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Wer auf einem globalen Marktplatz wie eBay verkauft, muss immer auf dem Laufenden bleiben – vor allem, wenn es um gesetzliche Vorgaben in verschiedenen Ländern geht. Die EU hat kürzlich eine neue Verordnung zur Produktsicherheit angekündigt. Diese betrifft alle gewerblichen Händlerinnen und Händler, die ihre Produkte in die EU und nach Nordirland verschicken.
Das bringt einige Herausforderungen mit sich. Jetzt heißt es: gut informieren und die neuen Regeln im Blick behalten! Wie eBay euch dabei unterstützt und was ihr unbedingt beachten müsst, weiß Co-Host Vincent Rek, Legal Counsel bei eBay Deutschland.
Viel Spaß beim Reinhören!
**Wichtige Links**
- Weitere Informationen zur Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
- eBay-Community
- eBay for Business bei Facebook
- eBay for Business bei Instagram
- Mehr Infos zum eBay-Podcast „Alles top. Gerne wieder!“ und zu unseren Podcast-Hosts
** Kapitelmarken **
- 00:00:00 bis 00:01:56 Intro
- 00:01:56 bis 00:03:09: Warum ist die neue Verordnung so wichtig für gewerbliche Händler*innen?
- 00:03:09 bis 00:04:14: Welche Hauptziele werden mit der Verordnung verfolgt?
- 00:04:14 bis 00:12:22: Was bedeutet das für den gewerblichen Handel bei eBay?
- 00:12:22 bis 14:24:24: Welche eBay-Tools können für wir GPSR-Zwecke genutzt werden?
Vincent: Als allererstes sollte man wirklich darauf achten, dass man alle Informationen zur Produktsicherheit, die gefordert sind, beisammen hat. Und damit sollte man frühzeitig anfangen, weil das teilweise auch länger dauern kann. Und ebenfalls erforderlich, Kontakt mit Herstellerunternehmen oder anderen Akteuren in der Lieferkette aufnehmen.
Isabell: Hallo und herzlich willkommen, liebe Zuhörerinnen und liebe Zuhörer, zu einer weiteren Folge von "Alles top. Gerne wieder!" - der eBay-Podcast rund um Handel und E-Commerce. Mein Name ist Isabell Butterwegge und ich freue mich, dass ihr heute wieder mit dabei seid. In dieser Folge geht es um ein wichtiges Thema für alle Händlerinnen und Händler, die ihre Produkte an Kundinnen und Kunden in der EU und Nordirland liefern. Also ich denke mal, das betrifft alle von euch. Denn die europäische Union führt bald eine neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit ein. Und diese bringt einige neue Anforderungen mit sich, die auch für Online-Marktplätze wie eBay relevant sind. Welche neuen Pflichten kommen auf euch zu? Und wie könnt ihr sicherstellen, dass eure Angebote den neuen Regelungen entsprechen? Um diese und viele weitere Fragen zu klären, haben wir heute Vincent Rek, Legal Counsel bei eBay Deutschland, bei uns zu Gast. Richtig gehört! Aufmerksame Hörerinnen und Hörer kennen Vincent schon als Hoste aus dem Podcast, aber wenn er nicht gerade hier mit uns im Studio sitzt, ist Vincent für Rechtsthemen bei eBay zuständig. Er wird uns heute erklären, worauf ihr achten müsst und wie eBay euch bei der Umsetzung dieser neuen Vorschriften unterstützen wird. Hi Vincent!
Vincent: Hi Isabell! Ich freue mich, hier zu sein. Endlich auch mal als Gast!
Isabell: Ja, darauf freue ich mich auch! Vincent, die EU führt eine neue Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit ein. Was genau hat es damit auf sich und warum ist das für unsere Händlerinnen und Händler so wichtig?
Vincent: Ja, die Produktsicherheitsverordnung erneuert die Produktsicherheitsrechtlichen Standards in der EU. Und dafür müssen ein bisschen in die Vergangenheit gehen. Die Produktsicherheitsverordnung löst die sogenannte Produktsicherheitsrichtlinie ab. Die ist vor jetzt mehr als 20 Jahren in Kraft getreten und wie sich die meisten vorstellen können, ist sie nicht mehr so ganz aktuell. Also, der Onlinehandel wird da kaum oder überhaupt nicht abgebildet, und eBay, beziehungsweise Marktplätze, spielen da eigentlich keine Rolle. Das soll die Produktsicherheitsverordnung jetzt ändern, indem zum einen moderne europäische Sicherheitsstandards erneuert werden. Also, es sollen vor allem Prozesse, Konformitätsprozesse erneuert werden, und es werden jetzt vermehrt auch Pflichten im Onlinehandel eingeführt. Und das ist natürlich für unsere Händlerinnen und Händler besonders wichtig. Man kann das auch ganz gut so veranschaulichen: Wenn man sich vorstellt, wenn man früher nach Sicherheitsinformation oder nach Warnhinweisen auf Produkten oder viel Produkte gesucht hat, dann ist man eigentlich immer nur in ein Ladengeschäft gegangen und hat das auf der Verpackung oder auf dem Produkt selber gefunden.
Isabell: Ja, es klingt eigentlich total wichtig und längst überfällig, diese Verordnung, wenn du sie so erklärst. Was sind denn die Hauptziele, die damit verfolgt werden sollen?
Vincent: Ja also, das Hauptziel ist eigentlich der Verbraucherschutz, und zwar in zweierlei Hinsicht. Natürlich zum einen, wie ich schon gesagt habe, es sollen moderne europäische Sicherheitsstandards gelten. Das heißt, alle Produkte, die in der EU im Umlauf sind, sollen sicher sein. Und die sollen sicher sein nach europäischen Standards, nach harmonisierten Standards. Auf der anderen Seite soll aber auch für Verbraucher und Verbraucherinnen die Transparenz erhöht werden. Das heißt, es soll mehr Informationen zur Produktsicherheit geben, es soll mehr Warnhinweise geben und, wie ich gesagt habe, eben schon im Internet, im Onlinehandel. Und zu guter Letzt, das ist jetzt für unsere Händlerinnen und Händler jetzt vielleicht nicht direkt auffällig oder relevant, aber es soll auch die Kooperation mit Marktüberwachungsbehörden verbessert werden. Das heißt, alle Akteure in der Lieferkette, da gehören unsere Händlerinnen und Händler auch dazu, haben bestimmte Kooperationspflichten.
Isabell: Und was genau bedeutet das dann für die Händlerinnen und Händler, wenn sie bei eBay verkaufen?
Vincent: Das sind zwei Sachen: Also zum einen, wenn ich jetzt irgendein Produkt habe, was ich bei anbieten möchte, dann gibt es allgemeine Pflichten. Die treffen Händlerinnen und Händler völlig unabhängig davon, ob sie das online oder analog verkaufen. Das ist zum Beispiel, dass man überprüft, das auf dem Produkt oder auf der Produktverpackung die Herstellerinformationen angegeben sind. Dann gibt es aber auch noch ganz bestimmte Informationspflichten im Internet, also für den für den Onlinehandel. Das ist zum Beispiel auch, dass eben jetzt Warnhinweise dargestellt werden müssen oder Sicherheitsinformationen.
Isabell: Okay, und das betrifft dann alle Produkte oder nur bestimmte Kategorien, die irgendwie besonders betroffen sind?
Vincent: Also grundsätzlich ist die Produktsicherheitsverordnung eine Rahmenverordnung für die Produktsicherheit. Sie gilt für alle Produkte, neu oder gebraucht, ab dem Stichtag, also ab dem 13. Dezember diesen Jahres. Und für alle Produkte, die in der EU oder in Nordirland angeboten und/ oder verkauft werden. Es gibt aber ein paar Ausnahmen, zum Beispiel Antiquitäten, zu reparierende Produkte. Also das sind Produkte, die als "defekt" beziehungsweise "zu reparieren" verkauft werden. Nicht zu verwechseln mit Refurbished-Produkten oder auch lebende Pflanzen, Lebensmittel und noch ein paar andere Ausnahmen.
Isabell: Welche Schritte muss ich denn dann genau unternehmen, damit ich diese Verordnung dann erfüllen kann? #00:05:36-3# Vincent: Fangen wir jetzt wieder an mit den allgemeinen Pflichten, die also unabhängig vom Onlinehandel gelten. Es gibt bestimmte Verifizierungspflichten. Ich gehe da jetzt nicht im Detail darauf ein, aber als Beispiel eben die Herstellerinformationen. Die müssen beim Produkt irgendwie dabei sein.
Isabell: Und die muss ich dann irgendwie von meinem Hersteller quasi beziehen?
Vincent: Die müssen eigentlich auf dem Produkt oder in der Produktverpackung drauf sein. Also, wenn, wenn ich ein Produkt kriege, wo das fehlt, dann würde ich zum Hersteller gehen, zum Herstellerunternehmen. Aber das wäre schon ein Indiz dafür, dass die Produktsicherheitsverordnung nicht beachtet wurde. Daneben gibt es natürlich die allgemeine Pflicht, dass in der Zeit, wo das Produkt in meiner Obhut ist, also in meinem Lager, natürlich nicht irgendwie Bedingungen herrschen, die, die die Produktsicherheit beeinträchtigen können. Das ist, glaube ich, eine relativ selbstverständliche Pflicht. Dann gibt es aber auch noch, wie ich anfangs schon gesagt hatte, Kooperationspflichten mit Marktüberwachungsbehörden. Da gehört zum einen auch dazu, dass, wenn ich Anhaltspunkte dafür habe, dass das Produkt unsicher ist. Also ich weiß nicht irgendwie, bei mir im Lager explodieren drei Spielzeuge, dann muss ich sofort den Hersteller informieren und im Regelfall mich auch mit der Marktüberwachungsbehörde in Kontakt setzen. Und da natürlich können auch empfindliche Geldbußen drohen, wenn man mal nicht kooperiert. So, und wenn wir jetzt zum Onlinehandel gehen, für uns natürlich der relevanteste Teil, dann gibt es ganz besondere Informationspflichten. Man muss im Online-Angebot angeben: Name und elektronische Adresse beziehungsweise Kontaktinformationen des Herstellerunternehmens, und das ist jetzt besonders relevant, wenn ich ein Herstellerunternehmen habe, was nicht in der EU ansässig ist, dann muss ich die Informationen zum sogenannten EU-Verantwortlichen, zum EU-verantwortlichen Unternehmen angeben. Daneben, wie ich schon gesagt habe, die Warnhinweise und die Produktsicherheitsinformationen. Die kann in verschiedensten Formen vorliegen, dazu später mehr. Und ich muss auch ausreichend Informationen zur Produktidentifizierung angeben: Also eine Seriennummer, ein Typenmodell, Bilder. Ja, man muss, also es müssen genug Informationen vorliegen, dass wirklich klar ist, welches Produkt hier verkauft wird.
Isabell: Und welche Art von Produktsicherheitsinformationen muss ich dann bereitstellen?
Vincent: Also, nach dem Gesetzeswortlaut haben wir die Warnhinweise und die Sicherheitsinformation. Ich glaube, Warnhinweise können wir uns alle ganz gut vorstellen.
Isabell: Und das sind auch keine neuen hinzugekommen?
Vincent: Da sind, das ist das Gute, kann man so oder so sehen, die Produktsicherheitsverordnung definiert nicht, welche Warnhinweise oder welche Sicherheitsinformationen das sind, weil die ja ganz nach Produkt natürlich ganz unterschiedlich sind.
Isabell: Ja, macht Sinn.
Vincent: Die Produktsicherheitsverordnung sagt eigentlich mehr oder weniger, dass das dann durch speziellere Verordnungen geregelt wird.
Isabell: Also das, was es gibt, muss ich eben auch anzeigen.
Isabell: Ja. Was wir aber schon wissen, aus Erfahrung sprechend von anderen Verordnungen, ist das Warnhinweise sind meistens Piktogramme, Labels, Symbole oder Etiketten.
Isabell: Das kennen wir ja schon bei uns auf dem Marktplatz.
