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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@jo.wind  schrieb:

Korrektur: Es müsste negativer Gewinn heißen!


Was ist das nun wieder ? 

Nachricht 601 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@voli-maus  schrieb:

@jo.wind  schrieb:

Korrektur: Es müsste negativer Gewinn heißen!


Was ist das nun wieder ? 


Laut google = Gewinn oder Ergebnis ist in der Wirtschaftswissenschaft der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Unternehmens. Ein negativer Gewinn heißt Verlust.🤗

Nachricht 602 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Es muss weh tun! Richtig weh tun!
Sowohl für eBay & Co. als auch für die Finanzämter, damit sich endlich etwas ändert und solche schwachsinnigen Gesetze wie das PStTG wieder verschwinden!!

 

Irgendwie tobst du dich an den Falschen aus. Wende dich doch an die, die das Gesetz gemacht haben.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 603 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Irgendwie habe ich eine solche Antwort erwartet!
Ich habe die Partei gewählt, die diesem Gesetz nicht zugestimmt hat!
Ich denke, wenn eine Firma wie ebay den Betrieb in Deutschland einstellt oder nur noch gewerbliche Anbieter zuläßt (eBay wollte doch schon immer zu Ama*** 2.0 werden) und somit das Steueraufkommen durch diese Firma schlagartig runtergeht, dann werden vielleicht ein paar Politiker aufwachen und sich fragen, welch ein Monstrum sie da geboren haben.
Kaum gibt es elektronische Möglichkeiten, die es vor 22 Jahren noch nicht gab schon werden diese hemmungslos ausgenutzt!
Ich empfehle diesen Befürwortern dieser Gesetze mal "Die Physiker" von Friedrich Dürrenmatt zu lesen. Vielleicht kommt ihnen dann ja die Erleuchtung!
Wie haben denn Sammler wie unsereins das vor dem Jahr 2000 gemacht?
Man hat eine Liste seiner zu verkaufenden Sachen geschrieben, Anzeigen in spezialisierten Magazinen (oder Second-Hand-Zeitungen wie "Der Heißen Draht") aufgegeben und diese Liste gegen Portoersatz angeboten, der Interessent hat geschrieben, Porto beigelegt, die Liste erhalten, die Liste studiert, eine Bestellung zusammengestellt und an den Anbieter gesendet (oder angerufen). Dieser hat dann dem Besteller schriftlich oder telefonisch die reservierten Sachen bestätigt, der dann den Betrag überwiesen hat und ein paar Tage später hat der dann Post bekommen!
Und beide Seiten an waren zufrieden. (Jedenfalls öfter Zufrieden als Heutzutage!)
Im besten Fall hat sich dadurch sogar eine längere Sammlerfreundschaft ergeben.
Und in den Städten ab 30-40.000 Einwohnern gab es zumeist inhabergeführte Trödelläden, Antiquariate, Comic-Shops, Briefmarken- und Münz-Shops u.s.w. wo sich oft die Sammler und Interessenten des Themas traffen oder versammelten.
Alles zerstört ... durch eBay und Co.!!
Flohmärkte haben sich zu reinen Ramschwiesen oder ausländerdominierte Asia-Neuwaren-Märkten gewandelt.
Sammlerartikel, zumal aus Papier, sind kaum noch zu finden!
Und wenn man mal etwas Interessantes gefunden hat zückt der Käufer oder Verkäufer erst einmal sein Smartphone um zu sehen zu welchem Preis der Artikel zuletzt auf eBay und Co. angeboten und/oder verkauft wird/wurde.
Ein "Geheimwissen" der (zumeist lokalen) Anbieter gibt es faktisch nicht mehr.
Wirkliche "Schnäppchen" sind rar geworden!
Sammlerclubs gibt es auch kaum noch. Wenn noch einer sammelt, dann häufig still für sich!
Und jetzt wird mit diesem Gesetz die noch verbleibende Sammlerszene noch mehr drangsaliert und zersplittert.
Na, vielen Dank!
eBay hat mich gezwungen den alten Weg der geschriebenen Liste wieder aufzunehmen ... und ... mit Erfolg! Viele alte Sammler sind geradezu dankbar für diese papierenden Listen gewesen!
Man spricht wieder miteinander!
Trifft sich und zeigt sich untereinander seine Sammlungen!
Im Grunde müsste ich eBay fast dankbar für das "Verkaufsverbot" sein. Die Einsparung an Verkaufsprovision in beide Richtung dürfte mir alleine im letzten Jahr einen vierstelligen Betrag erspart haben!
Geld das eBay an mir nicht mehr verdient. Und diese **bleep** macht mir da besonders viel Freude, da dort keinerlei Gebühren anfallen!
So schaufelt man sich sein eigenes Grab!
VG aus Hannover

