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Verkäufer möchte den Verkauf ohne Angaben von Gründen wiederrufen

Hallo zusammen,

 

ich habe einen Artikel für 1,- EUR zzgl. Versand bei einer Auktion erstanden.

 

Ich habe mich sehr gefreut, da es für eine Taschenlampe ein Schnäppchen ist. Bezahlt habe ich mit PayPal.

 

Nun warte ich schon seit über eine Woche auf den Artikel.

 

Auf einmal wird er heute morgen nicht mehr in "Mein eBay > Käufe" angezeigt!

 

Auf der Suche nach "meinem" Artikel habe ich ihn unter "eBay-Konto > Probleme klären > 1 offener Fall" gefunden. Dort steht nur "Der Verkäufer möchte diese Transaktion abbrechen.". Reagieren (annehmen oder ablehnen) kann ich hier nicht auf den Fall.

 

Als ich mir die Bewertungend es Verkäufers angesehen habe finde ich auch negative, in denen steht, dass der Verläufer öfters Verkäufe wiederruft, wenn der erzielte Preis sehr gering ist, also eigentlich wie in meinem Fall...

 

Ich glaube nicht, dass das rechtens ist.

 

Was kann ich jetzt unternehmen? 

 

Wie geschrieben kann ich unter "Probleme klären" nicht interagieren (macht das eBAy jetzt für mich?) und ich möchte diesen Artikel, den ich auch pünktlich bezahlt habe auch unbedingt haben!

 

Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

 

Gruß

Christian 

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@schmitty782@  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich habe einen Artikel für 1,- EUR zzgl. Versand bei einer Auktion erstanden.

 

Ich habe mich sehr gefreut, da es für eine Taschenlampe ein Schnäppchen ist. Bezahlt habe ich mit PayPal.

 

Nun warte ich schon seit über eine Woche auf den Artikel.

 

Auf einmal wird er heute morgen nicht mehr in "Mein eBay > Käufe" angezeigt!

 

Auf der Suche nach "meinem" Artikel habe ich ihn unter "eBay-Konto > Probleme klären > 1 offener Fall" gefunden. Dort steht nur "Der Verkäufer möchte diese Transaktion abbrechen.". Reagieren (annehmen oder ablehnen) kann ich hier nicht auf den Fall.

 

Als ich mir die Bewertungend es Verkäufers angesehen habe finde ich auch negative, in denen steht, dass der Verläufer öfters Verkäufe wiederruft, wenn der erzielte Preis sehr gering ist, also eigentlich wie in meinem Fall...

 

Ich glaube nicht, dass das rechtens ist.

 

Was kann ich jetzt unternehmen? 

 

Wie geschrieben kann ich unter "Probleme klären" nicht interagieren (macht das eBAy jetzt für mich?) und ich möchte diesen Artikel, den ich auch pünktlich bezahlt habe auch unbedingt haben!

 

Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

 

Gruß

 


Wichtige Informationen zu „Kauf abbrechen“ für Verkäufer

https://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

 

  • Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen“ handelt es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. Sollte es sich nicht um einen einvernehmlichen Abbruch handeln, überprüfen Sie bitte vorab, ob Sie rechtlich zum einseitigen Abbruch des Kaufs berechtigt sind.
  • Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann sich dies negativ auf Ihren Servicestatus auswirken. 
  • Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann der Käufer Sie dennoch bewerten und ggf. eine negative oder neutrale Bewertung abgeben.
  • Sobald der Abbruch eines Kaufs abgeschlossen ist, können Sie eBay nicht mehr einschalten, falls es Probleme gibt.
    Mögliche Konsequenzen beim Abbruch eines Kaufs

    Wenn Sie von sich aus einen Kauf abbrechen, ist der Käufer möglicherweise enttäuscht oder bekommt den Eindruck, dass Sie kein zuverlässiger Verkäufer sind. Zudem kann der Käufer Rechte aus dem Kaufvertrag gegen Sie geltend machen. 

Für Verkäufer:  Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Weitere Informationen zum Vertragsschluss bei eBay finden Sie hier.

 

 

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt.  

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.

Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots unter der Bedingung, dass er im Zeitpunkt des Endes der Auktion Höchstbietender ist. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.

 

@schmitty782

mach dem Verkäufer klar das ihr einen gültigen Kaufvertrag habt

(nur bei einem Einstellfehler gilt es nicht) sag mal die Artikelnummer

 

du musst nur zivilrechtlich dagegen an gehen!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder