04-01-2024 17:33
Ich sehe bei keinem gewerblichen Verkäufer eine Widerrufsbelehrung mehr.
Verfrühte ebay-Bastelstunde oder Bug?
Kann es jemand bestätigen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
06-01-2024 13:20
Hallo @zusammen wie ihr ja schon mitbekommen habt befanden sich bisher die Rücknahmenbedingungen zu einem Artikel unterhalb der Artikelbeschreibung im Bereich "Rechtliche Informationen des Verkäufers".
Mit sofortiger Wirkung wurden die Rücknahmebedingungen zum Bereich "Zahlung und Versand" verschoben.
Der Karteireiter wird im Laufe des Tages von "Versand und Zahlung" in "Versand, Rückgabe und Zahlung" umbenannt.
Durch diese Änderung findet ein Käufer die zum Artikel relevanten Informationen zukünftig kompakter und auf einem Blick. Liebe Grüße
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06-01-2024 13:27
Es gibt noch einen Lösungsansatz:
Rechtliche Informationen: "Hinweise des Verkäufers". Dort kann man natürlich auch seine Widerrufsbelehrung platzieren und muss dann einmal den Hinweis aktivieren.
Könnte dann so aussehen:
Der Aufwand besteht dann allerdings pro Artikel.
Da sind dann wieder die angeschmiert, die hunderte oder tausende Artikel haben ;(
06-01-2024 13:30
Moin alena@ebay ,
ich gehe mal davon aus, daß Ebay in Rücksprache mit Eurer Rechtsabteilung sichergestellt hat, daß die neue Anzeige abmahnsicher ist und, falls das nicht der Fall sein sollte, bei möglichen Abmahnungen die Rechtsberatungs- und Abmahnkosten übernimmt.
Ansonsten müsste ich flugs >10.000 Angebote beenden, am Montag einen RA-Termin vereinbaren und nach Änderung der > 10.000 Angebote diese wieder live stellen. Geschätzter Umsatzausfall ca. € 20.000,-.
Also mal bitte mal eine verbindliche Aussage Eurer Rechtsabteilung nachliefern.
Liebe Grüße von der Ostsee,
Peter
06-01-2024 13:32
Durch diese Änderung findet ein Käufer die zum Artikel relevanten Informationen zukünftig kompakter und auf einem Blick.
Also ich persönlich fand es kompakter, als alle diese Angaben direkt unter den rechtlichen Angaben des Verkäufers standen. Alles wichtige zusammen.
Mich würde der Grund interessieren, warum man das jetzt so zerreisst und an unterschiedlichen Orten platziert.
Ich selbst empfinde diese Veränderung überflüssig, eben weil nicht mehr alles deutlich sichtbar ist.
06-01-2024 13:32
Moin @petersmodellbahnstuebchen
ich hatte das gleich mal gemeldet als mir das bei mir und anderen aufgefallen ist. Und es wurde nur geantwortet man würde sich das mal anschauen und dann kommt ne Rückantwort. Das suggerierte mir, dass es sich um einen Fehler handelt der behoben wird. Und nun stellt sich heraus, dass es pure Absicht ist und doch wieder gebastelt wurde. Ärgert mich wirklich gewaltig 😞
Viele Grüße aus dem wilden Süden und ebenfalls ein schönes Wochenende
06-01-2024 13:43
@petersmodellbahnstuebchen nachtürlich gebe ich deine Bedenken sofort weiter und melde mich sofort wenn ich wieder Rückmeldung habe. Liebe Grüße
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06-01-2024 13:46
@Anonymous schrieb:Durch diese Änderung findet ein Käufer die zum Artikel relevanten Informationen zukünftig kompakter und auf einem Blick.
Mich würde der Grund interessieren, warum man das jetzt so zerreisst und an unterschiedlichen Orten platziert.
´Weil jetzt noch mehr Platz auf der Artikelseite ist und ebay noch mehr Anzeigenwerbung dort platzieren kann.
06-01-2024 13:50
"Habe Fertig"
Die Widerrufsbelehrung an einer Stelle, wo der Käufer sie finden kann.
Einstellungen:
Ergebnis:
06-01-2024 13:52
alena@ebay schrieb:Hallo @zusammen wie ihr ja schon mitbekommen habt befanden sich bisher die Rücknahmenbedingungen zu einem Artikel unterhalb der Artikelbeschreibung im Bereich "Rechtliche Informationen des Verkäufers".
Mit sofortiger Wirkung wurden die Rücknahmebedingungen zum Bereich "Zahlung und Versand" verschoben.
Der Karteireiter wird im Laufe des Tages von "Versand und Zahlung" in "Versand, Rückgabe und Zahlung" umbenannt.
Durch diese Änderung findet ein Käufer die zum Artikel relevanten Informationen zukünftig kompakter und auf einem Blick. Liebe Grüße
Huhu alena@ebay
da frage ich dann direkt auf die Nachricht auch nach: Ist die momentane Ansicht mit dem deutschen Gesetz konform ?
Wenn JA ist alles gut (außer das eine Info soooooo toll gewesen wäre .... wie so oft)
Wenn NEIN *blleep bleeeeeepppp blep bleeeep* 😵😩 und bitte "mit Hochdruck" beheben ...
Vielen Dank .... und frohes neues Jahr 😎
06-01-2024 13:54 - bearbeitet 06-01-2024 13:55
Also zuerst habe ich gegoogelt und gefunden;
Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben, die relevanten Informationen direkt zum Zeitpunkt seiner Bestellung zur Kenntnis zu nehmen.
https://shopbetreiber-blog.de/2015/07/17/widerrufsrecht-link/
Dann habe ich mit einem account der schon gekauft hatte "Sofortkauf" geklickt, da finde sich überhaupt kein Hinweis vor Bezahlung, nach Bezahlung weiß ich nicht.
