17-11-2025 19:13
Hallo,
ich bin selbst Verkäufer, aber überwiegend außerhalb von eBay.
Einige meiner Waren beziehe ich jedoch bei eBay. Bei einem Verkäufer habe ich bereits mehrfach eingekauft, Artikel gesammelt um vom angebotenen Kombiversand zu profitieren und nach einigen Tagen bezahlt.
Alles ohne Probleme.
Jetzt hat der Verkäufer anscheinend mitbekommen, dass ich selbst gewerblich tätig bin und hat den Kauf storniert und eine Nachricht zugesandt, dass "kein Verkauf an gerwerbliche Widerverkäufer". Hat als Grund für die Stornierung jedoch angegeben "nicht bezahlt" um vermutlich selbst keine Nachteile zu haben.
Da es sich bei der Bestellung um 2 Artikel gehandelt hat, wurde mein Account nun fürs Bieten gesperrt.
Einspruch kann ich nicht einlegen, da die Artikel dort nicht angezeigt werden.
eBay habe ich bereits eingeschaltet, können jedoch auf Anhieb keine Sperre sehen. Trotzdem kann ich nicht mehr Bieten. Sollte nun alle Nachweise per Mail zusenden.
Hatte jemand auch bereits so einen Fall, wo der Verkäufer wissentlich falsche Angaben macht um sich selbst zu schützen und andere "schadet".
Wie kann man gegen solche Machenschaften und Verkäufer vorgehen?
26-11-2025 13:22
@fashiondealz24 schrieb:
Hallo,
ich bin selbst Verkäufer, aber überwiegend außerhalb von eBay.
Einige meiner Waren beziehe ich jedoch bei eBay. Bei einem Verkäufer habe ich bereits mehrfach eingekauft, Artikel gesammelt um vom angebotenen Kombiversand zu profitieren und nach einigen Tagen bezahlt.
Alles ohne Probleme.
Jetzt hat der Verkäufer anscheinend mitbekommen, dass ich selbst gewerblich tätig bin und hat den Kauf storniert und eine Nachricht zugesandt, dass "kein Verkauf an gerwerbliche Widerverkäufer". Hat als Grund für die Stornierung jedoch angegeben "nicht bezahlt" um vermutlich selbst keine Nachteile zu haben.
Da es sich bei der Bestellung um 2 Artikel gehandelt hat, wurde mein Account nun fürs Bieten gesperrt.
Einspruch kann ich nicht einlegen, da die Artikel dort nicht angezeigt werden.
eBay habe ich bereits eingeschaltet, können jedoch auf Anhieb keine Sperre sehen. Trotzdem kann ich nicht mehr Bieten. Sollte nun alle Nachweise per Mail zusenden.
Hatte jemand auch bereits so einen Fall, wo der Verkäufer wissentlich falsche Angaben macht um sich selbst zu schützen und andere "schadet".
Wie kann man gegen solche Machenschaften und Verkäufer vorgehen?
Hallo @fashiondealz24, grundsätzlich mischt sich eBay als Plattform nicht in die Entscheidung ein, an wen Verkäufer*innen ihre Artikel verkaufen möchten. Natürlich war es nicht die feinste englische Art von Deinem Handelspartner, die Transaktion auf diese Weise abzubrechen 😕. Man muss ihm jedoch zugutehalten, dass unser System für genau diese Art von Kaufabbrüchen nicht optimal ausgerichtet ist.
Für mich liegt das Hauptproblem hier tatsächlich in der mangelnden Kommunikation. Vielleicht wäre alles anders verlaufen, wenn Du Dich vorab als gewerblicher Verkäufer*in zu erkennen gegeben hättest, derdie den Weiterverkauf anstrebt. Du wirst mir sicher zustimmen, dass viele von uns auch nicht unbedingt Geschäfte direkt mit der Konkurrenz machen würden 😉.
Wie ich sehen konnte, wurde Dein Problem inzwischen bereits gelöst und Du kannst wieder auf Artikel bieten – sehr gut! 🎉
Es wäre großartig, wenn Du zukünftig vielleicht auch eBay für Deine eigenen Verkäufe nutzen würdest 😊. Falls Du dazu Fragen hast, sag mir jederzeit gerne Bescheid. Auch unser Bereich speziell für gewerbliche Verkäufer*innen ist immer ein guter Ort für Austausch und Tipps 💬.
Lieben Gruß,
Steffi
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26-11-2025 13:39
Moin Steffi,
wenn Ebay das zulassen möchte, daß gewerbliche Käufer vom Kauf ausgeschlossen werden können, dann sollte Ebay hier auch die Möglichkeit bieten, dieses in den Sperreinstellungen auszuschließen. Allerdings würde das die Umsätze von Ebay natürlich schmälern.
