28-03-2024 09:56
Ich vergnüge mich zur Zeit mit der Zusammenstellung meiner Steuerunterlagen für 2023.....
und da fiel mir ein: Halt, da war doch noch was....
Die Meldung von Ebay ans Bundesamt für Steuern, da ich letztes Jahr mehr als 29 Artikel verkauft habe!
hmmm...es ist jetzt Ende März und ich habe bisher keinerlei Mitteilung von Ebay erhalten, was an Angaben
definitiv gemeldet wurde ...
Also habe ich mich auf die Suche nach allgemeinen Informationen gemacht und bin auch fündig geworden...siehe obigen Link und Screenshot aus demselben....
Diese Tabelle verwirrt mich...
Der Meldezeitpunkt hängt anscheinend erst mal ab vom Datum der Registrierung bei Ebay.....
Wo aber finde ich mich auf der Tabelle?
Ich bin bei Ebay registriert seit 2004 und habe die Meldegrenze überschritten in 2023 !
Dieser Fall ist aber gar nicht aufgeführt oder blicke ich das nur nicht?
🤔
Gelöst! Gehe zu Lösung.
06-04-2024 19:05
allerdings habe ich jetzt nochmals im Netz gestöbert und trotzdem nichts zu dem Thema gefunden, daß die erste Meldung ab 2024 nicht für Nutzer gilt, die bereits vor Januar 2023 angemeldet sind....habe aber vielleicht auch an den falschen Stellen gesucht 🤔
Ich empfehle einmal nochmal über das BZSt nachzusehen.
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/Vorschriften/vorschriften_node....
Unter dem Link für den Gesetztestext im Bundesgesetzblatt:
"§ 20
Frist zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
(1) Meldende Plattformbetreiber haben die Verfah-
ren nach den §§ 17, 18 Absatz 1 und 2 und § 19 bis
zum 31. Dezember des Meldezeitraums abzuschlie-
ßen. Für bestehende Anbieter haben meldende Platt-
formbetreiber die Verfahren nach den §§ 17 bis 19 bis
zum 31. Dezember des zweiten Meldezeitraums ab-
zuschließen."
Auf der Seite des BZSt. findet sich auch noch das BMF Schreiben mit Anwendungsfragen vom 2.2.2023:
"2.5 Bis wann sind Informationen zu bestehenden Anbietern zu melden?
Die Frist zur Meldung nach § 13 Absatz 1 Satz 1 PStTG bestimmt sich nach dem
Zeitpunkt, in dem der Plattformbetreiber einen Anbieter als meldepflichtigen Anbieter
identifiziert hat.
Für bestehende Anbieter nach § 4 Absatz 3 PStTG sieht § 20 Absatz 1 Satz 2 PStTG
eine verlängerte Frist vor, binnen derer die Sorgfaltspflichten abzuschließen sind
(31. Dezember des zweiten Meldezeitraums), mittels derer meldepflichtige Anbieter
identifiziert werden.
Sobald ein bestehender Anbieter als meldepflichtiger Anbieter identifiziert wird, muss
er im Folgejahr mit allen Informationen gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 PStTG gemeldet
werden."
Bestehender Anbieter:
"§ 4
Nutzer; Anbieter
(...)
(3) Ein bestehender Anbieter ist jeder Anbieter, der
auf einer Plattform am 1. Januar 2023 registriert ist.
(...)"
Damit ist für mich relativ klar was hiermit gemeint war:
"(...) wenn das Mitglied schon vor 2023 registriert war auf eBay, beziehen wir das Jahr 2023 nicht in die Rechnung mit ein, da der Gesetzgeber nur nach einer Meldung verlangt für Mitglieder, welche sich 2023 bei eBay angemeldet haben und dann auch in 2023 über dem Limit waren. (...)"
