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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 ....insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.

 

Das würde für mich bedeuten, dass Ebay seine Art Umsätze zu zählen, ändern muss.

Da dürften dann keine Rückgaben, Spaßbieter etc. mehr gezählt werden, sondern wirklich abgeschlossene Verkäufe.

 

Wie soll das mit Paypal und ihren 180 Tagen Käuferschutz laufen ....

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 21 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@pennystocknomoney  und @aufnimmerwiedersehen1 

mein Gedankengang war anders:

ich habe den von mir angesprochenen Link so verstanden, daß eine Plattform einen 

Nutzer erst weitermelden muß, wenn die vorgegebenen Grenzen überschritten werden.

Deshalb habe ich mich gefragt, wie wirkt es sich aus, wenn ich auf mehreren Plattformen verkaufe,

mich aber auf jeder an die Grenzen halte. Wenn meine Interpretation richtig wäre, würde dann ja von keiner Plattform eine Meldung an die Finanzbehörden gehen, d. h. es käme gar nicht zu einer Zusammenführung der Erlöse....

deshalb war meine Frage, ob ich das wirklich richtig verstanden oder zu wörtich interpretiert habe...

natürlich macht das Ganze wenig Sinn, wenn keine Zusammenführung der erzielten Erlöse erfolgt.

Aber die Alternative wäre ja, daß Plattformen grundsätzlich jeden Verkäufer melden müssten, egal ob er die vorgegebenen Grenzen überschreitet oder nicht.... das würden einige Datenschützer sicher auch nicht prickelnd finden....

Ich muß jetzt aber zu meiner Schande gestehen, daß Gesetzestexte für mich ein Buch mit sieben Siegeln

sind...ich muß die teilweise 10 mal lesen, bis ich sie einmal verstanden habe....ist einfach nicht meine Sprache.... ich schätze eine verständliche  Darstellung und keine verschwurbelte Ausdrucksweise, die tausend Interpretationsmöglichkeiten zulässt 🙂😉

Nun, wir werden im Laufe der Zeit diesbezüglich der Neuerung klüger werden und die Umsetzung durch Ebay wird wohl eine Herausforderung werden, wenn ich das mal so zurückhaltend ausdrücken darf.

 

 

 

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 22 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@sunrise1605  schrieb:

@non-soli-cedit  schrieb:
Wieso wenn du deine Daten angibst hast du verloren. Da im Zeitalter des Computer wohl einfach die Daten zusammengeführt werden können, egal wo du verkaufst. Die Frage die ich mir stelle . Ich verkaufe mein Auto um mir mal ein neues zu kaufen. Und muss dann unter Umständen weil ich 5000€ für meine alte Kiste erzielt habe darauf auch nich Steuern zahlen, weil ist ja über 2000 €! Oder ich stelle einen Artikel bei ebay für 1 € ein und der erreicht 10000€. Dann sind dann auch Steuern fällig.
Fragen über Fragen......

 

Es geht erstmal nicht ums Steuern zahlen, sondern um die Verpflichtung der Plattformen, Umsätze melden zu müssen.

 

 


Endlich die erste, vernünftige und sachliche Antwort auf das eigentliche Thema! 👍

Nachricht 23 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Vielleicht wird der Schwarzhandel so wirklich ein Stück weit eingedämmt !

 

Das wäre in der Tat wünschenswert, wenn ich daran denke, was für PVK so in letzter Zeit allein hier im Forum aufgeschlagen sind.

Und die, die man durch Beiträge von Käufern entdeckt hat.

Da waren wirklich rattenfreche "private" dabei, nur mit Neuware wie aus dem Super-/Bau-/Restemarkt.

 

Ich würde mal unken, dass das für Ebay erhebliche Einschnitte gibt.

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 24 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wieso soll man auf artikel die von versteuertem geld gekauft wurden mwst gezahlt, beim wiederverkauf nochmal steuern zahlen ! Idiotisch und nicht rechtens !
Nachricht 25 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Die meisten hier haben das Gesetz nicht verstanden, es geht um die Verhinderung von Steuerhinterziehung ( sowohl Umsatzsteuer als auch Einkommenssteuer ). Man darf als Privatverkäufer auch in Zukunft tausende Artikel für mehr als 2000 Euro im Jahr privat verkaufen und muss das nicht versteuern - wenn es sich um echte Privatverkäufe ohne Gewinnerziehlungsabsicht handelt. Nur das halt bei erreichen der Grenze das zuständige Finanzamt dann eine Meldung bekommt und dann eventuell mal guckt ob das noch im privaten Bereich ist oder nicht. Das Gesetz ziehlt ja vorallem auf die "privaten" mit 400 Artikeln gleichzeitig online und fleissigem Einkauf neuer Artikel oder denen mit 77 neuen Handyverkäufen im Jahr. Wer in Zukunft eine Briefmarkensammlung von Opa erbt und diese einzeln über Monate verkauft hat auch nächstes Jahr nichts zu befürchten wenn er diesen Sachverhalt bei einer Prüfung belegen kann. Wenn er alldings gleichzeitig 300 Briefmarkenkäufe hatte....

Nachricht 26 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@sunrise1605  schrieb:

Vielleicht wird der Schwarzhandel so wirklich ein Stück weit eingedämmt !

(...)

Da waren wirklich rattenfreche "private" dabei, nur mit Neuware wie aus dem Super-/Bau-/Restemarkt.

 


.........

 

bislang wird das ja in den meisten Fällen unter Sammlungsauflösung eingestuft, wie man nach Meldungen immer wieder zu lesen bekommt, selbst wenn dauerhaft Neuware im Angebot ist

 

wobei es mich wundert, dass das Thema erst jetzt hier im Forum aufpoppt, die Veröffentlichungen  dazu gab es im www ja schon vor einigen Wochen

Nachricht 27 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@harveys-matchbox moin,

 

in den Augen der Finanzbehörden ist JEDER ein potentieller Steuerhinterzieher. 

Die Prüfungen sind allerdings zu lasch, Einen erwischt es, Andere wiederum nicht. 

Ob das mit dem neuen Gesetz besser wird, 3 große Fragezeichen. 

Nachricht 28 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

und die Umsetzung durch Ebay wird wohl eine Herausforderung werden, wenn ich das mal so zurückhaltend ausdrücken darf.

 

Genauso wird es sein.

 

Und alle weiteren Erkenntnisse werden sowieso erst später klar werden.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 29 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@bern_8090  schrieb:
Wieso soll man auf artikel die von versteuertem geld gekauft wurden mwst gezahlt, beim wiederverkauf nochmal steuern zahlen ! Idiotisch und nicht rechtens !

 

Nochmal:

es geht hier nicht ums Steuern zahlen, sondern um die Pflicht der Plattformen zur Meldung vom Umsätzen.

 

Ob du Steuern zahlen musst oder nicht, klärst du mit dem FA.

Kann ja sein, wie im Beispiel mit dem Auto, dass dein Umsatz zwar gemeldet wird, dieser aber nicht der Steuerpflicht unterliegt.

 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 30 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

"Ich muß jetzt aber zu meiner Schande gestehen, daß Gesetzestexte für mich ein Buch mit sieben Siegeln

sind...ich muß die teilweise 10 mal lesen, bis ich sie einmal verstanden habe....ist einfach nicht meine Sprache.... ich schätze eine verständliche Darstellung und keine verschwurbelte Ausdrucksweise, die tausend Interpretationsmöglichkeiten zulässt"

Ist ähnlich wie bei eBay..........

Nachricht 31 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Beim Verkauf von Waren egal ob Sammlerartikel oder was auch immer ist der Verkäufer jetzt Gläsern. In Amiland klappt das jetzt auch , dort wird nach Einführung der ZA ein Formular an das Finanzamt gesendet. Und das klappt, wie man in der dortigen community lesen kann. Die meisten erfahren es 1 Jahr nachher und wundern sich das sie Ärger bekommen:)
Nachricht 32 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Na im Grund können manche Antworten hier doch ab 01.01.23 jetzt viel einfacher und schneller ausfallen,

man weist private Vielverkäufer einfach auf das Gesetz hin, dann weiß derjenige wenigstens, was vielleicht auf ihn zukommen könnte. 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 33 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 Das Gesetz ziehlt ja vorallem auf die "privaten" mit 400 Artikeln gleichzeitig online und fleissigem Einkauf neuer Artikel oder denen mit 77 neuen Handyverkäufen im Jahr.

 

Genauso siehts aus.

Darunter dürften dann allerdings auch die berühmten, jahrelangen Sammlungsauflösungen (teils mit tausenden! Artikeln) und vor allem Sammlungsumstellungen (permanenter Verkauf und Ankauf von weiterer Ware) fallen.

Das FA wird dann schon sagen, wie die das sehen.

 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 34 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Würde das mit dem Paypal-Käuferschutz nicht eventuell vielleicht unter:

Betrügerische Forderungen und missbräuchliches Käuferverhalten

  • Doppeltes Öffnen von Fällen, um andere Käuferschutzprogramme zu nutzen

fallen? Denn vermutlich kann man Fälle bei Ebay selbst nicht erneut öffnen und es steht ja auch nicht in den Ebay-Regeln, das ein Fall bei Ebay unbedingt positiv für den Käufer entschieden worden sein muss. (Also doppeltes Abkassieren). Daher -Vermutung- sollte das auch Fälle umfassen, die von Ebay negativ beschieden wurden- bzw., wo gar kein Fall eröffnet wurde/ eröffnet werden konnte (Zeit abgelaufen).