Ich selbst verkaufe gern an gewerbliche Käufer, auch wenn diese selbst hier bei Ebay als Verkäufer tätig sind, solange meine Marge stimmt.
Und wenn ein Verkäufer dies in seinen Angebotsbeschreibungen ausschließt, dann aber einen Kauf abbricht mit der Begründung "nicht bezahlt" ist das für mich eindeutig ein Verstoss gegen die Ebay Grundsätze.
Hier gehört für mich der Verkäufer bestraft und nicht der Käufer.
26-11-2025 13:47
26-11-2025 13:57
Moin @kenn-i-di-1
ich weiß auch nicht wie dies passieren konnte. TE schrieb:
"Einige meiner Waren beziehe ich jedoch bei eBay. Bei einem Verkäufer habe ich bereits mehrfach eingekauft, Artikel gesammelt um vom angebotenen Kombiversand zu profitieren und nach einigen Tagen bezahlt."
Daher ist es mir nicht klar, wie mit diesem Grund überhaupt abgebrochen werden konnte.
Allerdings kann der Käufer, nachdem mit diesem Grund abgebrochen wurde auch nicht mehr bezahlen. Irgendetwas stimmt hier nicht. Möglicherweise hat Ebay hier ein Problem und dies ist tatsächlich möglich.
Ich selbst habe noch nie eine Zahlung erhalten, nachdem ich mit diesem Grund abgebrochen habe.
26-11-2025 14:08
26-11-2025 14:11
Nenene, wenn heutezutage nach 4 Tagen wegen Nichtzahlung abgebrochen wurde ist der Kauf abgebrochen und der Käufer braucht und kann nicht mehr bezahlen.
Und ich meine auch, dass wenn man früher nicht bezahlte Artikel gemeldet hatte war da eine Frist bis zu der ein Käufer noch bezahlen konnte und dann konnte man den Fall selbst schließen wenn die Zahlung nicht innerhalb der Frist eingegangen war.
26-11-2025 14:20 - bearbeitet 26-11-2025 14:22
Moin @kenn-i-di-1
wie @perfect-sally bereits geschrieben hat, wenn ich nach 4 Tagen mit "nicht bezahlt" abbreche, steht in meiner Bestellübersicht sofort "Abgebrochen":
Und wie bereits geschrieben, habe ich noch nie später eine Zahlung erhalten. Anders ist es nur, wenn ich statt Abbruch eine Zahlungserinnerung sende. Dann kann der Käufer natürlich noch bezahlen.
26-11-2025 14:41 - bearbeitet 26-11-2025 14:42
Ich finde das vollkommen i.O., dass das Verkauf abgebrochen wurde.
Inzwischen findet sich unter meinen Angeboten auch der Hinweis, dass es sich um Angebote an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html
Zitat: "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können."
Auch bei mir bekommen Wiederverkäufer einen gutgemeinten Hinweis, wenn klar ist, dass sie die Waren dann z. B. als Teil einer Einkaufsgemeinschaft oder als Inhaber eines Ladenlokal die Sachen weiterveräußern.
Wie steffi@ebay schon schrieb ist das System nicht perfekt. Die Auswahl an Gründen ist einfach nicht ausreichend.
Zum anderen muss man bedenken, dass es genügend gewerbliche Besteller*innen gibt, die sich mit einem "Privatkauf" Verbraucherrechte erschleichen, die ihnen gar nicht zustehen.
Frei zur Diskussion. 😉
26-11-2025 14:55
26-11-2025 14:59
Ja, früher gab es die Nichtzahlerfälle wo der Käufer nach Öffnung binnen einer Frist noch bezahlen konnte. Heute gibt es nur den Kaufabbruch nach min. 4 Tagen wegen Nichtzahlung. Ich finde die heutige Regelung um einiges besser und würde sogar den Abbruch noch um mindestens 2 Tage nach vorne verlegen - also nach 2 Tagen nicht bezahlt dann die Möglichkeit zum Abbruch wegen Nichtzahlung. Wir wollen verkaufen und nicht ewig auf Kohle warten und dann wieder warten bis man den Artikel erneut zum verkauf anbieten kann.
26-11-2025 15:14
26-11-2025 15:17
Wenn der VK sammeln erlaubt und Kombiversand anbietet spräche nichts dagegen. Aber viele Käufer lesen ja nichtmal die AB korrekt und bis zum Ende 😉
26-11-2025 15:28
26-11-2025 15:31
Moin @kenn-i-di-1
der aktuelle Stand bei Nichtzahlung ist hier beschrieben:
Deshalb weise ich in meinen Angeboten auch nicht extra darauf hin.
Allerdings habe ich in meinen Kontoeinstellungen folgendes hinterlegt:
Ich möchte ja sogar, daß meine Kunden länger sammeln, denn ich versende ja auch lieber 10 Artikel in einem Paket statt in 10. Deshalb nutze ich den Abbruch nur sehr selten, wenn sich der Käufer "tot" stellt.
26-11-2025 16:08
Hallo zusammen,
ich frage mich gerade ernsthaft, wie früher gewerbliche Händler bei eBay überlebt haben (so vor 20 Jahren), wo man noch ganze drei Tage Zeit hatte, überhaupt erst mal die Kommunikation aufzubauen zwischen Käufer und Verkäufer - gut, da gab es noch keine Zahlungsdaten direkt nach dem Kauf oder der Ersteigerung, aber empfohlen war da tatsächlich von eBay, dass man innerhalb von 14 Tagen zahlen sollte und eine Zahlungserinnerung erst dann schicken sollte, wenn denn dann nach zwei Wochen noch kein Zahlungseingang verbucht werden konnte.
Ich hab wie schon mal geschrieben bei einer Baumaschinenfirma gelernt. Da musste man 2% Skonto anbieten, wenn man innerhalb von 14 Tagen einen Zahlungseingang verbuchen wollte. Die meisten gewerblichen Kunden haben erst nach der zweiten oder dritten Mahnung gezahlt.
Bilde ich mir das nur ein oder war vor 20 Jahren tatsächlich vieles einfach entspannter als heute?
26-11-2025 18:23 - bearbeitet 26-11-2025 18:23
Moin Thomas.
es ist ja o.k., wenn Du diesen Satz in Deinen Angeboten hast.
Aber es wäre dann in Ordnung, wenn Du dann das Angebot mit der Begründung "nicht bezahlt" abbrichst. Ein gut gemeinter Hinweis ist ja o.k.. mehr aber auch nicht.
Ich habe als gewerblicher Veräufer übrigens im August vergangenen Jahres ein Fritz!Fon bei Dir gekauft, allerdings in der haushaltsüblichen Menge von 1.
26-11-2025 18:51
Vor 20 Jahren hatten längst nicht alle Menschen Online Banking.
Eine Überweisung von Bank zu Bank im Inland dauerte 3 Werktage (egal ob online oder offline beauftragt).
Von Überweisungen ins Ausland ganz zu schweigen - auch in die EU, da IBAN / SEPA erst 2016 verpflichtend eingeführt wurden. Und von Echtzeitüberweisung träumten nur die ganz innovative Menschen.
Da blieb nichts anderes übrig, als sich "entspannt" in Geduld zu fassen. 😁
26-11-2025 19:06
Moin @katzenjogi ,
ja früher waren die Fristen länger. Aber heute schreibt Ebay nunmal, daß der Käufer innerhalb von 4 Tagen nach dem Kauf zu zahlen hat.
Bei Sofort-Kauf-Artikeln sogar direkt nach dem Kauf, leider.🤔 Somit Kombiversand nach dem Kauf nur noch über mühsamen Einzelgutschriften möglich.
Ob das besser ist als die frühere Vorgehensweise, sei mal dahingestellt.
26-11-2025 19:20
Peter, da gab es diesen Satz noch nicht 😉
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Vielleicht wäre es besser gewesen, mit "Problem Lieferadresse" abzubrechen.
Eine Option "Sonstiges" mit "Freitext" wäre wünschenswert. Das geht schneller als sich 1 Million Antworten zu überlegen.
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Es gab inzwischen Anfragen, auch ausserhalb von ebay mit Bezug zu ebay, die in den Preissuchmaschinen gesehen haben, dass ich oftmals vorne bin. Die zweite Frage war dann ob ich noch Rabatt gewähre. Der ein oder andere Händler sollte sich einfach überlegen, ob die Einkaufsgemeinschaften, in denen sie vertraglich gebunden sind, die richtigen sind, wenn sie dem Einzelhändler die Ware teurer verkaufen als dem Endkunden.
Zu anderen möchte ich nicht der Großhändler für andere Händler sein.
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Das ist nachvollziehbar, wenn Produkte teilweise netto zwischen 50,00 - 100,00 € teurer an Wiederverkäufer abgegeben werden. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Vom Prinzip bräuchte man ein System in dem Einzelhändler direkt beim Hersteller Ware beziehen können, ohne 2-3 Stufen Zwischenhandel, der die Ware x-beliebig teurer macht.
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Neulich hatten gab es bei "Höhle der Löwen" ein Beautyset mit 8,xx € Produktionskosten, welches dann für ca. 160,00 € verkauft werden sollte. Da haben selbst die "Löwen" abgelehnt. Zu teuer.