30-12-2022 09:57
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.
mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-...
und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html
Gelöst! Gehe zu Lösung.
13-01-2024 13:46
Ich blicke bei dieser 2000€ Grenze immer noch nicht durch. Wenn ich jetzt zB. einen Artikel für 100€ verkaufe und 5€ Versand berechne, bekomme ich von ebay nach Abzug der 11% Verkaufsgebühr 93,45€ ausbezahlt.
Welche Summe ist jetzt für die 2000€ Grenze relevant? 100, 105 oder 93,45?
Außerdem, wenn ich einen Artikel im Dezember 23 verkauft habe, ebay aber erst im Jänner 24 ausbezahlt hat, in welches Jahr fällt dann der Umsatz?
13-01-2024 17:55
bitte lesen!
13-01-2024 18:13
Also auf mein Beispiel angewandt bedeutes es, dass nur die 93,45 dazu beitragen. Korrekt?
13-01-2024 18:28
.......
"Ihre Daten werden in folgenden Fällen gemeldet:
Der Gesamtbetrag Ihres Entgelts entspricht dem vollen verfügbaren Betrag, den Sie für Ihre Verkaufstransaktionen erhalten, einschließlich etwaiger Versandkosten und Steuern, die Sie möglicherweise erhalten, wie z. B. die Mehrwertsteuer. Von eBay eingezogene Steuern, für Gebühren berechnete Steuern sowie von eBay abgezogene Beträge für Gebühren, Gutscheine, abgebrochene Käufe, gelöschte Bestellungen und Rücknahmen fließen nicht in die Berechnung ein"............
13-01-2024 19:30
Danke, aber ich kenne den Text. Würde ich ich ihn verstehen, müsste ich hier nicht nachfragen. Deswegen habe ich ja auch ein Beispiel angeführt.
13-01-2024 19:38
13-01-2024 19:44
Das Gesetz gilt für ganz Europa.
13-01-2024 19:51
13-01-2024 22:10
ich habe extra mit Farben gearbeitet...was soll ich denn noch tun?
13-01-2024 22:13 - bearbeitet 13-01-2024 22:14
@voli-maus schrieb:@alex-1701 , du bist in Ö ansässig, nicht in D.
Da gelten andere Gesetze ?
Gruß nach Wien.
nee @voli-maus das PStTG gilt da schon auch, aber ich bin erstaunt, daß die Österreicher
anscheinend weiterhin 11% Gebühren für´s Verkaufen zahlen müssen ....
13-01-2024 22:30
Eine Antwort auf mein Beispiel wäre nett gewesen. Auf den Erklärungstext von ebay gebe ich nicht viel nachdem ich gesehen habe, dass ebay den Begriff Umsatz unterschiedlich definiert, je nachdem ob ich mir im Verkäufer-Cockpit die Monatliche Auflistung ansehe, oder die Details zu den einzelnen Verkäufen.
Egal, ich rechne einfach meine Brutto-Beträge zusammen, dann kann auch nichts passieren.
16-01-2024 12:43
@alex-1701 schrieb:
Ich blicke bei dieser 2000€ Grenze immer noch nicht durch. Wenn ich jetzt zB. einen Artikel für 100€ verkaufe und 5€ Versand berechne, bekomme ich von ebay nach Abzug der 11% Verkaufsgebühr 93,45€ ausbezahlt.
Welche Summe ist jetzt für die 2000€ Grenze relevant? 100, 105 oder 93,45?
Außerdem, wenn ich einen Artikel im Dezember 23 verkauft habe, ebay aber erst im Jänner 24 ausbezahlt hat, in welches Jahr fällt dann der Umsatz?
Hallo @alex-1701 - gerne beantworte ich dir deine Fragen aus eBay-Sicht. Deine Daten werden gemeldet, wenn du in der EU ansässig bist und innerhalb eines Kalenderjahres Folgendes auf dich zutrifft:
Maßgeblich ist das Datum der Transaktion, nicht das (Aus-)Zahlungsdatum. Weiterführende Informationen findest du auf unserer eBay.at Hilfe-Seite: EU DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz – Meldepflichten
Liebe Grüße
Miriam
Erst ab Dienstag, 7.05.2024 wieder online.
16-01-2024 13:31
Vielen Dank für die Antwort!
31-01-2024 23:07
Hallo an alle,
Interessantes Thema hier...
Grundlegend meine ich, den Sachverhalt zum Steuertransparentgesetz verstanden zu haben.
Also jeder, der mehr als 2000,- (nach Abzug der Gebühren) einnimmt oder mehr als 30 Verkäufe getätigt hat, wird zwangsläufig aufgrund der Gesetzgebung an das Finanzamt gemeldet.
Dieses prüft und entscheidet dann darüber, ob Steuern fällig sind oder auch nicht.
Nun eine Frage, welche mich interessiert, ich jedoch noch keine Antwort gefunden habe:
Falls diese Grenze von 2000,- oder 30 Verkäufe überschritten wird, was bekommt das Finanzamt dann zur möglichen Überprüfung an Daten vorgelegt? Nur die getätigten Verkäufe in Verbindung der Steueridentifikation oder auch die Einsicht in sämtliche bestehende Angebote dieser Person? (Z. B. durch Einsicht auf die von dem eBay-Mitglied angebotenen Artikel auf der eBay-Seite über dessen eBay-Namen)?
Ich handele hier zwar gewerblich und versteuere meine Einnahmen ohnehin. Mich interessiert es aber einfach. Und ich habe auch hin und wieder was auf meinem privaten Account oder bei Kleinanz. im Angebot. 🙂
Ich stelle mir das schwierig vor, jemandem eine gewerbliche Absicht zu beweisen, wenn die Artikel nicht als neu deklariert sind.
Rein theoretisch kann das FA ja aus (sagen wir hier als Beispiel mal) 3 Verkäufen mit hochpreisigen Elektrogeräten wie Handy, Laptop, Tablet keine gewerbliche Absicht beweisen, sofern keine Einsicht auf die Verkäuferkonto-Seite besteht.
Andersherum würde dies es dem FA dann aber eventuell ermöglichen, eine gewerbliche Absicht darzustellen, falls dieser Umstand aus den getätigten Verkäufen nicht klar war.
Sind in den nicht verkauften Angebote nämlich noch 12 weitere iPhones und mehrere Tablets zu finden , dann sieht das ja schon anders aus...
Ist ein findiges Thema, nicht nur für Verkäufer.
Fertig durchdacht ist das Gesetz aber nicht: Wenn man auf verschiedenen Plattformen jeweils unter den 2000,- und 30 Verkäufen bleibt, besteht derzeit keine Meldepflicht der Plattformen. Bei Verkäufen auf 3 verschiedenen Plattformen mit jeweils 1500,- Einnahmen macht das zusammen 4500,-, ohne das man gemeldet wird.
Auch bei Verkäufen über Annoncen (digital, analog) ist dies eigentlich nicht überprüfbar, da ja die zustandegekommenen Verkäufe nicht gelistet werden, sondern die Angebote danach einfach gelöscht werden. Wie sollen hier Einnahmen protekolliert werden?
Würde mich über eine Antwort bezüglich meiner oben genannten Frage freuen.
19-02-2024 20:17
Wo kann ich anfragen, ob ich beim FA gemeldet wurde? Ich habe keine Steuer ID bei Ebay hinterlegt. Mein Account läuft ist auch nicht gesperrt. Laut Webinar keine Meldung, wenn die Steuer ID nicht hinterlegt ist. Wie finde ich das nun heraus?
20-02-2024 07:38
@2013-brownie-2013 schrieb:Wo kann ich anfragen, ob ich beim FA gemeldet wurde? Ich habe keine Steuer ID bei Ebay hinterlegt. Mein Account läuft ist auch nicht gesperrt. Laut Webinar keine Meldung, wenn die Steuer ID nicht hinterlegt ist. Wie finde ich das nun heraus?
Guten Morgen @2013-brownie-2013
Du musst doch selbst wissen, ob du im Jahre 2023 die Grenzen von 2000€ oder von 30 verkauften
Artikeln geknackt hast!
Das siehst du auch alles in deinem Verkäufercockpit PRO....
Du musst auch nirgends wegen einer Meldung nachfragen...wenn Ebay von dir was melden muß,
bekommst du von denen ebenfalls Bescheid. Laut Aussage Ebay sollen die Meldungen bis Ende März
rausgehen
Wenn Ebay wegen einer etwaigen Meldung deine Steuerliche ID braucht, wirst du von denen aufgefordert,sie einzugeben.
02-03-2024 13:10
Hallo,
nein, diese sind auch mit inbegriffen im Verkaufspreis.
08-03-2024 12:01
08-03-2024 12:31
Hallo, um andere Mitglieder auch an den Antworten zu den jeweiligen Fragen teilhaben zu lassen und im Zuge einer besseren Übersicht, haben wir uns dazu entschieden hier abzuschließen.
Bitte eröffnet für weitere Fragen zu DAC7/PStT neue Threads, damit wir gezielt darauf eingehen und antworten können. Danke 🌷
Lieben Gruß,
Steffi
Bin im verlängerten Wochenende und am Dienstag, dem 07. Mai wieder zur Stelle
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