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Frage

Die Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer (IdNr.) oder Steuernummer

 

Antwort

Nach den Bestimmungen des PStTG ist eBay gesetzlich verpflichtet, als Teil der meldepflichtigen Daten, folgenden Informationen zu erfassen:

  • Für natürliche Personen, Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) - wenn Sie keine Steueridentifikationsnummer (IdNr.) haben, geben Sie bitte Ihren Geburtsort an.
  • Für juristische Personen - die Steuernummer. 

Wenn Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer noch nicht in Ihrem eBay-Konto gespeichert ist, sehen Sie in Ihrem Verkäufer-Cockpit ein Banner, sobald Ihr Umsatz EUR 2.000,00 erreicht oder Sie 30 Transaktionen abschließen. Sie erhalten außerdem eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer anzugeben.

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Format und dazu, wo Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.)/Steuernummer finden:

  Natürliche Person (einschließlich Einzelunternehmer) Juristische Person (z.B. GmbH), Personengesellschaften 
Name Steueridentifikationsnummer (IdNr.) Steuernummer
Format 11 Ziffern 10-13 Ziffern
Wo finde ich diese? Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) finden Sie auf dem letzten Steuerbescheid, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben, oder auf Ihrer Gehaltsabrechnung (sofern Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden).  Ihre Steuernummer finden Sie auf dem letzten Steuerbescheid, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben. Sie finden sie auch im gesamten Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt.

Wenn Sie aus irgendeinem Grund keine Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer haben, können Sie diese gegebenenfalls beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Wenn Sie zur Angabe einer Steueridentifikationsnummer verpflichtet sind, diese aber nicht angeben, können für Ihr eBay-Konto Zahlungen einbehalten oder Ihre Rechte als Verkäufer eingeschränkt werden.

 

Tipp:
Beachten Sie, dass die Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist. Informationen dazu, wo Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer finden, erhalten Sie im Abschnitt oben.

Kommentare

 

Was ist denn jetzt dein Problem, deine Steuer-ID anzugeben?
Um so schneller du das erledigst, umso schneller könnte dein Geld ausgezahlt werden.

Es sagt doch niemand, dass du deshalb gleich nochmal Steuern zahlen musst.

 

Ebay muss halt ab einer gewissen Grenze melden, das ist alles.

Ist auf anderen Plattformen nicht anders!

 

Davon abgesehen, hast du in sehr kurzer Zeit viel Umsatz mit des Betrügers liebster Ware, nämlich Handys u.ä., gemacht.

Von 10 verkauften Artikeln 7 mal Neuware.

Da ist Ebay eben vorsichtig.

 

Hast du schon dein Bankkonto vollständig verifiziert?

 

Mein Problem ist, dass man Quasi erst nach den Verkäufen darüber informiert hat und vielleicht will ich das einfach nicht. eBay hat meinen Namen, Anschrift und sogar Bankdaten. Das reicht völlig aus und das können sie auch den Finanzamt melden. Also hat man keine andere Wahl. Darüberhinaus wird einem gedroht das Geld einzubehalten, was ich rechtlich für unmöglich halte. Einfach nur räuberische Erpressung. Die Nummer habe ich schon längst ergänzt, blieb ja keine andere Wahl. Die Nummer wurde auch schon überprüft. Und selbstverständlich habe ich die Bankdaten verifiziert und eBay hat die alten Handys schon ausgezahlt.  Jetzt wird mir das teure Smartphone aber nicht ausgezahlt und eBay behält einfach so 30 Tage lang mein Geld ein. Es bleibt nichts anderes übrig als mich jetzt an die Verbraucherzentrale zu wenden was ich nun gegen dieses kriminelle Unternehmen names eBay tun kann. 

 

Die Ware die ich verkauft habe war auf meinem privaten Namen mit Rechnung auf meinem Namen. Es sind auch nicht 10 Verkäufe und nicht 7 mal Neuware. Es wurden mehrere Verkäufer seitens der Käufer abgebrochen. Trotzdem zählt eBay das als verkauft und als Umsatz. Einfach nur unglaublich unseriöses und meldet diese Falschangaben noch an das Finanzamt weiter und ich muss mich deswegen vielleicht bei Finanzamt dann mit Anwalt auseinander setzen.  Unmöglich sowas.  Am Inkompetenz und fehlender Seriosität nicht zu übertreffen. 

 

Andere Ankauf und Verkauf Plattformen sind da um Welten transparenter und seriöser. Und das unseriöse Verhalten hier im Thread zeigt noch, dass man auf keinen Fall was bei eBay Verkaufen sollte. 

Ich möchte meine Steuernummer nicht angeben, werde nicht mehr bei Ebay verkaufen.

Der Staat läßt sich immer neue Sachen einfallen um an Geld zu kommen.

Für gebrauchtes Steuern zu bezahlen  ... UNGLAUBLICH

Spende meine Sachen dann lieber an das ROTE KREUZ

miriam@ebay 

 

Hallo Miriam,

 

ich habe gestern ebenfalls eine E-Mail mit dem Hinweis erhalten, dass aufgrund der Überschreitung der 2.000 EUR/30 Artikel die Steuer-ID hinterlegt werden soll. Jetzt habe ich allerdings weder vom 1.1. bis 31.12.23 noch in diesem Jahr 30 Artikel verkauft, respektive 2000 EUR umgesetzt? Wohin kann ich mich wenden um das zu klären? Auf telefonische Rückfrage wurde mir lediglich mitgeteilt, dass jeder die Steuer-ID hinterlegen müsse. Beste Grüße vorab.

patrick@ebay steffi@ebay 

Hallo Ihr Beiden, kann mir von euch eventuell jemand mit meinem Anliegen weiterhelfen?  Siehe Beitrag davor. Vorab vielen Dank.

Hallo @ponin-mcfly und Danke, dass du deine Beobachtung hier teilst! Ich habe soeben deine Transaktionen überprüft und ja, du hast bisher noch keine der Meldegrenzen erreicht.

 

Derzeit wird im Hintergrund geprüft, warum dir der Hinweis bezüglich der zu hinterlegenden Steuerinformationen geschickt wurde und wie du weiter vorgehen kannst. Leider werde ich dazu heute keine finale Rückmeldung mehr erhalten - demnach werden dir patrick@ebay oder steffi@ebay in den nächsten Tagen hier mit weiterführenden Informationen antworten.

 

Danke für deine Geduld und liebe Grüße

Miriam

miriam@ebay 

 

Erstmal vielen Dank für die Info und schönen Urlaub 🙂

 

steffi@ebay  patrick@ebay 

Guten Morgen, gibt es bezüglich meines Problems eventuell schon neue Informationen? Vorab vielen Dank und Beste Grüße 🙂

Hallo @ponin-mcfly ,

 

bisher keine Neuigkeiten, tut mir leid.

 

Beste Grüße

Patrick 

Hallo Guten Abend liebes Community Team, jetzt möchte ich gerne auch nochmal konkret wissen wie sich das zusammensetzt mit dem Steuertransparenzgesetz. Gilt die Regel mit den 30 Verkäufen / 2000 Euro nur innerhalb eines Kalenderjahres z.B. vom 1.1. bis 31.12.23 oder auch wenn man erst im März (01.03.23 das erste Teil verkauft hat bis 01.03.24)? Im Verkäuferkonto kann man sich ja alles soweit ansehen unter Transaktionen und Umsätze, aber wie schon erwähnt ist mir das Thema mit dem einem Jahr nicht so ganz schlüssig. Irgendwie stellt hier nie einer diese konkrete Frage.

 

Liebe Grüße...

@privet-dance 

es bezieht sich für jedes Jahr vom 1. Januar bis zum 31.Dezember.

Hallo,

ich habe heute auch die Benachrichtung erhalten, die Steuer-ID zu hinterlegen, obwohl ich noch keine 30 Verkäufe und unter 2000 EUR Gesamtsumme habe. Die Auszahlung der Auktionserlöse (ersichtlich z.B. unter "alle Aktivivitäten") werden definitiv als Transaktion mitgezählt, was total unsinnig ist und für Unruhe sorgt! Bitte prüfen Sie das Mal.

 

miriam@ebay 

 

Guten Morgen Miriam, ich habe bezüglich meines Problems (siehe oben) leider noch keine Rückmeldung erhalten. Hast du eventuell Neuigkeiten für mich?

