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Muss ein Privatverkäufer sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten ?

Leider gibt es ja diese Privatverkäufer, welche massenhaft Artikel verkaufen und eigentlich gewerblich zählen..... Als Privatverkäufer spart man sich aber halt die eBay gebühren und die 19% MwSt. und kann günstiger verkaufen, als die gewerblichen Anbieter. Ebay unternimmt hier leider nichts dagegeben.

 

Mich interessiert jetzt, wie es mit der Produktsicherheit aussieht ? Ich muss bei meinen Artikeln die Gefahrensymbole und auch die Sicherheitshinweise bei eBay hinterlegen. Ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Das machen die Privatverkäufer nicht. Ist es hier nicht an der Zeit, dass man solche Angebote melden kann und diese dann gelöscht werden können ?

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7 ANTWORTEN 7

Muss ein Privatverkäufer sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten ?

Ich gebe dir schon recht, nur das gar nichts von Seiten eBays getan wird trifft so auch nicht zu.

So wie ich es weiß, nutzt ein anderer Mitgliedsname bzw ein neues Konto gar nichts, werden dann alle zusammen gemeldet.

Nachricht 1 von 8
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Muss ein Privatverkäufer sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten ?

Das schöne ist ja auch, dass eBay eine Nachricht an die privaten Verkäufer schickt, wenn diese sich dem "Limit" von 2000 Euro nähren. Dann wird entweder nichts mehr verkauft, oder es wird einfach ein neuer, zweiter Account eröffnet und dann munter und fröhlich dort weiterverkauft. Hier werden schön die eBay Kosten umgangen und eBay reagiert hier nicht. Ob in diesem Fall eine Meldung an das zuständige Finanzamt eine Wirkung zeigt, ist fraglich. Denn dazu müsste man über beide Accounts einen Probekauf machen, damit man nachweisen kann, dass es ein und derselbe Verkäufer ist.

 

Wir gewerblichen Verkäufer bekommen die Auflage, die Produktsicherheitsverordnung einzuhalten. Machen wir dieses nicht, werden unsere Angebote ohne den notwendigen Informationen für Käuferinnen und Käufer in der EU und in Nordirland nicht angezeigt oder können gekauft werden.

Bei den privaten Verkäufern, die im gewerblichen Stil anbieten, ist das egal. Die haben ja schliesslich ein oder mehrere Privataccounts und verkaufen schön weiter.....

Macht hier leider keinen Spass mehr, etwas zu verkaufen.

Nachricht 2 von 8
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Muss ein Privatverkäufer sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten ?

Wenn der private Verkäufer massenhaft Artikel hat, dann ist der gewerbliche Verkauf doch leicht nachzuweisen.

Nachricht 3 von 8
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Muss ein Privatverkäufer sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten ?

Ja, dass ist korrekt. Mittlerweile ist es aber so, dass die Abmahngebühren der Abmahner bei einem privaten Account zu zahlen hat. Würde ein gewerblicher Verkäufer einen gewerblichen Verkäufer abmahnen, so trägt der abgemahnte Verkäufer die Kosten. Lohnt sich also nicht, da man dafür knapp 500 Euro selber zahlen muss.

Nachricht 4 von 8
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Muss ein Privatverkäufer sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten ?

Du kannst diese Verkäufer auch abmahnen, entweder selber oder mit Hilfe eines Anwaltes.

Nachricht 5 von 8
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Muss ein Privatverkäufer sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten ?

Ich weiß. Es bringt aber nichts. Habe das mal vor einiger Zeit bei einigen Angeboten. Da hat sich nichts getan, alle waren nach Wochen weiterhin online.

Nachricht 6 von 8
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Muss ein Privatverkäufer sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten ?