27-10-2023 00:02
Guten Abend,
ich habe heute Abend die Transaktion eines von mir verkauften Artikels über die Funktion "Kauf abbrechen" abgebrochen, da mir der Artikel leider beim Verpacken runtergefallen ist und schwer beschädigt wurde. Der Käufer hatte noch keine Zahlung gesendet, der Artikel ging praktisch einige Minuten nach Ende der Auktion kaputt.
Als Grund für den Kaufabbruch musste ich demnach wählen "Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt".
Wirkt sich dieser Kaufabbruch bei nächster Bewertung negativ auf den Servicestatus in meinem Verkäuferkonto aus??
Es ist das erste Mal, dass ich als Verkäufer einen Kauf abgebrochen habe bzw. abbrechen musste.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
27-10-2023 01:32
Ja, @vestjylland_hygge , das erzeugt einen Servicemangel:
"Was kann ich tun, um Mängel zu vermeiden und somit meinen Verkäuferstatus zu erhalten bzw. zu verbessern?
...
Halten Sie Ihre Artikel in ausreichender Menge vorrätig, ein zuverlässiges Warenwirtschaftssystem unterstützt Sie dabei, einen Überblick über Ihren Warenbestand zu behalten. Informieren Sie Ihre Kunden schnellstmöglich und proaktiv bei Lieferverzögerungen und beenden Sie die Angebote sofort, falls Artikel nicht mehr lieferbar sind. Lagern Sie Ihre Artikel an einem sicheren Ort, um Verlust und Beschädigung vorzubeugen. Nutzen Sie Probleme klären, wenn ein Käufer einen Kauf abbrechen möchte bzw. einen Artikel zurückgeben möchte."
Grundsatz zum Servicestatus und zu Bewertungen | eBay
27-10-2023 01:32
Ja, @vestjylland_hygge , das erzeugt einen Servicemangel:
"Was kann ich tun, um Mängel zu vermeiden und somit meinen Verkäuferstatus zu erhalten bzw. zu verbessern?
...
Halten Sie Ihre Artikel in ausreichender Menge vorrätig, ein zuverlässiges Warenwirtschaftssystem unterstützt Sie dabei, einen Überblick über Ihren Warenbestand zu behalten. Informieren Sie Ihre Kunden schnellstmöglich und proaktiv bei Lieferverzögerungen und beenden Sie die Angebote sofort, falls Artikel nicht mehr lieferbar sind. Lagern Sie Ihre Artikel an einem sicheren Ort, um Verlust und Beschädigung vorzubeugen. Nutzen Sie Probleme klären, wenn ein Käufer einen Kauf abbrechen möchte bzw. einen Artikel zurückgeben möchte."
Grundsatz zum Servicestatus und zu Bewertungen | eBay
10-04-2024 13:06
Hallo, ich musste im März auch einen Kauf abbrechen, da er zur gleichen Zeit auf einem anderen Online-Portal verkauft wurde. Bei Kaufabruch wählte ich auch "Artikel nicht mehr vorrätig". Nun erhielt ich vom Käufer eine negative Bewertung, er nannte es "miese Masche". Daraufhin schrieb ich den Käufer an und begründete genau mein Vorgehen des Kaufabruchs und bat um Berichtigung der Bewertung. Ich gab dies auch als Antwort auf seine Bewertung an. Die Berichtigung der Bewertung wurde von ihm abgelehnt und er hinterlies einen weiteren Kommentar in meinem Bewertungsprofil ("Eine abgeschlossene Aktion ist ein rechtlich bindender Kaufvertrag, den Sie zu erfüllen haben. Eine negative Bewertung ist da noch die kleinste Konsequenz die Sie zu erwarten haben"). Daraufhin bat ich ebay um Entfernung der Negativ-Bewertung und gab oben beschriebene Gründe an. Die Entfernung wurde durch ebay auch abgelehnt! Dieser Käufer hält sein Konto "privat" und kann seine erhaltenen Bewertungen leider nicht sehen!!
10-04-2024 13:15
Hallo @snoopy22eb19
So was kannst du nur verhindern,wenn du dem Ebay Angebot immer den Vorrang gibts.
Das heisst:Es muss von dir beendet werden bevor der Artikel woanders verkauft wird.
Das wäre bei der Hose ja sicher kein Problem gewesen,da die ja sicher veschickt wurde.
10-04-2024 13:18
in Ergänzung zu @viersektoren-verbannt :
Dir ist hoffentlich bewusst das Du einen gültigen Kaufvertrag an der Backe hast!
Der "runtergefallene" Artikel entbindet Dich von gar nichts - der Käufer hat Anspruch auf den gekauften Artikel.
Es war "zufällig" das Iphone SE3 das Du per PV verkauft hast....?
Dann mach Dich mal auf zur Wiederbeschaffung - wenn Du an den "richtigen" Käufer gerätst könnte es sonst extrem ungemütlich werden......
10-04-2024 13:26
@snoopy22eb19 schrieb:Hallo, ich musste im März auch einen Kauf abbrechen, da er zur gleichen Zeit auf einem anderen Online-Portal verkauft wurde. Bei Kaufabruch wählte ich auch "Artikel nicht mehr vorrätig". Nun erhielt ich vom Käufer eine negative Bewertung, er nannte es "miese Masche". Daraufhin schrieb ich den Käufer an und begründete genau mein Vorgehen des Kaufabruchs und bat um Berichtigung der Bewertung. Ich gab dies auch als Antwort auf seine Bewertung an. Die Berichtigung der Bewertung wurde von ihm abgelehnt und er hinterlies einen weiteren Kommentar in meinem Bewertungsprofil ("Eine abgeschlossene Aktion ist ein rechtlich bindender Kaufvertrag, den Sie zu erfüllen haben. Eine negative Bewertung ist da noch die kleinste Konsequenz die Sie zu erwarten haben"). Daraufhin bat ich ebay um Entfernung der Negativ-Bewertung und gab oben beschriebene Gründe an. Die Entfernung wurde durch ebay auch abgelehnt! Dieser Käufer hält sein Konto "privat" und kann seine erhaltenen Bewertungen leider nicht sehen!!
und was hat das jetzt mit den Käuferbewertungen zu tun?
Wie kann man nur auf die "blonde" Idee kommen einen Artikel gleichzeitig auf mehreren Onlineportalen anzubieten - Deine Gier rächt sich eben.........
Mach` drei Kreuze wenn es nur bei der negativen Bewertung bleibt - ICH würde Dir ganz fürchterlichstes Feuer unterm Poppes machen damit Du mir meinen gekauften Artikel auch zeitnah übersendest.....
Wo Du den dann herzauberst geht mir gelinde gesagt am verlängerten Rückgrat vorbei.....
Einseitige Willenserklärungen waren schon immer etwas für den Papierkorb - warum sollte ein Käufer mitspielen?
10-04-2024 14:11
mir geht dein KOmmentar gelinde gesagt am selbigen vorbei ....