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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Da ich oft weltweit bei Ebay nach bestimmten Artikeln suche, kaufe ich auch Weltweit bei Ebay ein.

Nachdem ich in der Vergangenheit eigentlich gerne den Ebay Service, Verzollung durch den von EBAY angegebenen Dienstleister in Anspruch genommen habe, da dieser zwar Zeit, aber eine Erleichterung für den Käufer ( mich ) gewesen ist, sind gerade in letzter Zeit probleme mit diesem "Service" aufgetreten, bei einem Artikel habe ich die Annahme verweigert, der zweite Artikel liegt gerade auf dem Postamt.

Problem

Ich habe ich einen Artikel aus dem Nicht EU Ausland bei Ebay erstanden und mit der Rechnung eine entsprechende MwSt für den Artikel ( kein Downloadartikel ) gezahlt.

Der Verkäufer hat die von Ebay weitergegebene Steuernummer vermerkt. Trotzdem verzollt DHL artikel ein weiteres mal und verlangt für diesen Servie nochmals 6€ Bearbeitungsgebühr.

Ich frage hier ausdrücklich bei EBAY um Unterstützung, da DHL nicht gewillt ist diese Frage zu beantworten.

Final sprechen wir über 22€ unkalkulierte Zusatzkosten.

Es betrifft den Artikel https://www.ebay.de/itm/256282409684

 

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19 ANTWORTEN 19

EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Anonymous
Nicht anwendbar

@danyel_2013 Die 6,-- Euro sind Auslagenpauschale.

Hier zu finden

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-E...

 

Und hier DHL direkt.

https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/zoll/fragen-zu-kosten.html

 

Und für den Rest musst du im  bereits bereitgestellten Link dein Glück versuchen.

Nachricht 3 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Man muss sich aber mal fragen (lassen), wieso bei angeblich vermerkter, von ebay erstellter Steuernummer nun der Zoll und als dessen Bevollmächtigter die DHL die EUSt. einzuziehen versucht.

 

Und der Käufer insbesondere dadurch zu Unrecht die Auslagepauschale ersatzlos eingezogen bekommt. 

 

Wo liegt nun der Fehler? 

Bei der DHL (Zoll),

oder bei ebay, deren Steuernummer dort nicht wahrgenommen wird bzw. verarbeitet werden kann?  

 

Resumee: Der Käufer wird zu Unrecht zusätzlich belastet, weil ihm dieser Prozess nichtz zuzuschreiben ist. 

 

Wie immer: 

Die Geschädigten mögen sich bitte selber bei den entsprechenden Stellen sachkundig machen und sich notfalls darüber hinaus beschweren. Bishin zu einer rechtlichen Abklärung, @danyel_2013 . 

Man kann hier noch so viel antworten: Die Beweise für evtl. nicht rechtskonformes Handeln der nur peripher Beteiligten liegen nur den eigentlichen Handelspartnern vor. 

Nachricht 4 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Der Verzollung durch DHL und damit dieser Auslagenpauschale kann man entgehen, wenn man sich als Selbstverzoller registriert.

https://www.paketda.de/zoll/selbstverzoller.html

Manchmal versucht es DHL trotzdem, selbst zu liefern und die Auslagenpauschale zu kassieren, wie man hier schon gelegentlich gelesen hat.

 

Die doppelt gezahlte EUSt kann man sich, wie bereits beschrieben, von Ebay zurückholen. Lästig und m.E. auch vom Prozedere her rechtlich möglicherweise nicht astrein, aber solange es problemlos funktioniert für einen selbst...

Nachricht 5 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Das mit der Selbstverzollung und deren Anmeldung kennen wir und vielleicht noch ein paar andere, @verleihnix_aufdem_narrenschiff 

 

Die große Mehrheit aller hier Kaufenden hingegen wird das aber eben nicht wissen, und verlieren pro Kauf diese Gebühr in Höhe von 6 Euro.

Erst Recht nicht, wenn dem Käufer vorgegaukelt wird, dass die Einfuhrsteuer mit "inkl. MwSt." bereits im Kaufpreis enthalten wäre.

 

Das macht der eine oder andere Gelegenheitskäufer einmal, vielleicht auch zweimal, und das war es.

Wie gerne wird dieser Käufer hier noch aktiv werden?

 

 

 

Wenn dann noch die verschleierten China-Angebote hinzukommen, bei denen trotz Artikelstandort Deutschland ein unsauber arbeitender Verkäufer aus China versendet,

ist das Vertrauen in den Marktplatz ebay geschädigt.

Für z.B. 5,34 Euro inkl. MwSt. versandkostenfrei hätte der Käufer nach der Verwaltungspauschale zu insgesamt 11,34 plus EUst. bestimmt auch bei einem echten deutschen Verkäufer versucht den Artikel zu erwerben. Selbst wenn er die EUSt. über ebay zurückbekäme.

 

Die Sendung nicht anzunehmen befreit zwar vor dieser Auslage-Pauschale, dürfte aber nicht geeignet sein, von ebay das Geld durch den Käuferschutz zurück zu bekommen.

 

Nimmt er jedoch die Ware an, muss er die Pauschale bezahlen. Und erhält nur mit viel Glück im Rahmen des Käuferschutzes frühestens im zweiten Level dann auch den Kaufpreis erstattet. Aber nicht die DHL-Pauschale. Den Kaufpreis auch nur, weil er vielleicht weiß was die "Community" ist.

 

Für den Käufer endet das dann in einer Lose-Lose-Situation.

 

 

Nachricht 6 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

 

Das Thema hatten wir doch schon mal.

 

Es hatte sich da herausgestellt, dass bei den Zollangaben im IOSS/OSS Verfahren eine falsche Auswahl getroffen wurde und DHL, obwohl sonst alles korrekt angegeben wurde, deshalb stur nochmal verzollt.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 7 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Hallo 4blocks,

 

diese Auslagenpauschale der Post wird nie zurückerstattet. Ich hatte da schon lange Diskussionen mit denen und auch eBay.

 

Begründung der Post:

 

Die erneute Abfertigung hat stattgefunden und egal ob berechtigt oder nicht, sie hat stattgefunden.

 

Begründung eBay:

 

Das sind Kosten die von uns nicht erhoben wurden, bitte an den Versandienstleister wenden.

 

Lösung:

 

Reklamiere bei PayPal, wenn du PayPal genutzt hast und lade dort die Nachweise IOSS Rechnung, Kopie des Kaufseite und Zahlbelege an die Post hoch und erkläre den Sachverhalt. Da habe ich dann meine 6€ bisher zurückbekommen.

Nachricht 8 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Hallo danyel_2013,

 

weiter unten habe ich "meine" Lösung angegeben, 

 

aber das Problem ist eigentlich allgemein bei eBay bekannt und wird dort penetrant ignoriert. Stattdessen, wie andere ja schon gepostet haben, gibt es eine Unterseite, die man sehr lange suchen muss, wo man eine Rückerstattung der Kosten zumindest zum Teil beantragen kann.

 

Man darf aber nicht glauben das das einfach wäre. In der Regel wird erst mal abgelehnt und es entstehen  oft unnötige Diskussionen. Da hilft nur hartnäckig zu bleiben. Oder, wenn es nicht anders geht, es über PayPal zu lösen, wenn man damit bezahlt hat. Das habe ich auch schon machen müssen, mit Erfolg. Inzwischen bevorzuge ich es sogar das über PayPal zu lösen, auch wenn es länger dauert. Es erspart aber unnötige Diskussionen mit unwilligen und/oder unwissenden eBay Mitarbeitern.

 

Auch sich als Selbstverzoller bei der Post und DHL anzumelden, hilft nicht immer. Denn das bin ich und es  gibt trotzdem Probleme. Ich habe es mehrfach erlebt, dass dann die Sendung trotz IOSS an den örtlichen Zoll gegangen ist. Bei mir bedeutet das, dass ich dafür jedes Mal 54 Kilometer herumfahren muss um meine Sendung abzuholen. Und die Kosten dafür ersetzt NIEMAND. Es wäre es dann billiger gewesen die 6€ zu bezahlen und sich die anderen Abgaben bei eBay zurück zu holen.

 

Es gibt auch noch ein anderes Problem als Selbstverzoller. Wenn man mehr als 10 Sendungen pro Jahr aus dem Ausland bekommt (nicht EU, aber alle sogenannten Drittstaaten), verlangt der Zoll das man sich eine EORI Nummer besorgt.

 

Hier finde man die Angaben zur EORI Nummer: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/eori-nummer_node.html

 

Diese EORI Nummer soll die Abfertigung erleichtern, hilft aber nur dem Zoll, man selbst hat damit nur mehr Arbeit und Ärger.

 

Aber wodurch entsteht dieses Probem der Doppelabfertigungen eigentlich?

 

Ich bestelle sehr häufig im Ausland und weiß inzwischen einiges mehr, weil ich es mit den vertrauten Verkäufern, bei denen ich öfters kaufe, durchgespielt habe.

 

Beim Beispiel USA versendet der Verkäufer die Ware mit seinem Label meistens per USPS. Auf diesem Label steht, wenn es denn überhaupt funktioniert - was es durchaus nicht immer tut -  auch die "IM" Nummer von eBay. Bei privaten Verkäufern steht sie leider eben regelmäßig nicht da und dann ist eine Doppelabfertigung meist schon vorprogrammiert.

 

Die "IM" Nummer ist die allgemeine IOSS Identifikationsnummer von eBay.  Die findet man auf den IOSS Rechnungen ganz unten. Die eigentliche IOSS Rechnungsnummer steht nirgends und muss als Datensatz übertragen werden.

 

In den USA verwendet eBay als Global Shipping Partner, heute internationaler eBay Versand genannt, Anbieter wie DHL E-Commerce und Asendia. Manchmal noch Pitney Bowes, die früher die Nummer 1 dafür waren.

 

Wenn es an Pitney Bowes geht, hat man Glück. Hier funktioniert das System der Datenübertragung offensichtlich gut. Ich hatte da noch keine Probleme, aber alles waren Sendungen von gewerblichen Verkäufern. Wie es bei privaten Verkäufern ist, kann ich also nicht beurteilen.

 

Anders sieht es aus, wenn nach USPS dann Asendia ins Spiel kommt. Asendia nutzt als dritten Sub-Versandienstleister meistens auch noch Swiss Post. Hier hat man eine Quote von bis zu 90% aller Sendungen, die dann von der Post/DHL neu abgefertigt werden.

 

Bei DHL E-Commerce ist die Quote etwas niedriger, aber auch sehr hoch. Denn DHL E-Commerce versendet sehr oft erst nach Frankreich an Yun-Express, die dann an DHL bzw. die Post weiterleiten.

 

Bei Yun-Express scheint es aber etwas besser zu werden, sie arbeiten anscheinend daran. Zumindest wurde die Quote der Doppelabfertigen bei Sendungen über Yun-Express in der letzten Zeit deutlich merkbar geringer. Allerdings können die Laufzeiten, wenn YUN-Express involviert ist, sehr lang sein.

 

Das hierbei erhebliche Verluste in der Datenübertragung stattfinden ist schon vorprogrammiert. Und das resultiert in doppelten Abfertigungen. Die Post/DHL wissen nicht, dass es sich um IOSS vorbehandelte Sendungen handelt und haben keine Daten.

 

Offensichtlich nicht übertragene Daten sind also eine Hauptfehlerquelle.  Aber das ist es nicht alleine.

 

Wie gesagt verwendet der USA Verkäufer ja sein USPS Label. Egal an welchen Versanddienstleister es dann geht, dort wird darüber ein neues Label geklebt. Das macht in der Regel die eBay IOSS Indentifikationnummer unsichtbar. Und da zwischen der Sendugsnnummer, die sich ja auch ändert, und der IOSS Rechnung keine Verbindung mehr vorhanden ist, wenn keine Daten ordnungsgemäß übertragen werden, ist hier die IOSS Information bereits verloren gegangen. Die Sendung wird dann zu 99% erneut von Post/DHL abgefertigt. Das machen die übrigens selbst durch vereidigte Mitarbeiter, es geht nicht wirklich an den Zoll, nicht veräppeln lassen. Der Zoll ist bei den Abfertigungspunkten nur ab und zu vorhanden, meistens aber nicht.

 

Das zweite Hauptproblem ist also, dass zwischen der ersten Sendungnummer und den jeweils neu vergebenen Sendungsnummern der zwischengeschalteten Sub-Versanddienstleister gar keine direkte Verbindung zur IOSS Rechnung besteht. Das Problem besteht vom Anfang an und eBay interessiert es nicht.

 

Es gibt noch eine zweite Möglichkeit, wodurch das IOSS System versagt. Und das liegt an den Versenden.

