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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich blicke bei  dieser  2000€  Grenze  immer noch nicht  durch. Wenn ich  jetzt zB. einen Artikel für 100€ verkaufe und 5€ Versand berechne, bekomme ich von ebay nach Abzug der 11% Verkaufsgebühr 93,45€  ausbezahlt.

Welche Summe ist jetzt für die 2000€ Grenze relevant? 100, 105 oder 93,45?

 

Außerdem, wenn ich einen Artikel im Dezember 23 verkauft habe, ebay aber erst im Jänner 24 ausbezahlt hat, in welches Jahr fällt dann der Umsatz?

Nachricht 1221 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@alex-1701 

bitte lesen!

https://www.ebay.de/help/selling/selling/eu-dac7-und-das-plattformensteuertransparenzgesetz-meldepfl...

 

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 1222 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Also auf mein Beispiel angewandt bedeutes es, dass nur die 93,45 dazu beitragen. Korrekt?

Nachricht 1223 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

.......

"Ihre Daten werden in folgenden Fällen gemeldet:

  • Sie sind in der EU ansässig
    und
  • innerhalb eines Kalenderjahres trifft Folgendes auf Sie zu:
    • Das Entgelt aus Ihren Verkäufen bei eBay liegt nach Abzug von Gebühren und Provisionen bzw. Steuern bei mindestens EUR 2.000,00
      oder
    • Sie haben mindestens 30 Transaktionen, d.h. Verkäufe bei eBay, abgeschlossen (abgebrochene Transaktionen werden nicht in die Berechnung einbezogen)

Der Gesamtbetrag Ihres Entgelts entspricht dem vollen verfügbaren Betrag, den Sie für Ihre Verkaufstransaktionen erhalten, einschließlich etwaiger Versandkosten und Steuern, die Sie möglicherweise erhalten, wie z. B. die Mehrwertsteuer. Von eBay eingezogene Steuern, für Gebühren berechnete Steuern sowie von eBay abgezogene Beträge für Gebühren, Gutscheine, abgebrochene Käufe, gelöschte Bestellungen und Rücknahmen fließen nicht in die Berechnung ein"............

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 1224 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Danke, aber ich kenne den Text. Würde ich ich  ihn verstehen, müsste ich hier nicht nachfragen. Deswegen habe ich ja auch ein Beispiel angeführt.

Nachricht 1225 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@alex-1701 , du bist in Ö ansässig, nicht in D.

Da gelten andere Gesetze ? 

Gruß nach Wien. 

Nachricht 1226 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Das Gesetz gilt für ganz Europa.

Nachricht 1227 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@alex-1701 

ich habe extra mit Farben gearbeitet...was soll ich denn noch tun?

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Nachricht 1229 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@voli-maus  schrieb:

@alex-1701 , du bist in Ö ansässig, nicht in D.

Da gelten andere Gesetze ? 

Gruß nach Wien. 


nee @voli-maus  das PStTG gilt da schon auch, aber ich bin erstaunt, daß die Österreicher

anscheinend weiterhin 11% Gebühren für´s Verkaufen zahlen müssen ....

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Nachricht 1230 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Eine Antwort auf  mein Beispiel wäre nett gewesen. Auf den Erklärungstext von ebay gebe ich nicht viel nachdem ich gesehen habe, dass ebay den Begriff Umsatz unterschiedlich definiert, je nachdem ob ich mir im Verkäufer-Cockpit die Monatliche Auflistung ansehe, oder die Details zu den einzelnen Verkäufen.

 

Egal, ich rechne einfach meine Brutto-Beträge zusammen, dann kann auch nichts passieren.

 

 

Nachricht 1231 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@alex-1701  schrieb:

Ich blicke bei  dieser  2000€  Grenze  immer noch nicht  durch. Wenn ich  jetzt zB. einen Artikel für 100€ verkaufe und 5€ Versand berechne, bekomme ich von ebay nach Abzug der 11% Verkaufsgebühr 93,45€  ausbezahlt.

Welche Summe ist jetzt für die 2000€ Grenze relevant? 100, 105 oder 93,45?

 

Außerdem, wenn ich einen Artikel im Dezember 23 verkauft habe, ebay aber erst im Jänner 24 ausbezahlt hat, in welches Jahr fällt dann der Umsatz?


Hallo @alex-1701 - gerne beantworte ich dir deine Fragen aus eBay-Sicht. Deine Daten werden gemeldet, wenn du in der EU ansässig bist und innerhalb eines Kalenderjahres Folgendes auf dich zutrifft:

 

  • Das Entgelt aus deinen Verkäufen bei eBay liegt nach Abzug von Gebühren und Provisionen bzw. Steuern bei mindestens EUR 2.000,00 - in deinem Fall sind also die beispielhaft genannten 93,45 € relevant.
    oder
  • Du hast mindestens 30 Transaktionen, das heißt Verkäufe bei eBay, abgeschlossen (abgebrochene Transaktionen werden nicht in die Berechnung einbezogen)

Maßgeblich ist das Datum der Transaktion, nicht das (Aus-)Zahlungsdatum. Weiterführende Informationen findest du auf unserer eBay.at Hilfe-Seite: EU DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz – Meldepflichten

 

Liebe Grüße

Miriam

Erst ab Dienstag, 7.05.2024 wieder online.



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eBay
Nachricht 1232 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Vielen Dank für die Antwort!

