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Gekauft, bezahlt, defekt geliefert, keine Rückerstattung dafür aber Betrugsvorwurf

Ich hatte für ein Braun 900 Blitzgerät einen Preisvorschlag abgeben den der Verkäufer akzeptierte.

Das Blitzgerät hatte ich umgehend bezahlt und bekam auch recht bald ein kleines Paket.

Darin befand das schlecht verpackte und beschäfigte Gerät.

Ich fotografierte den Schaden und bat den Verkäufer um Lösungsvorschläge. In seiner Antwort unterstellte er mir Betrugsabsichten da der Schaden seiner Ansicht nach unmöglich auf seine Verpackung zurückführen sei.

Es war ein mehrfach gebrauchter in der Größe gerade passender Karton dessen Polsterung aus einen einzigen Diskounter Prospekt bestand. Das Blitzgerät ist eines der höchsten Leistungsklasse und besteht aus dem Blitz und einem separaten Generator.

Es folgte ein reger Schriftverkehr über Ebay, die Nachrichten von ihm immer knapp vor beleidigend und immer mit dem Betrugsvorwurf.

Ich forderte die Rücknahme über den Ebaybutton und durfte einen Versandschein ausdrucken.

Den Blitz sendet ich zurück.

Die Annahme des Geräts bestätigte er und er veweigert die Rückerstattung des Kaufpreises. Grund Ich hätte nicht den orginalen Akku zurückgeschickt. Mein Fehler dabei, den Akku hatte ich für eine Sichtprüfung entnommen und mit der Rückseite wieder eingesetz.

Theoretisch könnte ich Herrn.... belangen.

Verweigerte Rückerstattung:

Anwalt, Mahnbescheid,Wiederspruch,Gericht, Pfändungstitel.

Betrugsvorwurf:

Anwalt, Unterlassungserklärung, Gericht, Urteil wg übler Nachrede.

Das alles wegen eines 20zig Euro Betrages weil mein "Ebaypartner" .......... ist.

Wahrscheinlich ist dies eher ein medizinisches wie juristisches Problem.

So etwas macht keinen Spass und Ebay ist auch nicht besonders kooperativ.

 

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Hallo @thuija 

 

für mich stellt sich das Problem dar, dass bei einem Versandschaden eigentlich der Versandienstleister mit einer Schadensmeldung erfreut werden sollte - und wenn sich dann im Laufe des Feststellungsverfahrens herauskristallisiert, dass der Artikel aufgrund der miserablen Verpackung beschädigt wurde, hat man als Empfänger und Käufer schon mal ein klares Druckmittel in der Hand gegenüber dem Versender und Verkäufer.

 

Dies ist aber wohl hier nicht erfolgt, so dass Du jetzt im Prinzip relativ schlechte Karten hast. Es steht Aussage gegen Aussage.

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