30-12-2022 09:57
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.
mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-...
und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html
Gelöst! Gehe zu Lösung.
22-01-2023 17:35
Deine Aussagen sind leider falsch. Da die 1. Meldung von Ebay vom Jahr 2023 im Jahr 2024 erfolgt und die Zahlungsabwicklung auaschliesslich über Ebay abzulaufen hat, wird ausschliesslich der echte Umsatz gemeldet. Keine Kaufabbrüche oder Stornierungen oder Nichtzahlungen. Alle Aussagen zeugen von Deiner Unkenntnis und Unwisssen. Sorry, Du solltest Dich vorab wirklich informieren und Dich nicht von halbgaren Aussagen und Äusserungen anderer oder Eigenvermutungen treiben lassen.
Deine anderen Aussagen bezüglich Hochpushen einer Auktion tun hier nichts zur Sache und sind für das Finanzamt schlicht irrelevant.
22-01-2023 17:36
Versandkosten sind leider Umsatz, da hier Geld fliesst.
22-01-2023 18:00
OK, schade.
Dann war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens.
22-01-2023 18:09
Es gibt nämlich auch etliche Verkäufer, auch bei den Privaten, die kostenlosen Versand anbieten. Wie sich ein kostenloser Verkauf an einen Käufer in Kaufpreis und Versand aufschlüsselt, das kann Ebay nicht wissen. Prinzipiell wird dieser Umsatz gemeldet, da es auch faktisch Umsatz ist. Inwiefern Ebay diesen Umsatz dann in Kaufpreis und Versandkosten, sofern möglich, aufschlüsselt und dann ans FA meldet, ist sicherlich erfragbar. Letztendlich entscheidet ausschliesslich das FA wie dieser Umsatz betrachtet wird.
22-01-2023 18:25
@shop-fuer-alle-und-alles schrieb:Versandkosten sind leider Umsatz, da hier Geld fliesst.
Na, ähm, die VSK bezahlt ja der K und ich als VKin hab ja nichts davon, also ich gebe die ja auch wieder aus, wenn ich ein Versandlabel kaufe, also plus /minus null.
Eher Minus, weil ebay ja 11% an Gebühren auf die VSK nimmt.
Ich schreib das für ne Freundin. 😎
22-01-2023 18:34 - bearbeitet 22-01-2023 18:38
deine Freundin soll sich ruhig öfter mal trauen, selbst zu fragen/schreiben...wir beißen doch nicht..😉
Ich mache mir einfach eine Tabelle, wo ich die eingenommenen Erlöse
eintrage, den Artikel, den Käufer, das Verkaufsdatum und eben auch die
gezahlten Versandkosten...letztere hoffe ich dann auch wieder teilweise absetzen
zu können...
wobei.... ich werde wohl nicht wirklich in die Verlegenheit kommen, den Finanzbehörden gegenüber
diesbezüglich etwas nachweisen zu müssen es sei denn , es taucht eine wohlhabende Tante
in Amerika auf, die mir ihren Hausrat vermacht...
22-01-2023 18:46
Ich mache mir einfach eine Tabelle, wo ich die eingenommenen Erlöse
eintrage, den Artikel, den Käufer, das Verkaufsdatum und eben auch die
gezahlten Versandkosten
Endlich mal jemand, der pragmatisch an die Sache rangeht!
22-01-2023 18:56
Ja, der Käufer zahlt Kaufpreis und Versandkosten. Das ist Umsatz. Also auch Versandkosten sind Umsatz. Inwieweit das FA dieses dann behandelt, wird sich im Laufe der Zeit feststellen.
Es gibt auch genügend Verkäufer, die z.B 3,50 Euro angeben und für 1,90 Euro versenden. Und das kann man auch als Gewinn betrachten.
Wie auch immer. Umsatz bedeutet immer alles.
22-01-2023 18:56
@dmary56 schrieb:deine Freundin soll sich ruhig öfter mal trauen, selbst zu fragen/schreiben...wir beißen doch nicht..😉
Ich mache mir einfach eine Tabelle, wo ich die eingenommenen Erlöse
eintrage, den Artikel, den Käufer, das Verkaufsdatum und eben auch die
gezahlten Versandkosten...letztere hoffe ich dann auch wieder teilweise absetzen
zu können...
wobei.... ich werde wohl nicht wirklich in die Verlegenheit kommen, den Finanzbehörden gegenüber
diesbezüglich etwas nachweisen zu müssen es sei denn , es taucht eine wohlhabende Tante
in Amerika auf, die mir ihren Hausrat vermacht...
Die Freundin ist sehr schüchtern und hat keinen Account bei ebay.
Drum frach ich ab und an für sie. 😎
Das ist klug.
Das hast du mir gemopst/übernommen ? 😉
22-01-2023 19:29
Ich würde den ursprünglichen Kaufpreis noch mit in die Tabelle aufnehmen. 😂🤔
und die Belege aufheben.
22-01-2023 20:07
@shop-fuer-alle-und-alles schrieb:Es gibt nämlich auch etliche Verkäufer, auch bei den Privaten, die kostenlosen Versand anbieten. Wie sich ein kostenloser Verkauf an einen Käufer in Kaufpreis und Versand aufschlüsselt, das kann Ebay nicht wissen. Prinzipiell wird dieser Umsatz gemeldet, da es auch faktisch Umsatz ist. Inwiefern Ebay diesen Umsatz dann in Kaufpreis und Versandkosten, sofern möglich, aufschlüsselt und dann ans FA meldet, ist sicherlich erfragbar. Letztendlich entscheidet ausschliesslich das FA wie dieser Umsatz betrachtet wird.
In dem Fall wären diese VK vermutlich gekniffen.
22-01-2023 20:26
@aufnimmerwiedersehen1 schrieb:@kingofreude Also ich hätte da als Partner schon längst ein ernsthaftes Gespräch geführt und die Sache in die Hand genommen. Das heißt jetzt nicht, Hobby aufgeben, aber moderater kaufen.
Es sei denn, der/die Partner/in ist mit der Sammlerei einverstanden.
Ich habe mal vor vielen Jahren ein Ehepaar besucht. Die hatten einen eigenen Raum, gefüllt von oben bis unten mit Swarovski Stücken. Auf meine Frage, zu was denn das gut wäre, sagten mir beide, dass sie leidenschaftliche Swarovski Sammler wären.
Die Sammlung war nach ihren Angaben um die 100´000 Euro wert. (ca. im Jahre 2007)
Ich hab gedacht, mich trifft gleich der Schlag 😂 - vorallem wenn ich daran dachte, wie die das nonstop alles entstauben, etc. machen müssen
22-01-2023 20:26
@shop-fuer-alle-und-alles schrieb:Sorry, aber das wird nicht passieren. Jeder Finanzbeamter wird nur pauschale Angaben machen können. Ein Finanzbeamter wird definitv auch nichts schriftlich bestätigen, ausser einer pauschalen Aussage. Was soll er denn tun? Ein Finanzbeamter ist halt kein Hellseher und weiss nicht, was Sache bei der Person ist, der eine persönliche Auskunft will. Mal davon abgesehen, dass man sogar hier in diesem Threat erkennt, wie unterschiedlich ein Gesetz das schon bis dato existiert hat, also nicht neu ist und dieses neue Gesetz nur eine bessere Durchführung des bestehenden Gesetzes ist, nicht erkennen können und wollen. Und dann kaut so ein Mensch dem Finanzamt mit allen möglichen selbst mit unmöglich konstruierten Fällen ( Siehe diesen Threat ) ein Ohr ab. Bei aller Liebe. Da habe ich mehr Verständnis für das Finanzamt als für manche Poster von hier.
Ich kann nur meine ganz persönliche Erfahrung aus dem Jahr 2019 wiedergeben,
nachdem ich bei meinem zuständigen Finanzamt die weitgehende Auflösung meiner einzigen, sehr umfangreichen Sammlung angekündigt und nach möglicher steuerlicher sowie gewerblicher Anmeldung angefragt hatte.
Dabei habe ich mein Artikelvolumen, die Anzahl der wöchentlich beabsichtigten Einstellungen, somit die über Jahre gestreckte Gesamt-Verkaufsdauer sowie die daraus im groben Durchschnitt zu erwartenden Verkaufserlöse bereits sehr realitätsnah dargelegt.
Denn es wäre keinesfalls so, das man aus steuerlicher Sicht gezwungen wäre, alles in einem oder mehreren größeren Konvoluten anzubieten.
Das lässt sich ja auch einigermaßen steuern durch Einstellpausen etc., man darf nur nicht gierig werden.
Als Antwort bekam ich sehr wohl ein amtliches Schriftstück einer zuständigen Sachbearbeiterin, die eben aussagte, dass mein Vorhaben einen rein privaten Vorgang darstellt und daher auch "steuerlich nicht angemeldet" zu werden braucht.
Dieses Schriftstück hat auch ebay überzeugt, die mir zwischenzeitlich die Umstellung auf ein gewerbliches Konto nahegelegt hatten.
Allerdings hatten die Finanzämter vor Krankheitswelle, Grundsteuer-Neuberechnung und Steuertransparenzgesetz etwas weniger zu tun.
Und der sehr große Unterschied zu dem hier lang dargestellten Fall ist, dass es eben tatsächlich nur eine einzige Sammlung zu einer Kategorie betrifft, nicht quer durch den Haushalt inkl. diverser Sammelgebiete und auch keine Neuwaren oder Wie-Neu-Waren.
Nur die Eisenbahn ließe sich wohl regeln, aber zig Sammlungen dazu und Unmengen nicht oder nicht mehr benötigter Gegenstände aus dem angeblich eigenen Haushalt eher nicht.
Wer es also probiert, was hätte er schon zu verlieren?
22-01-2023 21:25
Genau so will ich es auch machen.
Ich habe mit meinen Comics zwar höheren Umsatz, aber im Durchschnitt Verluste. Diese könnte ich als registrierter Händler von der Steuer absetzen. Ich denke, das Finanzamt wäre nicht sehr erfreut.
Einziges Problem: Ich habe kaum Belege über meine Käufe.
Ich führe eine Exel-Datei mit Umsatz und negativem Umsatz. Ich hoffe das bringt was.
22-01-2023 21:28
Du kannst Eigenbelege über Käufe tätigen. Google einfach nach Eigenbelege für Steuer
22-01-2023 21:28
nicht tätigen sondern erstellen 😁
22-01-2023 21:37
@jo.wind schrieb:Genau so will ich es auch machen.
Ich habe mit meinen Comics zwar höheren Umsatz, aber im Durchschnitt Verluste. Diese könnte ich als registrierter Händler von der Steuer absetzen. Ich denke, das Finanzamt wäre nicht sehr erfreut.
Einziges Problem: Ich habe kaum Belege über meine Käufe.
Ich führe eine Exel-Datei mit Umsatz und negativem Umsatz. Ich hoffe das bringt was.
Was soll das sein?
22-01-2023 21:44
Negativer Umsatz = Einkaufspreis+Ebaygebühren+Porto+Verpackung
Wird vom Finanzamt so genannt (Tante Google hilft)
Mir kommt vor, das hier manche Umsatz und Gewinn verwechseln. Für das Finanzamt ist der Gewinn ausschaggebend.
22-01-2023 21:46
Korrektur: Es müsste negativer Gewinn heißen!
22-01-2023 21:50