 

Nach meiner Erfahrung schreiben insbesondere die Engländer - aber natürlich nicht nur die -  (speziell die privaten Verkäufer) gerne unaufgefordert Mondbeträge in die Zollerklärung. Sobald aber der deklarierte Wert einer Sendung von den IOSS Daten abweicht, wird automatisch neu abgefertigt. Nur wenn der IOSS Wert einer Sendung mit den Angaben auf der Sendung selbst übereinstimmt, kann der Zoll/Post/DHL die Sendung überhaupt zuordnen.

 

Wie kann man überhaupt vorbeugen, dass das alles nicht passiert?

 

Man kann etwas machen, aber es gibt natürlich keine Garantie!

 

Ich habe einen vorbereiteten Formtext, den ich sofort nach dem Kauf an jeden meiner ausländischen Verkäufer sende. Dort erkläre ich das Problem mit IOSS und bitte darum zumindest die IOSS Rechnungsnummer und die IM Indentifikationsnummer von eBay auf die Sendung zu schreiben. Und zwar mehrfach und so groß, dass sie nicht übersehen/überklebt werden kann. Und ich sende den Verkäufern eine Kopie der IOSS Rechnung als Referenz und gebe an, dass es auch möglich ist das auszudrucken und auf die Sendung zu kleben, wenn es nicht gerade Kleinstsendungen sind.

 

Seit dem ich das mache und wenn die Verkäufer das auch ausführen, haben sich die Doppelabfertigungen erheblich reduziert. Also keine Garantie, aber anscheinend doch hilfreich.

 

Eine wichtige Anekdote zum Schluss.

 

Wer sich die IOSS Rechnungen einmal genauer anschaut erkennt, dass dort steht, das eBay "deemed reseller" ist. Aber was hat das zu bedeuten?

 

Rechtlich betrachtet hat der Gesetzgeber bestimmt, dass derjenige, der die IOSS Rechnung austellt der Verkäufer ist. Praktisch will eBay davon natürlich nichts wissen.

 

Es ist nicht der Anbieter bei dem wir kaufen, sondern es ist eBay von dem wir kaufen. Hier ist eBay per Gesetz der Verkäufer. Und darum ist auch eBay allein für alles was hier passiert verantwortlich. Und das betrifft an sich nicht nur die Probleme mit Doppelabfertigungen, nein, eBay ist auch derjenige der für verkaufte Artikel in der Gewährleistung ist.

 

Und egal ob es neue oder gebrauchte Artikel sind, hier ist eBay der Verkäufer und hat damit auch die gesetzliche Gewährleistung zu garantieren.

 

Im Grundatz bedeutet das, dass egal was bei eBay über IOSS abgerechnet wird, der Verkäufer ist dann eBay. Habe ich einen Gewährleistungsfall müsste dann eBay dafür gerade stehen, nicht der Vorverkäufer. Hier tritt rechtlich eBay als Wiederverkäufer auf, der den jeweiligen Artikel von dem Ursprungsverkäufer kauft und uns weiterverkauft.

 

Ich warte nur darauf, das irgendwann jemand einen extrem hochpreisigen Artikel kauft, der dann einen Gewährleistungsfall hat, wo dann eBay verklagt wird die gesetzliche Gewäöhrleistung auch zu erfüllen. Dabei ist es unerheblich ob vom Vorverkäufer, oder vom Endkunden von eBay. Hier fehlt duchaus ein Grundsatzurteil um eine Rechtssicherheit zu erlangen.

 

Bisher negiert eBay hier, trotz der eigentlich eindeutigen gesetzlichen Regelung, seine Verantwortung. Und die meisten Kundendienstmitarbeiter haben nicht einmal die geringste Ahnung davon, oder sollen zumindest so tun als ob.

 

Nachricht 9 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt


@shovelfxb  schrieb:

Hallo 4blocks,

 

diese Auslagenpauschale der Post wird nie zurückerstattet. Ich hatte da schon lange Diskussionen mit denen und auch eBay.

 

Begründung der Post:

 

Die erneute Abfertigung hat stattgefunden und egal ob berechtigt oder nicht, sie hat stattgefunden.

 

Begründung eBay:

 

Das sind Kosten die von uns nicht erhoben wurden, bitte an den Versandienstleister wenden.

 

Lösung:

 

Reklamiere bei PayPal, wenn du PayPal genutzt hast und lade dort die Nachweise IOSS Rechnung, Kopie des Kaufseite und Zahlbelege an die Post hoch und erkläre den Sachverhalt. Da habe ich dann meine 6€ bisher zurückbekommen.


Seltsam, paypal ersetzt die Gebühr der Post?

 

Nachricht 10 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

sonja@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @danyel_2013 , nach aktueller Rechtslage sind Online-Marktplätze, also auch eBay, bei EU-Importen verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer einzuziehen und abzuführen. Dem kommt eBay nach. Wenn der Verkäufer die Sendung entsprechend deklariert, sollten keine erneuten Steuerforderungen erfolgen. Passiert dies dennoch, können wir mit entsprechendem Nachweis die an uns gezahlte Umsatzsteuer erstatten. Wir können nicht beeinflussen, was DHL in diesen Fällen macht. Bei einer unberechtigten Forderung seitens DHL, muss der Beschwerdeweg bei DHL gegangen werden.
Informationen zu diesem Thema und dazu, wie du die doppelt bezahlte Umsatzsteuer erstattet bekommen kannst, findest du auf unserer Hilfeseite https://www.ebay.de/help/buying/paying-items/steuern-auf-ebayverkufe-zahlen?id=4771

 

Liebe Grüße, Sonja

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Nachricht 11 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Hallo daduc_345,

 

nein, natürlich nicht.

 

Ebay tritt, weil es gesetzlich so vorgeschrieben ist, auch gegenüber Paypal als Verkäufer auf.

 

Die 6 € werden dann von dem Erlös des Verkaufes abgezogen. Sprich von dem Geld das eBay von dir erhalten hatte.

 

Wenn du belegen kannst dass du zu unrecht und völlig unnötig die Postpauschale bezahlen musstest und es ein Folgeschaden durch das Verschulden von eBay ist bekommst du so dein Geld zurück.

 

Wenn wegen der Unfähigkeit von eBay nochmal verzollt wurde, dann muss das auch eBay bezahlen. Wer für Kosten verantwortlich ist muss die Kosten tragen, einfachstes Recht.

 

 

 

 

Nachricht 12 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Hallo Sonja, 

 

ja ich kenne die Einstellung die eBay da vertritt, aber so einfach ist es nicht. Am Ende des Textes steht noch eine direkte Frage an dich, also bitte lesen ... danke im Voraus.

 

Wie sollen zum Beispiel private oder auch gewerbliche Verkäufer aus den USA etwas über IOSS wissen? Die brauchen das nicht und wissen auch nichts davon. Selbst wenn das Versandlabel über die eBay Webseite gekauft wird und dann ausnahmweise mal eure IOSS Identifikationsnummer drauf steht, wissen die nicht was das zu bedeuten hat. Das habe ich schon von etlichen privaten und gewerblichen Verkäufern bestätigt bekommen. Und sehr ähnlich sieht es in anderen Drittländern aus.

 

IOSS, what the **bleep** is that? International organized **Autsch** SS? Kein Scherz, das bekam ich mal gesagt/gefragt.

 

Eure subbeauftragten Unternehmen Asendia, DHL E-Commerce und so weiter, sind gar nicht in der Lage die Voraussetzungen für das IOSS System immer zuverlässig zu erfüllen, denn die arbeiten dann erneut mit einem weiteren Subunternehmer zusammen, der meist noch weniger weiß.  Asendia zusammen mit Swiss Post ist da besonders schlimm, aber DHL E-Commercde mit seinem Subpartner Yun-Express nicht sehr viel besser. De einzigen, die es normalerweise auf die Reihe bekommen, ist Pitney Bowes.

 

Ebay führt auch nicht einfach nur die Mehrwertsteuer ab. Hier ist eBay deemed reseller und das ist ein Rechtsbegriff den eBay gerne unter den Tisch kehren würde. Man kauft nicht beim Anbieter, sondern bei eBay. Ebay kauft von dem Anbieter und verkauft es auf eigene Rechnung weiter.  Hier ist auch eBay in der Verantwortung dafür zu sorgen, dass die IOSS Daten korrekt übertragen werden, aber eure "Internationaler eBay Versand" Subunternehmer sind leider oftmals völlig überfordert. 

 

Wenn Ihr nur Mehrwertsteuerabführer wäret, warum haltet Ihr euch dann nicht an die korrekten Vorgaben?

