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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Hallo zusammen,

 

eBay hat kürzlich Änderungen an den Bewertungsrichtlinien angekündigt, die ab dem 3. November in Kraft treten.

Ich wollte das hier einmal zusammenfassen und zur Diskussion stellen, weil ich die Auswirkungen für Verkäufer ehrlich gesagt ziemlich problematisch finde.

 

Kurz zusammengefasst:

 

 

  • Automatische positive Bewertungen:

    Erfolgen 7 Tage nach dem spätesten Lieferdatum, wenn die Sendungsverfolgung passt und keine Probleme gemeldet wurden.

    → Diese Bewertung kann der Käufer jederzeit wieder ändern, sobald ein „negatives Signal“ auftritt (z. B. Rückgabe, Teilrückerstattung oder Beschwerde).

  • Keine Entfernung negativer Bewertungen bei Rückgaben:

    Wenn der Käufer eine Rückgabe eröffnet – auch bei beschädigten oder benutzten Artikeln – und der Verkäufer einen Teilbetrag abzieht, bleibt eine negative oder neutrale Bewertung künftig bestehen.

    Eine Entfernung durch eBay ist dann nicht mehr möglich, selbst wenn der Verkäufer völlig korrekt gehandelt hat.

 

Aus Verkäufersicht ist das ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Käufer werden noch stärker geschützt, während Verkäufer kaum Möglichkeiten haben, sich gegen ungerechtfertigte Bewertungen zu wehren. 

 

Ich habe eBay bereits direkt dazu geschrieben – leider wurde bestätigt, dass diese Änderungen so umgesetzt werden.

Aus Verkäufersicht ist das hoch problematisch, da der Verkäuferschutz damit de facto weiter eingeschränkt wird. Käufer, die Artikel mutwillig beschädigt zurücksenden, können uns weiterhin negativ bewerten, während Verkäufer keine Möglichkeit mehr haben, diese Bewertungen entfernen zu lassen.

 

Gerade bei großen Accounts mit tausenden Bewertungen ist das extrem ärgerlich – positive Bewertungen zählen kaum, aber jede einzelne negative bleibt hängen.

 

Ich finde, eBay sollte diese Änderungen dringend überdenken.

Vielleicht hilft es, wenn mehr Verkäufer hier in der Community aktiv werden und ihre Erfahrungen oder Meinungen dazu teilen. Nur so bekommt eBay ein realistisches Bild, wie sich solche Entscheidungen auf den Alltag von Verkäufern auswirken.

 

Mehr dazu könnte Ihr in den "Grundsatz zu Bewertungen" lesen.

 

Viele Grüße

Nachricht 1 von 73
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72 ANTWORTEN 72

Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Folgendes erachte ich als abolut unakzeptablen Höhepunkt:

 

  • "Keine Entfernung negativer Bewertungen bei Rückgaben:

    Wenn der Käufer eine Rückgabe eröffnet – auch bei beschädigten oder benutzten Artikeln – und der Verkäufer einen Teilbetrag abzieht, bleibt eine negative oder neutrale Bewertung künftig bestehen.

    Eine Entfernung durch eBay ist dann nicht mehr möglich, selbst wenn der Verkäufer völlig korrekt gehandelt hat."

Das spielt den Käufern noch mehr in die Karten, und vor allem denen die denken sie könnten zerstörte / defekte Ware zurücksenden und die VK dürfen nichtmal einen Teilbetrag abziehen, auch wenn der Käufer eindeutig der Schuldige ist!

Unglaublich, aber typisch ebay 👎

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

@perfect-sally , @re-markt 

 

ich lese den Grundsatz noch etwas weiter:

 

Um globale Vorschriften einzuhalten, werden wir ab dem 3. November negative oder neutrale Bewertungen in den folgenden Rückgabefällen nicht mehr entfernen, sofern sie unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen:

  • Der Verkäufer hat kostenlose Rücksendungen angeboten, die Rückgabe bearbeitet und eine Rückerstattung vorgenommen.
  • Ein Artikel wurde gebraucht oder beschädigt zurückgesandt, und der Verkäufer hat einen Betrag von der Rückerstattung des Käufers abgezogen.

