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Mehrwertsteuer wird von Ebay nicht an das entsprechende Land der EU bezahlt

Hallo Community,

Ich habe kürzlich 3 Artikel in 3 verschieden Länder der EU vesendet.

Die erstellten Rechnungen von Ebay enthalten  Artikelkosten,Versandkosten und die jewieils angefallenen Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes ( Frankreich, Italien, Niederlande), alles korrekt.

Ebenfalls ist bei allen 3 Käufern die IOSS-Nummer angegeben, welche ich zur Deklaration und zum ausfüllen des Ausfuhrdokuments (CN22) benötige. Alle Dokumente sind einwandfrei ausgefüllt, fehlerfrei und wurden von der Schweizer Post aktzeptiert, ansonsten hätte ich keine Sendungsnummer erhalten.

Die Problematik, welche nun bei allen Käufern besteht ist, dass die Mehrwertsteuer mit dem Artikelpreis und dem Versand berechnet wird, was nicht richtig ist.

Mehrwertsteuer wir nur auf Artikel ( Waren) berechnet und nicht noch auf den Versand !

Des weiteren wird allen Käufern per Mail oder Breif der jeweiligen Zoll- oder Einfuhrbehörde des Landes mitgeteilt das der Betrag für die Mehrwertsteuer nochmals zu bezahlen ist.

Warum, die Mehrwertsteuer wurde ja schon von Ebay eingezogen.

Wird die Mehrwertsteuer überhaupt an das ensprechende Land abgeführt?

Hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht oder eine Lösung des Problems erarbeitet?

Kann mir  und den Käufern jemand bei Ebay helfen? Wenn ja,wer?

Bei Sendungen ausserhalb von Europa habe ich diese Probleme noch nie gehabt.

 

Nachricht 11 von 11
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10 ANTWORTEN 10

Mehrwertsteuer wird von Ebay nicht an das entsprechende Land der EU bezahlt

Mehrwertsteuer wird von Ebay nicht an das entsprechende Land der EU bezahlt

Hallo,

Auf den Rechnungen von Ebay sind alle positionen einzeln aufgeführt.

Bei der Nutzung von IOSS bezahlt der Käufer die Mehrwertsteuer und nicht ich.

Die Nummer wird auf dem Ausfuhrdokument eingetragen, was dazu dient  die Mehrwertsteuer von dieser  Nummer abzubuchen.

Diese Angaben sind auch auf der von Ebay generierten Rechnung ersichtlich 🙂 

Mehrwertsteuer bezahlt immer der Käufer.

Etwas anders gibt es nicht!

 

Unter der Rubrik  Verkaufserlös wird die Mehrwertsteuer wie folgt  direkt von Ebay eingezogen:

 

Ihr Verkaufserlös

 
 
Gesamtbetrag
116,16 €
von eBay vom Käufer eingezogen
Mehrwertsteuer
-20,16 €
 
Somit gehe ich davon aus das alles richtig verrechnet wir und dem ensprechenden Land bezahlt wird.
Nachricht 2 von 11
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Mehrwertsteuer wird von Ebay nicht an das entsprechende Land der EU bezahlt

Hallo @raffke2012

 

Die IOSS- Nummer wurde mir  von Ebay zugeteilt. Also gehe ich davon aus das diese Nummer bekannt ist.

Kontrolliert habe ich dies nie, denn ich wüsste auch nicht wo.

Fakt ist, die Nummer wird auf jeder Rechnung generiert, damit gehe ich davon aus das alles seine Richtigkeit hat.

Den Text für die doppelt bezahlte Mehrwertsteuer sende ich allen Käufern, welche Probleme damit haben als erstes zu. Leider sind die Käufer nicht immer fähig dies auch so umzusetzten wie es dort beschrieben ist.

Nachricht 3 von 11
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Mehrwertsteuer wird von Ebay nicht an das entsprechende Land der EU bezahlt

Für deine Käufer:

Doppelt bezahlte Umsatzsteuer

Wenden Sie sich an eBay, wenn Ihnen die Umsatzsteuer bei der Lieferung Ihrer Waren vom Versanddienstleister ein zweites Mal berechnet wurde. Klicken Sie dazu auf den nachstehenden Link und übermitteln Sie uns einen Nachweis dafür, dass die Umsatzsteuer ein zweites Mal bezahlt wurde. Die von eBay für die ursprüngliche Transaktion berechnete Umsatzsteuer kann dann erstattet werden.

Anfordern einer Umsatzsteuer-Rückerstattung

Um eine Umsatzsteuer-Rückerstattung für eine abgeschlossene Bestellung anzufordern, loggen Sie sich bitte ein und laden Sie einen Nachweis für die Überzahlung hoch.

 

https://www.ebay.de/help/buying/paying-items/steuern-auf-ebayverkufe-zahlen?id=4771&st=3&pos=3&query...

Nachricht 4 von 11
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Mehrwertsteuer wird von Ebay nicht an das entsprechende Land der EU bezahlt


@murmu67  schrieb:

Hallo,

Der Sachwert ist nur bei einem der erwähnten Käufer höher als 150€.

