am
14-10-2025
10:36
- zuletzt bearbeitet am
14-10-2025
11:28
von
kh-mel
Hallo zusammen,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein professioneller eBay-Händler, der u.a. als [Name] oder [Name] auftritt, im Namen und Rechnung der eBay GmbH auf dieser Platform arbeitet.
Der Händler scheint eigentlich in China ansässig, hat ein Retourenzentrum in Polen. Tritt aber auch mit eigener, deutschen Umsatzsteuer-ID auf.
Wer ist der juristische Vetragspartner um die Ansprüche der Gewährleistung geltend zu machen?
Eine hörere Summe ist nach Rücksendung offen. Der Händler stellt sich quer und antwortet nur sproadisch ohne Lösungsvorschlag, eBay verweist an den Verkäufer.
Ich würde jetzt das Mahnverfahren gegen die eBay GmbH einleiten.
Viele Grüße
16-10-2025 16:26
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Unterstützung. Der offizielle Rückgabeprozess lässt sich nach einer gewissen Zeit nicht mehr starten. Ich vermute, sobald der Käuferschutz ausgelaufen ist, ist dies nicht mehr möglich.
Entsprechend wollte ich den Artikel zu Beginn ja nicht zurückgeben sondern habe zweimal einem Reparaturversuch zugestimmt.
Erst jetzt, nachdem die Nachbesserung immer wieder scheiterte, stimmte der Verkäufer der Rückgabe zu.
Ich bin immer wieder im regen Austausch, aber das hat bislang nicht dazu geführt, dass ich mein Geld wieder bekomme.
16-10-2025 15:21
Danke für die Rückmeldung, @nilswins - es handelt sich hierbei nur um die Steuerrechnung , welche eBay bereitstellen muss. Die deutsche Umsatzsteuer-ID ist keine Täuschung, sondern eine gesetzliche Pflicht, wenn Verkäufer*innen mit Waren innerhalb der EU handeln oder hier steuerpflichtige Umsätze erzielen.
Für die Zukunft würde ich dir nahe legen, direkt nach Erhalt eine Rückgabe (über den offiziellen Rückgabeprozess bei eBay) in die Wege zu leiten, wenn das Gerät nicht so funktioniert, wie beschrieben.
Wir sehen, dass du mit deinem Gegenüber in regem Austausch stehst, sollte sich weiterhin keine abschließende Lösung finden lassen, empfehlen wir ebenfalls die Kontaktaufnahme mit dem Hersteller oder mit einer Rechtsberatungsstelle. Allgemeine rechtliche Hinweise zum Gewährleistungsrecht findest du hier.
Deinen Hinweis zur Unklarheit rund um die Rechnungsdarstellung nehme ich als Verbesserungsvorschlag mit auf.
Liebe Grüße
Miriam
15-10-2025 11:11
@nilswins schrieb:
Der Händler hat den Eingang der Sendung bestätigt, aber weigert sich bislang den Kaufbetrag zurück zu erstatten.
Hallo @nilswins ,
also das ist jetzt über 1 Jahr her.
Da kann ebay nicht mehr weiterhelfen.
Auch der Verkäufer kann über ebay keine Erstattung mehr veranlassen nach diesem Zeitraum.
Die Erstattung kann nur ausserhalb von ebay vorgenommen werden.
Das muss alles ausserhalb ebays geklärt werden, zur Not auch mit anderen Schritten.
Wie und ob sich da etwas durchsetzen lässt, ist natürlich fraglich bei einem Anbieter aus China.
Das einzige, was vielleicht noch möglich ist, wäre das ein MA eventuell den Verkäufer auch noch mal in deinem Namen anschreibt und um Abwicklung der Reklamation bittet, dazu wird aber die Bestellnummer benötigt.
15-10-2025 09:00
Hallo,
der zeiliche Ablauf war wie folgt:
Das Gerät hat von Beginn an nicht korrekt funktioniert, aber es hat sich unglaublich lange gezogen, bis der Händler einem Nachbesserungsversuch zugestimmt hat. Die Portokosten (60 EUR für 10kg nach Polen) wollte er anfangs auch nicht zahlen, das musste ich hartnäckig ausdiskutieren.
Die finale Rücksendung ging nach Deutschland, Frankfurt an der Oder. Diese Versandkosten musste ich letztendlich selbst tragen, da der Händler sich mit der Aussage weigerte, dass er bereits das Porto der beiden Nachbesserungsversuche sowie die angebliche Reparatur bezahlt hätte.
Der Händler hat den Eingang der Sendung bestätigt, aber weigert sich bislang den Kaufbetrag zurück zu erstatten.
15-10-2025 03:48
@nilswins schrieb:
Die Rücksendung ging an einen Logistikdienstlesiter in Frankfurt/Oder.
Was wäre denn nach Eurer Meinung der beste Weg, dass ich wieder an mein Geld komme?
War die Rücksendung jetzt innerhalb der 30 Tage-Frist für den Käuferschutz oder wann hattest Du gekauft?
Davon würden jetzt auch weitere Schritte/Tipps abhängen.
14-10-2025 17:07
Alles klar, danke Euch schon mal für die Aufklärung.
Ich finde das insgesamt leider sehr irreführend, selbst wenn dies alles scheinbar korrekt & legal ist.
Der Verkäufer gibt auch eine WEEE-Nummer an, diese konnte ich durch eine Rückwärtssuche einer GmbH in Hamburg zuordnen.
Die Rücksendung ging an einen Logistikdienstlesiter in Frankfurt/Oder.
Was wäre denn nach Eurer Meinung der beste Weg, dass ich wieder an mein Geld komme?