Meine Interpretation:
eBay prüfte im Jahr 2023 überhaupt erstmal nur in 2023 neu registrierte Anbieter (2023 ist der erste Meldezeitraum in diesem Sinne für eBay). Im Jahr 2024, also im zweiten Meldezeitraum prüft eBay auch alle bestehenden Anbieter. Die Meldezeiträume sind klar als ein Kalenderjahr definiert und die Prüfung hat direkt in dem betreffenden Jahr stattzufinden - also somit wird im Jahr 2024 auch nur 2024 geprüft werden.
Heißt, wer als bestehender Anbieter im Jahr 2023 die Grenzen 30 Verkäufe oder 2000 Euro schon erreicht hatte, wurde schlicht in 2023 von ebay noch gar nicht darauf geprüft. Erst jetzt dieses Jahr 2024 wird für 2024 geprüft - und da bekommt man auch sofort eine Rückmeldung wenn die Grenzen übnerschritten wurden und würde im Januar 2025 gemeldet.
Da diese Ausnahmeregelung direkt im Gesetzt steht, soll das wohl eine Art bürokratischer Entlastung für alle Plattformanbieter bei der Anwendung sein; es geht erstmal mit den neuen Anbietern los, dann kommt der Bestand an die Reihe...
28-03-2024 10:01
Wenn man mich fragen würde, würde ich sagen du fällst unter vor 1.1.2023 und die Meldung geht demnach 2025 raus.
Da aber bekannst ist, dass ab 2023 gemeldet werden muss, denke ich dass eben 2025 für 2023 UND 2024 gemeldet wird.
Aber fragen wir doch ganz einfach miriam@ebay oder patrick@ebay die wissen sowas ganz sicher.
28-03-2024 10:07 - bearbeitet 28-03-2024 10:08
Moin,
Du und z.B. meine Wenigkeit, weil wir vor 01.01.2023 registriet sind, werden erst Januar 2025 gemeldet, wenn wir 2024 die magischen Grenzen überschreiten 🤪
28-03-2024 10:12
Dann fällt also 2023 komplett unter den Tisch bei den Meldungen? Ich dachte ab 2023 muss gemeldet werden 🤔
Sozusagen die Schonfrist für Priverbliche....eigentlich schade.
28-03-2024 10:13
@turbotuentchen schrieb:Moin,
Du und z.B. meine Wenigkeit, weil wir vor 01.01.2023 registriet sind, werden erst Januar 2025 gemeldet, wenn wir 2024 die magischen Grenzen überschreiten 🤪
guten Morgen @turbotuentchen ...das hieße ja, daß du und ich und die allermeisten hier, 2023 um die
Meldung herumkommen, obwohl das Gesetz ab 2023 bereits in Kraft getreten ist.....?
28-03-2024 10:16
Skandal!!!! 🤣
28-03-2024 10:21
28-03-2024 10:22
@perfect-sally schrieb:Skandal!!!! 🤣
Na ja , das weniger, aber sowas könnte man ja in der Tabelle schon mal erwähnen bzw.
deutlicher darstellen...sicher bin ich nicht die Einzige, die da irritiert ist....
28-03-2024 10:29 - bearbeitet 28-03-2024 10:33
hallo patrick@ebay
das mit dem "vor" habe ich natürlich gelesen, davon darfst du gerne ausgehen.....
nur ist das "vor" kombiniert mit "2024"...das ist das Irritierende....
Da das neue Gesetz aber eigentlich ab 2023 gilt, fehlt schlichtweg eine
Information!
registriert vor 01.01.2023 // Meldegrenze überschritten in 2023 // Meldung durch Ebay erfolgt:
entfällt
und dann natürlich die Frage an dich nach dem Hintergrund dieser Ausnahme
28-03-2024 10:48
Die Devise scheint zu sein:
möglichst spät melden, damit die, die es eigentlich betrifft, noch schön weiter verkaufen können.
Man möchte seine liebste Kundschaft, die Priverblichen, so spät wie möglich verlieren, sind sie doch ein so wichtiges und hochwertgeschätztes Rad im Unternehmen Ebay.
Spaß beiseite,Fälle von 2023 haben 2024 gemeldet zu werden und nichts anderes.