An unseren bestehenden Verkäuferschutzmaßnahmen ändert sich nichts. Das gilt auch, wenn ein Käufer einen Artikel nach der Nutzung oder in beschädigtem Zustand zurücksendet.

Alle Bewertungen, die nach der bisherigen Richtlinie entfernt wurden, bleiben auch nach dem Inkrafttreten der neuen Regel am 3. November entfernt.

 

Danach greift doch der Verkäuferschutz weiterhin. Insgesamt ist diese Info doch ein Widerspuch in sich.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 3 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Ich wusste nicht, dass sich deutsche Händler bei ebay.de an globale Vorschriften orientieren müssen!

Als ob wir hier und in der EU nicht genug traktiert werden, nun müssen es auch noch globale Vorschriften sein.

Der Verkäuferschutz wird immer mehr kleiner geschrieben und die Käufer dürfen sich austoben und man bleibt auf der Strecke.

 

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 4 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Moin @perfect-sally 

 

ich versuche ja schon lange, den globalen Unsinn von Ebay zu vermeiden, indem ich auschließlich innerhalb Deutschlands versende und alle anderen Länder von der Lieferung ausschließe, weil ich keinen Bock habe, mich durch die unterschiedlichen AGB der anderen Ebay-Gesellschaften zu arbeiten, deren Sprachen ich zum Teil ja noch nicht einmal verstehe.

 

Irgendwann ist es dann doch soweit, daß ich mich nur noch um Frau, Hunde und Garten kümmere. Die derzeitige (auch interne) Entwicklung bei Ebay trägt sicherlich nicht dazu bei, meine Motivation, hier weiterzumachen, zu erhöhen. Aber ich habe hier ja schon häufig genug gelesen "Reisende soll man nicht aufhalten"

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 5 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

@petersmodellbahnstuebchen 

Moin Peter,

ganz deiner Meinung. Für mich wird es Zeit, andere Verkaufswege zu fördern um den Unsinn hier nicht mehr mitmachen zu müssen.

Als VK ist man hier nur noch im Nachteil und das mehr und mehr.

 

Viele Grüße aus dem wilden Süden

 

Thomas

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 6 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Ich finde die Idee von automatisch positiven Bewertungen grundsätzlich gut.
Da man sie im Nachhinein immer noch ins Negative ändern kann, bleibt es im Prinzip wie bisher – nur mit dem Unterschied, dass der Käufer sonst von Anfang an negativ bewertet hätte.

Beim zweiten Punkt bin ich mir allerdings nicht ganz sicher, ob ich ihn richtig verstehe.
Wenn ein Käufer eine negative Bewertung abgibt (egal aus welchem Grund) und die Ware anschließend zurückschickt, gilt Folgendes:

  • Fall 1: Der Käufer hat die Ware manipuliert und sie nicht im ursprünglichen Zustand zurückgesendet → Die negative Bewertung bleibt bestehen und wird nicht entfernt.

  • Fall 2: Die negative Bewertung hatte einen anderen Grund, und die Rücksendung wurde z. B. auf dem Rückweg durch die Post beschädigt → Dann bleibt die negative Bewertung wie bisher zulässig.

Habe ich das so richtig verstanden? Also die relvenatestes Änderung welche natürlich absolut unfair ist wäre somit "nur" Fall 1.

Nachricht 7 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

  • Keine Entfernung negativer Bewertungen bei Rückgaben:

    Wenn der Käufer eine Rückgabe eröffnet – auch bei beschädigten oder benutzten Artikeln – und der Verkäufer einen Teilbetrag abzieht, bleibt eine negative oder neutrale Bewertung künftig bestehen.

    Eine Entfernung durch eBay ist dann nicht mehr möglich, selbst wenn der Verkäufer völlig korrekt gehandelt hat.

 

Mir erschließt sich gar nicht der Sinn in diesem Vorgehen.

