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01-02-2025 17:46
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02-02-2025 11:36 - bearbeitet 02-02-2025 11:36
Die Zollfaktura (Vordruck des Importlandes: “Combined Certificate of Value and Origin and Invoice of Goods”) sollte folgende Inhalte aufweisen:
- Name und komplette Adresse des Käufers
- Name und komplette Adresse des Verkäufers
- eine präzise Kennzeichnung der Ware sowie eine Mengenangabe
- die vereinbarten Zahlungsbedingungen
- die vereinbarten Lieferbedingungen
- Einzelpreis/Gesamtpreis der Ware
- Anzahl der Colli
- Art der Verpackung
- sowie weitere sendungscharakteristische Hinweise
Mittels der Zollfaktura wird das Ursprungsland der importierten Waren gekennzeichnet und bestätigt; sie ist daher ein Zertifikat für den Wert einer Ware, als auch für die Warenherkunft. Der Exporteur bestätigt mittels der Zollfaktura, dass der angegebene Warenwert dem tatsächlichen Verkehrswert des Landes entspricht.
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