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Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Ich habe ihm drei neue Schallplatten verkauft und ihm einen großzügigen Rabatt gewährt. Neue Platten beziehe ich immer direkt von Plattenfirmen und Händlern. Um den Neuwert zu erhalten und zu gewährleisten öffne ich diese nicht zur Überprüfung. Jetzt behauptet er bei einer LP wäre die Hülle auf der rechten Seite mehrfach geknickt und ich hätte ihm das verschwiegen. Wenn es ist wie er behauptet kann es sich nur um einen Produktionsfehler handeln.

Natürlich habe ich in der Auktion vermerkt "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung."

Aber wie gesagt, bei Neuware alles vorher auszupacken würde den Neuwert mindern. Wenn es sich also um einen Produktionsfehler handelt ist das doch nicht meine Schuld, oder?

Was mache ich wenn er mich negativ bewertet?

 

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31 ANTWORTEN 31

Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

selina_b@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @2988mike

 

vielen Dank für deinen Beitrag. 

 

Der Mailverlauf zwischen euch  beiden ist für uns ersichtlich und ich kann hier sehen, dass ihr euch ganz normal geeinigt habt. 

 

Als Info für dich, wie dir bereits schon geschrieben wurde, wenn dein Käufer einen Fall öffnet und der Artikel ist nicht wie Beschrieben, bist du für den Rückversand verantwortlich. 

 

Hier hatte dein Käufer recht, es nicht einzusehen, für den Rückversand aufzukommen. 

 

@petersmodellbahnstuebchen Vielen Dank fürs Markieren 🤗

 

Liebe Grüße 

Selina 

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Nachricht 1 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Die Beleidigung hat er raus genommen, habe sie aber noch im Mailfach. 

Er will sich jetzt einigen und 20 € zurückgeben. Damit ist das dann auch ok für mich.

Nachricht 2 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Nun schlägt er andere Töne an. Will sich einigen und 20 zurückzahlen. Damit kann jeder leben. Aber warum erst so ruppig? Die Beleidigung muss er irgendwie gelöscht haben, ich habe sie aber noch im Mailverluf

Nachricht 3 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Hat jemand eine Idee was ich jetzt machen kann? Tatsächlich ALLE drei Platten erstatten obwohl nur eine laut seiner Behauptung an der Hülle Mängel aufweist.

Er will alle behalten und das ganze Geld zurück. Fotos schickt er keine.

Auf die Rückerstattung kam nur derb beleidigend "Soll das ein Witz sein Sie A****loch"

Nachricht 4 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Moin @2988mike 

 

vielleicht kann die liebe selina_b@ebay mal in Deinem Konto nachschauen, was bisher an Kommunikation gelaufen ist und Dir einen Rat geben, danke Selina.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 5 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Ich habe ihm die eine Platte zurückerstattet, er will aber alle zurückerstattet haben obwohl die beiden anderen ohne Mängel sind und er will sie nicht zurücksenden!

Nachricht 6 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Er schreibt ob das ein Witz sein soll "SIE A****loch" (Zitat Käufer)

Er will die beiden anderen Platten behalten und den Gesamtpreis für alle drei zurückerstattet haben, sonst zeigt er mich an

 

IST DAS RECHTENS???

Nachricht 7 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Moin @2988mike 

 

wurde denn schon ein Fall durch den Käufer eröffnet?

 

Wie hast Du ihm denn zurückerstattet?

 

Wenn er bezahlt hat, hast Du einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit ihm.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 8 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

ok, bin nur genervt.

Habe die Zeit gar nicht dafür. Jetzt will der Käufer die Rückerstattung nicht akzeptieren.

Was soll ich denn noch machen???

Nachricht 9 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Nun fragt mich doch der Käufer tatsächlich warum ich ihm den Betrag zurückerstattet habe. Das gäbe für ihn zusätzliche Kosten.

Leute, es reicht!!!!

Nachricht 10 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Es ist keine Gewinnabsicht weit unter NP zu verkaufen.

Ab Werk heißt neu aus der Fabrik, nicht von wem ich die Platten gekauft habe.

Ich kaufe NIE immer 3 dieselben Platten. Ich hatte diese dreimal um sie an Freunde weiter zu geben, die sie nicht mehr wollten.

Aus Platzgründen habe ich lediglich 5 Platten verkauft.

Das ist also gewerblich???

5 in Worten FÜNF Platten insgesamt.