28-03-2024 11:41 - bearbeitet 28-03-2024 11:43
hmmmm... 🤔
Als Meldefristen nach dem PStTGFür das Jahr 2023 wurde als Übergangsregelung eine Verlängerung der Meldefrist für Ebay und Co. an das BZSt bekanntgegeben. Die Plattformbetreiberhaben dieses Jahr bis zum 1. April 2024 Zeit, entsprechende Nutzerinnen und Nutzer zu melden. Künftig muss die Meldung pro Kalenderjahr voraussichtlich bis zum 31. Dezember erfolgen .
Quelle:
Plattformen-Steuertransparenzgesetz | Sparkasse.de
Klicke ich den Link an, ist folgendes zu lesen:
Ich habe zugegebenermaßen meine Probleme mit dem Interpretieren von Paragraphen 😳,
aber ich finde hier nichts von einer Sonderregelung bis 2025 bzw. Ende 2024...und diese Sonderregelung, die Ebay hier hat, erstaunt umso mehr, als davon ja der Großteil der User betroffen ist....
28-03-2024 13:45
Hier ist die Antwort
14-03-2024 08:44
@bogumila555 schrieb:
Guten Tag, meine Frage ist, werden Mitglieder die vor dem 01.01.2023 bei eBay angemeldet waren erstes Mal im Januar 2025 gemeldet wenn sie im Jahr 2024 die Grenze überschritten haben? Das Jahr 2023 wird gar nicht berücksichtigt? Oder erfolgt die Meldung für 2023 und 2024 zusammen erst im Januar 2025?
Miriam Antwort vom 23.02.2024
https://community.ebay.de/t5/Hast-du-Fragen-zu-DAC7-PStTG/Die-Angabe-Ihrer-Steueridentifikationsnumm...
Hallo @bogumila555, entschuldige bitte die verspätete Rückmeldung zu Deiner Frage: wenn das Mitglied schon vor 2023 registriert war auf eBay, beziehen wir das Jahr 2023 nicht in die Rechnung mit ein, da der Gesetzgeber nur nach einer Meldung verlangt für Mitglieder, welche sich 2023 bei eBay angemeldet haben und dann auch in 2023 über dem Limit waren.
Lieben Gruß,
Steffi
28-03-2024 14:30
"wenn das Mitglied schon vor 2023 registriert war auf eBay, beziehen wir das Jahr 2023 nicht in die Rechnung mit ein, da der Gesetzgeber nur nach einer Meldung verlangt für Mitglieder, welche sich 2023 bei eBay angemeldet haben und dann auch in 2023 über dem Limit......
hallo @bogumila555
vielen Dank für deine Antwort bzw. deinen Hinweis auf Steffies Antwort........das hilft mir erst mal weiter....allerdings habe ich jetzt nochmals im Netz gestöbert und trotzdem nichts zu dem Thema gefunden, daß die erste Meldung ab 2024 nicht für Nutzer gilt, die bereits vor Januar 2023 angemeldet sind....habe aber vielleicht auch an den falschen Stellen gesucht 🤔
Die Auskunft von Steffi hier in der Community lese ich bewußt heute zum ersten Mal.....
wenn das so zutrifft, warum wurde man bisher nicht in anderen Threads zum Thema darauf hingewiesen?
...ok, mich betrifft das ganze eigentlich nicht, aber so wurde manch einem TE versehentlich eine falsche Auskunft gegeben.....
28-03-2024 14:35
@bogumila555 schrieb:Hier ist die Antwort
Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 13.03.2024 um 14.00 Uhr
14-03-2024 08:44
@bogumila555 schrieb:
Guten Tag, meine Frage ist, werden Mitglieder die vor dem 01.01.2023 bei eBay angemeldet waren erstes Mal im Januar 2025 gemeldet wenn sie im Jahr 2024 die Grenze überschritten haben? Das Jahr 2023 wird gar nicht berücksichtigt? Oder erfolgt die Meldung für 2023 und 2024 zusammen erst im Januar 2025?
