!
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01-06-2025 06:36
Genau!
Für mich ist das ganz Klar gesetzlich geregelt.
Wenn sich Ebay Aufgrund Ihres Käzferschutzversprechens icht an die Gesetze halten will,
sollen die eben die Kosten dafür übernehmen.
In dem ganzen Prozedere mit den 2% Reklamationsraten und bei deren
überschreiten mit höheren Gebühren, dass schreit doch förmlich
danach dass es nur darauf hinaus laufen soll mehr Gebühren zu kassieren.
Übrigens kann ich in den Ebay AGB`s nichts finden das
1. der Ebay-Käuferschutz über dem Gesetz steht
2. die Kosten die durch Missbrauch des Rückgabeprozess durch den Käufer
verursacht werden dem Verkäufer aufgelastet werden dürfen
3. der Anscheinsbeweis den Ebay in solchen Fällen
anwendet ist generell umstritten und vermutlich ebenso gesetzeswidrig.
Ich bin kein Jurist, bezweifle aber ob diese Vorgehnsweise einer juristischen Untersuchung
stand halten würden.
Nun könnte man sagen, wenn man damit nicht einverstanden ist, soll man eben nicht auf
dieser Plattfprm verkaufen.
Nein, eben nicht auch die Verkäufer haben rechte die gesetzlich geregelt sind und nich willkürlich beschnitten werden dürfen!
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01-06-2025 08:40
@raffke2012 schrieb:Mal angenommen es geht vor Gericht und der Käufer behauptet sich bei der Angabe des Rückgabegrundes vertippt zu haben, aber dies noch rechtzeitig verbessert.
Wie entscheidet wohl der Richter?
Der Käufer behauptet zusätzlich, daß der Artikel mangelhaft sei. Kein Artikel kommt gänzlich ohne kleinste Spuren beim Käufer an. Da wären laut ebay die Rücksendekosten beim Verkäufer.
Wenn ein Gericht eine Klage wegen Rücksendekosten überhaupt annimmt, entstehen Kosten im niedrigen 4-stelligen Bereich. Die Chance auf Erfolg?
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01-06-2025 08:58 - bearbeitet 01-06-2025 09:01
Guten Morgen @hobido3d ich habe es gerade geschrieben. Käufer sagt jetzt Ware mangelhaft. Du kannst 100% ausschließen, daß kein kleinster Kratzer irgendwo vorliegt, keine Delle in der Verpackung war usw. ? Kaum. Alles hat irgendwo eine Minischarte.
Bevor das vor Gericht geht, hat dir der Anwalt deines Vertrauens schon ein paar Hunderter abgeknöpft. Ob eine solche Klage wegen der Rücksendekosten angenommen wird, ist fraglich. Wenn ja, hinterlegts du die Kosten für die Instanzen. Oft geht sowas über Jahre. Am Ende gibt es möglicherweise einen Vergleich der dich wieder kostet. Wenn der Käufer klug ist, wird der keinen Cent berappen müssen.
Und gegen eBay vorgehen? Gegen was? Gegen das, was du selbst bestätigt hast (z.B. AGB)? Als erstes wird dich beim Kadi einer fragen, wer dich denn zum online-Handel gezwungen hat ....
Berichte doch mal von deinen Erfolgen im Rechtsstreit.
Der Käufer selbst nutzt nur die Möglichkeiten, die du ihm zur Verfügung gestellt hast mit deinem Verkaufsangebot. Ich frage mich immer, ob wegen der paar Rücksendekosten im Ernstfall der eigene Onlinehandel zusammenbricht und die Privatinsolvenz droht? Dann ist am Geschäftsmodell etwas falsch und die Gesamtkalkulation mangelhaft.
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01-06-2025 09:14
danke, genau aus diesen Gründen haben wir unseren Verkauf nach 30 Jahren Mitgliedschaft bei Ebay beendet.
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01-06-2025 09:32
Und gegen eBay vorgehen? Gegen was? Gegen das, was du selbst bestätigt hast (z.B. AGB)? Als erstes wird dich beim Kadi einer fragen, wer dich denn zum online-Handel gezwungen hat ....
richtig , zum Glück ist da auf EU Ebene was am laufen , weil ja nicht nur Ebay gesetzeswiedrig seine AGB/Hausregeln nutzt um eindeutig klar gesetzliche Regelungen auszuhebeln,
sind die EU Menschen was am kochen , um solche Vergehen in Zukunft auszuschliessen .