Nachricht 1233 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo an alle,

Interessantes Thema hier...

 

 

Grundlegend meine ich, den Sachverhalt zum Steuertransparentgesetz verstanden zu haben.

Also jeder, der mehr als 2000,- (nach Abzug der Gebühren) einnimmt oder mehr als 30 Verkäufe getätigt hat, wird zwangsläufig aufgrund der Gesetzgebung an das Finanzamt gemeldet.

Dieses prüft und entscheidet dann darüber, ob Steuern fällig sind oder auch nicht.

 

 

Nun eine Frage, welche mich interessiert, ich jedoch noch keine Antwort gefunden habe:

 

Falls diese Grenze von 2000,- oder 30 Verkäufe überschritten wird, was bekommt das Finanzamt dann zur möglichen Überprüfung an Daten vorgelegt? Nur die getätigten Verkäufe in Verbindung der Steueridentifikation oder auch die Einsicht in sämtliche bestehende Angebote dieser Person?  (Z. B. durch Einsicht auf die von dem eBay-Mitglied angebotenen Artikel auf der eBay-Seite über dessen eBay-Namen)?

 

 

Ich handele hier zwar gewerblich und versteuere meine Einnahmen ohnehin. Mich interessiert es aber einfach. Und ich habe auch hin und wieder was auf meinem privaten Account oder bei Kleinanz. im Angebot. 🙂

 

 

Ich stelle mir das schwierig vor, jemandem eine gewerbliche Absicht zu beweisen, wenn die Artikel nicht als neu deklariert sind.

Rein theoretisch kann das FA ja aus (sagen wir hier als Beispiel mal) 3 Verkäufen mit hochpreisigen Elektrogeräten wie Handy, Laptop, Tablet keine gewerbliche Absicht beweisen, sofern keine Einsicht auf die Verkäuferkonto-Seite besteht.

Andersherum würde dies es dem FA dann aber eventuell ermöglichen, eine gewerbliche Absicht darzustellen, falls dieser Umstand aus den getätigten Verkäufen nicht klar war. 

Sind in den nicht verkauften Angebote nämlich noch 12 weitere iPhones und mehrere Tablets zu finden , dann sieht das ja schon anders aus...

 

 

Ist ein findiges Thema, nicht nur für Verkäufer. 

 

Fertig durchdacht ist das Gesetz aber nicht: Wenn man auf verschiedenen Plattformen jeweils unter den 2000,- und 30 Verkäufen bleibt, besteht derzeit keine Meldepflicht der Plattformen. Bei Verkäufen auf 3 verschiedenen Plattformen mit jeweils 1500,- Einnahmen macht das zusammen 4500,-, ohne das man gemeldet wird.

Auch bei Verkäufen über Annoncen (digital, analog) ist dies eigentlich nicht überprüfbar, da ja die zustandegekommenen Verkäufe nicht gelistet werden, sondern die Angebote danach einfach gelöscht werden. Wie sollen hier Einnahmen protekolliert werden?

 

Würde mich über eine Antwort bezüglich meiner oben genannten Frage freuen.

Nachricht 1234 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wo kann ich anfragen, ob ich beim FA gemeldet wurde? Ich habe keine Steuer ID bei Ebay hinterlegt. Mein Account läuft ist auch nicht gesperrt. Laut Webinar keine Meldung, wenn die Steuer ID nicht hinterlegt ist. Wie finde ich das nun heraus?

Nachricht 1235 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@2013-brownie-2013  schrieb:

Wo kann ich anfragen, ob ich beim FA gemeldet wurde? Ich habe keine Steuer ID bei Ebay hinterlegt. Mein Account läuft ist auch nicht gesperrt. Laut Webinar keine Meldung, wenn die Steuer ID nicht hinterlegt ist. Wie finde ich das nun heraus?


Guten Morgen @2013-brownie-2013 

Du musst doch selbst wissen, ob du im Jahre 2023 die Grenzen von 2000€ oder von 30 verkauften

Artikeln geknackt hast!

Das siehst du auch alles in deinem Verkäufercockpit PRO....

Du musst auch nirgends wegen  einer Meldung nachfragen...wenn Ebay von dir was melden muß,

bekommst du von denen ebenfalls Bescheid. Laut Aussage Ebay sollen die Meldungen bis Ende März

rausgehen

Wenn Ebay wegen einer etwaigen Meldung deine Steuerliche ID braucht, wirst du von denen aufgefordert,sie einzugeben.

 

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 1236 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo,

 

nein, diese sind auch mit inbegriffen im Verkaufspreis.

Nachricht 1237 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

miriam@ebay 

 

Hallo Miriam,

 

hättest Du eventuell mehr information diesbezüglich für mich?


Vielen Dank.

Nachricht 1238 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo, um andere Mitglieder auch an den Antworten zu den jeweiligen Fragen teilhaben zu lassen und im Zuge einer besseren Übersicht, haben wir uns dazu entschieden hier abzuschließen.

 

Bitte eröffnet für weitere Fragen zu DAC7/PStT neue Threads, damit wir gezielt darauf eingehen und antworten können. Danke 🌷

Lieben Gruß,
Steffi
Bin im verlängerten Wochenende und am Dienstag, dem 07. Mai wieder zur Stelle 


Die Community noch besser kennenlernen und nutzen - sehe Dir dazu unsere Community Tutorial Videos an.


 
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