19-02-2021 19:52
hallo @camont_52
für die freiwillige Garantie ist der Hersteller und nicht der Verkäufer zuständig.
Für die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ist es in den ersten sechs Monaten der Verkäufer.
Danach mußt du dem Verkäufer beweisen das der Defekt bereits beim Kauf bestanden hat.
Hast du allerdings bei einem asiatischen Händler gekauft, dann vergiß alles.
Die interessieren sich nicht für deutsche Verbraucherrechte.