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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wie ? Mehrwertsteuer ist KEINE Steuer oder was ??

Nachricht 141 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Die (groben) Grenzen sind doch aber nun bekannt, mit denen man unter dem Radar agieren kann.

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 142 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo @krisen-manager 

Heute ab 14 - 15 Uhr hat die ebay Fragestunde wieder geöffnet und Fragen werden von ebay Mitarbeitern direkt gerne beantwortet.

Also wende dich vertrauenvoll dahin und zu wirst sicher eine Antwort zu deinem Problem bekommen.

https://community.ebay.de/t5/eBay-Fragestunde/bd-p/eBayFragestunde

Nachricht 143 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo, das neue Gesetz ist nur ein weiterer Baustein ! Alle gemeldeten Daten durch den X-Pider und schwuppdiwupp gehen die Brief raus ! Bei Anfangsverdacht wird dann obendrein bei allen Verkaufsportalen nach den gespeicherten Daten der letzten 10 Jahren angefragt !!!

 

Übrigens, ausgeglichen / zufriedene Menschen neigen recht wenig zur Schadenfreude !!!

 

Gruß

 

PS : Wenn das Finanzamt vollends im digitalen Zeitalter  ankommt, ist ehe "gute Nacht Mattes" ! 

Nachricht 144 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@dmary56  schrieb:

 

Ich vermute, daß jetzt erst mal die Anmeldung von neuen Accounts stark nach oben gehen wird, weil halt einige meinen, damit die gesetzlichen Regelungen umgehen zu können...

lassen wir uns überraschen!


Das wäre sicher denkbar. Nur bei der Überprüfung von Namen, Adressen und Bankverbindungen werden die Accounts letztlich wieder zu einem verknüpft.

 

Vermutlich wird es an dieser Stelle in diesem Jahr noch recht schonend zur Sache gehen, aber irgendwann werden auch die Finanzbehörden etwas mit dem erhaltenen und analysierten Datenfundus tun.

 

Auf der Seite des VLH wird in diesem Artikel sogar erwähnt, dass sich die Jobcenter zukünftig für diese Daten interessieren könnten:

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/ebay-co-verkaufsportale-muessen-daten-offenlege...

Nachricht 145 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@sunrise1605  schrieb:

 ....insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.

 

Das würde für mich bedeuten, dass Ebay seine Art Umsätze zu zählen, ändern muss.

Da dürften dann keine Rückgaben, Spaßbieter etc. mehr gezählt werden, sondern wirklich abgeschlossene Verkäufe.

 

Wie soll das mit Paypal und ihren 180 Tagen Käuferschutz laufen ....

 


Vielleicht muss Ebay dann das tun, was auch andere Online-Händler tun.

 

Zuvor erzielte Umsätze müssten im Falle einer Retoure des Artikels wieder herausgerechnet werden und die 180 Tage mit dem Käuferschutz werden für EBay (als Mittler zwischen allen - der man ja unbedingt werden wollte) dann so zu lösen sein, wie bei Waren die ich durch einen Lieferanten beziehe und mit einem entsprechenden Zahlungsziel versehe.

 

Da muss ich neben dem Rückgaberecht eben auch diese Fristen im Hinterkopf haben bzw. in meiner Systemlandschaft berücksichtigen.

 

Es hat auch niemand gesagt, dass die neue Gestzgebung nur für die Verkäufer mit neuen Bestimmungen und Herausforderungen verbunden ist.

 

Ich denke Ebay wird die Finanzbehördern in festen Intervallen mit Daten ihrer Verkäufer versorgen. Ein täglicher Datentransfer zu jedem einzelnen Verkäufer wäre aus meiner Sicht auch nicht effizient (mag mich da aber auch täuschen).

Nachricht 146 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@andrea_mueller_1992  schrieb:

 

Was mich interessieren würde ist, was eBay genau weiter meldet ...