Vincent: Genau, genau. Das kennen wir gut, und dementsprechend haben wir das bei auch so eingestellt, dass Händlerinnen und Händler da die verschiedensten Dateiformate, also PDF-Dateien, JPG-Dateien, das kann man alles nutzen, um eben diese Bilder, diese Warnhinweise hochzuladen. Was ganz Wichtiges an diesem Punkt ist, dass die Produktsicherheitsverordnung ausdrücklich vorschreibt, dass die Sicherheitsinformation in der jeweiligen Sprache des Landes angegeben werden müssen.
Isabell: Und wo genau finde ich dann diese Informationen zur Produktsicherheit? Woher weiß ich, was genau auf mein Produkt zutrifft?
Vincent: Also, im Regelfall ist das alles auf dem Produkt oder in Begleitdokumenten oder in der Verpackung. Man muss sich das auch hier wieder so vorstellen, diese Pflichten fangen immer an beim Herstellerunternehmen. In der Lieferkette fängt das erst mal beim Herstellerunternehmen an. Das Herstellerunternehmen ist verpflichtet, diese, Produktsicherheitsinformationen auf dem Produkt, in der Verpackung oder in dem Begleitdokumente zur Verfügung zu stellen. Das heißt, als Händlerin, als Händler weiß ich, okay, ich checke jetzt erstmal, was ist bei dem Produkt dabei? Und sollte das mal irgendwie fehlen, dann wendet man sich immer an das Herstellerunternehmen oder an Importeur, wer auch immer in der Lieferkette da vorgelagert war.
Isabell: Wer kann diese verantwortliche Person sein?
Vincent: Das kann der Importeur sein, das Importunternehmen, das kann auch ein Fulfillment-Dienstleister sein. Das kann auch ein sonstiges bevollmächtigtes Unternehmen sein, was vom Herstellerunternehmen ausdrücklich dafür bevollmächtigt wurde. Das Wichtige ist, es muss in der EU beziehungsweise in Nordirland ansässig sein.
Isabell: Und was genau für Aufgaben fallen dann für diese verantwortliche Person an?
Vincent: Man muss sich das so vorstellen, dieses Institut der EU-verantwortlichen Person wurde im Grunde genommen dafür geschaffen, dass für die Marktüberwachungsbehörden ein Unternehmen in der EU beziehungsweise in Nordirland geradesteht, für das Produkt. Das EU-verantwortliche Unternehmen hat insbesondere die Aufgabe der Marktüberwachungsbehörden, die Konformitätserklärung und sonstige Compliance-Informationen zu einem bestimmten Produkt zur Verfügung zu stellen.
Isabell: Wie kriege ich denn heraus, wer die verantwortliche Person ist von meinem Hersteller?
Vincent: Also, es bietet sich auch hier wieder an, zunächst einmal zu schauen, ob auf dem Produkt oder auf der Produktverpackung oder in den Begleitdokumenten dazu etwas stehen. Ich will jetzt gar nicht weit ausschweifen, aber die EU-verantwortliche Person ist etwas, was es heutzutage schon gibt nach der sogenannten "Marktüberwachungsverordnung". Aber wenn wir heute schon schauen bei einigen Produkten, also mir ist das selbst schon aufgefallen, dann werdet ihr Produkte finden, wo das auf der Produktverpackung schon draufsteht. Sprich, wir schauen erst mal wieder im Produkt oder auf der Produktverpackung. Wenn wir dort nichts finden, dann wenden wir uns an das Herstellerunternehmen oder an den Importeur oder an den Lieferanten, von wem auch immer ich das Produkt habe.
Isabell: Bevor wir gleich hören, wie bei euch bei der neuen Verantwortung unterstützt, wollen wir von euch wissen: Habt ihr vorher schon mal davon gehört? Wie bereitet ihr euch und euren Shop darauf vor? Erzählt ihr uns gerne davon! Wenn ihr in der Spotify-App zuhört, könnt ihr direkt über die Q&A-Funktion in der App mit uns interagieren, einfach den Slider vom unteren Rand in der App nach oben ziehen und los geht's. Alternativ können wir uns auch in der eBay-Community oder auf unserer Facebook-Seite "eBay for Business Deutschland" schreiben. Wir freuen uns auf eure Geschichten und auch auf euer Feedback zu unserem Podcast. Und natürlich auch über ein Like oder ein Abo, da, wo ihr uns gerade hört. Und bieten wir auch eBay-Tools an, die dann für diese Zwecke genutzt werden können? Du hast es gerade schon mal gesagt, quasi in dem Listing-Flow in unserem Einstell-Formular gibt es auch heute schon Felder, wo quasi Daten hochgeladen werden können.
Vincent: Ja, wir haben neue Funktionen hinzugefügt, insbesondere eben in dem Listing-Flow, die die Angabe von diesen geforderten Informationen vereinfachen sollen. Ich hatte ja schon gesagt, zum Beispiel, für die Warnhinweise. Und das wird dann auch wirklich bei uns im Angebot dargestellt. Daneben haben wir inzwischen auch eine Informationsseite mit einer Q&A-Sektion online, die auch einige Informationen zur Produktsicherheitsverordnung bereithält. Hier muss man natürlich immer beachten, das sind allgemeine Information, dass es keine, das kann keine Rechtsberatung ersetzen. Gerade bei der Produktsicherheitsverordnung empfiehlt es sich immer, nochmal konkrete Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Isabell: Wir verlinken die Infos natürlich trotzdem in unseren Shownotes. Und ich denke, wir haben jetzt einen ganz guten groben Überblick über die Verordnung bekommen. Aber jetzt mal eine andere Frage: Mit welchen Konsequenzen müssen Händlerinnen und Händler dann rechnen, wenn sie sich nicht an die neuen Vorschriften halten?
Vincent: Ja, also die Sanktionen, die Bußgelder werden von den EU-Mitgliedsstaaten festgelegt, das heißt, das ist ganz unterschiedlich, je nach je nach Mitgliedstaat, wo ich gerade mein Angebot online habe, kann das unterschiedlich ausfallen. Aber für unsere Händlerinnen und Händler, vor allem in Deutschland, natürlich besonders wichtig, sind die Abmahnungen. Also auch wenn ich Informationen nach der Produktsicherheitsverordnung nicht in meinem Angebot habe, kann ich dafür abgemahnt werden.
Isabell: Okay, also lohnt es sich, quasi doppelt einmal Rechtsberatung zu suchen?
Vincent: Ganz genau!
Isabell: Ich muss sagen, das war wirklich viel Input für eine Folge. Aber wir wissen ja, dass die Verordnungen immer ein bisschen komplizierter sind, und deswegen lohnt es sich auch, da mehr im Detail darüber zu sprechen. Kannst du noch einmal kurz zusammenfassen, was genau die wichtigsten Punkte sind, die unsere Zuhörerinnen und Zuhörer heute für sich mitnehmen sollten?
Vincent: Ja, gerne! Als allererstes sollte man wirklich darauf achten, dass man alle Informationen zur Produktsicherheit, die gefordert sind, beisammen hat. Und damit sollte man frühzeitig anfangen, weil das teilweise auch länger dauern kann. Und ebenfalls erforderlich: Kontakt mit Herstellerunternehmen oder anderen Akteuren in der Lieferkette, aufnehmen.
Isabell: Ja, und damit beenden wir diese spannende Folge auch mit unserer letzten Frage. Wie du weißt, kommt die immer zum Schluss: Was hast du zuletzt bei eBay gekauft?
Vincent: Eine Paella-Pfanne, die tatsächlich nicht auf meinen Herd passt, dementsprechend zurück muss.
Isabell: Ah, okay, ich hatte gedacht, du verkaufst sie vielleicht wieder. Ja, super! Vielen, vielen Dank für die spannenden Einblicke, Vincent! Und dann freue ich mich schon auf die nächsten Folgen mit dir!
Vincent: Ich mich auch!