Da ich bei jeder Sendung die "Original Rechnung" von Ebay beilege, sind alle Angaben vorhanden, Artikelpreis, Versandkosten und Mehrwertsteuerkosten für das Zielland.

Diese Preise sind einzeln aufgeführt?

Dazu bin ich als Verkäufer verpflichtet das Ausfuhrdokument ( CN22) auszufüllen, ansonsten kann ich keine Sendung ausserhalb der Schweiz versenden und bekomme keine Sendungsnummer.

Anders sieht es mit den Einfuhrkosten des Artikels ins Zielland aus. Dies ist Sache des Käufers und ist auch auf allen meinen Inseraten niedergeschrieben.

Bei Nutzung von IOSS bezahlst du doch die Mehrwertsteuer an das Bundeszentralamt für Steuern, oder?

Da gehe ich davon aus das es in DE gleich ist wie bei uns.

Wenn ich Artikel ausserhalb der Schweiz einkaufe muss auch ich noch Einfuhrkosten begleichen, basierend auf dem Sachwert inkl. Versandkosten.

Die Obergrenze für diese Einfuhrkosten liegen bei 150€ was darunter ist, inkl. Versandkosten ist von den Einfuhrkosten befreit.

Hier sprechen wir von den Zollgebühren, denke ich.

Diese fallen bei einer Summe unter 150 Euro nicht an. mehrwertsteuer schon.

Import One Stop Shop (IOSS)

Wenn sich Ihr Verkäufer im Drittland im neuen Mehrwertsteuersystem der EU registriert und die einzige Anlaufstelle für den Import (IOSS = Import One Stop Shop) verwendet, entstehen bei Waren mit einem Wert von höchstens 150 Euro, die Sie außerhalb der EU kaufen, beim Zoll keine zusätzlichen Gebühren (Einfuhrabgaben).

Da der Verkäufer in diesem Fall jedoch verpflichtet ist, die fälligen Abgaben über das oben genannte Mehrwertsteuersystem an die EU zu zahlen, sind diese Abgaben in der Regel bereits im Rechnungsendbetrag des Verkäufers enthalten.

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Zollanmeldung besteht aber weiterhin und wird in der Regel vom Beförderer (üblicherweise Post- oder Kurierdienstleister) für Sie übernommen. Ob und in welcher Höhe Ihnen für diese Dienstleistung zusätzlich eine Servicepauschale in Rechnung gestellt wird, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers oder des Beförderers.

 


 

Nachricht 5 von 11
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Mehrwertsteuer wird von Ebay nicht an das entsprechende Land der EU bezahlt


@murmu67  schrieb:

Hallo raffke2012

Das Ebay nicht weiss das ich am IOSS Verfahren teilnehme, bezweifle ich.

Hast du die IOSS-Nummer bei eBay eingetragen?

Ich ziehe keine Mehrwertsteuer des Käufers ein, dies macht Ebay selbständig.

Dazu ist eBay verpflichtet, wenn deine Nummer nicht bekannt ist.

Auf jeder Rechnung die von Ebay an den Kunden gestellt wird ist diese Nummer seit Anfang meiner Ebay-Zeit aufgeführt.

Spricht dafür das eine Nummer bekannt ist, wenn du diese nicht manuell in deine Rechnungen eingetragen hast.

Die einzige Ausnahme sind Sendungen ausserhalb von Europe, da ist nie eine IOSS-Nummer aufgelistet worden.

Eine IOSS-Nummer gibt es nur wenn man von einem Drittland in die EU liefert.

Das Problem ist nur innerhalb von Europa.

Betreffend der Mehrwertsteuer  ist es so das der Käufer nochmals Mehrwertsteuer zahlen soll und nicht ich, die Mehrwertsteuer wurde ja schon beim Kauf des Artikel s von Ebay beim Käufer eingezogen, also warum soll der Käufer nochmals bezahlen?

Ebenfalls ist es nach Angaben  von Käufern, fast unmöglich die doppelt bezahlte Mehrwertsteuer im Zielland des Käufers zurück zuerhalten, auch wenn der Käufer alle Unterlagen einreicht.

Für deine Käufer:

Doppelt bezahlte Umsatzsteuer

Wenden Sie sich an eBay, wenn Ihnen die Umsatzsteuer bei der Lieferung Ihrer Waren vom Versanddienstleister ein zweites Mal berechnet wurde. Klicken Sie dazu auf den nachstehenden Link und übermitteln Sie uns einen Nachweis dafür, dass die Umsatzsteuer ein zweites Mal bezahlt wurde. Die von eBay für die ursprüngliche Transaktion berechnete Umsatzsteuer kann dann erstattet werden.

Anfordern einer Umsatzsteuer-Rückerstattung

Um eine Umsatzsteuer-Rückerstattung für eine abgeschlossene Bestellung anzufordern, loggen Sie sich bitte ein und laden Sie einen Nachweis für die Überzahlung hoch.