Alles klar, schönen Tag noch

Nachricht 11 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Aber auch gut jetzt, der Hinweis war ja auch nur gut gemeint.

Nachricht 12 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen


@2988mike  schrieb:

Ab Werk? Eine Plattenfirma ist kein Hersteller von Schallplatten.


Das sind nur Zitate von Dir selbst, warum stellst Du das jetzt in Frage?

 

"Die Ware ist firmenneu, heißt ab Werk habe ich sie neu bekommen"

 

"Die habe ich nicht in größerer Stückzahl dort eingekauft, sondern für mich privat."

 

Du kauftst also Schallplatten immer mindestens 3 Stück von einer Platte für den Privatgebrauch?

Und dann verkaufst man diese NEU weiter, Du hast also mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, dass ist schon ein Indiz für gewerblichen Handel - Die größe der Firma spielt eigentlich keine Rolle.

 

Nachricht 13 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Nochmal, ab Werk heißt für mich Neuware, heißt aber nicht, dass ich drei Platten bei dem Hersteller direkt bezogen habe sondern von einem privaten Händler, der sie als Neu angeboten hat. Widerum zwei andere Platten stammen aus Beständen von JPC und iMusic. Mehr habe ich nicht verkauft!

Und alles weit unter NP

Nachricht 14 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

@2988mike  mal als kleiner Hinweis... es geht nicht darum WO du kaufst.

 

Es geht darum, dass private VK die in größerer Stückzahl kaufen um wieder zu verkaufen als gewerblich eingestuft werden.

 

https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

 

Sie handeln typischerweise als Unternehmer bzw. gewerblich, wenn Sie:

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
  • regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
  • über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben

 

Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:

  • Unterhaltung eines eBay Shops
  • Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
  • Über Jahre dauernder gestreckter Verkauf einer privaten Sammlung
  • Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): Der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft – ebenso das Angebot von 250 Akkus in verschiedenen Größen unter Verweis auf Verfügbarkeit größerer Mengen.
  • ein Internetauftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen

Hinweis: Wir überprüfen regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer Verkäufer und fordern sie ggf. auf, ihr eBay Konto als ein gewerbliches Konto zu kennzeichnen. Weiterhin müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

 

Kaufe ich mir eine Jeans für den privaten Gebrauch und 5 weitere um sie wieder zu verkaufen, kann das u.U. Abmahnungen zur Folge haben die ziemlich kostspielig sein können.

Nachricht 15 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Eine Firma ist für mich ein gewerblicher Händler wie A M A Z O N, JPC, iMusic usw. Letztere sind auf Schallplatten und CDs spezialisiert, sind also Plattenfirmen, aber kein Hersteller von Schallplatten, das wäre eine Schallplattenfirma. Bitte auseinander halten.

Nachricht 16 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen


@2988mike  schrieb:

Das habe ich gemacht, aber ich bekomme keine Nachricht


 

Wenn du dem Käufer das Rücksendeetikett zukommen lassen hast damit er kostenfrei zurück senden kann, kannst du dich entspannt zurück lehnen und abwarten ob er's nun tut, oder nicht.

Das Etikett kannst du ja auch binnen 14 Tagen stornieren damit du das nicht umsonst erstellt hast.

 

 

Nachricht 17 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Ab Werk? Eine Plattenfirma ist kein Hersteller von Schallplatten. Ich sprach von Firmen, die Schallplatten verkaufen, z. B. JPC, ein gewerblicher Händler für Neuwaren. Die habe ich nicht in größerer Stückzahl dort eingekauft, sondern für mich privat. Das gleiche mache ich bei privaten Händlern. Was bite ist daran ungesetzlich?

Ich verstehe hier nichts mehr. Außerdem reagiert der Käufer nicht nachdem ich ihm einen Rücksendeschein ausgestellt habe.

Im übrigen habe ich die Platte weit unter dem NP verkauft. Das nur nebenbei.

Nachricht 18 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Das habe ich gemacht, aber ich bekomme keine Nachricht

Nachricht 19 von 32
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Betreff: Käufer behauptet ich hätte ihm einen Sachmangel bei Neuware verschwiegen

Übrigens habe ich dem Käufer mitgeteilt er soll mir die Platte zurückschicken aber keine Antwort erhalten.

 

So geht das aber nicht. Eröffnet der Käufer einen Fall hast DU ihm sendungsverfolgt ein Rücksendeetikett zu schicken damit er kostenfrei an dich zurück senden kann.

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