14-10-2025 16:22 - bearbeitet 14-10-2025 16:25
Hallo @nilswins
@nilswins schrieb:
Wenn die offizielle Rechnung den wahren Vetragspartner nicht ausgibt, wie soll ich diesen denn erfahren?Du hast lediglich eine Rechnung über die Steuer von ebay erhalten, da ebay diese abführt. Mehr nicht.
Die Adresse des Verkäufers findest Du im Impressum.
Diese wird wohl auch korrekt sein, da ebay diese auch abgleichen musste.
Ich habe mich aber auf die deutsche Umsatzsteuernummer bezogen, die im Angebot angegeben ist - hierzu muss eine juristische Person in Deutschland geben.Eine Umsatzsteuer-ID hat nichts mit dem Sitz des Unternehmes zu tun.
Es sagt lediglich aus, dass der Verkäufer unter dieser Steuernummer in Deutschland angemeldet ist. Mehr nicht.
Jeder Unternehmer kann sich bei einem ausländischen FA registrieren lassen, wenn dies notwendig ist.
Fakt ist und bleibt, Du hast bei einem Verkäufer aus China gekauft und an diesen musst Du Dich auch wenden.
im Rahmen einer Garantie könnte man sich auch an den Hersteller wenden, wenn diese vom Hersteller ausgesprochen wurde.
14-10-2025 15:45
Hi Miriam,
ich danke Dir für Deine Nachricht.
Wenn die offizielle Rechnung den wahren Vetragspartner nicht ausgibt, wie soll ich diesen denn erfahren?
Das Impressum des Händlers scheint nicht korrekt und bezieht sich auf China.
Ich habe mich aber auf die deutsche Umsatzsteuernummer bezogen, die im Angebot angegeben ist - hierzu muss eine juristische Person in Deutschland geben.
Viele Grüße
14-10-2025 12:57 - bearbeitet 15-10-2025 09:04
Hallo @nilswins - gerne übernehme ich hier für alena@ebay. In diesem Fall ist wichtig zu wissen, dass die Verkäufer*innen eigenständig auf dem eBay-Marktplatz handeln. Sie sind also deine Vertragspartner, nicht eBay selbst. Wie in der Kaufabwicklung angegeben, stellt die eBay GmbH lediglich die Steuerrechnung aus. Das ist eine gesetzliche Verpflichtung, da eBay und auch andere Online-Marktplätze bei Verkäufen von außerhalb der EU ansässigen Händler*innen gemäß EU-Vorgaben seit 2021 die Umsatzsteuer abführen müssen.
Das betrifft ausschließlich die Rechnungsstellung und hat keinen Einfluss auf den eigentlichen Kaufvertrag oder eventuelle Gewährleistungsansprüche. Es scheint, als wäre die Frist für den eBay-Käuferschutz leider bereits abgelaufen. Daher bleibt dir nur, die Angelegenheit direkt mit deinem Gegenüber zu klären und bei Bedarf Schritte außerhalb von eBay einzuleiten, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen.
Wir wünschen dir, dass sich die Situation schnell und erfolgreich klären lässt.
Liebe Grüße
Miriam
14-10-2025 12:00
Hallo perfect-sally,
okay, dann mag es so sein, dann war mein Verständnis falsch. Dennoch habe ich eine Rechnung erhalten, hier ist die eBay GmbH als Vertragspartner genannt.
Offensichtlich darf ich das öffentlich zugängliche Impressum des Händers hier nicht posten, aber ich kann sagen, dass Maps die Adresse "nanshanqunanshanjiedaoyangguangzonglvshe, quxuefulu263haodaxinshidaidashaAzuo506, shenzhen, 518000, China" nicht kennt.
Ich kann auch nur abraten bei diesen Händlern zu kaufen, explizit bei kostenintensiven Dingen kann es ärgerlich werden.
14-10-2025 11:29
Erstmal zu den Rechnungen:
Und dann zur Adresse:
wieso sollte das eine Fakeadresse sein? Die Adressen der Chinesen sehen nunmal so aus uns Shenzen ist sozusagen eine Hochburg der Chinesen. Überprüfen werden sich solche Adressen wohl nur in wenigen Fällen lassen und dich denke auch nicht, dass sich Chinesen auch so korrekt verifizieren müssen und ein Datenabgleich stattfinden wie bei deutschen Händlern.
Ich kann jedem nur abraten dort zu kaufen aber es will niemand hören / lesen. Und erst wenn es Probleme gibt ist man als Käufer dann schlauer und einsichtig.
am
14-10-2025
11:19
- zuletzt bearbeitet am
14-10-2025
11:32
von
kh-mel
Hallo perfect-sally,
danke Dir für Deine schnelle Antwort.
Ich denke Deine Aussage ist nicht korrekt. Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14, Ausstellung von Rechnungen, muss jeder Unternehmer in Deutschland beim Verkauf von Waren oder bei der Erbringung von Dienstleistungen eine Rechnung ausstellen. Der Händer gibt die deutsche Umsatzsteuer-ID an, entsprechend fällt diese Verpflichtung auch für ihn an.
Das Impressum des Verkäufers beinhaltet ganz offensichtlich eine Fantasieadresse in China. Darauf habe ich eBay schon mehrfach hingewiesen, allerdings wurde meine Anmerkung ignoriert.
14-10-2025 10:54
Zuerstmal hättest du als Privater nichtmal Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung!
Und Dein Vertragspartner ist immer der Verkäufer, dazu sollte er ein Impressum haben mit den Angaben.
Was der VK hier treibt sehe ich auch als unkorrekt an und wir lassen das eine ebay MA anschauen, die es ggf. an die zuständige Abteilung weiterleiten kann.
alena@ebay schaust du bitte mal ob ebay da nicht tätig werden sollte? Danke 🙂