 

Der erwähnte Text ist falsch, da gebe ich Dir recht, diesen werde ich kontinuierlich ändern wenn die Angebote zeitlich abgelaufen sind.


 

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Mehrwertsteuer wird von Ebay nicht an das entsprechende Land der EU bezahlt

Hallo,

Der Sachwert ist nur bei einem der erwähnten Käufer höher als 150€.

Da ich bei jeder Sendung die "Original Rechnung" von Ebay beilege, sind alle Angaben vorhanden, Artikelpreis, Versandkosten und Mehrwertsteuerkosten für das Zielland. Dazu bin ich als Verkäufer verpflichtet das Ausfuhrdokument ( CN22) auszufüllen, ansonsten kann ich keine Sendung ausserhalb der Schweiz versenden und bekomme keine Sendungsnummer.

Anders sieht es mit den Einfuhrkosten des Artikels ins Zielland aus. Dies ist Sache des Käufers und ist auch auf allen meinen Inseraten niedergeschrieben.

Da gehe ich davon aus das es in DE gleich ist wie bei uns.

Wenn ich Artikel ausserhalb der Schweiz einkaufe muss auch ich noch Einfuhrkosten begleichen, basierend auf dem Sachwert inkl. Versandkosten.

Die Obergrenze für diese Einfuhrkosten liegen bei 150€ was darunter ist, inkl. Versandkosten ist von den Einfuhrkosten befreit.

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Mehrwertsteuer wird von Ebay nicht an das entsprechende Land der EU bezahlt

Hallo raffke2012

Das Ebay nicht weiss das ich am IOSS Verfahren teilnehme, bezweifle ich.

Ich ziehe keine Mehrwertsteuer des Käufers ein, dies macht Ebay selbständig.

Auf jeder Rechnung die von Ebay an den Kunden gestellt wird ist diese Nummer seit Anfang meiner Ebay-Zeit aufgeführt.

Die einzige Ausnahme sind Sendungen ausserhalb von Europe, da ist nie eine IOSS-Nummer aufgelistet worden.

Das Problem ist nur innerhalb von Europa.

Betreffend der Mehrwertsteuer  ist es so das der Käufer nochmals Mehrwertsteuer zahlen soll und nicht ich, die Mehrwertsteuer wurde ja schon beim Kauf des Artikel s von Ebay beim Käufer eingezogen, also warum soll der Käufer nochmals bezahlen?

Ebenfalls ist es nach Angaben  von Käufern, fast unmöglich die doppelt bezahlte Mehrwertsteuer im Zielland des Käufers zurück zuerhalten, auch wenn der Käufer alle Unterlagen einreicht.

Der erwähnte Text ist falsch, da gebe ich Dir recht, diesen werde ich kontinuierlich ändern wenn die Angebote zeitlich abgelaufen sind.

Nachricht 8 von 11
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Mehrwertsteuer wird von Ebay nicht an das entsprechende Land der EU bezahlt

Als privater Verkäufer weiss eBay nicht das du am IOSS Verfahren teilnimmst und somit die Steuer einzieht, dazu ist eBay verpflichtet.

Dies gilt jetzt aber für Deutschland, wie es sich in der Schweiz doiesbezüglich verhält weiss ich nicht.

Du kannst aber die doppelt bezahlte MwSt. von eBay zurück bekommen, klicke dazu auf den folgenden Link:

https://www.ebay.de/help/buying/paying-items/steuern-auf-ebayverkufe-zahlen?id=4771&st=3&pos=1&query...

 

Zum Schluß, dieser Hinweis ist verkehrt und entspricht nicht dem Käuferschutz:

Das Versandrisiko trägt der Käufer wie in den Ebay-Bedingungen geregelt. Für sichere Verpackung wird gesorgt.
Rückerstattungen werden keine gemacht, sollte der Artikel beim Versand verloren gehen oder beschädigt werden.
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Mehrwertsteuer wird von Ebay nicht an das entsprechende Land der EU bezahlt

Hallo,

Maßgeblich für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 Euro eingehalten wurde, ist der Sachwert der Sendung. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, die nicht erkennbar bzw. extra ausgewiesen worden sind, verbleiben sie im Sachwert. Gleiches gilt für Steuern und Abgaben (z.B. in der Union geschuldete Mehrwertsteuer oder drittländische Mehrwertsteuer), wenn diese in den einschlägigen Dokumenten (z.B. Rechnung) aufgeführt sind.

 

Sachwert größer als 150 Euro

Wird das Porto bei der Abgabenerhebung berücksichtigt?
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Rechnungen oder andere Unterlagen über den gezahlten oder zu zahlenden Preis sind vollständig vorzulegen. Werden Postentgelte in Rechnung gestellt, werden diese mit in die Berechnung des Zollwerts einbezogen.

Da sich das Porto bzw. die Postentgelte nicht nach Beförderungskilometern berechnet, kommt eine Aufteilung in innerhalb und außerhalb der Union entstandene Kosten nicht in Betracht.

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