 

Mittlerweile ist auch eine erneute Aufforderung zwecks Steuer-ID eingegangen, mit dem Hinweis die Meldegrenzen wären überschritten - was weder auf 2023, noch 2024 zutrifft.

 

Danke vorab.

Markieren kann ich ja niemanden, da ich nicht weiß, wer gerade da ist.

Aber mir geht seit Tagen eine Frage durch den Kopf :

Im Ausgangspost heißt es ja "...sobald Ihr Umsatz EUR 2.000,00 erreicht oder Sie 30 Transaktionen abschließen".

Jetzt habe ich mich auf verschiedenen Seiten (u.a. beim Bundesfinanzministerium) schlau gelesen und da ist überall von "und" und nicht von "oder" die Rede.

Auszg aus der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums : 

 

Unbenannt.JPG

 

Dann kann doch der Ausgangspost hier so nicht stimmen, oder ?

@miss-chili612 

 

Mein Einwand, das hast Du möglicherweise falsch interpretiert, denn im dem Satz folgt einige Worte später das Wort "und" 🙂

 

Hast Du einen Link zum Originalartikel?

 

Kleiner Nachtrag:

 

Hier ein Link zu einem BAMF-Schreiben

 

IV B 6 - S 1316/21/10019 :025
DOK 2023/0111801

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrech...

@ttd4it  ich finde keinen Einwand von Dir.

Aber meine Frage bezog sich auf den Ausgangspost vom eBay Community-Team.

 

Ich hoffe, ich darf verlinken 🙂

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrech... 

Na, das ist doch der gleiche Link.

@miss-chili612 

 

Entscheidend ist der Satz unter Punkt 1.4.

 

Zitat: "Beide Grenzen müssen kumulativ unterschritten sein."

 

Unglücklich formuliert ist in dem BAMF-Schreiben, das nur ein Beispiel gewählt ist.

Mir ist das schon klar. Ich dachte nur, dass der Ausgangspost vl. falsch oder zumindest unglücklich formuliert ist.

 

@miss-chili612


 

Das passiert, wenn wir beide im Hintergrund den passenden Link suchen und dann veröffentlichen. 🙂

 

Hallo @ttd4it @miss-chili612 

 

ich glaube das es sich hier lediglich um die verschiedene Anwendung der booleschen Operatoren UND & ODER handelt.

 

kurzer Exkurs: Ein boolescher Operator ist ein logischer Operator, also ein Operator, der auf Wahrheitswerten operiert.

 

>2000 EUR ODER >30 Anzahl der Warenverkäufe

wenn WAHR = kein freigestellter Anbieter

wenn FALSCH = freigestellter Anbieter

 

<2000 EUR UND <30 Anzahl der Warenverkäufe

wenn WAHR = freigestellter Anbieter

wenn FALSCH = kein freigestellter Anbieter

 

Beide Suchanfragen führen trotz unterschiedlicher Operatoren durch umgekehrte Suchkriterien zum selben Ergebnis.

Guten Morgen @koelner1963 

 

prinzipiell müssen sich die Privaten doch nur an beiden Zahlen orientieren und man muss mal die „Angst“ aus den Köpfen bekommen, dass unbedingt eine „schwerwiegende Folge“ eintreten muss.

 

Erst einmal erhöht sich nur der Aufwand, den ein jeder Verkäufer betreiben muss.

Anhand der Steuertabellen und Freigrenzen kann sich dann jeder selbst ausrechnen/nachschlagen, wie viel Euro er/sie/es ggf. über die Einkommenssteuererklärung nachzahlen muss.

 

Dazu kommt dann auch die Freigrenze in Höhe von 600 €, die 2024 auf 1000 € steigt.

 

Damit wir mal ein Beispiel haben:

 

2023 Grundtabelle 15.000 € entspricht 581 € Einkommensteuer

2023 Grundtabelle 17.000 € entspricht 1024 € Einkommensteuer

Jetzt kommt u. a. der Freibetrag: 600 €

 

2023 Grundtabelle 16.400 € entspricht 883 € Einkommensteuer

 

Macht also zunächst eine Differenz von 302 € zur Nachzahlung.

So einfach ist es aber nicht, da der einzelne ja noch mehr Aufwand und Kosten in Abzug bringen kann.

Da gibt es dann wahrscheinlich 15 Millionen Einzelfälle 🙂

 

 

Guten Morgen @ttd4it 

 

da bin ich völlig bei Dir.

 

Schön das Du es mal in einem Beispiel sehr anschaulich dargestellt hast 🙂

 

Mir ging es in meinem Post ja nur mal darzustellen, dass es sich im Ergebnis mit den beiden unterschiedlichen Aussagen gleich verhält.

miriam@ebay 

 

Hallo Miriam,

gibt es mittlerweile Neuigkeiten wegen meines Problems?

 

Danke Dir!

Hallo @ponin-mcfly - leider kann ich noch nichts abschließend dazu sagen, sehe aber, dass man sich intern mit dem von dir gemeldeten Verhalten befasst und dieses prüft. Ich sollte demnächst eine Rückmeldung für dich erhalten und melde mich dann wieder. Danke für die Geduld!

 

Liebe Grüße

Miriam

Was passiert eigentlich wenn man die Steuernummer nicht angibt ?

Was wird dann gemeldet? Weil irgendwann wird ja sicher gemeldet, wenn auch nur anhand vorhandener Daten. Namens- Adressabgleich usw.

 

Oder wie läuft das ? 

 

Weil dann gibt's eh keine Diskussion. Steuernummer wenn gefordert ergänzen und fertig.

 

Oder ist die Konsequenz wenn man die Steuernummer auf Ebay nicht angibt Verkaufsverbot und einbehalten von Verkaufsgeldern ? Was sonst noch ?

Meldung wird doch so oder so gemacht oder wie ?

Hallo @ponin-mcfly! Leider verzögert sich die abschließende Antwort weiterhin - inzwischen könnte aber folgendes Angebot für dich interessant sein, um dir die Bedenken bezüglich der Hinterlegung deiner Steuernummer zu nehmen und dich weiter zu informieren: kostenloses Beratungsgespräch mit unserem Partner Steuern mit Kopf.

 

Wichtig für dich zu wissen: Das PStTG hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Frage, ob und wie viel Steuern du bezahlen musst und "der private Verkauf von privaten Gegenständen auf eBay, zum Beispiel beim Aussortieren von alten Sachen, führt in Deutschland nicht zu einer Steuerbelastung" - Quelle: eBay Verkäuferportal.

 

Liebe Grüße

Miriam

Hallo @astra_esoxWenn die Steuernummer nach Aufforderung nicht angegeben wird, ist eBay aufgrund der als "DAC7" bezeichneten EU-Richtlinie gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören z. B. die Einbehaltung von Auszahlungen oder die Sperrung des eBay-Kontos.

 

Wenn keine der Meldegrenzen für das jeweilige Kalenderjahr erreicht wurde, musst du auch bei eBay keine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) hinterlegen und demnach können wir auch keinen Bericht für 2023 oder 2024 an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten.

 

In Österreich wurde DAC7 durch das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) umgesetzt und du findest weiterführende Informationen auch auf unserer eBay.at Hilfe-Seite: EU DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz – Meldepflichten.

 

Liebe Grüße

Miriam

Danke hab ich gelesen. Also wird wenn man aufgefordert wird die Steuernummer einzutragen und man das aber nicht macht, keine Meldung weitergeleitet. Oder wird so oder so gemeldet. Nur halt mit vorhandenen Daten. Weil gesetzlich verpflichtet ist Ebay ja zu melden. Wird das mit und ohne Steuernummer gemacht. Das hätte ich nicht rausgelesen.

 

Das der Ebayaccount gesperrt wird oder Zahlungen zurückgehalten werden können ist klar.

 

Grundsätzlich gilt aber wohl... wenn man aufgefordert wird... Steuernummer eintragen. 

 

Was passiert wenn man nicht einträgt da man Ebay nicht mehr nutzt. Wird trotzdem gemeldet. Weil es wird sicher Benutzer geben die mal viel und dann wieder nichts verkaufen. 

Hallo @astra_esox! Nach den Bestimmungen des PStTG ist eBay gesetzlich verpflichtet, als Teil der meldepflichtigen Daten von natürliche Personen die Steueridentifikationsnummer (IdNr.) zu erfassen - wer keine Steueridentifikationsnummer (IdNr.) hat, sollte den Geburtsort angeben.

 

EU DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz - Meldepflichten

 

eBay wird seiner Meldepflicht im gesetzlichen Umfang nachkommen. Zu der Frage, wie eine im Rahmen einer solchen Meldung fehlende Steueridentifikationsnummer seitens der betreffenden Steuerbehörde behandelt wird, können wir keine Auskunft geben.

 

Liebe Grüße

Miriam

miriam@ebay 

 

Hallo Miriam, danke für die Info.

 

Mir geht es in der Tat eher weniger darum ob ich mit meinen Verkäufen steuerpflichtig bin oder nicht, ich habe mit den verkauften Artikeln 2023 am Ende keinen Gewinn erzielt. Da ich aber  nicht über die besagten Grenzen gekommen bin, Ebay dennoch die Steuer-ID verlangt, hätte ich das eben einfach nur gerne geklärt. Sollte ich die 30 Artikel oder 2000 EUR überschreiten, habe ich kein Problem damit die Steuer-ID anzugeben. Desweiteren wäre es zwecks Steuererklärung eben auch wichtig zu wissen ob nun für 2023, trotz nicht erreichter "Grenzen", gemeldet wurde/wird oder nicht.

 

Danke vorab für deine Mühe 🙂

Hallo

Hab alles im Account hinterlegt. Also soweit alles wie es sein soll.

 

Frage ! Stimmt es das 2024 nur jene Ebay Konten gemeldet wurden die 2023 erst NEU angelegt wurden? Alle Ebaykonten die es bereits länger gibt werden mit den Umsätzen von 2024 erst im Jänner 2025 gemeldet... 2023 bei älteren Ebaykonten also nicht mit dabei. Erst ab 2024.

Stimmt das so ? 

 

Ich hab mein Konto z.B. schon viele Jahre. Ab wann werden die Daten also erstmalig herangezogen? 2025 eine Meldung mit 2024 und danach jährlich? Oder wie.

 

Danke für Infos.

Hallo @ponin-mcfly - klar, das verstehe ich natürlich und auch mir ist es ein Anliegen, dass wir Licht ins Dunkel bringen können. Auf jeden Fall wirst du von eBay informiert, wenn deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet wurden und dir wird in deinem eBay-Konto ein ausführlicher Bericht mit dem Inhalt der Meldung bereitgestellt.

 

In der Community gibt es zum Thema PStTG & Meldepflichten gute Ressourcen - zum Beispiel hier: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Wann erfolgt die Meldung Ihrer Daten?

 

"Je nach Datum Ihrer Anmeldung bei eBay erfolgt die Meldung zu verschiedenen Zeitpunkten: 

Registrierungsdatum

Meldegrenze überschritten in

Meldung durch eBay erfolgt

vor 1. 1. 2023

2024

Januar 2025

1. 1. - 31. 12. 2023

2023

März 2024

nach 1. 1. 2024

2024

Januar 2025

 

Ab 2025 meldet eBay alle, die die Meldegrenze im Vorjahr überschritten haben, jeweils im Januar des darauffolgenden Jahres."

 

Heißt also, wenn du @astra_esox schon jahrelang bei eBay verkaufst, muss eBay deine Daten erstmalig melden, wenn eine der Meldegrenzen (entweder 2.000 € Umsatz oder 30 Verkäufe) im Jahr 2024 überschritten wird. Die Meldung erfolgt dann im Januar 2025, genau.

 

Liebe Grüße

Miriam

Ok. Dann hab ich das verstanden. Also wird wenn die Meldegrenze 2024 erreicht wird in meinem Fall einfach alles ab 01.01.2024 gemeldet. Und das im Jänner 2025. 

 

Wie ist das mit Abgebrochenen Zahlungen. Diese werden beim Betrag der Verkäufe ja gezählt obwohl Abgebrochen. Was wenn man durch sowas über die Marke von 2000 kommt obwohl das Geld ja garnicht gezahlt wurde. Weil abgebrochen.

 

Bitte da noch Infos dann sind sämtliche Fragen beantwortet. Vielen Dank übrigens für die Infos !!! 

 

Hallo @astra_esox - es ist gut, dass du deine Fragen hier öffentlich stellst, somit profitieren vielleicht auch Mitlesende von unseren Antworten - gerne weiter so!

 

Wenn du nach einem eBay-Verkauf aufgefordert wurdest, deine Steueridentifikationsnummer anzugeben, der Verkauf aber abgebrochen wurde und du nicht mehr über der Grenze von 2000 € bzw. 30 Transaktionen im aktuellen Kalenderjahr liegst, fragt man sich vielleicht, ob die Angabe der Steueridentifikationsnummer noch erforderlich ist.

 

Wenn die abgebrochene Transaktion dafür sorgt, dass du aktuell nicht mehr unter die Meldegrenze fällst, muss die Steueridentifikationsnummer derzeit nicht angegeben werden. Wir arbeiten an einer Lösung, die dies in den betroffenen eBay-Konten deutlicher machen wird. Dennoch empfehlen wir, die Steueridentifikationsnummer direkt anzugeben, um die Verkaufstätigkeit so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. So wird sichergestellt, dass du nicht vergisst, deine Steuernummer hinzuzufügen, wenn die Meldegrenzen in Zukunft überschritten werden.

 

Hoffe, jetzt ist alles klar 🙂.

 

Liebe Grüße

Miriam

miriam@ebay 

 

Danke für deine Rückmeldung 😊

 

Zitat von dir:

"Heißt also, wenn du @astra_esox schon jahrelang bei eBay verkaufst, muss eBay deine Daten erstmalig melden, wenn eine der Meldegrenzen (entweder 2.000 € Umsatz oder 30 Verkäufe) im Jahr 2024 überschritten wird. Die Meldung erfolgt dann im Januar 2025, genau."

 

Okay, also das wiederum bedeutet für langjährige Mitglieder, dass die Verkäufe/Daten aus 2023 gar nicht für eine Meldung herangezogen werden? Ergo nur die Verkäufe aus 2024 werden durch euch (wenn über besagten Grenzen) 2025 übermittelt?

 

Auch dieses Jahr habe ich die Meldegrenzen im übrigen nicht überschritten. Dennoch flatterte gestern die dritte E-Mail samt Aufforderung die Steuer-ID zu hinterlegen in meinen Posteingang. 

Mit geht es ebenso. Geld wurde einbehalten, obwohl ich meine Steuernummer bakannt gegeben habe. Mein Rechtsempfinden bewertet dies als Unterschlagung von Seiten ebay. Nun, ich werde diese Verkaufsplattform wohl nicht mehr nutzen.

miriam@ebay 

 

Grüß Dich, gibt es denn Mittlerweile Neuigkeiten? 

Hallo,

kann mir mal jemand sagen was passiert wenn ich mehr als 30 Artikel verkaufe und meine SteuerID bei ebay angebe ?

Muss ich dann alle Verkäufe versteuern ?

Muss ich mich dann als gewerblicher Verkäufer anmelden ?

 

Meine Schwiegermutter ist verstorben und ich habe so viele schöne Dinge von ihr geerbt, die ich nicht einfach wegschmeissen will. Da reichen 30 Verkäufe nie und nimmer ......

 

Wer hat Erfhrung ?

@annabelle2220_1 

bitte lies doch mal den  gesamten Thread und schaue dir auch die Verlinkungen an.

Zusätzlich zu diesem Thread findest du über die Suche weitere Threads zu dem Thema,

ebenso wirst du im Netz fündig.

Wir können doch nicht alles immer und immer wieder durchkauen.....

Aber nochmals:

Das Erreichen der Grenzen bedeutet doch nur, daß Ebay eine Meldung absetzen muss...

Ob du eventuell Steuern zahlen müsstest und in welchen Umfang, steht auf einem völlig anderen Blatt

und hängt von  deinen weiteren Einkünften und Ausgaben ab... wenn du dir wegen der ererbten

Sachen nicht sicher bist, bitte halt einen Profi um Rat , dazu sind die da....

Pauschale Aussagen zu machen, ist schwierig und nicht unbedingt zielführend, es muss doch immer die Gesamtsituation betrachtet werden....

Hallo @annabelle2220_1 und willkommen in unserer Community! Zusätzlich von den von @dmary56 genannten Punkten und den Verweis auf die inzwischen verfügbaren Ressourcen, möchte ich dich auf ein kostenloses und vertrauliches Online-Beratungsangebot von unserem Partner Steuern mit Kopf aufmerksam machen - du findest die Details zur Terminbuchung hier: Privat verkaufen: Steuern zahlen? Kostenlose & vertrauliche 1:1-Sitzungen /PStTG-Webinar klären auf.

 

Vielleicht nimmt dir das die Sorge, weiterführende Informationen gibt es auch in unserem Verkäuferportal.

 

Liebe Grüße

Miriam

Hi, ich hab ausversehen den falschen Geburtsort angegeben wegen der Steuer ID eingetragen und möchte den gern ändern 

miriam@ebay 

Also langsam reicht es. Ich kenne das allseits bekannte Meldegesetz und nehme mir die Freiheit, bei 29 Verkäufen und einer Summe von UNTER 2000,- EUR meine Verkäufe für dieses Kalenderjahr einzustellen. Und im nächsten Jahr verkaufe ich dann wieder. Das mag man gut oder schlecht finden, aber es ist mein gutes Recht, denn ich habe wie viele andere auch kein Bedarf einer Überprüfung durch eine Finanzbehörde.

Jetzt werde ich aber trotzdem von ebay belästigt, meine Steuer ID anzugeben. Ich habe in mittlerweile über 10 Schriftwechseln den jeweiligen Mitarbeitern erklärt, dass ich weder 30 Verkäufe noch einen Umsatz von über 2000,- EUR in diesem oder letzten Kalenderjahr hatte.

Und ein Kalenderjahr geht doch vom 01.01. bis zum 31.12.. Oder ist das nicht mehr so?

Was ich dann erlebte, haben hier schon viele erlebt, ich wurde mit Textbausteinen abgespeist bis mir dann die Hutschnurr riss.

Ich schrieb klipp und klar, dass man sich die Textbausteine dort hinschieben soll, wo wirklich niemals die Sonne scheint  und bat darum, einfach mal in Ruhe mein Anliegen zu lesen, anschließend zu verstehen und sich dann zu kümmern.

Was dann folgte grenzt an Arbeitsverweigerung. Es schrieb tatsächlich ein Mensch zurück welcher mir unterstellte, ich hätte schon 37 Verkäufe dieses Jahr. Nein, ich sehe ja in meiner ebay Abrechnung, dass es nur 24 sind. Mit dieser Aussage konfrontiert meldet sich widerum ein anderer Mitarbeiter, der mir unterstellt ich hätte schon mehr als 2000,- EUR umgesetzt. Nein, laut ebay Abrechnung sind es ....,45 EUR.

Man denkt wirklich, man dreht sich in einem Irrenhaus im Kreis. 

Liebe Miriam (oder wer jetzt zuständig ist), vielleicht kennst Du einen Menschen, der willens und fähig ist, mein Anliegen zu verstehen und endlich mal selbst tätig wird, meine Angaben zu überprüfen. Es kann ja wirklich nicht so schwer sein 24 Positionen aufzuaddieren.

Ich möchte nicht aufgrund von Unfähigkeit seitens ebay mit irgendwelchen Finanzbehörden in Kontakt kommen, schon aus Prinzip.

Herzlichen Dank.

hallo @nordwest1963 

ich verstehe dich nicht wirklich.... daß die steuerliche Identifikationsnummer angefordert wird,

hat doch nichts damit zu tun, daß du bereits eine der Grenzen erreicht hast und eine Meldung

rausgeht...die soll nur vorsorglich hinterlegt werden, für den Fall, daß du im Laufe des Jahres

die Grenzen überschreitest und trotzdem dein Konto und die Auszahlungen weiterhin

ohne Ruckler funktionieren können...

Oder hast du Bedenken, diese Nummer anzugeben.....?

Die musst du mittlerweile in vielen Bereichen angeben: z. B.

Beantragung von Kindergeld, Eröffnung Bankkonto /Freistellungsauftrag, beim Arbeitgeber...

Es geht da nur um die eindeutige Identifizierung....

 

Nicht hinzunehmen sind natürlich die abweichenden Informationen/ Antworten der Callcentermitarbeiter bezüglich  der bereits erreichten Grenzen.....da feht es wohl an entsprechender Schulung...

 

 

 

@dmary56 

Hallo, ich möchte einfach nur gleich behandelt werden. Dann soll ebay bitte von JEDEM privaten Verkäufer die Steuernummer anfordern.

Da garantiere ich aber für mindestens eine Million Austritte in den nächsten Wochen.

Und noch einmal, ja, ich habe Bedenken meine Nummer anzugeben, ich möchte mit jeglichen Finanzbehörden einfach nichts zu tun haben.

Außerdem bin ich nicht bereit, mir per E-Mai derart unqualifizierte Äußerungen von Mitarbeitern anzuhören, die mich einfach nur irgendwie abwimmeln wollen.

Deshalb an dieser Stelle noch einmal meine Bitte an die Mentoren, für mich einen Mitarbeitenden zu markieren, ich weiß nicht genau wie das geht.

 

Grüsse

Ich helfe dir mal aus @nordwest1963 

 

miriam@ebay Es gibt immer noch Klärungsbedarf in der Causa PStTG 🤔

 

PS: Nordwest1963, ich habe das schon mal vor Jahren durchgemacht und wenn du nicht grade 100 fabrikneue Eierphone auf deinem Dachboden hast passiert dir eher nichts, bei mir gab es damals seitens des FA eine Bestätigung als PVK 🤗

nur zur Ergänzung.... Miriam ist erst wieder ab morgen, 7.05.  im Dienst.....

Guten Morgen @dmary56 

 

Dann sieht Miriam das morgen, so dringend wird es wohl nicht gleich sein 🤗

Hallo @new-eternia und Danke, dass du dich dazu meldest. Du kannst deinen Geburtsort jederzeit in deinen personenbezogenen Daten hier anpassen und deine Änderungen speichern.

 

Auch deine Situation habe ich mir gründlich angesehen, @nordwest1963, und bedauere es, dass du dich von unserem Kundenservice nicht verstanden gefühlt hast, wir gehen dem nach und prüfen, ob Nachschulungen zum Thema PStTG erforderlich sind. 

 

Ohne Kaufabbrüche bist du im Kalenderjahr 2024 manuell zusammengerechnet noch knapp unter der Umsatzgrenze. Wenn du die Steueridentifikationsnummer nicht hinterlegen möchtest, musst du dir auch keine Sorgen zu machen, nur mit dem nächsten Verkauf würdest du nach aktuellem Stand der Technik den Wert überschreiten und könntest zukünftig Konto-Einschränkungen erhalten. Am Ende geben wir deine Daten erst weiter, wenn einer der Schwellenwerte im Kalenderjahr überschritten wurde und du würdest dann auch den Bericht, den wir an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten, erhalten und im Tab Zahlungen unter "Berichte und Steuern" nachvollziehen können (abzüglich der Kaufabbrüche).

 

Die Empfehlung von eBay lautet, deine Steueridentifikationsnummer nach der Aufforderung dazu direkt anzugeben, um deine Verkaufstätigkeit so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Wir sehen, dass manche hier aufschlagende, private Verkäufer*innen weiterhin Sorge vor dem Finanzamt haben - die Informationen in unserem Verkäuferportal sollten dabei helfen, euch diese Bedenken zu nehmen, schau dort auch mal wegen eines kostenlosen und vertraulichen Online-Beratungstermins mit unserem Partner Steuern mit Kopf für dich - das kann sehr aufschlussreich sein.

 

Kurz zusammengefasst ist zu sagen, dass wir dein eBay-Konto leider nicht aus unseren automatisierten Vorgehensweisen herausnehmen können, auch wenn deine Grenzwerte für das jeweilige Kalenderjahr zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht überschritten wurden. 

 

Danke für die bisherige Unterstützung und die Einbindung, @dmary56 und @erwerbsregel🙂


Liebe Grüße

Miriam

Versionsverlauf
Letzte Aktualisierung:
‎21-12-2023 18:38
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