 

 

Werden hierbei nur Verkäufe ab dem 01.01.2023 gemeldet oder auch die Auszahlungen für Verkäufe bis zum 31.12.2022 die aber erst nach dem 01.01.2023 ausgezahlt wurden.


Das Gesetz tritt zum 01.01.2023 inkraft. Demnach werden vermutlich durch EBay auch nur Verkäufe weitergemeldet, die nach und nicht vor dem 01.01.2023 erfolgt sind. Verkäufe bis 31.12.2022 hingegen mögen unter andere gesetzliche Regelungen fallen, unabhängig wann die Auszahlung erfolgt. Über die Daten des Ebay-Kontos kannst Du diesen Sachverhalt bei Deiner Steuererklärung in 2024 (für 2023) in Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt begründen. Ergo alle Rechnungen die Du durch EBay erhältst auf jeden Fall archivieren (sollte beim späteren begründen hilfreich sein).

 

Man kann sich das vielleicht auch in etwa so vorstellen:

Wenn ich einen Handwerker im Dezember beauftrage und er die Leistung noch im Dezember erbringt, fallen diese unter die haushaltsnahen Dienstleistungen aus diesem Jahr. Selbst dann wenn ich die Rechnung für die erbrachte Leistung erst am 2. Januar des neuen Jahres erhalte. Bei der Einkommensteuer gebe ich diese Dienstleistungen bereits an. Mag sein, dass das Finanzamt darüber zu diskutieren beginnt, halte ich aber für ausgeschlossen, da i.d.R. der Steuererklärung keine Belege mehr beizufügen sind. Im schlimmsten Fall hole ich mir das Geld ein Jahr später zurück.

 

Ich meine, bei den Artikel die Du verkaufst (wenn Du sie zu diesen Preisen tatsächlich abegeben kannst) ist es doch ohnehin sekundär, ob da noch ein Artikel aus 2022 in die Bilanz von 2023 hineinruscht. Die Meldung an die Steuerbehören mag dann durch EBay zwei oder drei Artikel zu früh erfolgen, aber ich gehe mal davon aus, dass Du die meldepflichtige Grenze ohnehin im laufe der kommenden Wochen bereits erreicht haben wirst - so oder so.

Nachricht 147 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

@andrea_mueller_1992  schrieb:

Verstehe nicht warum sich hier soviele mit derartiger Schadensfreude auf die gesetzliche Änderung reagieren ...

 

Besonders Händler glauben scheinbar hier als "Gewinnner" vom Platz zu gehen ...

 

Muss sagen, dass man seit der Einführung des neuen Bezahldienstes einen deutlichen Rückgang an Angeboten merken konnte ... und zugleich auch an Käufern (was logisch ist: Kleines Angebot = Weniger Interessenten) ...

 

Sobald die Sache voll durchschlägt und in der Masse angekommen ist, wird eBay wohl oder übel wieder einen großen Haufen privater Anbieter verlieren und somit auch zugleich die Käufer mit ...

 

Hatte in den vergangenen Jahren immer wieder davon gelesen hier, wie einige Sammelgegenstand-Händler regelrecht damit angegeben haben über Auktionen Sammler-Gegendstände unter 10€ Artikel hier zu erwerben, die dann für 100€ oder mehr als Festpreis-Angebot verkauft werden ...

 

Auch da dürdte die Quelle schnell versiegen und die besagten Händler dürfen sich nicht nur bei Wind & Wetter auf den Flomärkten wieder auf die Suche nach Ware machen sondern sich auch gleich als Verkäufer dorthin stellen ... denn hier wird wohl die Anzahl der Käufer massiv zurück gehen.

 

Auch dürfte der ein oder andere private Verkäufer seine Gewinne wieder hier investiert haben ... gerade das neue Punkte-System hat ja dazu eingeladen ... ohne Verkäufe heißt wohl auch hier lieber wo anders kaufen (da man ohne Punkte auf anderen Platformen fast immer die besseren Preise bekommt).