Nur wenn man im Angebot auf Versand klickt rutscht es dahin und unten kann man Widerrufsbelehrung anklicken. Und bei Rücknahmen "Weitere Details" dasselbe.
War da nicht mal was mit "Rückgabe" und Widerruf? Müsste es nicht wenigstens richtig betitelt werden?
https://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-und-rueckgaberecht-gleichzeitig.htm
06-01-2024 13:57 - bearbeitet 06-01-2024 13:58
Moin alena@ebay
danke für die Antwort. Ich bin bisher davon ausgegangen, daß Ebay solche Änderungen erst von der Rechtsabteilung absegnen lässt (immerhin ein Weltkonzern) und diese dann umsetzt.
Und ich bin auch davon ausgegangen, daß solche Änderungen und die rechtliche Absicherung dann auch an das community-team@ebay kommuniziert werden, damit den anfragenden Usern hier im Forum zeitnah eine verbindliche Antwort gegeben werden kann. Aber vielleicht bin ich ja auch nur naiv.
Ich weise schon jetzt darauf hin, daß ich mögliche Abmahnungen und deren Kosten direkt an Ebay weiterleiten werde. Sollten mir daraus irgenwelche finanziellen Nachteile entstehen, werde ich mein Engagement bei Ebay unverzüglich beenden.
Ich lasse mich mal überraschen, wann hier eine Rückmeldung erfolgt
Liebe Grüße
06-01-2024 14:01
Ich bin mir sicher das wir die Änderung konkret durchgeführt haben, aber wollte es zu deiner Sicherheit hier noch einmal bestätigt haben @petersmodellbahnstuebchen . Es ist alle komform wie es ist. Aber ich verstehe natürlich hier auch Deine Bedenken-deswegen hier noch mal meine Weiterleitung. Liebe Grüße
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06-01-2024 14:06 - bearbeitet 06-01-2024 14:07
Bleibt noch immer die Frage warum man bei solchen gravierenden Veränderungen die Verkäufer nicht informieren kann!
Hier wird man bei jeder ach so tollen "Verbesserung" seitens ebay jedesmal vor vollendete Tatsachen gestellt. Aber das sogar jetzt schon Rechtsanwälte diese Veränderung zumindest für bedenklich und problematisch halten interessiert ebay scheinbar nicht.
06-01-2024 14:06
@gebraucht-ist-gut schrieb:
@Anonymous schrieb:Durch diese Änderung findet ein Käufer die zum Artikel relevanten Informationen zukünftig kompakter und auf einem Blick.
Mich würde der Grund interessieren, warum man das jetzt so zerreisst und an unterschiedlichen Orten platziert.
´Weil jetzt noch mehr Platz auf der Artikelseite ist und ebay noch mehr Anzeigenwerbung dort platzieren kann.
es war in letzter Zeit auch nicht mehr übersichtlich die AB wegen der ganzen Anzeigen dazwischen, bei Chinesen die keine WRB und Impressum hatten, auf der Suche danach könnte man bis Unendlichkeit die Seite scrollen, Anzeigen Anzeigen, Anzeigen.....
Hallo eBay schafft doch gleich die Artikelbeschreibung ab, die zu suchen ähnelt der Pokemon-Jagt.
Mich nervt es inzwischen, dass ich viel mehr Zeit brauche einen Warenkorb zusammenzustellen, sogar innerhalb eines Shops ! Wer nicht will, hat Pech gehabt. Unter Zwang das Geld rauszuhauen ist auch nicht meine Absicht.
06-01-2024 14:10
Moin Thomas,
was heißt hier Wochenende gerettet 😊 Wenn ich meine > 10.000 Artikel ändern möchte, bin ich Wochen beschäftigt und kann mein Geschäft in den beiden umsatzstärksten Monate des Jahres (so war es die vergangenen 10 Jahre) komplett vergessen. Na dann vielen Dank Ebay
Liebe Grüße von der Ostsee und ein schönes Wochenende
Peter
06-01-2024 14:20
Moin Peter,
dich hatte ich bei meiner Angabe von "hunderten oder tausenden Artikeln" vor meinem geistige Auge 😉
Vielleicht kann man Dich an die Technik verweisen?
Jeder eigene Hinweis muss manuell aktiviert werden. Ich gehe davon aus, dass dieses über einen Wert in einer Datenbank geschieht. Für den/die Datenbankverwalter ist es also ein einfaches Unterfangen diesen Wert per SQL-Abfrage zu ändern.
Schöne Grüße
Thomas
06-01-2024 14:42
06-01-2024 14:57
Welchen Weg durch die Navigation nimmst Du da?
06-01-2024 14:57
Moin alena@ebay
alena@ebay schrieb:Ich bin mir sicher das wir die Änderung konkret durchgeführt haben
Das Ihr diese Änderung konkret durchgeführt habt, haben wir ja alle feststellen müssen
Es ist alle komform wie es ist.
Bedeutet das rechstkonform??
Wie in einem anderen Beitrag hier zu lesen, sind die Rechtsanwälte der IT Rechtskanzlei da durchaus anderer Ansicht.
Es wäre schön, da mal ein offizielles, verbindliches Statement Eurer Rechtsabteilung per Verkäufernews zu bekommen, in dem auch die Haftungsfrage für etwaige rechtliche Mängel und deren Kosten von Ebay übernommen wird.
Liebe Grüße
06-01-2024 15:04
Das schnelle Getippsel birgt halt so seine Fehler!
Und nochmal, müsste es nicht richtig als Widerruf betitelt werden?