17-08-2025 12:48
der Fall:
- Artickel wurde inhaltlich falsch beschrieben. Es wurden Dinge angegeben die es tatsächlich gar nicht gab ODER es werden Zustände beschrieben die tatsächlich nicht bestehen.
- NACH Zusendung fällt diese Falschangabe auf.
- man stellt den verkäufer zur Rede und erklärt ihm, das dies straf- & zivilrechtlich ein Betrug wäre und bietet ihm auch eine "außergerichtliche Einigung" (meist ist dies natürlich eine Rücknahme oder Teilrückerstattung) an.
- anschließend meldet der VK diese Mails an ihn als Bedrohung gegen ihn.
- da hier ganz offensichtlich wenig nachdenkende Supportmitarbeiter sitzen (oder die Arbeits evtl. sogar schon durch KI übernommen wird) werden diese Hinweise des Käufers an den Verkäufer als Bedrohung eingestuft.
a) die entsprechende Bewertung über den VK wird gelöscht (also sein Bewertungsportal manipuliert)
b) der Käufer wird sogar verwarnt, weil er (DER KI -Meinung nach) eine verbotene Handlung begannen hat.
22-09-2025 19:58
... `was kann man von den Meinungen halten - GAR NIX !
> der Eine schreibt: "austeilen, aber nicht einstecken können"
- `was soll das heißen !? NIX, keine konkrete Aussagekraft.
> der Andere schreibt: "Fall öffnen .. Käuferschutz"
- blabla, öfters schon gemacht, die abenteuerlichsten Ausreden zu lesen bekommen.
> der Nächste: "da sind sowieso einige Bewertungen unter der Gürtellinie"
- achja, und wo und wie !?
- ich kenne zahlreiche Käufe, da wurden die Bewertungen von E-Bay ohne jeglichen Kommentar gelöscht, nur damit "der Premium-Verkäufer" weiter Geschäfte machen kann.
17-08-2025 18:27
Moin Marko,
so ist das eben. Austeilen, aber nichts einstecken können. Aber wenn er damit glücklicher durchs Leben rauscht ....
17-08-2025 18:08 - bearbeitet 17-08-2025 18:09
@petersmodellbahnstuebchen schrieb:Moin @rasenderfuzzi
wieso führst Du überhaupt eine Diskussion mit dem Verkäufer, stellst ihn zur Rede und wirfst ihm ein strafrechtliches Vergehen vor?
Eröffne doch einfach einen Fall mit der Begründung, daß der Artikel nicht wie beschrieben ist. Dafür gibt es den Ebay Käuferschutz.
Ich denke mal, mit Falleröffnungen kennt sich der Käufer aus.
Er scheint beim Kaufen eh nie ein glückliches Händchen zu haben:
https://feedback.ebay.de/fdbk/feedback_profile/rasenderfuzzi?&ssPageName=STRK:ME:UFS
Staune, dass da nicht schon mehr abgegebene Bewertungen gelöscht wurde, da sind ja zum Teil Beleidigungen unter der Gürtellinie bei.
Und sich selbst dann hier beschweren, dass man verwarnt wird. 😲
17-08-2025 13:19
@rasenderfuzzi schrieb:der Fall:
- Artickel wurde inhaltlich falsch beschrieben. Es wurden Dinge angegeben die es tatsächlich gar nicht gab ODER es werden Zustände beschrieben die tatsächlich nicht bestehen.
- NACH Zusendung fällt diese Falschangabe auf.- man stellt den verkäufer zur Rede und erklärt ihm, das dies straf- & zivilrechtlich ein Betrug wäre und bietet ihm auch eine "außergerichtliche Einigung" (meist ist dies natürlich eine Rücknahme oder Teilrückerstattung) an.
- anschließend meldet der VK diese Mails an ihn als Bedrohung gegen ihn.
- da hier ganz offensichtlich wenig nachdenkende Supportmitarbeiter sitzen (oder die Arbeits evtl. sogar schon durch KI übernommen wird) werden diese Hinweise des Käufers an den Verkäufer als Bedrohung eingestuft.
a) die entsprechende Bewertung über den VK wird gelöscht (also sein Bewertungsportal manipuliert)
b) der Käufer wird sogar verwarnt, weil er (DER KI -Meinung nach) eine verbotene Handlung begannen hat.
Moin, Moin.
Da schließe ich mich mal dem Peter an. Weiß nicht was es groß zu Diskutieren gibt. Und mal ganz ehrlich. Würde mir ein Käufer gleich mit der zivilrechtlichen Schiene kommen, wäre bei mir auch Schicht im Schacht.
Ganz einfach den Verkäufer nett anschreiben, man hat das und das gekauft, aber das und das erhalten. In den meisten Fällen, reagieren die Verkäufer dann auch zufrieden stellend. Sollte dem nicht so sein, Fall abweichender Artikel melden und aus die Maus.
Das Leben kann so einfach sein. 🙄
17-08-2025 12:58
Moin @rasenderfuzzi
wieso führst Du überhaupt eine Diskussion mit dem Verkäufer, stellst ihn zur Rede und wirfst ihm ein strafrechtliches Vergehen vor?
Eröffne doch einfach einen Fall mit der Begründung, daß der Artikel nicht wie beschrieben ist. Dafür gibt es den Ebay Käuferschutz.
Zumindest gehe ich in solchen Fällen so vor.
Und wenn Deine Nachrichten und / oder Bewertungen gegen die Ebay-Grundsätze verstossen, werden sie halt entfernt.