 

Ich denke da wird der ein oder andere Händler, der sich nun freut, in diesem Jahr noch ein böses erwachen haben.

 

 

 

Was mich interessieren würde ist, was eBay genau weiter meldet ...

 

 

Werden hierbei nur Verkäufe ab dem 01.01.2023 gemeldet oder auch die Auszahlungen für Verkäufe bis zum 31.12.2022 die aber erst nach dem 01.01.2023 ausgezahlt wurden.


Tagchen

 

Ich kann den einen oder anderen gewerblichen Verkäufer aber schon verstehen. Die haben so viele Pflichten, die ganze Chinaverkäufer ... und viele private Verkäufer übertreiben es seit Jahren.

Manche Gewerbliche haben aber leider falsche Schlüsse daraus gezogen. Kenne mind. zwei Gewerbliche, die dann neben ihrem gewerblichen Account mit "privaten" verkauft haben.

Warum hier gleich Panik gemacht wird... es gibt doch nun wirklich recht hohe Freigrenzen für private Verkäufer.

Die Meldung alleine bedeutet noch gar nichts. Da müssen auch Filter angesetzt werden.

Bei Weiterverkauf einer neu angeschafften Sache innerhalb von 12 Monaten müsste man mehr als 599 Euro Gewinn erzielen, um das in der Einkommenssteuererklärung angeben zu müssen. Das sollte bei Privaten die Ausnahme sein.

Dann darf man in vielen Fällen noch Einkünfte aus unternehmerischen Tätigkeiten haben, obwohl man Arbeitnehmer, Beamter oder Retner ist. Hier ist der Freibetrag über das Jahr auch ordentlich, der nicht besteuert wird.

Gebrauchtwaren sind erst dann relevant, wenn der Fiskus eine Gewinnerzielungsabsicht sieht. Das tritt natürlich nicht ein, wenn man nicht extra aufgekaufte Gebrauchtware aus dem eigenen Haushalt vertickt. Es sei denn, es sind sehr hochwertige Dinge in Reihe.

 

Also etwas weniger Panik wäre angezeigt.

Die Meldung erfolgt erst ab diesem Jahr. Aber Ebay musste schon die ganze Zeit exakt dokumentieren, wer was umgesetzt hat. Also auch bei dir.

 

 

Nachricht 148 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Was sind denn Nigeria-Bieter?

Nachricht 149 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich glaube, es wird für Deutschland schwierig, das umzusetzen.

Wenn jeder zweite Eisladen, Gemüsehändler oder Dönerladen nur Barzahlung anbietet und eintippt, was er will... Dann ist die Lösung des Gesamtproblems noch sehr weit weg.

Nachricht 150 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Mit Verlaub - in diesem Sektor Unbefleckter - genau SO aber läuft es in nahezu 88,34% der angesprochenen D.-Welt ab! Umgehend nach dem freundlichen Einlass werden zur Winterszeit (welche trotz merkwürdiger warmluftiger Draußen-Umstände) exakt (versalzene) Lebkuchen und siedend-kochender Tee-Pot angeboten, zum sofortigen Verzehr. Dies zum langsamen Ankommen im gleich danach anstehenden Vorspiel. Noch weitere diffuse Einlassungen deinerseits??   

Nachricht 151 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@weihnachten.bei.hoppenstedts  schrieb:

Was sind denn Nigeria-Bieter?


@weihnachten.bei.hoppenstedts Einfach mal googeln. Spannendes Thema, wo Vorsicht geboten ist.

Du kannst auch nach Nigeria Connection schauen.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 152 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ist schon jemandem aufgefallen, dass sich die Änderung des Steuergesetzes ausschließlich auf "Digitale Plattformen" bezieht? Also umfaßt es nicht KA in gedruckten Zeitungen. Leider sind durch die Platformen die kostenlosen KA-Blätter in gedruckter Form ausgestorben. Genau jetzt wäre aber der ideale Zeitpunkt für einen Neustart!