Nachricht 604 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

EXZELLENT GUTER Mann!! Hat alles mit ´Hand-und-Fuß´ perfekt ausgedrückt dargestellt, so dass im Prinzip keine Frage mehr offen bleiben sollte. Weiter so, alter Junge - und lass´ Dich auf-Teufel-komm´-raus bitte nicht unterkriegen. Längst rar gewordene Typen wie Du, sind das bekannte Salz im sonst überwiegend nur noch bedauernswert zu beäugenden Land. 

 

Nachricht 605 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Was für eine Schwurbelei. Du solltest etwas mehr über unsere Gewaltenteilung und deren Aufgabenbereich lesen und lernen.  Da mangelt es wirklich an Grundlegendem. Mannmannmann

Nachricht 606 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo @collpar_de du schreibst ja hier ständig von Sammlern aber diese können sich wie schon mehrfach geschrieben wurde einen Nachweis vom FA darüber ausstellen lassen und fallen somit nicht unter dieses Gesetz.

 

Es geht hauptsächlich um jene VK, genannt Priverblich die ihre AnSammlungen bzw. Neuware, Handmade und Hastenichgesehen hier in großen Mengen regelmäßig verkaufen unter dem Deckmäntelchen man löse seine Sammlung auf.

 

Ihr echten Sammler, dann kommt in die Puschen.... 

Nachricht 607 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Die Bestellungen des LETZTEN JAHRES sind nun im Verkaufsmanager Pro abrufbar. 

Es ist noch Zeit für viele zum Versteuern dieses Zeitraumes . 

 

Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 608 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Naja, diejenigen die von diesem Gesetz betroffen sein könnten freuen sich eher über die tägl. Kontoausszüge  bzw. Überweisungen von ebay - noch...

Bei mir kaufen ja viele Priverbliche die dann fleissig als "Handmade" ua hier einstellen. 

Ein kleiner Hinweis auf das neue Gesetz bzw. Gewerblichkeit ... da kommt ein dicker Mittelfinger.

Ok, jeder ist seines Glückes Schmied ....

Nachricht 609 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@decoupage-art1  schrieb:

Naja, diejenigen die von diesem Gesetz betroffen sein könnten freuen sich eher über die tägl. Kontoausszüge  bzw. Überweisungen von ebay - noch...

Bei mir kaufen ja viele Priverbliche die dann fleissig als "Handmade" ua hier einstellen. 

Ein kleiner Hinweis auf das neue Gesetz bzw. Gewerblichkeit ... da kommt ein dicker Mittelfinger.

Ok, jeder ist seines Glückes Schmied ....


aaargh, also das ist ja wirklich frech ohne Ende. 😱

Alleine für solche Gestalten lohnt sich tatsächlich ein solches Gesetz, wie es nun eingeführt wurde. Hinweis für die würde ich mir sparen - da bist viel zu nett zu denen 

Nachricht 610 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Was passiert denn eigentlich, wenn man 300 Artikel in einem Jahr verkauft, aber unter 2000€ Umsatz bleibt ???

Nachricht 611 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@ferdlsvr  schrieb:

Was passiert denn eigentlich, wenn man 300 Artikel in einem Jahr verkauft, aber unter 2000€ Umsatz bleibt ???


Dann werden deine Daten von Ebay an das zuständige Finanzamt gemeldet.

 

Du darfst höchstens 30 Artikel ODER Euro 2´000.-- Umsatz jährlich generieren, ohne gemeldet zu werden

 

Also z.b. 10 Artikel zu je Euro 200.-- oder halt eben ausschliesslich 30 Artikel, egal ob die nun 2 Euro oder 10 Euro einbringen. 


Sprich, "Kleinkram" lohnt sich vermutlich nur noch auf dem Flohmarkt, wenn überhaupt

Nachricht 612 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Am besten 29 Artikel für 1999,99 Euro.
Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 613 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Am schönsten wird es für privatverkäufer welche über 17500 Euro Umsatz kommen und nicht nachweisen können wo die Ware her stammt.
Weil es viele nicht wissen: vom Kunden überwiesene Versandkosten werden als Umsatz gerechnet und somit zu versteuern.
Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 614 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Genug des Öles für das Feuer.
Nur dies noch.
Bei Selbstanzeige sieht das Finanzamt gerne mal von Strafanzeigen ab.
Das weiss ich aus der Baubranche.
Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 615 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@lotusgaarden  schrieb:
Am besten 29 Artikel für 1999,99 Euro.

🤣🤣😅😅

Nachricht 616 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

22000 Euro ist wohl die neue Grenze.
17500 Euro war in der Vergangenheit
Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 617 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@magnoliabluete  schrieb:

@ferdlsvr  schrieb:

Was passiert denn eigentlich, wenn man 300 Artikel in einem Jahr verkauft, aber unter 2000€ Umsatz bleibt ???


Dann werden deine Daten von Ebay an das zuständige Finanzamt gemeldet.

 

Du darfst höchstens 30 Artikel ODER Euro 2´000.-- Umsatz jährlich generieren, ohne gemeldet zu werden

 

Also z.b. 10 Artikel zu je Euro 200.-- oder halt eben ausschliesslich 30 Artikel, egal ob die nun 2 Euro oder 10 Euro einbringen. 


Sprich, "Kleinkram" lohnt sich vermutlich nur noch auf dem Flohmarkt, wenn überhaupt


 

Kleine Korrektur:

 

Kleinkram dürfte sich immer noch lohnen, weil nur eine Meldung an das Finanzamt nicht zwangsläufig eine zusätzliche Veranlagung zur Einkommensteuer nach sich zieht:

Nur wenn das Finanzamt eine über normale Sammlertätigkeit oder Gebrauchtwarenauflösung des eigenen Haushaltes erkennt.

 

Allgemein:

Und selbst dann bleibt doch immer noch mehr übrig, als die Frequenz der tatsächlichen Mülltonnenleerungen zu erhöhen (zumindest bei mir wird nicht pauschal, sondern die tatsächliche Leerung berechnet). In Mietwohnungen größerer Objekte spielt das natürlich kaum eine Rolle.

 

Und dennoch gehen für "normale" Erwerbstätige "nur" ganz grob gerechnet 30-50% des zusätzlichen Erlöses an den Fiskus. 

Womit selbst bei beispielsweise 3500 Euro Verkaufserlös im Jahr immer noch mindestens 1750 Euro hängen bleiben. Deutlich mehr eben, als bei Entsorgung über die Mülltonne zu 0,00 Euro Einnahmen.

 

Manchmal frage ich mich schon, wo der Sinn für das grundlegende Allgemeinwohl bleibt.

Alle Welt ruft nach dem Staat: Finanzielle Hilfe hier, Unterstützung dort. Und nimmt gerne die Gelder in Anspruch.

Wenn dann aber mal etwas "zurückgezahlt" werden soll, verfällt man in Weinkrämpfe.

Natürlich wird das Geld von Staats wegen teils durchaus fragwürdig verteilt und ausgegegeben. Aber eben nicht grundsätzlich.

Und direkt ungewöhnlich wäre das auch nicht, wenn man die Vergangenheit betrachtet: Links und rechts der Elbe gleichermaßen. Zu Kaisers Zeiten bis einschließlich der Gründung beider deutscher Staaten.

Und nun eben immer noch.

Auch eine Inflation von 5%-10% ist kein Kind der Gegenwart: In den 80er und 90er Jahren wurden die Katalogpreise diverser Hersteller (Industrie) von Hause aus pro Jahr schon pauschal um 5% angehoben.

 

Was also soll der ganze Hype hier?

Nachricht 618 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Auch eine Inflation von 5%-10% ist kein Kind der Gegenwart: In den 80er und 90er Jahren wurden die Katalogpreise diverser Hersteller (Industrie) von Hause aus pro Jahr schon pauschal um 5% angehoben.

 

Also wenn es um den Bedarf der täglichen Dinge geht, dann ist die Preisentwicklung aber heftig.

Ich z.B.  kenne die Preise der Produkte die wir brauchen genau. 

Man denke mal an die Menschen, die wirklich mit dem Cent rechnen müssen. Sie können sich teilweise kein Obst oder Gemüse mehr kaufen. Das haben mir etliche Gespräche mit Betroffenen schon bestätigt.

 

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/4917/umfrage/inflationsrate-in-deutschland-seit-1948/

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 619 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Vielleicht brauchen die Leute ihren täglichen Aufreger, sonst fehlt ihnen was.

Und meckern, maulen, fordern.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 620 von 1.239
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