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privater verkäufer verschickt defekte ware

Hallo, 

ich habe bei einem privaten Verkäufer eine gebrauchte Denon Kompaktanlage für ca 60 Euro ersteigert.

Laut Beschreibung keine Mängel benannt, guter Zustand usw.

bezahlt wurde vorab per Überweisung

 

Nun kam endlich die Lieferung. Mir fiel sofort auf, dass der Karton recht weich war und der Inhalt umherwackelte.

Nicht zu vergessen ein kleines Hinweisschildt "Vorsicht zerbrechlich". Der Karton war jedoch rein äußerlich nicht nennenswert beschädigt, nur etwas ramponiert, was eine unsensible Handhabung vermuten lässt.

 

Die Anlage habe ich sofort ausgepackt. Neben dem ekelhaft penetranten Aschenbecher/Schweiss/Schnaps Geruch im Karton fiel mir nur auf. das die Verpackung im Karton aus vielen kleinen Pappteilen bestand, also nicht gerade gut schützend verpackt.

 

Die Anlage lies sich anhand der Köpfe nicht einschalten, nur über die Fernbedienung. Das machte mich schon stutzig.

Über die FB lassen sich alle Funktionen anwählen, nicht aber anhand der Bedienungsknöpfen am Gerät.

Da der CD Player Auswurf nur am Gerät geschaltet werden kann, ist die CD Player Funktion damit nicht nutzbar.

Für mich ein eindeutiger Defekt und die Anlage für mich unbrauchbar.

 

Den Verkäufer habe ich informiert. Er entgegnet aber nur das es ihm leid tue und das es sich wohl um einen Transportschaden handeln müsse und damit sei er aus der Verantwortung heraus.

Weitere Nachrichten von mir blieben unbeantwortet.

Ich habe den Fall über Ebay Rückabwicklungsanfrage gemeldet, da passiert aber garnichts, muss wohl noch die Frist abwarten.

Am Liebsten würde ich zum Verkäufer fahren und ihm das Teil um die Ohren hauen, wenn der Weg nicht so weit wäre.

Meine Frau musste mich schon am Wochenende zurückhalten das ich mich nicht wutschnaubend ins Auto setze.

 

Habe ich eine Chance ohne Rechtsbeistand die Rücknahme zu erzwingen ?

 

VG

Bernd

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@santaclaus1973  schrieb:

Hallo, 

ich habe bei einem privaten Verkäufer eine gebrauchte Denon Kompaktanlage für ca 60 Euro ersteigert.

Laut Beschreibung keine Mängel benannt, guter Zustand usw.

bezahlt wurde vorab per Überweisung

 

Nun kam endlich die Lieferung. Mir fiel sofort auf, dass der Karton recht weich war und der Inhalt umherwackelte.

Nicht zu vergessen ein kleines Hinweisschildt "Vorsicht zerbrechlich". Der Karton war jedoch rein äußerlich nicht nennenswert beschädigt, nur etwas ramponiert, was eine unsensible Handhabung vermuten lässt.

 

Die Anlage habe ich sofort ausgepackt. Neben dem ekelhaft penetranten Aschenbecher/Schweiss/Schnaps Geruch im Karton fiel mir nur auf. das die Verpackung im Karton aus vielen kleinen Pappteilen bestand, also nicht gerade gut schützend verpackt.

 

Die Anlage lies sich anhand der Köpfe nicht einschalten, nur über die Fernbedienung. Das machte mich schon stutzig.

Über die FB lassen sich alle Funktionen anwählen, nicht aber anhand der Bedienungsknöpfen am Gerät.

Da der CD Player Auswurf nur am Gerät geschaltet werden kann, ist die CD Player Funktion damit nicht nutzbar.

Für mich ein eindeutiger Defekt und die Anlage für mich unbrauchbar.

 

Den Verkäufer habe ich informiert. Er entgegnet aber nur das es ihm leid tue und das es sich wohl um einen Transportschaden handeln müsse und damit sei er aus der Verantwortung heraus.

Weitere Nachrichten von mir blieben unbeantwortet.

Ich habe den Fall über Ebay Rückabwicklungsanfrage gemeldet, da passiert aber garnichts, muss wohl noch die Frist abwarten.

Am Liebsten würde ich zum Verkäufer fahren und ihm das Teil um die Ohren hauen, wenn der Weg nicht so weit wäre.

Meine Frau musste mich schon am Wochenende zurückhalten das ich mich nicht wutschnaubend ins Auto setze.

 

Habe ich eine Chance ohne Rechtsbeistand die Rücknahme zu erzwingen ?

 

VG

Bernd


Leider meinen immer noch viele Privat-Verkäufer, "Paket ist versichert" heißt, man könnte die Ware einfach in einen Karton werfen, "Vorsicht Glas" oder sowas draufschreiben und dann würde die Post die Ware wie ein rohes Ei behandeln, bzw. wenn sie es nicht macht, dann müsste die Post eben zahlen - weil: "Ist ja versichert". Gegen diesen Irrglauben kommt man leider auch häufig nur schwer an.

 

Du kannst nun nur versuchen, den Verkäufer davon zu überzeugen, dass Förderbänder keine Hinweisschildchen lesen können und dass er als Verkäufer den Artikel so zu verpacken hat, dass er sich trauen würde, den fertigen Karton mit Schmackes vom Küchentisch zu schubsen. Nur dann zahlt die Versicherung des Transportdienstleisters.

 

Lenkt der Verkäufer nicht ein, bliebe nur der zivilrechtliche Weg.

 

Viel Erfolg!

ein freundliches Hallo....

konnte der Verkäufer mit guten Gewissen dein Paket von der Tischkante stoßen?

wenn nicht trägt er die Kosten zur Erstattung

https://www.youtube.com/watch?v=_fXyXT5_UPk 

 

das musst du / (oder dein Anwalt )

 

ihn nur klar machen 

@santaclaus1973 

Außer einer aussagekräftigen Bewertung (Gestank, defekter CD Schalter, ...) wird dir nix anderes übrig bleiben.

Bei den Sternchen aber auch höchstens 1 vergeben.

 

 

 

Tag, @santaclaus1973 

 

du hast mit Überweisung gezahlt, an einen privaten VK.

 

Ich habe den Fall über Ebay Rückabwicklungsanfrage gemeldet, da passiert aber garnichts, muss wohl noch die Frist abwarten.

 

Da nutzt auch keine Frist was, zum einen kann der VK die Rückgabeanfrage sofort ablehnen oder auch einfach nicht antworten.

 

ebay kann dir nicht helfen.

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