Miriam Antwort vom 23.02.2024
https://community.ebay.de/t5/Hast-du-Fragen-zu-DAC7-PStTG/Die-Angabe-Ihrer-Steueridentifikationsnumm...Hallo @bogumila555, entschuldige bitte die verspätete Rückmeldung zu Deiner Frage: wenn das Mitglied schon vor 2023 registriert war auf eBay, beziehen wir das Jahr 2023 nicht in die Rechnung mit ein, da der Gesetzgeber nur nach einer Meldung verlangt für Mitglieder, welche sich 2023 bei eBay angemeldet haben und dann auch in 2023 über dem Limit waren.
Lieben Gruß,
Steffi
Ja toll, und wo liest Ebay sich das raus?
Da liest sich der erste Absatz von @dmary56 für mich aber anders.
Ich habe bisher auch weder hier im Forum, noch sonst im Netz von einer Ausnahme für langjährige Mitglieder gelesen.
Wie bist du darauf gekommen, so etwas zu fragen @bogumila555 ?
28-03-2024 14:38
hallo @sunrise1605
da bin ich aber froh, daß ich nicht die Einzige bin, die nichts findet...😆
28-03-2024 14:45
28-03-2024 15:07
@bogumila555 schrieb:
Wie bist du darauf gekommen, so etwas zu fragen @bogumila555 ?
Weil ich mich auch gewundert habe warum diese Teilung nach Anmeldedatum?
War schon mal in Podcast bekanntgegeben von dem Chef der Rechtsabteilung, der muss doch Bescheid wissen.
... müsste, er müsste es wissen.
Wäre nicht das erstemal, dass Ebay nachbessern muss.
Aber es bleibt die Frage, wo Ebay diese Ausnahme für langjährige Mitglieder herzieht.
28-03-2024 15:20 - bearbeitet 28-03-2024 15:21
Ich habe mich bezüglich der Meldegrenze für Mitglieder, die vor dem 1.1.2023 registriert sind, telefonisch bei der ebay Hotline erkundigt und die Auskunft meinte, es wird keine Ausnahme gemacht, nur wird stattdessen Ende 2024 geschaut, ob 2023 die Meldegrenze überschritten wurde, damit Anfang 2025 auch die Aktivität von 2023 gemeldet wird.
Lag die Auskunft falsch und gibt es eine Ausnahme für Mitglieder vor 1.1.2023, deren Aktivitäten 2023 nicht erfasst werden?
28-03-2024 15:37
ach herrje... Ebay und seine diversen Auskünfte.....
Bin mal gespannt, wie sich das dann bei der Steuererklärung mancher Zeitgenossen auswirkt, wenn
für 2023 nachträglich Einkommen berücksichtigt werden muß.....
Gott sei Dank habe ich meine eigenen Aufzeichnungen geführt und auch wenn zu 99,9999% kein FA diesbezüglich was von mir fordern wird, werde ich die Aufzeichnungen brav meiner Steuererklärung
beifügen....es ärgert mich nur, daß ich nicht wirklich mit den Daten von Ebay vorher abgleichen kann ...
28-03-2024 16:10
@sunrise1605 schrieb:
@bogumila555 schrieb:
Wie bist du darauf gekommen, so etwas zu fragen @bogumila555 ?
Weil ich mich auch gewundert habe warum diese Teilung nach Anmeldedatum?
War schon mal in Podcast bekanntgegeben von dem Chef der Rechtsabteilung, der muss doch Bescheid wissen.... müsste, er müsste es wissen.
Wäre nicht das erstemal, dass Ebay nachbessern muss.
Aber es bleibt die Frage, wo Ebay diese Ausnahme für langjährige Mitglieder herzieht.
eventuell ist das die Grundlage @sunrise1605
eBay und andere Plattformbetreiber ⇒ Lexikon des Steuerrechts - smartsteuer
siehe Punkt 2.2.5 und 2.2.6