 

Dann dürfte dann zum Beispiel ab einem Warenwert von über 150+ € die IOSS Bearbeitung so gar nicht stattfinden. Bis 150 € ist es zollfrei und nur die Einfuhrumsatzsteuer fällt an, aber ab 150+ € fällt auch Zoll an. Also müsste eine entsprechende Zollerklärung erfolgen. Bitte mal beim Zoll nachlesen. Das ignoriert eBay aber, wie ich immer wieder bei meinen Käufen feststelle.

 

Ich warte gerade wieder auf ein Paket aus den USA, wo der Warenwert über 150 € ist und trotzdem wurde eine IOSS Rechnung von eBay erstellt. Ihr widersprecht euch durch Handlungen gegenüber dem was in dem von dir angeführten Link steht.

 

Und das hat einen Grund, denn wer soll es denn machen? Um das zu erfüllen müsste eBay zum Beispiel ein offenes Zollager in Deutschland haben wo alle solche Sendungen über 150 € Warenwert ankommen und dann von eBay die Zollerklärung erstellt werden. 

 

Einzige Alternative wäre, dass eBay eben, wie es eigentlich rechtlich vorgeschrieben ist, bei Warenwerten ab 150+ € eben keine IOSS Rechnung erstellt und die Sendungen den normalen Weg gehen und in Deutschland durch den Empfänger verzollt werden. Also bei der jeweils zuständigen Postverzollungsstelle,  wie es früher üblich war.

 

Oder wie es auch üblich war (und teilweise noch ist, wenn es richtg läuft), durch die Post/DHL, nachdem die entsprechenden Unterlagen von Empfänger abgfragt waren, wenn man nicht Selbstverzoller ist.

 

Also nein, es ist nicht die Verantwortung des Anbieters, es ist die Verantwortung des Verkäufers. Und der Verkäufer ist per gesetzlicher Bestimmerung immer derjenige der die IOSS Rechnung austellt. Hier also eBay als deemed reseller.

 

Es ist alleine die Veranwortung von eBay und euren GSP´s, dass es immer wieder keine Übertragung der IOSS Daten gibt. Und damit weder die deutschen Endstreckenversanddienstleister noch der Zoll bei etlichen Sendungen irgendetwas über die bereits durch eBay erfolgte Behandlung durch IOSS wissen.

 

Das Spiel hatte ich gerade letzte Woche wieder. Eine Warensendung aus England wurde, obwohl Warenwert unter 150 € und von eBay mit IOSS bereits vorbehandelt, trotzdem zum Zoll weitergeleitet. Ich bin halt Selbstverzoller, sonst hätte die Deutsche Post wieder rechtswidrig selbst erneut verzollt.

 

Ich habe es sehr früh gesehen das es schief läuft. Weil die Sendungsverfolgung es bereit angezeigt hat. Und die Antwort von der Post auf meine Reklamation war eindeutig. Es ist nichts darüber bekannt dass es eine IOSS vorbehandelte Sendung ist, darum muss es zum Zoll.

 

Und der Zoll hat ebenfalls keinerlei Informationen gehabt.

 

Hätte ich nur meinen PayPal Beleg gehabt und nicht auch die Kopie des Kaufs und der IOSS Rechnung, hätte ich also auch beim Zoll erneut bezahlt. So wiure es nachgeführt und ich musste nichts extra bezahlen, aber ich musste völlig sinnlose Fahrkosten aufwenden.

 

Nur wer bezahlt mir die sinnlosen 54 Kilometer die ich fahren musste?  Bitte Sonja, an wen wende ich mich da bei  eBay?

 

Die Unterlagen von der Post und dem Zoll habe ich vorliegen. Und meine Adresse kennt Ihr. Die vom Zoll ist auf deren Beleg, also könnt Ihr die Entfernung nachrechnen. Die Kilometerpauschale 2023 (eigentlich für die Steuererklärung, sonst wäre sie höher) beträgt 30 Cent, also gesamt 16,20 €.

 

Wer bei eBay ist der Ansprechpartner um die von euch verschuldeten Kosten zu ersetzen? Nun warte ich auf deine Antwort.

 

Greetz

 

Dan

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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt


@shovelfxb  schrieb:
...
Hier ist eBay deemed reseller und das ist ein Rechtsbegriff den eBay gerne unter den Tisch kehren würde. Man kauft nicht beim Anbieter, sondern bei eBay. Ebay kauft von dem Anbieter und verkauft es auf eigene Rechnung weiter.  ...

Das ist schlicht unzutreffend.