(Das wäre das erste mal, das was gescheites aus der EU kommt.)
Es ist nämlich auch im Gesetzt niedergeschrieben, das eine solche Vorgehensweise verboten ist.
Für was gibt es sonst Gesetze, wenn jeder machen kann was er will, nur weil er zu groß geworden ist .
Hier mal eine Zeile , aus unserer Antwort:
Haben Sie konkrete Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten durch eBay, können Sie dies einerseits gegenüber der Bundesnetzagentur als zuständiger Aufsichtsbehörde für Handelsplattformen zur Anzeige bringen, die die Vorwürfe sodann prüfen muss und aufsichtsrechtlich einschreiten kann. Dies ist etwa online hier möglich: https://www.dsc.bund.de/DSC/DE/3Verbraucher/3VB/start.html
je mehr das tun, umso wacher wird diese Behörde.
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01-06-2025 11:04
Hallo @hobido3d !
Ich wollte mir deine verkauften Artikel mal anschauen,
aber leider kommt immer:
Hoppla. Die Seite kann anscheinend nicht geladen werden.
Falls du Artikel zum Verkauf eingestellt haben solltest,
da ist nichts zu sehen.
*****************************************************************************************************************************WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
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01-06-2025 11:26
@modellbahn-hessen schrieb:danke, genau aus diesen Gründen haben wir unseren Verkauf nach 30 Jahren Mitgliedschaft bei Ebay beendet.
Das glaube ich nicht, ist aber ein anderes Thema. 😎
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01-06-2025 12:28
Das mag bei deinen gebrfauchten Zeischriften zutreffen,
auf meine Artikel jedenfalls nicht, da gibt es keinen Mangel.
Informieren dich Bitte erst mal was ein Mangel ist und wie damit umzugehen ist.
Und außerdem hat der dies erst behauptet nachdem nachgewiesen wurde, das er bekommen hat was er bestellt hat.
Also Eindeutig eine unwahre Tatsachenbehauptung!
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01-06-2025 12:38
Auch wieder falsch.
Der Käufer nutzt nicht die Möglchleiten die ICH ihm zur Verfügung stelle
sondern die die Ebay Rechtswiedrig zur Verfügung stellt.
Wenn dir das alles Schnuppe ist und du dich gern übern Tisch ziehen lässt, Bitte.
Bei mir geht es um Prinzipien, Recht und letzendlich um mein Geld.
Übrigens kann ich in den Ebay AGB`s nichts finden das
1. der Ebay-Käuferschutz über dem Gesetz steht
2. die Kosten die durch Missbrauch des Rückgabeprozess durch den Käufer
verursacht werden dem Verkäufer aufgelastet werden dürfen
3. der Anscheinsbeweis den Ebay in solchen Fällen
anwendet ist generell umstritten und vermutlich ebenso gesetzeswidrig.
Wenn du was Gegenteiliges gelesen hast bitte nicht nur daherlabern, Fakten bringen!
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01-06-2025 12:45
Warum wundert mich das jetzt nicht?
Wahrscheinlich von der Putzfrau programmiert 😂
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01-06-2025 13:34
warum glaubst du das nicht?
wir sind mit anderen Accounts seit 1995 bei Ebay, da war Ebay noch Alando , wir haben die alte Mitgliedsnummer 14 , nach uns kamen die ganzen anderen Millionen Mitglieder.
modellbahn-hessen wurde komplett vom Verkauf bei Ebay gestoppt, jetzt schon fast 8 Monate.
29 Jahre hatten wir nie einen Mangeleintrag wegen, wir hätten uns nicht um den Versand für den Kunden gekümmert.
Die DHL hatte das Paket zerstört, wir haben ein Ersatzzahlungs Verfahren bei der DHL gemacht, (Schriftlich beweisbar ),das hat leider 7 Wochen gedauert, eine Vorabrückzahlung an den Kunden , konnte nicht erfolgen , da der Kunde einen Fall eröffnet hat = ist alle Zahlungen gesperrt , warum ? das weiß nur Ebay .
Dadurch ist die Frist abgelaufen und Ebay hat den Kaufpreis ersetzt und uns 2 Mängel eingetragen.
Natürlich Einspruch, aber wie immer bei Ebay abgelehnt .
Ja und da war unsere logische Folge, alle laufenden Auktionen sofort gelöscht und den Verkauf 100% eingestellt.
Unsere Anwaltschaft hat diesen Fall übernommen und das Verfahren ist noch am laufen.
Solange Ebay nicht diese beiden Mängel ( es waren 2 Artikel in einem Paket) löscht , bleibt unser Verkauf beendet.
Wir haben diesen Geschäftszweig auf ander Vertriebskanäle umgelegt und fahren sehr gut und vor allem ohne Ärger und Nerven zu verlieren, damit.
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01-06-2025 13:57
@*sweet-melody* schrieb:Hallo @hobido3d !
Ich wollte mir deine verkauften Artikel mal anschauen,
aber leider kommt immer:
Hoppla. Die Seite kann anscheinend nicht geladen werden.
Falls du Artikel zum Verkauf eingestellt haben solltest,
da ist nichts zu sehen.
Der allseiots bekannte Forenfehler, weil er den Nutzernamen geändert hatte.
https://www.ebay.de/sch/i.html?_trksid=p3692&_ssn=hobido3d
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01-06-2025 14:00
Wenn der Kunde nachweislich einen falschen Rückgabegrund gewählt hat, dann ziehe die Rücksendekosten einfach von der Erstattung ab. Fertig.
Und warum wird immer am lautesten von denen über die ebay-Regeln geschimpft, die diese aber selber nicht einhalten.
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01-06-2025 14:11
Danke, @gebraucht-ist-gut !
Wie hast du den Namen gefunden?
*****************************************************************************************************************************WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
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01-06-2025 14:18 - bearbeitet 01-06-2025 14:20
@*sweet-melody* schrieb:Danke, @gebraucht-ist-gut !
Wie hast du den Namen gefunden?
Wenn man auf den Link hier im Forum klickt, dann öffnet sich die Verkäuferseite/Bewertungsseite mit dem alten Namen (wdf-service) - dann einfach den alten durch den neuen (mit dem er jetzt hier schreibt) ersetzen.
Wer von dem Forenfehler betroffen ist, sieht man immer nach einen Klick auf die Bewertungsseite ("hoppla ...")
LG
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01-06-2025 14:20
@modellbahn-hessen schrieb:warum glaubst du das nicht?
wir sind mit anderen Accounts seit 1995 bei Ebay, da war Ebay noch Alando , wir haben die alte Mitgliedsnummer 14 , nach uns kamen die ganzen anderen Millionen Mitglieder.
modellbahn-hessen wurde komplett vom Verkauf bei Ebay gestoppt, jetzt schon fast 8 Monate.
29 Jahre hatten wir nie einen Mangeleintrag wegen, wir hätten uns nicht um den Versand für den Kunden gekümmert.
Die DHL hatte das Paket zerstört, wir haben ein Ersatzzahlungs Verfahren bei der DHL gemacht, (Schriftlich beweisbar ),das hat leider 7 Wochen gedauert, eine Vorabrückzahlung an den Kunden , konnte nicht erfolgen , da der Kunde einen Fall eröffnet hat = ist alle Zahlungen gesperrt , warum ? das weiß nur Ebay .
Dadurch ist die Frist abgelaufen und Ebay hat den Kaufpreis ersetzt und uns 2 Mängel eingetragen.
Natürlich Einspruch, aber wie immer bei Ebay abgelehnt .
Ja und da war unsere logische Folge, alle laufenden Auktionen sofort gelöscht und den Verkauf 100% eingestellt.
Unsere Anwaltschaft hat diesen Fall übernommen und das Verfahren ist noch am laufen.
Solange Ebay nicht diese beiden Mängel ( es waren 2 Artikel in einem Paket) löscht , bleibt unser Verkauf beendet.
Wir haben diesen Geschäftszweig auf ander Vertriebskanäle umgelegt und fahren sehr gut und vor allem ohne Ärger und Nerven zu verlieren, damit.
Das ist ja nicht verboten, @modellbahn-hessen .
Nur so komplett weg von ebay seid ihr ja nicht. 😉
Deswegen meine Erwähnung an dich.