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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Deine Aussagen sind leider falsch. Da die 1. Meldung von Ebay vom Jahr 2023 im Jahr 2024 erfolgt und die Zahlungsabwicklung auaschliesslich über Ebay abzulaufen hat, wird ausschliesslich der echte Umsatz gemeldet. Keine Kaufabbrüche oder Stornierungen oder Nichtzahlungen. Alle  Aussagen zeugen von Deiner Unkenntnis und Unwisssen. Sorry, Du solltest Dich vorab wirklich informieren und Dich nicht von halbgaren Aussagen und Äusserungen anderer oder Eigenvermutungen treiben lassen.

Deine anderen Aussagen bezüglich Hochpushen einer Auktion tun hier nichts zur Sache und sind für das Finanzamt schlicht irrelevant.

 

Nachricht 581 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Versandkosten sind leider Umsatz, da hier Geld fliesst.

Nachricht 582 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

OK, schade.

Dann war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 583 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Es gibt nämlich auch etliche Verkäufer, auch bei den Privaten, die kostenlosen Versand anbieten. Wie sich ein kostenloser Verkauf an einen Käufer in Kaufpreis und Versand aufschlüsselt, das kann Ebay nicht wissen. Prinzipiell wird dieser Umsatz gemeldet, da es auch faktisch Umsatz ist. Inwiefern Ebay diesen Umsatz dann in Kaufpreis und Versandkosten, sofern möglich, aufschlüsselt und dann ans FA meldet, ist sicherlich erfragbar. Letztendlich entscheidet ausschliesslich das FA wie dieser Umsatz betrachtet wird.

Nachricht 584 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@shop-fuer-alle-und-alles  schrieb:

Versandkosten sind leider Umsatz, da hier Geld fliesst.


Na, ähm, die VSK bezahlt ja der K und ich als VKin hab ja nichts davon, also ich gebe die ja auch wieder aus, wenn ich ein Versandlabel kaufe, also plus /minus null.

Eher Minus, weil ebay ja 11% an Gebühren auf die VSK nimmt.

Ich schreib das für ne Freundin. 😎

Nachricht 585 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@voli-maus 

deine Freundin soll sich ruhig öfter mal trauen, selbst zu fragen/schreiben...wir beißen doch nicht..😉

Ich mache mir einfach eine Tabelle, wo ich  die eingenommenen Erlöse

eintrage, den Artikel, den Käufer, das Verkaufsdatum und eben auch die

gezahlten Versandkosten...letztere hoffe ich dann auch wieder teilweise absetzen

zu können...

wobei.... ich werde wohl nicht wirklich in die Verlegenheit kommen, den Finanzbehörden gegenüber 

diesbezüglich etwas nachweisen zu müssen es sei denn , es taucht eine wohlhabende Tante

in Amerika auf, die mir ihren Hausrat vermacht...

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 586 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich mache mir einfach eine Tabelle, wo ich  die eingenommenen Erlöse

eintrage, den Artikel, den Käufer, das Verkaufsdatum und eben auch die

gezahlten Versandkosten

 

Endlich mal jemand, der pragmatisch an die Sache rangeht!

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 587 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ja, der Käufer zahlt Kaufpreis und Versandkosten. Das ist Umsatz. Also auch Versandkosten sind Umsatz. Inwieweit das FA dieses dann behandelt, wird sich im Laufe der Zeit feststellen.

 

Es gibt auch genügend Verkäufer, die z.B 3,50 Euro angeben und für 1,90 Euro versenden. Und das kann man auch als Gewinn betrachten.

 

Wie auch immer. Umsatz bedeutet immer alles.

Nachricht 588 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@dmary56  schrieb:

@voli-maus 

deine Freundin soll sich ruhig öfter mal trauen, selbst zu fragen/schreiben...wir beißen doch nicht..😉

Ich mache mir einfach eine Tabelle, wo ich  die eingenommenen Erlöse

eintrage, den Artikel, den Käufer, das Verkaufsdatum und eben auch die

gezahlten Versandkosten...letztere hoffe ich dann auch wieder teilweise absetzen

zu können...

wobei.... ich werde wohl nicht wirklich in die Verlegenheit kommen, den Finanzbehörden gegenüber 

diesbezüglich etwas nachweisen zu müssen es sei denn , es taucht eine wohlhabende Tante

in Amerika auf, die mir ihren Hausrat vermacht...


