16-10-2025 12:11
Gelöst! Gehe zu Lösung.
16-10-2025 15:08
16-10-2025 15:07
16-10-2025 14:12
Hallo @regenbogenfeder,
danke für deinen Beitrag!
Ich sehe, dass du deinem Käufer erst gestern geschrieben hast. Zuvor hat es auch ein paar Tage gedauert, bis seinerseits eine Rückmeldung kam. Daher gibt es aktuell gar keinen Grund zur Sorge und ich empfehle dir, einfach noch ein wenig abzuwarten. Ich bin mir sicher, dass er sich bald bezüglich der Klärung bei dir melden wird. 😊
Und Fotos von der Beschädigung kannst du auch auf jeden Fall anfragen.
Liebe Grüße
Verena
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16-10-2025 13:40
Moin Ulrike,
ich finde, daß sollte Dir der Käufer natürlich zur Verfügung stellen, um den "Schaden" zu belegen.
Vielleicht kann die liebe verena@ebay DIch dabei unterstützen, und den Käufer mal um die Zusendung von Bildern des Schadens bitten, danke Verena.🤗
16-10-2025 13:32
16-10-2025 13:18 - bearbeitet 16-10-2025 13:19
Moin Ulrike,
wann beim Versanddienstleister ein Transportscháden gemeldet wird, spielt der Zustand des Außenkartons immer eine große Rolle, Pakete werden geworfen, können irgendwo vom Band im Verteilzentrum fallen, etc. Dabei kann natürlich mal etwas zu Bruch gehen. Wenn das passiert, sagt der Versanddienstleister meist, wenn der Karton nicht beschädigt ist, daß der Inhalt nicht genügend gepolstert war.
Aber versuchen solltest Du es bei € 78,00 Warenwert natürlich. Viel Glück dabei.
16-10-2025 12:30
16-10-2025 12:29
16-10-2025 12:20
Moin @regenbogenfeder
hat Dir der Käufer denn etwas zum Außenzustand der Verpackung geschrieben? Wenn diese o.k. kann es zwar sein, daß der Artikel beim Transport beschädigt wurde. Aber jeder Versanddiesntleister der Welt wird die Inanspruchnahme seiner Versicherung abschmettern, wenn die Außenverpackung nicht beschädigt war und darauf verweisen, daß der Artikel nicht ausreichend verpackt war.
Wie hoch war denn der Wert des Artikels?
Möglicherweise ist es für Dich wirtschaftlicher, direkt zu erstatten als auch noch den Rückversand zu bezahlen.
Und wenn bereits eine Rüchgabe besteht, hat Dir doch Ebay sicherlich mitgeteilt, bis wann Du ein Rücksendeetikett senden musst bzw. erstatten kannst. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten.