am 19-03-2018 23:48 - zuletzt bearbeitet am 19-03-2018 23:49 von pat
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben erhalte ich eine E-Mail mit der Rechnung vom Monat März über 3,25Euro. Wie kommen diese 3,25 Euro zustande?
Ich habe im März bislang lediglich 2 Produkte verkauft (eins für 5Euro und eins für 13Euro) - und beide (!) wurden noch nicht bezahlt. Bei dem einen Artikel habe ich bereits mehrfach den Käufer gebeten, zu zahlen, was bislang nicht erfolgt ist, bei dem anderen Fall hat der Käufer um einen Kaufabbruch gebeten, was sehr ärgerlich ist.
Aber das ist ein anderes Thema! Zur Zeit bieten so viele Leute einfach just for fun und bezahlen nicht, mir reicht es jetzt, ich werde ebay in nächster Zeit nicht mehr nutzen!
Man kann nichts dagegen tun, weder passiert hier was seitens Ebay, noch kann ich diese Personen negativ bewerten. Nichts. Das ist lächerlich!
Aber nun zu meiner Rechnung, wie kommen die 3,25 Euro zustande??
Angebotsgebühr beim Einstellen = 0 Euro, somit kann es daher nicht kommen.
Bitte um Info!
Mit freundlichen Grüßen
Du bist hier nicht beim ebay-Kundendienst gelandet, sondern im Nutzer-Forum "Mitglieder helfen Mitgliedern".
Wenn Du "soeben" Deine Rechnung bekommen hast, dann läuft Dein Rechnungszyklus immer vom 15. eines Monats bis zum 15. des nächsten Monats. Du hast Ende Februar auch noch was verkauft. Diese Gebühren musst du dann dazurechnen.
Schau Dir einfach mal Deine Detailrechnung am PC auf der Webseite an. Da kannst Du jede einzelne Gebührenposition sehen.
Die App zeigt nicht die ganze Rechnung, sondern nur eine Rechnungsübersicht.
Für die Gebührenrechnung ist es auch (erstmal) egal, ob der Käufer zahlt oder nicht. Die Gebühren werden sofort nach dem Verkauf berechnet.
Wenn ein Käufer nicht bezahlt, dann musst Du halt einen Nichtzahlerfall öffnen und den Fall selbst wieder schließen. dAs geht frühestens 4 Tage nach Fallöffnung. Dann werden die Gebühren wieder gutgeschrieben. Wenn die Rechnung vorher fällig wird, dann musst du die halt erst Mal bezahlen - sonst kommen noch 4,- € für eine geplatzte Lastschrift oben drauf.
@modefreak_87schrieb:Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben erhalte ich eine E-Mail mit der Rechnung vom Monat März über 3,25Euro. Wie kommen diese 3,25 Euro zustande?
Ich habe im März bislang lediglich 2 Produkte verkauft (eins für 5Euro und eins für 13Euro) - und beide (!) wurden noch nicht bezahlt. Bei dem einen Artikel habe ich bereits mehrfach den Käufer gebeten, zu zahlen, was bislang nicht erfolgt ist, bei dem anderen Fall hat der Käufer um einen Kaufabbruch gebeten, was sehr ärgerlich ist.Aber das ist ein anderes Thema! Zur Zeit bieten so viele Leute einfach just for fun und bezahlen nicht, mir reicht es jetzt, ich werde ebay in nächster Zeit nicht mehr nutzen!
Man kann nichts dagegen tun, weder passiert hier was seitens Ebay, noch kann ich diese Personen negativ bewerten. Nichts. Das ist lächerlich!
Aber nun zu meiner Rechnung, wie kommen die 3,25 Euro zustande??
Angebotsgebühr beim Einstellen = 0 Euro, somit kann es daher nicht kommen.
Bitte um Info!
Mit freundlichen Grüßen
also die Details zu deiner Rechnung solltest du dir im eBay Konto unter Rechnung ansehen
da klärt es sich meistens sofort....
und
melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: Sperrliste und Eingeschränkter Käuferkreis
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.2018 kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!