Die Freundin ist sehr schüchtern und hat keinen Account bei ebay.

Drum frach ich ab und an für sie. 😎

Das ist klug.

Das hast du mir gemopst/übernommen ? 😉

Nachricht 589 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich würde den ursprünglichen Kaufpreis noch mit in die Tabelle aufnehmen. 😂🤔

und die Belege aufheben. 

Nachricht 590 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@shop-fuer-alle-und-alles  schrieb:

Es gibt nämlich auch etliche Verkäufer, auch bei den Privaten, die kostenlosen Versand anbieten. Wie sich ein kostenloser Verkauf an einen Käufer in Kaufpreis und Versand aufschlüsselt, das kann Ebay nicht wissen. Prinzipiell wird dieser Umsatz gemeldet, da es auch faktisch Umsatz ist. Inwiefern Ebay diesen Umsatz dann in Kaufpreis und Versandkosten, sofern möglich, aufschlüsselt und dann ans FA meldet, ist sicherlich erfragbar. Letztendlich entscheidet ausschliesslich das FA wie dieser Umsatz betrachtet wird.


 

In dem Fall wären diese VK vermutlich gekniffen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 591 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@aufnimmerwiedersehen1  schrieb:

@kingofreude Also ich hätte da als Partner schon längst ein ernsthaftes Gespräch geführt und die Sache in die Hand genommen. Das heißt jetzt nicht, Hobby aufgeben, aber moderater kaufen.


Es sei denn, der/die Partner/in ist mit der Sammlerei einverstanden. 

Ich habe mal vor vielen Jahren ein Ehepaar besucht. Die hatten einen eigenen Raum, gefüllt von oben bis unten mit Swarovski Stücken. Auf meine Frage, zu was denn das gut wäre, sagten mir beide, dass sie leidenschaftliche Swarovski Sammler wären. 

Die Sammlung war nach ihren Angaben um die 100´000 Euro wert. (ca. im Jahre 2007)

Ich hab gedacht, mich trifft gleich der Schlag 😂 - vorallem wenn ich daran dachte, wie die das nonstop alles entstauben, etc. machen müssen

Nachricht 592 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@shop-fuer-alle-und-alles  schrieb:

Sorry, aber das wird nicht passieren. Jeder Finanzbeamter wird nur pauschale Angaben machen können. Ein Finanzbeamter wird definitv auch nichts schriftlich bestätigen, ausser einer pauschalen Aussage. Was soll er denn tun? Ein Finanzbeamter ist halt kein Hellseher und weiss nicht, was Sache bei der Person ist, der eine persönliche Auskunft will. Mal davon abgesehen, dass man sogar hier in diesem Threat erkennt, wie unterschiedlich ein Gesetz das schon bis dato existiert hat, also nicht neu ist und dieses neue Gesetz nur eine bessere Durchführung des bestehenden Gesetzes ist, nicht erkennen können und wollen. Und dann kaut so ein Mensch dem Finanzamt mit allen möglichen selbst mit unmöglich konstruierten Fällen ( Siehe diesen Threat ) ein Ohr ab. Bei aller Liebe. Da habe ich mehr Verständnis für das Finanzamt als für manche Poster von hier.


 

Ich kann nur meine ganz persönliche Erfahrung aus dem Jahr 2019 wiedergeben,

nachdem ich bei meinem zuständigen Finanzamt die weitgehende Auflösung meiner einzigen, sehr umfangreichen Sammlung angekündigt und nach möglicher steuerlicher sowie gewerblicher Anmeldung angefragt hatte.

Dabei habe ich mein Artikelvolumen, die Anzahl der wöchentlich beabsichtigten Einstellungen, somit die über Jahre gestreckte Gesamt-Verkaufsdauer sowie die daraus im groben Durchschnitt zu erwartenden Verkaufserlöse bereits sehr realitätsnah dargelegt.

Denn es wäre keinesfalls so, das man aus steuerlicher Sicht gezwungen wäre, alles in einem oder mehreren größeren Konvoluten anzubieten.

Das lässt sich ja auch einigermaßen steuern durch Einstellpausen etc., man darf nur nicht gierig werden.

 

Als Antwort bekam ich sehr wohl ein amtliches Schriftstück einer zuständigen Sachbearbeiterin, die eben aussagte, dass mein Vorhaben einen rein privaten Vorgang darstellt und daher auch "steuerlich nicht angemeldet" zu werden braucht.

 

Dieses Schriftstück hat auch ebay überzeugt, die mir zwischenzeitlich die Umstellung auf ein gewerbliches Konto nahegelegt hatten.

 

Allerdings hatten die Finanzämter vor Krankheitswelle, Grundsteuer-Neuberechnung und Steuertransparenzgesetz etwas weniger zu tun.

Und der sehr große Unterschied zu dem hier lang dargestellten Fall ist, dass es eben tatsächlich nur eine einzige Sammlung zu einer Kategorie betrifft, nicht quer durch den Haushalt inkl. diverser Sammelgebiete und auch keine Neuwaren oder Wie-Neu-Waren.

Nur die Eisenbahn ließe sich wohl regeln, aber zig Sammlungen dazu und Unmengen nicht oder nicht mehr benötigter Gegenstände aus dem angeblich eigenen Haushalt eher nicht.

 

 

Wer es also probiert, was hätte er schon zu verlieren?

Nachricht 593 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Genau so will ich es auch machen.

Ich habe mit meinen Comics zwar höheren Umsatz, aber im Durchschnitt Verluste. Diese könnte ich als registrierter Händler von der Steuer absetzen. Ich denke, das Finanzamt wäre nicht sehr erfreut.

Einziges Problem: Ich habe kaum Belege über meine Käufe.

Ich führe eine Exel-Datei mit Umsatz und negativem Umsatz. Ich hoffe das bringt was.

Nachricht 594 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Du kannst Eigenbelege über Käufe tätigen. Google einfach nach Eigenbelege für Steuer

Nachricht 595 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

nicht tätigen sondern erstellen 😁

Nachricht 596 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@jo.wind  schrieb:

Genau so will ich es auch machen.

Ich habe mit meinen Comics zwar höheren Umsatz, aber im Durchschnitt Verluste. Diese könnte ich als registrierter Händler von der Steuer absetzen. Ich denke, das Finanzamt wäre nicht sehr erfreut.

Einziges Problem: Ich habe kaum Belege über meine Käufe.

Ich führe eine Exel-Datei mit Umsatz und negativem Umsatz. Ich hoffe das bringt was.


Was soll das sein?

Nachricht 597 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Negativer Umsatz = Einkaufspreis+Ebaygebühren+Porto+Verpackung

Wird vom Finanzamt so genannt (Tante Google hilft)

 

Mir kommt vor, das hier manche Umsatz und Gewinn verwechseln. Für das Finanzamt ist der Gewinn ausschaggebend.

Nachricht 598 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Korrektur: Es müsste negativer Gewinn heißen!

Nachricht 599 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@vietsektoren:
Sie haben das sehr gut dargestellt.
Ich habe von 2010 mir einen Gewerblichen Account hier angelegt und zuvor einen Gewerbeschein geholt weil ich seit 1979 Science Fiction Romane gesammelt habe, dazu kamen dann Comics und ab 1984 noch Filmmterialien dazu. Da ich ab 1988 sehr gut verdiente (alles brav versteuert!!) könnte ich mir etwas mehr als der Durchschnittssammler leisten.
Ab 2010 endete das exessive sammeln wegen gesundheitlicher Einschränkungen und reduzierte sich das Einkommen erheblich.
Aufgrund der Zeit, die man jetzt hatte, habe ich meine Sammlung Mal gründlich gesichtet und mich auf einige Teilbereiche konzentriert. Habe all das, was ich nicht mehr brauchte angeboten.
Konnte allerdings auch alle Einkäufe belegen (bin nun mal ein "Quittungs-Fetischist"), könnte somit allen Verkäufen auch die Einkaufswerte (und sogar das Datum des Kaufes) entgegenstellen. Nach weiteren Abzügen der Verkaufskosten, der Kosten für Arbeitsmaterial (Computer, Drucker, Papier, Versandtaschen, etc ) ergab sich für die Jahre 2010 bis 2015 immer ein Minus.
Deshalb das Finanzamt mir die Gewerblichkeit absprach. (Schriftlich!) Was ich dann eBay meldete und alle Unterlagen beibrachte um den Account auf "privat" umzustellen zu lassen.
Nach fast 3 Monaten wurde es dann getan.
Als dann mit Beginn der Pandemie mir anderweitige Einnahmen wegbrachen tat ich das, was wohl viele in dieser Situation getan haben, sich im EIGENEN Haushalt umsehen, auf was man verzichten könnte. Zeitgleich bot eBay fast Woche für Woche "Sonderaktionen" an bei denen man an einem Wochenende 100 Auktionen einstellen konnte und dabei die Verkaufsprovision auf 3€, 5€ oder 40% gedeckelt war.
Also war es logisch, Angebote einzustellen, die bei Verkauf erheblich höhere Verkaufsprovision zur Folge haben.
Ich stellte somit 100 Angebote ein, die aus fetten Paketen von 150€ bis 2500€ reichten.
Das 2500€ Angebot reduzierte ich dann von mal zu mal bis es sich dann für 1799€ endlich nach fast einem halben Jahr verkauft. Dadurch aber ergab es sich, dass ich von Mai 2020 bis Mai 2021 dann fast 50 dieser Posten für fast 18.600€ verkauft. Jeder Kleingewerbler weiß, dass die Umsatzsteuerpflicht (wird bis heute fälschlich als Mehrwertsteuer bezeichnet!) bis Ende 2019 bei 17.500€ und seit dem 01.01.2020 bei 22.000€ liegt.
Trotzdem wollte eBay mich nicht weiter verkaufen lassen, wenn ich meinen Account nicht auf gewerblich umstelle.
Welch eine Ironie! Wenn ich diesem Umsatz, der zu über der Hälfte in 2020 und fast 9000€ in 2021 erzielt wurde wie ein Kleingewerbler angegeben hätte wäre das gleiche wie schon 2010 bis 2015 herausgekommen.
Obwohl ich das exakt vorherrechnet habe UND sogar den Umsatz MIT allen Kosten meinem zuständigen Finanzamt gemeldet habe UND mir SCHRIFTLICH beschieden wurde, das es sich hier an um "Liebhaberei" handelt UND eine "Gewerblichkeit nicht zu erkennen sei", was ich eBay natürkich zustande, wurde das Verkaufsverbot als privater Anbieter bis heute NICHT aufgehoben.
Soviel zur Logik von eBay!!
Ich kann nur sagen, **bleep**t das Finanzamt mit Daten voll! Je mehr, desto besser! Und dann fordert von eBay eine Auskunft nach DSGVO in schriftlicher Form, und wenn sie dem Ersuchen nicht nachkommen oder nicht vollständig nachkommen, dann scheut euch nicht zur Polizei zu gehen und Anzeige wegen Verstoßes gegen die DSGVO zu stellen. Erst wenn eBay (und andere Plattformen!) mit derartigen Anzeigen bis zur Halskrause vollgesch... werden, wird vielleicht mal glasklare Regeln für Verkäufer und Käufer FÜR ALLE PLATTFORMEM geschaffen, die keinerlei Interpretationsspielräume mehr lassen!
Es muss weh tun! Richtig weh tun!
Sowohl für eBay & Co. als auch für die Finanzämter, damit sich endlich etwas ändert und solche schwachsinnigen Gesetze wie das PStTG wieder verschwinden!!
VG aus Hannover
Nachricht 600 von 1.239
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