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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Anonymous
Nicht anwendbar

 Hier ist eBay deemed reseller und das ist ein Rechtsbegriff den eBay gerne unter den Tisch kehren würde. Man kauft nicht beim Anbieter, sondern bei eBay. Ebay kauft von dem Anbieter und verkauft es auf eigene Rechnung weiter.  Hier ist auch eBay in der Verantwortung dafür zu sorgen, dass die IOSS Daten korrekt übertragen werden, aber eure "Internationaler eBay Versand" Subunternehmer sind leider oftmals völlig überfordert. 

 

Das ist ja was völlig neues, das hier behauptet wird. Noch nie hat irgendjemand irgendwas von ebay direkt gekauft. 

ebay ist kein Händler.

Du scheinst da was zu verwechseln. Auch wenn ebay das Geld von den Käufen entgegennimmt und danach irgendwann an Verkäufer weiterleitet, es bezieht sich nur auf das Geld.

Und der Hinweis, man hat eine Zahlung an ebay. S.a.r.l geleistet, der entspringt einfach aus der sogegenannten neuen Zahlungsabwicklung, die es seit ca. 3 Jahren gibt.

 

1.) Geld an ebay

2.) Ware vom Verkäufer

3.) ebay zahlt Geld an Verkäufer

 

Wie kommt man da auf die Idee, ebay wäre jemals Verkäufer gewesen???

 

 

 

 

 

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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

"Du scheinst da was zu verwechseln. Auch wenn ebay das Geld von den Käufen entgegennimmt und danach irgendwann an Verkäufer weiterleitet, es bezieht sich nur auf das Geld.

Und der Hinweis, man hat eine Zahlung an ebay. S.a.r.l geleistet, der entspringt einfach aus der sogegenannten neuen Zahlungsabwicklung, die es seit ca. 3 Jahren gibt."

Es geht ihm nicht darum, dass die Zahlungsabwicklung über eBay läuft.
Er ist der irrigen Meinung, dass in Fällen, bei denen eBay im Rahmen des IOSS-Verfahrens die MwSt einbehält, die Pflichten des Lieferers auf eBay übergehen.
Er übersieht, dass Ebay hier nur fiktiver Lieferant wird.
Nachricht 16 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Anonymous
Nicht anwendbar

@kenn-i-di-1  schrieb:
"Du scheinst da was zu verwechseln. Auch wenn ebay das Geld von den Käufen entgegennimmt und danach irgendwann an Verkäufer weiterleitet, es bezieht sich nur auf das Geld.

Und der Hinweis, man hat eine Zahlung an ebay. S.a.r.l geleistet, der entspringt einfach aus der sogegenannten neuen Zahlungsabwicklung, die es seit ca. 3 Jahren gibt."

Es geht ihm nicht darum, dass die Zahlungsabwicklung über eBay läuft.
Er ist der irrigen Meinung, dass in Fällen, bei denen eBay im Rahmen des IOSS-Verfahrens die MwSt einbehält, die Pflichten des Lieferers auf eBay übergehen.
Er übersieht, dass Ebay hier nur fiktiver Lieferant wird.

Das mag sein, dass er so denkt, aber ich kann nicht so verquer denken. Auf so ein Idee könnte ich nicht kommen.

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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Wer nicht verstanden hat, dass eBay laut Gesetz hier deemed reseller (Wiederverkäufer) ist, sollte sich einfach eine der eBay IOSS Rechnungen anschauen, das steht es schwarz auf weiß.  Ganz unten am Ende gesetzt, damit es vielleicht nicht so auffällt, aber ganz klar und unmissverständiuch wiedergegeben. Also auch von eBay selbst auf jeder IOSS Rechnung dokumentiert.

 

 

 

 

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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Nochmal, wer nicht verstanden hat, dass eBay laut Gesetz hier deemed reseller (Wiederverkäufer) ist, sollte sich einfach eine der eBay IOSS Rechnungen anschauen, das steht es schwarz auf weiß.  Also auch von eBay selbst auf jeder IOSS Rechnung dokumentiert.

Nachricht 19 von 20
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EBAY zieht MWST für Käufe von Artikeln ( Kein Download ) aus dem nicht EU Ausland ein, DHL verzollt

Bitte eine der eBay IOSS Rechnungen anschauen bevor man behauptet etwas wäre falsch. Ebay dokumentiert dort selbst, das eBay laut Gesetz deemed reseller ist, also Wiederverkäufer.

Nachricht 20 von 20
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