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Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Ich habe ihm drei neue Schallplatten verkauft und ihm einen großzügigen Rabatt gewährt. Neue Platten beziehe ich immer direkt von Plattenfirmen und Händlern. Um den Neuwert zu erhalten und zu gewährleisten öffne ich diese nicht zur Überprüfung. Jetzt behauptet er bei einer LP wäre die Hülle auf der rechten Seite mehrfach geknickt und ich hätte ihm das verschwiegen. Wenn es ist wie er behauptet kann es sich nur um einen Produktionsfehler handeln.

Natürlich habe ich in der Auktion vermerkt "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung."

Aber wie gesagt, bei Neuware alles vorher auszupacken würde den Neuwert mindern. Wenn es sich also um einen Produktionsfehler handelt ist das doch nicht meine Schuld, oder?

Was mache ich wenn er mich negativ bewertet?

 

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31 ANTWORTEN 31

Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Das sagt er nicht. Er antwortet nicht auf meine Frage. Habe ihm ja angeboten die Platte zurück zu nehmen und Preis zu erstatten.

Nachricht 21 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen


@2988mike  schrieb:

Moment mal, wie kommst Du zu solchen Behauptungen ich hätte Waren in größerer Stückzahl eingekauft um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen?


Deine Aussagen:

 

Neue Platten beziehe ich immer direkt von Plattenfirmen und Händlern.

 

 ab Werk habe ich sie neu bekommen

 

-------------------

 

Du kaufst als dort die Platten in größerer Stückzahl und verkaufst diese dann hier weiter.

Wie soll man das sonst interpretieren?

 

 

 

 

Nachricht 22 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Da solltest Du mal lieber den Ball flach halten, ich habe keine größeren Mengen und Bestände aufgekauft!

Nachricht 23 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Moment mal, wie kommst Du zu solchen Behauptungen ich hätte Waren in größerer Stückzahl eingekauft um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen? Ich biete nicht viele Artikel an, das kann man ja leicht feststellen.

Die Platten sind aus meinerm Privatbesitz, aber wegen Umzug kann ich nicht alles mitnehmen was noch neu verpackt ist.

Welche "anderen" Probleme sollen denn da bitte auf mich zukommen?

Habe auch viele Platten doppelt die ich nicht verkaufe. 

Ich biete zur Zeit zwei verschiedene Schallplatten und einen Comic an. 

Ist das etwa verboten?

Übrigens habe ich dem Käufer mitgeteilt er soll mir die Platte zurückschicken aber keine Antwort erhalten.

Nachricht 24 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Und dann gibt es zusätzlich einen Mangeleintrag.

 

@2988mike  ich frage jetzt zum zweiten Mal:

 

Was möchte der Käufer? Den ganzen Kauf rückabwickeln?

Nur die eine Platte zurückgeben?

Eine Teilrückerstattung?

 

 

Nachricht 25 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen


@2988mike  schrieb:

Neue Platten beziehe ich immer direkt von Plattenfirmen und Händlern.


Hallo, mal in anderer Tipp:

 

Du kaufst Waren ein, um diese dann mit Gewinn weiter zu verkaufen.

Du hast Neuware in größerer Stückzahl verkauft und hast diese Artikel auch noch weiterhin zum Verkauf.

Das ist dann auch kein Privatverkauf mehr.

Ich würde daher mal den Ball flach halten, bevor Du ganz andere Probleme bekommen könntest.

Nimm den Artikel zurück und überdenke Dein handeln.

 

Nachricht 26 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Moin @2988mike 

 

ob die "Behauptungen" des Käufers falsch sind, können weder wir noch Ebay beurteilen, da wir die Ware nicht zur Prüfung vorliegen haben.

 

Wenn der Käufer einen Fall wegen eines Artikels mit der Begründung "Artikel nicht wie beschrieben" eröffnet, musst Du ihm ein Rücksendeetikett zur Verfügung stellen und den Artikel zurücknehmen.

 

Das ist nunmal der Ebay-Käuferschutz. Wenn Du nicht so vorgehst, übernimmt Ebay das für Dich.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 27 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Greift der Käuferschutz auch bei falschen Behauptungen des Käufers? Fotos hat er keine geschickt und die Hülle war intakt, sogar noch in Original Folie.

Nachricht 28 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Ergänzung:

Die Ware ist firmenneu, heißt ab Werk habe ich sie neu bekommen und keinen Mangel festgestellt an der Hülle. Und um die Hülle geht es ihm ja scheinbar, nicht um die Platte. An der Hülle war nichts zu sehen. Fotos hat er keine geschickt und nur mitgeteilt die Platte wäre für ihn wertlos.

 

Nachricht 29 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Die Ware ist firmenneu, heißt ab Werk habe ich sie neu bekommen und keinen Mangel festgestellt an der Hülle.

Und um die Hülle geht es ihm ja scheinbar, nicht um die Platte. An der Hülle war nichts zu sehen.

Fotos hat er keine geschickt und nur mitgeteilt die Platte wäre für ihn wertlos.

Nachricht 30 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen


@2988mike  schrieb:

Ich habe ihm drei neue Schallplatten verkauft und ihm einen großzügigen Rabatt gewährt. Neue Platten beziehe ich immer direkt von Plattenfirmen und Händlern. Um den Neuwert zu erhalten und zu gewährleisten öffne ich diese nicht zur Überprüfung. Jetzt behauptet er bei einer LP wäre die Hülle auf der rechten Seite mehrfach geknickt und ich hätte ihm das verschwiegen. Wenn es ist wie er behauptet kann es sich nur um einen Produktionsfehler handeln.

Natürlich habe ich in der Auktion vermerkt "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung."

Aber wie gesagt, bei Neuware alles vorher auszupacken würde den Neuwert mindern. Wenn es sich also um einen Produktionsfehler handelt ist das doch nicht meine Schuld, oder?

Was mache ich wenn er mich negativ bewertet?

 


Meldet ein Käufer einen von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikel gilt und greift der Käuferschutz und nicht dein Satz in der AB was du alles ausschließt. Es ist auch wurscht ob du Rabatte gibst oder nicht, das ist dein privates Vergnügen.

 

Was möchte der Käufer? 

Teilerstattung oder Rückabwicklung?

Gibt es Fotos von den Beschädigungen?

 

Mit "ist nicht meine Schuld" kannst du duch bei ebay nicht aus der Affäre ziehen.

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