 

Statt dem zunehmenden Betrug durch Käufer entgegen zu wirken, bekommen die VK noch zusätzlich einen auf den Deckel.

 

Soll damit verhindert werden, dass Teilbeträge abgezogen werden?

 

Mehr denn je scheinen mir die VK hier nur noch Freiwild zu sein, für alle.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 8 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Ich sehe bei der neuen Bewertungsregelung mehrere Probleme:

1️⃣ Rückgaben mit Wertminderung:

Wenn ein Käufer die Ware defekt oder unvollständig zurückschickt und ich deshalb einen Teilbetrag einbehalte, ist eine negative Bewertung praktisch vorprogrammiert.  Unfair gegenüber Verkäufern. 

 

2️⃣ Rückgabeprozess über das eBay-Tool:

Das offizielle Rückgabe-Tool verliert dadurch an Bedeutung. Früher war man als Verkäufer hier etwas geschützt, jetzt könnte man die Rückgabe auch direkt mit dem Kunden klären – da eine negative Bewertung ohnehin jederzeit möglich bleibt, egal ob korrekt abgewickelt oder nicht.

 

3️⃣ Detaillierte Verkäuferbewertungen (DSR):

Diese Punkte (Artikelbeschreibung, Versandkosten, Versandzeit etc.) sollten doch völlig ausreichen, um die Verkäuferleistung abzubilden. Das aktuelle Bewertungssystem ist veraltet und einseitig käuferorientiert – der Käuferschutz bietet ohnehin schon umfassende Absicherung für Kunden.

 

4️⃣ Produktbewertungen landen beim Verkäufer:

Häufig werden reine Produktbewertungen im Verkäuferprofil abgegeben, statt beim Artikel selbst – das verzerrt das Bild und benachteiligt Verkäufer zusätzlich.

 

5️⃣ Automatische positive Bewertung:

Klingt erstmal gut, bringt aber wenig, wenn sie jederzeit widerrufen werden kann. Für etablierte Verkäufer mit tausenden Bewertungen macht das keinen Unterschied – nur für Neueinsteiger ist das kurzfristig hilfreich.

Nachricht 9 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Ein freundliches *Hallo* in die Runde!

 

 

 

  • Keine Entfernung negativer Bewertungen bei Rückgaben:

    Wenn der Käufer eine Rückgabe eröffnet – auch bei beschädigten oder benutzten Artikeln – und der Verkäufer einen Teilbetrag abzieht, bleibt eine negative oder neutrale Bewertung künftig bestehen.

    Eine Entfernung durch eBay ist dann nicht mehr möglich, selbst wenn der Verkäufer völlig korrekt gehandelt hat.

 

Wenn der Verkäufer alles richtig gemacht hat, dann ist eine negative Bewertung

nicht gerechtfertigt und gehört gelöscht. Wenn das jetzt ab 3. November so nicht

mehr möglich ist, dann hat der VK nur die Möglichkeit, die Löschung außerhalb von eBay

einzuklagen..

 

*An unseren bestehenden Verkäuferschutzmaßnahmen ändert sich nichts. Das gilt auch, wenn ein Käufer einen Artikel nach der Nutzung oder in beschädigtem Zustand zurücksendet.*

 

Welche Verkäuferschutzmaßnahmen genau? Wo sind die Ausnahme ?

*****************************************************************************************************************************

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 10 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer


@re-markt  schrieb:

 

5️⃣Automatische positive Bewertung:

Klingt erstmal gut, bringt aber wenig, wenn sie jederzeit widerrufen werden kann. Für etablierte Verkäufer mit tausenden Bewertungen macht das keinen Unterschied – nur für Neueinsteiger ist das kurzfristig hilfreich.


Ich weiß nicht, ob Du diesen Punkt richtig erfasst hast. Ich sehe das komplett änderns bei diesem Punkt.

Die automatische Bewertung wird ja nur "widerrufen", wenn der Käufer eine eigene Bewertung abgeben sollte - quasi wird das dann "überschrieben" - egal ob nun mit eigenem Rext positiv oder nun dann anders.

Damit sollte es sich eigentlich auch für Vielverkäufer positiv auswirken.

Ca. 50% der Verkäufe werden nicht bewertet - wenn das dann automatisch erfolgt, bedeutet dies auch das du dann 100% der Verkäufe bewertest bekommst - also dementsprechend mehr Positive bekommst.

Nachricht 11 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer


@gebraucht-ist-gut  schrieb:

@re-markt  schrieb:

 

5️⃣Automatische positive Bewertung:

Klingt erstmal gut, bringt aber wenig, wenn sie jederzeit widerrufen werden kann. Für etablierte Verkäufer mit tausenden Bewertungen macht das keinen Unterschied – nur für Neueinsteiger ist das kurzfristig hilfreich.


Ich weiß nicht, ob Du diesen Punkt richtig erfasst hast. Ich sehe das komplett änderns bei diesem Punkt.

Die automatische Bewertung wird ja nur "widerrufen", wenn der Käufer eine eigene Bewertung abgeben sollte - quasi wird das dann "überschrieben" - egal ob nun mit eigenem Rext positiv oder nun dann anders.

Damit sollte es sich eigentlich auch für Vielverkäufer positiv auswirken.

Ca. 50% der Verkäufe werden nicht bewertet - wenn das dann automatisch erfolgt, bedeutet dies auch das du dann 100% der Verkäufe bewertest bekommst - also dementsprechend mehr Positive bekommst.


◇◇◆◇◇◆◇◇

 

oder mehr negative - es gibt ja nicht wenige, die bewusst nicht bewerten, weil halt etwas nicht positiv war, sie aber auch nicht zwingend neutral oder negativ geben wollen (hatte ich unlängst, da ein Artikel nicht geliefert werden konnte bzw. wollte, da vor dem Versand (angeblich) ein Defekt festgestellt wurde - die BW-Möglichkeit ist noch vorhanden)

 

wenn dann über den Kopf des Käufers positiv bewertet wird, könnten so einige dann durchaus zu negativ tendieren, selbst wenn es vlt. ansonsten nur ein neutral geworden wäre 

 

was ist da dann Verkäufern lieber - keine oder eine neutrale oder gar negative Bewertung?

Nachricht 12 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

was ist da dann Verkäufern lieber - keine oder eine neutrale oder gar negative Bewertung?

Mir wäre es lieber, wenn sich ebay nicht überall unnötig einmischen würde und schon garnicht immer gegen die Verkäufer schießt so wie mit dem geplanten "globalen" Vorhaben 👎

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 13 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Vorteil bei "Land des Kaufens" da gibts keine Bewertungsmöglichkeit für Käufer und Verkäufer 

Nachricht 14 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Moin @3d_creativity_service 

 

ich kenne ja Deinen Beitrag nicht und muss diesen auch gar nicht kennen. Das Folgende ist auch nicht direkt an Dich persönlich gerichtet.

 

Aber es ist nunmal so, daß hier gewisse Beiträge, die aufgrund von Verstößen gegen Grundsätze, Netiquette, etc. direkt von der Moderation gelöscht werden. Darauf kann man sich mit seinen Beiträgen, Antworten, Wortwahl usw. anpassen, wenn man hier etwas adressieren möchte.

 

Daneben gibt es hier auch genügend Beiträge, in denen die Antworten von Mitgliedern, Mentor*Innen, Ebay-MA übelst angepöbelt werden, nur weil man mit der Antwort nicht das hört, was man hören will. Dann ist auch bei mir der Geduldsfaden gerissen, was äußerst selten passiert.

 

Konsequenz: Selbst wenn ich einen Lösungsansatz habe, behalte ich diesen für mich, da ich keinen Bock darauf habe, mich hier unentgeltlich einzubringen und dafür auch noch Anfeindungen und Beschimpfungen zu erhalten. Das habe ich in meiner beruflichen Vergangenheit häufig gehabt, allerdings gegen sehr gute Bezahlung, sozusagen "Schmerzensgeld"

 

Selbst im halbwegs geschlossenen MhM passiert so etwas, obwohl dies nicht Mitglieder helfen Pöblern heißt.

