03-09-2025 07:27
Ich habe ihm drei neue Schallplatten verkauft und ihm einen großzügigen Rabatt gewährt. Neue Platten beziehe ich immer direkt von Plattenfirmen und Händlern. Um den Neuwert zu erhalten und zu gewährleisten öffne ich diese nicht zur Überprüfung. Jetzt behauptet er bei einer LP wäre die Hülle auf der rechten Seite mehrfach geknickt und ich hätte ihm das verschwiegen. Wenn es ist wie er behauptet kann es sich nur um einen Produktionsfehler handeln.
Natürlich habe ich in der Auktion vermerkt "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung."
Aber wie gesagt, bei Neuware alles vorher auszupacken würde den Neuwert mindern. Wenn es sich also um einen Produktionsfehler handelt ist das doch nicht meine Schuld, oder?
Was mache ich wenn er mich negativ bewertet?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
03-09-2025 10:57
Das sagt er nicht. Er antwortet nicht auf meine Frage. Habe ihm ja angeboten die Platte zurück zu nehmen und Preis zu erstatten.
03-09-2025 10:55
@2988mike schrieb:Moment mal, wie kommst Du zu solchen Behauptungen ich hätte Waren in größerer Stückzahl eingekauft um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen?
Deine Aussagen:
Neue Platten beziehe ich immer direkt von Plattenfirmen und Händlern.
ab Werk habe ich sie neu bekommen
-------------------
Du kaufst als dort die Platten in größerer Stückzahl und verkaufst diese dann hier weiter.
Wie soll man das sonst interpretieren?
03-09-2025 10:52
Da solltest Du mal lieber den Ball flach halten, ich habe keine größeren Mengen und Bestände aufgekauft!
03-09-2025 10:45 - bearbeitet 03-09-2025 10:48
Moment mal, wie kommst Du zu solchen Behauptungen ich hätte Waren in größerer Stückzahl eingekauft um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen? Ich biete nicht viele Artikel an, das kann man ja leicht feststellen.
Die Platten sind aus meinerm Privatbesitz, aber wegen Umzug kann ich nicht alles mitnehmen was noch neu verpackt ist.
Welche "anderen" Probleme sollen denn da bitte auf mich zukommen?
Habe auch viele Platten doppelt die ich nicht verkaufe.
Ich biete zur Zeit zwei verschiedene Schallplatten und einen Comic an.
Ist das etwa verboten?
Übrigens habe ich dem Käufer mitgeteilt er soll mir die Platte zurückschicken aber keine Antwort erhalten.
03-09-2025 10:36
03-09-2025 10:35
@2988mike schrieb:Neue Platten beziehe ich immer direkt von Plattenfirmen und Händlern.
Hallo, mal in anderer Tipp:
Du kaufst Waren ein, um diese dann mit Gewinn weiter zu verkaufen.
Du hast Neuware in größerer Stückzahl verkauft und hast diese Artikel auch noch weiterhin zum Verkauf.
Das ist dann auch kein Privatverkauf mehr.
Ich würde daher mal den Ball flach halten, bevor Du ganz andere Probleme bekommen könntest.
Nimm den Artikel zurück und überdenke Dein handeln.
03-09-2025 10:22
Moin @2988mike
ob die "Behauptungen" des Käufers falsch sind, können weder wir noch Ebay beurteilen, da wir die Ware nicht zur Prüfung vorliegen haben.
Wenn der Käufer einen Fall wegen eines Artikels mit der Begründung "Artikel nicht wie beschrieben" eröffnet, musst Du ihm ein Rücksendeetikett zur Verfügung stellen und den Artikel zurücknehmen.
Das ist nunmal der Ebay-Käuferschutz. Wenn Du nicht so vorgehst, übernimmt Ebay das für Dich.
03-09-2025 07:58
Greift der Käuferschutz auch bei falschen Behauptungen des Käufers? Fotos hat er keine geschickt und die Hülle war intakt, sogar noch in Original Folie.
03-09-2025 07:51
Ergänzung:
Die Ware ist firmenneu, heißt ab Werk habe ich sie neu bekommen und keinen Mangel festgestellt an der Hülle. Und um die Hülle geht es ihm ja scheinbar, nicht um die Platte. An der Hülle war nichts zu sehen. Fotos hat er keine geschickt und nur mitgeteilt die Platte wäre für ihn wertlos.
03-09-2025 07:39
Die Ware ist firmenneu, heißt ab Werk habe ich sie neu bekommen und keinen Mangel festgestellt an der Hülle.
Und um die Hülle geht es ihm ja scheinbar, nicht um die Platte. An der Hülle war nichts zu sehen.
Fotos hat er keine geschickt und nur mitgeteilt die Platte wäre für ihn wertlos.
03-09-2025 07:36
@2988mike schrieb:Ich habe ihm drei neue Schallplatten verkauft und ihm einen großzügigen Rabatt gewährt. Neue Platten beziehe ich immer direkt von Plattenfirmen und Händlern. Um den Neuwert zu erhalten und zu gewährleisten öffne ich diese nicht zur Überprüfung. Jetzt behauptet er bei einer LP wäre die Hülle auf der rechten Seite mehrfach geknickt und ich hätte ihm das verschwiegen. Wenn es ist wie er behauptet kann es sich nur um einen Produktionsfehler handeln.
Natürlich habe ich in der Auktion vermerkt "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung."
Aber wie gesagt, bei Neuware alles vorher auszupacken würde den Neuwert mindern. Wenn es sich also um einen Produktionsfehler handelt ist das doch nicht meine Schuld, oder?
Was mache ich wenn er mich negativ bewertet?
Meldet ein Käufer einen von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikel gilt und greift der Käuferschutz und nicht dein Satz in der AB was du alles ausschließt. Es ist auch wurscht ob du Rabatte gibst oder nicht, das ist dein privates Vergnügen.
Was möchte der Käufer?
Teilerstattung oder Rückabwicklung?
Gibt es Fotos von den Beschädigungen?
Mit "ist nicht meine Schuld" kannst du duch bei ebay nicht aus der Affäre ziehen.