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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Kein Wunder, wenn ebay jetzt die Verkaufsgebühren streicht, weil  jetzt zig tausend ebayer nichts mehr zum verkauf einstellen , weil Sie sonst Post vom Finansamt bekommen.

Nachricht 1041 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@evievi2008  schrieb:

Kein Wunder, wenn ebay jetzt die Verkaufsgebühren streicht, weil  jetzt zig tausend ebayer nichts mehr zum verkauf einstellen , weil Sie sonst Post vom Finansamt bekommen.


Ich glaube nicht, daß das auf alle abschreckend wirkt. Hier findet man noch private VK mit 600 und mehr Angeboten. Und überhaupt müssen Grenzen erstmal erreicht werden und mit viel kleinpreisigen Sachen dauert das erstmal.

Und eBay will mit der Streichung ja den Verkauf ankurbeln und daß die Verkäufer dann als Käufer hier das Geld wieder ausgeben. Bildlich gesehen als Kreislauf des Geldes.

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 1042 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Vielen Dank für die Erklärung / Richtigstellung, @claudius_bockschus !

 

Dann sind Anzeigen selbst scheinbar nicht davon betroffen.

Eigentlich auch verständlich, weil im vergleichbaren Flohmarkt kaum neben jedem Stand ein Aufpasser steht, der die Verkäufe und eingenommenen Gelder überwacht.

 

Transaktionen über Zahlungsdienste aber möglicherweise schon. Muss amn sich dann eben merken und diesen Service ausblenden.

Nachricht 1043 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Genau, " viel kleinpreisigen Sachen dauert das erstmal ",  nee nur 30 Artikel nicht viel für ein Jahr, das geht ganz ganz schnell

Nachricht 1044 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ebay und andere Plattformen werden das deutlich zu spüren bekommen, leider.

Nachricht 1045 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Dann bekommt ein echter privater Verkäufer eben Post vom Finanzamt!

Das ist doch allermeist vollkommen egal.

Hier wird ja geradezu so getan, als ob mit dem Brief dann eine Extraportion Schimmelsporen ins Haus kommen!

 

Erstmal wird es von jedem Plattformbetreiber gemeldet, solange die Summen klar offenliegen. Von jedem wie gesagt. Auch von den Untoten auf der huud.

Dann geht es an das Bundeszentralamt für Steuern.

Von dort aus bedarfsweise an das zuständige Finanzamt des Verkäufers.

Und von dort aus besarfsweise als Brief an den Verkäufer.

 

Kann man seine 5 Paar gebrauchten Hosen und Jacken, 10 Pullover und Hemden sinnvoll erklären, dürfte es keine Aufforderung zur Entrichtung zusätzliche Einkommenssteuer geben.

Auch nicht, wenn man sein altes Moped noch oben drauf legt und die alte Stereoanlage und oder die eigene CD-Sammlung.

 

Sollten dort jedoch 35 Smartphones auch gebraucht, 100 weitere Elektroartikel und 50 neue Paar Schuhe nebst einer Rolex-Samlung nachweisbar werden, oder 75 selbstgestrickte Pullis als Fehlkauf der Wolle getarnt dort auftauchen,

dann dürfen Sie sich zurecht sorgen.

 

Hier mal eine schriftliche Erklärung, wie man es anderswo sieht (Videos und Podcasts sind für mich unnützer Schnick-Schnack):

 

"Sobald du die Grenzen über erfolgreiche Transaktionen erreichst, informieren wir dich über die nächsten Schritte. Neben den Verkaufsdaten, .... ,

werden wir dich gegebenenfalls bitten, fehlende Angaben (- Angaben zu deiner Person (Name, Geburtsdatum),- dein steuerlicher Sitz (in der Regel dein Wohnort),- deine Steuer-Identifikationsnummer sowie- deine Anschrift.) nachzureichen.

Wenn wir schließlich Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln, informieren wir dich erneut über den Umfang und Inhalt der übermittelten Daten."

 

Das dürfte hier gar nicht so anders laufen.

Nachricht 1046 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Aber stell dir mal  z.B. 30 verkaufte Postkarten vor, meinst du, das interessiert irgendeinen?

Man muss das alles in Relation setzen.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 1047 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Zu spüren werden es die bekommen, die eben nicht mehr in privatem Umfang verkaufen.

Was bei nicht wenigen Verkäufern auch ganz offensichtlich ist.

Darum hätten sich die Plattformen schon viel früher kümmern sollen und müssen.

 

Und auch die Käufer dieser Verkäufer hätte es scheren können.

Ist denen aber immer am verlängerten Rücken runter, solange sie einen Vorteil davon hatten (vermutlich den preislichen).

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 1048 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@evievi2008  schrieb:

Ebay und andere Plattformen werden das deutlich zu spüren bekommen, leider.


Die VK werden sich mit der Situation arrangieren. Die, die wirklich privat sind und es vielleicht trotzdem bis zu einer Meldung beim FA "schaffen", werden danach vermutlich oft feststellen können, daß so, wie sie es machen und was sie verkaufen, es wirklich privat ist und das FA am Ende überhaupt nichts von Ihnen will. 

Das ist hier doch jetzt für viele eine ganz neue Erfahrung und wie sich das für die Plattformen auswirkt, daß wird natürlich erst die Zukunft zeigen.

Aber ich glaube kaum, daß sich am Ende allzuviel Leute vom verkaufen abhalten lassen werden.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 1049 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Also ich hätte da mal eine Frage ohne mich jetzt durch alle Kommentare hier durchlesen zu müssen.

 

Hat es für einen normalen Privaten Verkäufer denn überhaupt irgendwelche Konsequenzen wenn seine Verkäufe dem Finanzamt gemeldet werden.

 

Bei viel Kleinvieh kommt man ja in 1 Jahr auch schonmal auf 30 Artikel bzw. wenn man ein Teil dabei hat was sehr viel Wert ist vielleicht auch über 2.000€

 

Ich meine klar Leute die Sozialhilfe oder so bekommen, haben vielleicht angst das das Arbeitsamt mitbekommt das die ihren letzten krempel zusammengekratzt haben um ihr weniges Geld etwas aufzustocken oder Gewerbliche die so tun als ob sie Privat sind wird das hart treffen, aber Privärblichen gönnt man das ja auch.

 

Vor 10 Jahren oder so hätte ich vielleicht jetzt noch Angst bekommen als ich sehr viele Bücher und Comics gekauft, gelesen und dann sofort wieder weiterverkauft habe um neue Bücher & Comics zu finanzieren.

Da ist schon eine große Menge an verkauften Büchern/Comics zusammen gekommen, das vielleicht wirklich jemand beim Finanzamt gedacht hätte ich verkaufe als Gewerblicher Privat gebrauchte Bücher & Comics.

 

 

Also lange rede kurzer sinn, wenn man seinen alten Krempel verkauft und über die Freimenge/Betrag kommt muss einen das wirklich stören wenn das Finanzamt das weiß.

 

Denn im Endeffekt würde das für mich nur heißen ich schmeiße Artikel die nur kleine Beträge bringen einfach weg (Umwelt sagt danke) und verkaufe nur sachen wo es sich Finanziell lohnt (und 2.000€ erreiche ich mit meinem Kram eh nie).

Nachricht 1050 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@bazi 

Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzges... - eBay Deutschland Community

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 1051 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich meine klar Leute die Sozialhilfe oder so bekommen, haben vielleicht angst das das Arbeitsamt mitbekommt das die ihren letzten krempel zusammengekratzt haben um ihr weniges Geld etwas aufzustocken

 

@bazi 

Müssen sie nicht, denn seine privaten Habseligkeiten darf man verscherbeln, ohne dass das Sozialamt Zugriff darauf hat. Man nennt das "Vermögensumwandlung".

(Obwohl es hie und da schon einen übereifrigen preußischen Verwaltungsbeamten

gegeben haben soll, dem diese Regelung nicht geläufig war.)

Und die Freimenge/Betrag betrifft ja nur die Melde-, nicht die Steuerpflicht.

*****************************************************************************************

"Jetzt ist auch mal gut mit dem alten Mist" ist das Argument der Leute, die schon schicke Ideen haben für neuen Mist.

Friedrich Küppersbusch
Nachricht 1052 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Nachdem nun schon mehr als zwei Monate vergangen sind, möchte ich zu diesem Thema mal eine Nachricht von mir aktualisiert wissen:

 

Hallo miriam@ebay ,

hat ebay denn inzwischen schon irgendetwas veranlasst, dass ich mit meinem privaten Konto meine Steuer-ID im Vorfeld eintragen kann?

Inb meinen Kontoeinstellungen konnte ich unlängst nichts dazu finden.

 

Ich habe bisher ursprünglich aus familiären Gründen seit Ende November 2022 nichts mehr verkauft,

werde aber mit Neu-Einstellungen unter Sicherheit abwarten, bis diese Möglichkeit gegeben ist.

 

Wie ich in meiner letzten Nachricht auch schon angemerkt hatte, dass ich eben bis März und länger damit aussetzen würde. Nun also definitiv länger aussetze, sagen wir mal so bis Mai 2023?

 

Denn eines wird mir bei den teils schlimmen, desolaten Abläufen auf ebay garantiert nicht passieren:

Dass ich dann nach Überschreiten von 29 Angeboten den Hinweis von ebay bekomme, meine Verkaufsaktivität würde eingeschränkt bis zur Prüfung meiner Steuerdaten, und das dann mit anzunehmend hoher Wahrscheinlichkeit unter Einbehalt der Auszahlungen.

Obwohl natürlich alles andere bei mir verifiziert ist, aber ebay sich u.U. nicht in finanzielle Verpflichtungen ggü. dem Fiskus begeben möchte, wenn die Steuer-ID fehlt.

Nachricht 1053 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Dass ich dann nach Überschreiten von 29 Angeboten den Hinweis von ebay bekomme, meine Verkaufsaktivität würde eingeschränkt bis zur Prüfung meiner Steuerdaten, und das dann mit anzunehmend hoher Wahrscheinlichkeit unter Einbehalt der Auszahlungen.

 

Man kann es aber auch anders sehen: sollte eBay bis zu den ersten Meldungen an die VK das Feld Steuer -ID noch nicht in den Abläufen hinterlegt haben, dann dürfen sie auch nichts einschränken und einbehalten.

Das wäre dann doch mal ein Punkt, wo es hier dann die direkten Ansprechpartner dafür gibt.

 

Und nach nur 2 Monaten würde ich noch nicht so schwarz sehen. 

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 1054 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

ebay dürfte nicht nur nach meinem Verständnis auch nicht verkaufen lassen, bis die Verifizierung vollständig positiv abgeschlossen ist.

 

Und macht es dennoch anders, unter Einbehalt der Auszahlung.

Dieses Brett wäre mir zu dünn!

 

Solche Antworten bitte künftig mit einem Smiley versehen, sonst könnte man die Ironie übersehen:

"Und nach nur 2 Monaten würde ich noch nicht so schwarz sehen."

Oder war das gar nicht ironisch gemeint?

 

😁

Nachricht 1055 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wir ändern nichts an der Situation der gewünschten vollständigen Verifizierung und das Thema wird jetzt nach der neuesten Aktion wieder hochkochen.

Das Brett ist insgesamt dünn, aber entweder man macht mit oder man läßt es.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 1056 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo @viersektoren-verbannt , @aufnimmerwiedersehen1 

 

also ich bin ja gewerblich unterwegs und habe die Grenze von 30 Artikeln schon längst überschritten.

Gleichzeitig gilt für Gewerbetreibende die Meldpflicht ja ebenfalls.

 

Ich habe zumindest noch keine Aufforderung zur Steuer-ID-Nr.  o.ä. bekommen.

Oder reicht eBay bzw. dem FA bei Gewerbetreibenden die USt-ID-Nr.?

Nachricht 1057 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Davon dürfte auszugehen sein, direkter geht die Verbindung zum Fiskus ja kaum.

 

Die USt-ID ist für gewerbliche Anbieter dann wohl das Pendant zur Steuer-ID des privaten Verkäufers.

Nachricht 1058 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Solche Antworten bitte künftig mit einem Smiley versehen, sonst könnte man die Ironie übersehen:

"Und nach nur 2 Monaten würde ich noch nicht so schwarz sehen."

Oder war das gar nicht ironisch gemeint?

 

Wenn ich Ironie meine, dann schreibe ich das jetzt oft dazu. Einen Teil der Smileys hier mag ich nicht.

Und das war tatsächlich nicht ironisch gemeint, was sind schon 2 Monate. 

 

Aber auf deine Anfrage wirst du wohl auf die Antwort warten müssen, denn bei Miriam leuchtet es im Profil rot.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 1059 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@koelner1963  schrieb:

Hallo @viersektoren-verbannt , @aufnimmerwiedersehen1 

 

also ich bin ja gewerblich unterwegs und habe die Grenze von 30 Artikeln schon längst überschritten.

Gleichzeitig gilt für Gewerbetreibende die Meldpflicht ja ebenfalls.

 

Ich habe zumindest noch keine Aufforderung zur Steuer-ID-Nr.  o.ä. bekommen.

Oder reicht eBay bzw. dem FA bei Gewerbetreibenden die USt-ID-Nr.?


Hallo @koelner1963 

 

Dann hast du bestimmt auch noch keinen Brief von eBay bekommen, wegen der Überschreitung?

Denn so wie ich es verstanden habe, soll das ja bei überschreiten einer der beiden Grenzen passieren.

Und bei GVK könnte man es sich tatsächlich vorstellen, daß die USt-ID vielleicht auch reichen könnte, sie dient ja auch zur steuerlichen Identifikation. Ihr seid damit schon mal erfaßt bei eBay. 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 1060 von 1.239
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