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Verstoß gegen Grundsatz - Angebot kann weder bearbeitet noch gelöscht werden

Ein altes Angebot, das aufgrund der EBAY-Eigenmacht gegenüber Fremdlinks - wohlbemerkt, es waren bei meinen Angeboten alles Links zur jeweiligen neutralen Produktbeschreibung im Internet! Von wegen "Grundsatz"! - blockiert wurde, wurde von mir erfolgreich neu erstellt nunmehr ohne die entsprechenden Schikanebedingungen seitens EBAY. Das alte, beanstandete Angebot wird jedoch immer noch in meiner deaktivierten  "Nicht verkauft und nicht wiedereingestellt" Liste geführt, ohne daß ich die Einträge allesamt löschen könnte - check-boxen sind alle eingegraut. Selbst wenn ich die Angebote "bearbeiten" und im Dialog löschen wollte, geht das nicht, allenfalls kann ich  auf der  "Nicht verkauft und nicht wiedereingestellt" Liste dazu jeweils eine sinnlose "Notiz" bearbeiten. 

 

Reklamationsseite oder gar eine online Hilfsfunktion bei ebay fehlt. 

 

Any comments?

 

PS Ich frage mich manchmal, welches brain in der Produktentwicklung des ebay-Marketings sich so etwas ausdenkt.  

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9 ANTWORTEN 9

Verstoß gegen Grundsatz - Angebot kann weder bearbeitet noch gelöscht werden

Hallo @romeo_gruenfelder ,

 

danke für deine Geduld.

Deine Angebote wurden bereits von uns beendet.

Artikel mit Grundsatzverstößen können nicht manuell in den einzelnen Ansichten gelöscht werden.

Bitte nutze daher die Funktion "Klären" in deinem Verkäufer- Cockpit Pro unter dem Tab "Angebote", "Nicht verkauft", um Antworten auf deine Fragen vom Fachteam zu erhalten.

 

Liebe Grüße

Elke

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Nachricht 1 von 10
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Verstoß gegen Grundsatz - Angebot kann weder bearbeitet noch gelöscht werden

Hallo @romeo_gruenfelder ,

 

danke für deine Mitarbeit.

Ich habe zu deinem Anliegen eine Anfrage an die zuständige Fachabteilung gestellt.

Du erhältst eine Rückmeldung von uns, wenn uns dafür eine Rückmeldung vorliegt.

 

Liebe Grüße
Elke

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Nachricht 2 von 10
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Verstoß gegen Grundsatz - Angebot kann weder bearbeitet noch gelöscht werden

Die Folgedialoge  von "Angebot bearbeiten" oder "Einspruch einlegen" sind:

 

Angebot bearbeiten: 

Bildschirmfoto 2025-03-24 um 11.02.14.png

 

Einspruch einlegen: 

Bildschirmfoto 2025-03-24 um 11.02.34.png

 

Will ich Einspruch einlegen? Nein.

Wie schon aus der Community angemerkt, sind "Fremdlinks" nach ebay-Grundsätze nicht gestattet, wogegen sollte dann Einspruch eingelegt werden?

 

Das betrifft ja aber alles nicht die Ausgangsfrage, kurzum: Die Übersichtseite "Nicht verkauft und nicht wiedereingestellt" lässt die einfache Löschung der Angebote (wäre ja noch praktischer, wenn die Buttons mit "alle Angebote" aktiviert werden könnten) nicht zu. 

Nachricht 3 von 10
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Verstoß gegen Grundsatz - Angebot kann weder bearbeitet noch gelöscht werden

Hallo @romeo_gruenfelder ,

 

danke für deine rasche Rückmeldung.

Funktioniert denn einer der anderen Buttons, wie zum Beispiel "Angebot bearbeiten" oder "Einspruch einlegen"?

 

Liebe Grüße

Elke

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Nachricht 4 von 10
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Verstoß gegen Grundsatz - Angebot kann weder bearbeitet noch gelöscht werden

Das wäre ja ein schöner Lösungsansatz, wenn auch kompliziert und umständlich. Aber leider funktioniert der auch nicht: 

 

Bildschirmfoto 2025-03-24 um 10.43.44.png

Nachricht 5 von 10
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Verstoß gegen Grundsatz - Angebot kann weder bearbeitet noch gelöscht werden

Das war ja nun mal nicht die Frage.

Nachricht 6 von 10
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Verstoß gegen Grundsatz - Angebot kann weder bearbeitet noch gelöscht werden

tja - wer zu faul ist, eine eigene aussagekräftige Artikelbeschreibung zu erstellen, der wird halt wegen einem Verstoss gegen die eBay-Grundsätze bestraft ... und dass es diese Grundsätze gibt, sollte einem spätetens seit der Anmeldung hier bekannt sein

Nachricht 7 von 10
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Verstoß gegen Grundsatz - Angebot kann weder bearbeitet noch gelöscht werden

elke@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @romeo_gruenfelder ,

 

danke für deinen Beitrag.

Du findest in deinem Verkäufer- Cockpit Pro unter dem Tab "Angebote", "Nicht verkauft" alle Artikel, die wegen eines Grundsatzverstoßes von uns beendet wurden.

Bitte klicke dort links neben den Angeboten auf "Klären" und danach auf der Folgeseite auf "Angebot beenden".

 

@bootyooty danke für die Markierung.

 

Liebe Grüße

Elke 

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Verstoß gegen Grundsatz - Angebot kann weder bearbeitet noch gelöscht werden

@romeo_gruenfelder 

 

GUTEN TAG AUCH !

 

Es gibt eine online Hilfe (Bot), es gibt ein vollständiges Impressum mit Kontaktdaten von ebay, schriftlich, telefonisch, und es gibt hier freundliche, versierte ebay Mitarbeiterinnen an die man höfliche Fragen stellen kann

 

elke@ebay 

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