 

Also hier im Forum Frust außen vor lassen, dann wird einem meist geholfen.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 15 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer


@3d_creativity_service  schrieb:

Meinung teilen ist prinzipiell eine gute Idee. ich hatte ebenfalls zu diesem Themenbereich eine andere Frage gestellt - wurde aber einfach ohne Feedback gelöscht, obwohl sachlich und mit Screenshots untermauert formuliert. Leider ist hier anscheinend nicht jede Frage erwünscht oder zumindest nicht von jeder person.


Und dazu braucht es nen Extra-Thread ? 

Nachricht 16 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Moin @re-markt und alle anderen,

 

ich persönlich verstehe die ganze Aufregung um das neue Vorgehen gegen die neuen automatischen Bewertungen für Verkäufer nicht.

 

Mag sein, daß ich mich in einer besonders geschützten Wohlfühl-Marktnische, nämlich dem Modellbau bewege. Ich habe in der Vergangenheit auch schon negative Bewertungen erhalten, aber zur Zeit 100 % positiv, auch ohne jemals eine Bewertungsänderung angefragt zu haben. Wobei der Anteil der gar nicht bewerteten Transaktionen selbstverständlich auch recht hoch ist.

 

Wenn jetzt ab dem 03.11. die Änderung kommt, mag es zwar durch negative Überschreibungen durch den Kunden kommen, der ein negatives oder neutrales Kauferlebnis hatte. Aber ich glaube, der hätte auch so eine negative oder neutrale abgegeben.

 

Ich glaube eher, daß die Gesamtzahl der positiven Bewertungen deutlich steigen wird.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 17 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Nein, dazu nicht. Ich hatte eine ausführliche Frage zu den neuen Bedingungen verfasst uns mit Screenshots belegt.
Nachricht 18 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Hallo @3d_creativity_service !

 

Das ist natürlich ärgerlich, zumal man dafür  ja auch Zeit geopfert hat.

Wenn bei mir ein Post gelöscht wurde, bekam ich manchmal die

Gelegenheit, ihn zu überarbeiten und dann neu abzuschicken.

Nicht immer, manchmal gar keine Benachrichtigung. Das finde ich schade,

denn wie soll man Fehler korrigieren, wenn man nicht weiß, was man falsch gemacht

hat.

 

Vielleicht ist die Entscheidung, ja auch von der KI getroffen worden.

Ja und da kann ich nur Yoda zitieren: *Viel zu lernen du noch hast*.

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WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 19 von 73
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Neue Bewertungsrichtlinien ab 3. November – massive Nachteile für Verkäufer

Ich weiß nicht, ob es vielen hier bewusst ist, aber bei Rückgaben, bei denen man einen Teilbetrag abzieht, werden die Verkaufs- und Anzeigenprovision nicht gutgeschrieben.

 

Bei mir ist das eher der Fall, dass Kunden zu wenig zurücksenden. Meinethalben 450 Statt 500 Schrauben. Und dann bringts mir eigentlich ohnehin nie was, wenn ich 10% abziehe und eBay dafür 15% oder mehr einbehält. 

 

Die entgangene Provisionsgutschrift mit in den Abzug einzupreisen, ist übrigens nicht zulässig.

 

Mir ist vollkommen bewusst, dass das bei anderen Verkäufern eine andere Geschichte ist, die zum Beispiel nur einen hochpreisigen Artikel verkauft haben und der dann beschädigt zurück kommt. Für sowas würde ich dann aber auch ohnehin nicht eine Rückerstattung mit Abzügen machen (eben dem oben dickgedruckten Teil geschuldet), sondern ein Problem melden (sprich Fall öffnen). Über den gewonnenen Fall kann man dann auch etwaige Negativbewertungen zur Transaktion löschen lassen.

 

Deshalb sehe ich das erstmal eher positiv als negativ, weil das mit den automatischen Positivbewertungen gut klingt.

Nachricht 20 von 73
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