am 18-04-2013 20:58 - zuletzt bearbeitet am 04-02-2017 20:39 von kh-marina
Hallo,
ich möchte eine Liste aller meiner bisherigen Käufe einsehen.
Gruß
dstappen
Hallo,
Ab sofort sind Ihre Kunden mit dem PayPal-Käuferschutz auch beim Kauf von digitalen Waren abgesichert. Ist ein digital erhältliches Angebot oder ein virtueller Artikel nicht wie beschrieben, oder hat ein Käufer keinen Zugriff darauf erhalten, nehmen wir uns der Sache an.
Wie paypal diese Aussage allerdings auslegt.....keiner weiß es genau.
@xyz_
Und trotzdem bleibt es ein "Zahlungsmittel-Äquivalent", also Bargeld gleichstehend.
Völlig nebensächlich, ob digital oder auf Papier.
Hier auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
" ... Sonstige Zahlungsmittel
Bargeld ist weltweit das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Die übrigen Zahlungsmittel erfüllen hierfür nicht die Voraussetzungen. Insbesondere kann ein Gläubiger sie als Gegenleistung akzeptieren, eine Annahmepflicht besteht jedoch nicht.
Zu den übrigen Zahlungsmitteln gehört die Verfügung über Buchgeld im unbaren Zahlungsverkehr durch Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift. Weitere Geldersatzmittel sind Kreditkarte, Guthabenkarte oder Reisescheck, im weiteren Sinne auch Wertmarken, Briefmarken, Gutscheine, Schuldscheine oder Kreditbriefe, sofern sie sich als selbständiges Zahlungsmittel in Umlauf befinden.[20] Vorausgesetzt wird also, dass diese einen Anspruch auf Geld verbriefenden Papiere sich als Zahlungsmittel in Umlauf befinden. Der Umlauf beginnt mit dem Begebungsvertrag und der damit verbundenen Übergabe der Urkunde vom Aussteller an den nächsten Inhaber.
In Deutschland werden sie erfüllungsrechtlich als Leistung an Erfüllungs statt (Überweisung) oder Leistung erfüllungshalber (die übrigen Zahlungsmittel) eingeordnet. Sorten und Devisen sind ausländische Zahlungsmittel. Außerdem gibt es geldnahe Wertzeichen, etwa Briefmarken. ..."
Und hier nochmals definiert unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronisches_Geld
"Elektronisches Geld (kurz auch E-Geld, früher auch Computergeld, Netzgeld, digitales Geld oder Cybergeld genannt; englisch E-Cash) ist ein Zahlungsmitteläquivalent, unter dem man jeden elektronisch, auch magnetisch gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten versteht, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen ..."
Weil Zahlungsmitteläquivalente eben nicht vom PayPal-, und somit auch nicht vom eBay-Käuferschutz abgedeckt sind.
"Ausnahmen:
...
•Zahlungsmitteläquivalente (darunter jegliche Geschenkkarten oder Prepaid-Karten),
... "
Deshalb wurde der Fall gegen den Käufer entschieden?
Das einzig Verwunderliche wäre die Formulierung der Ablehnung gem. TE.
"Begründung: Nicht die richtige Zahlungsmethode bzw. Frist abgelaufen."
Entspricht aber in jeder Hinsicht den gewohnten, unsinnig verwendeten Textbausteinen.