Nachricht 35 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Irgendwo muss ja das ganze Geld herkommen was unsere Regierung ja jetzt raus haut.
Was ich aber wieder schade finde das ebay nicht auf seiner Seite postet : Achtung sie dürfen als Privatverkäufer 30 Artikel oder 2000€ verkaufen. Mehr nicht. Wir müssen am Ende des Jahres eine Meldung an das Finanzamt machen! Viele würden dann gar nicht mehr verkaufen. Was meint ihr wieviele hier als nächstes aufschlagen? Der Marktplatz ebay nähert sich dem...
.
Nachricht 36 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@non-soli-cedit  schrieb:
Irgendwo muss ja das ganze Geld herkommen was unsere Regierung ja jetzt raus haut.
Was ich aber wieder schade finde das ebay nicht auf seiner Seite postet : Achtung sie dürfen als Privatverkäufer 30 Artikel oder 2000€ verkaufen. Mehr nicht. Wir müssen am Ende des Jahres eine Meldung an das Finanzamt machen! Viele würden dann gar nicht mehr verkaufen. Was meint ihr wieviele hier als nächstes aufschlagen? Der Marktplatz ebay nähert sich dem...
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Warum sollte eBay darauf hinweisen? Für Informationen ist jeder allein zuständig und wer es nicht mitbekommt hat halt Pech gehabt.

eBay wird doch niemand ernsthaft am verkaufen hindern wollen. Daraus entstehen doch ihre Einnahmen.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 37 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@non-soli-cedit  schrieb:
Irgendwo muss ja das ganze Geld herkommen was unsere Regierung ja jetzt raus haut.
Was ich aber wieder schade finde das ebay nicht auf seiner Seite postet : Achtung sie dürfen als Privatverkäufer 30 Artikel oder 2000€ verkaufen. Mehr nicht. Wir müssen am Ende des Jahres eine Meldung an das Finanzamt machen! Viele würden dann gar nicht mehr verkaufen. Was meint ihr wieviele hier als nächstes aufschlagen? Der Marktplatz ebay nähert sich dem...
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@non-soli-cedit 

natürlich darfst du mehr verkaufen!! nur wird es so  sein, daß die Summe, die den vorgegebenen Rahmen 

überschreitet in deine persönliche Steuerberechnung mit einfließt... aber da werden dann auch deine sonstigen Einkünfte und absetzungsfähige Ausgaben eine Rolle spielen!

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Nachricht 38 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Warum soll eBay noch einmal darauf hinweisen?

Hier verkaufen erwachsene Menschen und man sollte in der Lage sein sich über Rechtlichkeiten zu informieren?

Insbesondere wenn man sich als priv. VK mal die rechtl. Bedingungen zu Gemüte führen würde ... "Ab wann verkaufe ich gewerblich ..." und das steht da schon st, zig Jahren als Info bei eBay!

Aber leider wirds halt gerne ignoriert auch wenn Fories sehr oft darauf hinweisen.

 

 

 

Nachricht 39 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@non-soli-cedit  schrieb:
Irgendwo muss ja das ganze Geld herkommen was unsere Regierung ja jetzt raus haut.
Was ich aber wieder schade finde das ebay nicht auf seiner Seite postet : Achtung sie dürfen als Privatverkäufer 30 Artikel oder 2000€ verkaufen. Mehr nicht. Wir müssen am Ende des Jahres eine Meldung an das Finanzamt machen! Viele würden dann gar nicht mehr verkaufen. Was meint ihr wieviele hier als nächstes aufschlagen? Der Marktplatz ebay nähert sich dem...
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Weil das so ja auch nicht stimmt.

 

Es wurden nun schon mehrere Threads von Usern eröffnet, die anscheinend mit dem korrekten Erfassen des Gelesenen ihre Probleme haben.

Wie der hier wieder:

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Wichtige-Information-f%C3%BCr-alle-privat...

 

.... ab 2023 will das Finanzamt Geld, wenn Ihr mehr als 30 Verkäufe mit über 2000,00 € Umsatz pro Jahr macht....

 

DAS steht nirgendwo.

Niemand hat geschrieben oder per Gesetz beschlossen, dass ab dieser Grenzwerte Steuern bezahlt werden müssen.

Das sind nur die Grenzen für die Meldung der Plattformen.

Was an Steuern zu zahlen ist, hängt doch von der ganz individuellen Einstufung bei der steuerlichen Erfassung ab.

 

Ich versteh nicht, was die Leute da nun wieder lesen und interpretieren und für einen Müll in die Welt posaunen.

 

Und deshallb könnte Ebay auch nicht solch eine Warnung zeigen, zumindest nicht so formuliert.

Ob sie das überhaupt wollen, wage ich zu bezweifeln.

Bisher war es ihnen auch egal, wenn "private" hunderte oder tausende von Artikeln online hatten, massenweise Neuware anboten oder hohe Umsätze mit Handys, Grafikkarten etc. machten oder abgemahnt werden konnten.

Sie sahen sich da nicht in der Pflicht, die Auswüchse einzudämmen, nicht mal die extremsten (wie der VK mir den über 6000 Artikeln, natürlich eine Sammlungsauflösung 🙄).

 

 Auch dürfte bei dem ein oder anderen FA mal der Groschen fallen, was deren "Sammler" so alles treiben.

Da wird mal nachgefragt, weil man ein "paar" Sammlerstücke verkaufen will, die bestätigen das als private Veräußerung und was dann wirklich getrieben wird, teils über Jahrzehnte, wissen die doch gar nicht.

Nun werden sie es erfahren.

 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 40 von 1.239
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