21-12-2023 17:58
Gemäß der DAC7-Richtlinie ist ein Plattformbetreiber verpflichtet, die Informationen über die Finanzbehörde des Mitgliedstaates zu melden, in dem der Plattformbetreiber ansässig ist. Für die eBay GmbH ist dies das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). eBay meldet die entsprechenden Informationen an die deutschen Finanzbehörden (BZSt) für alle Verkäufer mit Wohnsitz in der EU, die im Berichtsjahr relevante Aktivitäten aufweisen. Wenn Sie in einem anderen EU-Land ansässig sind, geben die deutschen Finanzbehörden Ihre Informationen an die zuständigen Finanzbehörden in dem Mitgliedsstaat weiter, in dem Sie ansässig sind.
Die folgenden Informationen werden an die Finanzbehörden weitergegeben:
Natürliche Person (einschließlich Einzelunternehmer) | Juristische Person (z.B. GmbH), Personengesellschaften |
---|---|
Vor- und Nachname | Eingetragener Firmenname |
Anschrift des Wohnsitzes | Anschrift des Firmensitzes |
Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist | Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist |
Geburtsdatum | Handelsregisternummer (falls vorhanden) |
Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.); Ihr Geburtsort, wenn keine steuerliche Identifikationsnummer vorhanden ist |
Steuernummer |
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden |
Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Zeitraums ausgezahlt oder gutgeschrieben wurde, ohne*:
|
Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Zeitraums ausgezahlt oder gutgeschrieben wurde, ohne*:
|
Gesamtanzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht. | Gesamtanzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht. |
Gesamtbetrag der Gebühren, Provisionen oder Steuern, die von der Plattform während jedes Quartals des Zeitraums einbehalten oder berechnet wurden | Gesamtbetrag der Gebühren, Provisionen oder Steuern, die von der Plattform während jedes Quartals des Zeitraums einbehalten oder berechnet wurden |
Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse ausgezahlt oder gutgeschrieben werden. | Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse ausgezahlt oder gutgeschrieben werden. |
Name auf dem Bankkonto | Name auf dem Bankkonto |
Alle BETRIEBSSTÄTTEN**, in denen relevante Aktivitäten in der Europäischen Union durchgeführt werden, sofern vorhanden, mit Angabe des jeweiligen Mitgliedstaats, in dem sich eine solche Betriebsstätte befindet. |
* Folglich kann der von eBay zu meldende Betrag vom Gesamtbetrag der Zahlungen abweichen, den sie tatsächlich von eBay erhalten haben.
** Eine Betriebsstätte ist in der Regel ein fester Geschäftssitz, aber die genaue Definition variiert von Land zu Land und hängt von einem eventuell bestehenden Steuerabkommen ab. Sie sollten sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, um festzustellen, ob Sie eine Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat haben.
Ihr habt ich mehreren Beiträgen den User explizit bestätigt, was ihr melden werdet.
U.a. habt Ihr mehrmals mitgteilt und bestätigt, dass Rückerstattungen und Kaufabbrüche nicht mit zählen und abgezogen werden - genau so wie die ebay-Gebühren.
Z.B. hier von Miriam:
Wenn jemand unter die Meldepflicht fällt, wird eBay den Gesamtumsatz aus allen Verkäufen des letzten Geschäftsjahres übertragen, hiervon werden abgezogen:
Auf den neuen Hilfeseiten und in dem genannten Forum schreibt Ihr nun genau das Gegenteil:
---------------------------------------
Muss das ohne jetzt eigentlich abzüglich heissen - oder habt ihr die User wochenlang falsch informiert?
"Ohne" würde ja heißen, dass Ihr Rückerstattungen nicht abzieht" ( "Gesamtbetragt ohne Rückerstattungen" )
Könnt ihr das bitte mal prüfen und erklären.
Das "ohne" kann nur im Sinne von "abzüglich" gemeint sein und ich persönlich lese es auch so. 😉
Das habe ich ja vermutet, dass sich ebay hier nur falsch ausdrückt.
Aber "ohne Rückerstattung" heisst für mich - das diese nicht abgezogen werden
- sonst müsste es ja "mit" heissen.
Denn 30,00 EUR "ohne" eine Rückerstattung bleiben 30,00 EUR
Das verwunderliche wäre hier ja auch die Erklärung des "*" hinter dem ohne.
* Folglich kann der von eBay zu meldende Betrag vom Gesamtbetrag der Zahlungen abweichen, den sie tatsächlich von eBay erhalten haben.
Wenn ebay ja alles abzieht - also Gebühren, Erstattungen, Steuer - dann ist der gemeldete Betrag ja der den ich erhalte - was soll denn da dann abweichen?
Für mich liest sich dass ja nun so, dass ebay mehr meldet als ich letztendlich ausbezahlt bekommen habe - das spricht ja nun auch dafür, dass es nicht abgezogen wurde.
Weil ja 2 Punkte weiter auch wieder steht: "Gesamtbetrag der Gebühren, Provisionen ....berechnet wurden" - als extra gemeldeter Punkt - der ja eigentlich auch schon bei Gesamtbetrag abgezogen wurde (wenn denn).
Falls nur dumm ausgedrückt, sollte ebay mal das "ohne" in ein "abzüglich" ändern.
Das wäre dann eine klare Aussage.
@gebraucht-ist-gut
Mir persönlich ist es eigentlich völlig egal was ebay meldet. Stimmig ist ohnehin nicht alles, denn ich habe bisher auf keinem (gewerblichen) Account eine Nachricht bekommen, daß eine Meldeschwelle erreicht wurde. Ich mache meine Steuererklärung wie eh und je. In 25 Jahren gab es einige Überprüfungen, alle ohne Beanstandung. Und auch da kannte das Amt die ebay Zahlen bereits im Voraus, welche fast, aber natürlich nie genau mit meinen stimmten. An Hand meiner Buchhaltung wurde dann geklärt.
Bei Privat mit echtem Privatverkauf sollte man sich auch keinen Kopf machen. Wenn jemand was wissen will, kann man es später klären oder einfach vorher bei der Steuererklärung fragen. Für 2023 sind alle Fristen offen.
Alle anderen werden jetzt aufgescheucht, wissen in der Regel aber was sie tun. Ich würde es begrüßen, wenn dadurch der eine oder andere sich nicht mehr durchmogeln kann. Bezweifle aber die Fähigkeiten der Behörden ein wenig.
Es wird sehr viel Wirbel um Selbstverständlichkeiten gemacht. Wer bisher alles korrekt in Sack und Tüten hatte, hat es auch jetzt.
Moin rest-fest,
mir persönlich ist das egal was ebay meldet.
Es geht mir lediglich darum, dass ebay das auch verständlich kommuniziert.
LG
Hallo @gebraucht-ist-gut und Danke für den Verbesserungsvorschlag bezüglich der Formulierung auf der Hilfe-Seite: EU DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz - Meldepflichten.
Ich darf dir mitteilen, dass inzwischen bereits geprüft wird, ob eine Anpassung der Formulierung erfolgen sollte. Meine zitierte Aussage deckt sich aber mit dem, was dort steht: Rückerstattungen innerhalb des Berichtszeitraums werden vom Gesamtumsatz aus allen Verkäufen des letzten Geschäftsjahres abgezogen 🙂.
Liebe Grüße
Miriam