13-11-2025 16:52
13-11-2025 16:59
selina_b@ebay 😘 schaust du dir das bitte mal näher an?
13-11-2025 18:29
Hallo @pa_74271,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Ich sehe im System, dass du da bereits mehrfach mit meinen Kollegen per Mail geschrieben hast und dein Verkäufer angeschrieben wurde.
Du hast noch die Möglichkeit, zusätzlich den Verkäufer zu melden.
@bootyooty Vielen Dank fürs Markieren 😘
Liebe Grüße
Selina
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13-11-2025 18:47
Hallo @pa_74271
mal unabhängig von ebay, war es ein privater Verkäufer und um was für eine Summe geht es?
Wenn ja und er kann den vereinbarten Versand glaubhaft belegen, geht das Risiko des Verlustes auf dich über und dein VK kann dann zurecht das Geld bei dir einfordern.
Drohen geht natürlich nicht, im Zweifel muß er klagen.
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13-11-2025 18:54
13-11-2025 19:02
13-11-2025 19:40 - bearbeitet 13-11-2025 19:40
Wenn der Verkäufer gewerblich ist, liegt das Vesandrisiko bei Ihm. Kann er keinen Nachweis darüber erbringen, dass die Ware zugestellt wurde, steht Dir eine Ersatzlieferung, oder eine Rückzahlung zu.
Das gilt auch außerhalb von Ebay.
Würde Ihn ignorieren. Irgendwann gibt er auf.
13-11-2025 19:43
13-11-2025 19:46
13-11-2025 19:50 - bearbeitet 13-11-2025 19:53
Er kann ja viel wollen - ihm steht es rechtlich nicht zu. Egal ob er zur Polizei geht, zu einem Rechtsanwalt oder bei der Verbraucherzentrale durchklingelt.
Es gibt sogenannte "Verkäuferplichten" bei einem Kaufvertrag - in dem Fall ist eindeutig geregelt, dass der Verkäufer die Sache zu übergeben hat und das Transportrisiko trägt. Kann er keine Zustellung nachweisen, hast du Anspruch auf Erstattung oder Ersatz. Egal wie oft er etwas fordert! Es steht im nicht zu.
13-11-2025 19:53
@pa_74271 Du hast hier bereits mehrfach per Mail schon die Bestätigung erhalten, dass du nichts weiter machen brauchst.
Sollte der Artikel bei dir noch ankommen, empfehle ich dir, dich mit deinem Verkäufer in Verbindung zu setzen, ob du den Artikel zurücksenden sollst.
Liebe Grüße
Selina
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13-11-2025 19:58