Nachricht 153 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Mit KA-Blättchen würde es aber schwierig werden, hunderte oder tausende Artikel verkaufen zu wollen.

 

Mir scheint, dass diese unverhältnismäßigen, priverblichen Handelstätigkeiten erst durch die digitalen Plattformen entstanden sind, ist ja auch zu bequem und war bisher ohne jegliche Kontrolle.

Viele meinen ein Anrecht darauf zu haben, hier alles in jeglichem Umfang unbegrenzt verkaufen zu dürfen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 154 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Viele meinen ein Anrecht darauf zu haben, hier alles in jeglichem Umfang unbegrenzt verkaufen zu dürfen.

 

Aber hier hat doch eBay auch entscheidend dazu beigetragen, daß viele VK sich manchem gar nicht bewußt sind, wenn sie diese Menge an Angeboten ohne Gebühr monatlich einstellen dürfen. 

 

Hinweis: Für private Verkäufer gelten folgende Kontingente:

  • Max. 320 Festpreis- und Auktionsangebote mit beliebig hohem Startpreis und
  • 2500 1 Euro-Auktionen

https://www.ebay.de/help/selling/listings/listing-tips/free-listings?id=4163

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 155 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wie ist das denn z.B. bei Ehepaaren geregelt, wenn jeder ein E-Bay-Konto hat, registrierter Nutzer ist und bei der Steuererklärung Zusammenveranlagung gewählt haben?

 

Kann dann jede der 2 Personen für 2.000 Euro verkaufen bzw. 30 Verkäufe pro Jahr haben oder nur einer, weil sie eben zusammen veranlagt sind?

Nachricht 156 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@holly400  schrieb:

Wie ist das denn z.B. bei Ehepaaren geregelt, wenn jeder ein E-Bay-Konto hat, registrierter Nutzer ist und bei der Steuererklärung Zusammenveranlagung gewählt haben?

 

Kann dann jede der 2 Personen für 2.000 Euro verkaufen bzw. 30 Verkäufe pro Jahr haben oder nur einer, weil sie eben zusammen veranlagt sind?


solche Fragen solltest du bitte dem Steuerberater deines Vertrauens stellen oder beim Finanzamt nachfragen, um eine verbindliche Antwort zu bekommen!

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 157 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

und dann?

 

mich wird interessieren was dann passiert, wenn ebay mich beim FA meldet mit Verkäufe über (Beispiel) 3000 €, bin ich dann Kleingewerbetreibender?

Wenn ja, na dann viel Spaß Finanzamt diesen Aufwand zu kontrollieren?

 

Weis da schon jemand was genauer  dazu?

Nachricht 158 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@denkaufeich  schrieb:

und dann?

 

mich wird interessieren was dann passiert, wenn ebay mich beim FA meldet mit Verkäufe über (Beispiel) 3000 €, bin ich dann Kleingewerbetreibender?

Wenn ja, na dann viel Spaß Finanzamt diesen Aufwand zu kontrollieren?

 

Weis da schon jemand was genauer  dazu?


@denkaufeich  es gibt da keine Pauschalantwort, da doch auch deine persönlichen Umstände in die Beurteilung/ Prüfung  mit einfließen...auch für dich der Rat, wende dich an einen Steuerberater oder dein zuständiges Finanzamt. Zudem findest du mittlerweile auch über Goggle weiterführende Veröffentlichungen zu dem Thema ....

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 159 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo @denkaufeich da würde ich mal bei einem Steuerberater bzw. beim Finanzamt direkt anfragen und zwar schriftlich.

Hier dürfen dazu keine Auskünfte gegeben werden!

Fürs Finanzamt kein Problem, die arbeiten inzwischen auch mit PC und entsprechender Software 😉 

Nachricht 160 von 1.239
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