Wer auf einem globalen Marktplatz wie eBay verkauft, muss immer auf dem Laufenden bleiben – vor allem, wenn es um gesetzliche Vorgaben in verschiedenen Ländern geht. Die EU hat kürzlich eine neue Verordnung zur Produktsicherheit angekündigt. Diese betrifft alle gewerblichen Händlerinnen und Händler, die ihre Produkte in die EU und nach Nordirland verschicken.
Das bringt einige Herausforderungen mit sich. Jetzt heißt es: gut informieren und die neuen Regeln im Blick behalten! Wie eBay euch dabei unterstützt und was ihr unbedingt beachten müsst, weiß Co-Host Vincent Rek, Legal Counsel bei eBay Deutschland.
Viel Spaß beim Reinhören!
**Wichtige Links**
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** Kapitelmarken **
- 00:00:00 bis 00:01:56 Intro
- 00:01:56 bis 00:03:09: Warum ist die neue Verordnung so wichtig für gewerbliche Händler*innen?
- 00:03:09 bis 00:04:14: Welche Hauptziele werden mit der Verordnung verfolgt?
- 00:04:14 bis 00:12:22: Was bedeutet das für den gewerblichen Handel bei eBay?
- 00:12:22 bis 14:24:24: Welche eBay-Tools können für wir GPSR-Zwecke genutzt werden?
Vincent: Als allererstes sollte man wirklich darauf achten, dass man alle Informationen zur Produktsicherheit, die gefordert sind, beisammen hat. Und damit sollte man frühzeitig anfangen, weil das teilweise auch länger dauern kann. Und ebenfalls erforderlich, Kontakt mit Herstellerunternehmen oder anderen Akteuren in der Lieferkette aufnehmen.
Isabell: Hallo und herzlich willkommen, liebe Zuhörerinnen und liebe Zuhörer, zu einer weiteren Folge von "Alles top. Gerne wieder!" - der eBay-Podcast rund um Handel und E-Commerce. Mein Name ist Isabell Butterwegge und ich freue mich, dass ihr heute wieder mit dabei seid. In dieser Folge geht es um ein wichtiges Thema für alle Händlerinnen und Händler, die ihre Produkte an Kundinnen und Kunden in der EU und Nordirland liefern. Also ich denke mal, das betrifft alle von euch. Denn die europäische Union führt bald eine neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit ein. Und diese bringt einige neue Anforderungen mit sich, die auch für Online-Marktplätze wie eBay relevant sind. Welche neuen Pflichten kommen auf euch zu? Und wie könnt ihr sicherstellen, dass eure Angebote den neuen Regelungen entsprechen? Um diese und viele weitere Fragen zu klären, haben wir heute Vincent Rek, Legal Counsel bei eBay Deutschland, bei uns zu Gast. Richtig gehört! Aufmerksame Hörerinnen und Hörer kennen Vincent schon als Hoste aus dem Podcast, aber wenn er nicht gerade hier mit uns im Studio sitzt, ist Vincent für Rechtsthemen bei eBay zuständig. Er wird uns heute erklären, worauf ihr achten müsst und wie eBay euch bei der Umsetzung dieser neuen Vorschriften unterstützen wird. Hi Vincent!
Vincent: Hi Isabell! Ich freue mich, hier zu sein. Endlich auch mal als Gast!
Isabell: Ja, darauf freue ich mich auch! Vincent, die EU führt eine neue Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit ein. Was genau hat es damit auf sich und warum ist das für unsere Händlerinnen und Händler so wichtig?
Vincent: Ja, die Produktsicherheitsverordnung erneuert die Produktsicherheitsrechtlichen Standards in der EU. Und dafür müssen ein bisschen in die Vergangenheit gehen. Die Produktsicherheitsverordnung löst die sogenannte Produktsicherheitsrichtlinie ab. Die ist vor jetzt mehr als 20 Jahren in Kraft getreten und wie sich die meisten vorstellen können, ist sie nicht mehr so ganz aktuell. Also, der Onlinehandel wird da kaum oder überhaupt nicht abgebildet, und eBay, beziehungsweise Marktplätze, spielen da eigentlich keine Rolle. Das soll die Produktsicherheitsverordnung jetzt ändern, indem zum einen moderne europäische Sicherheitsstandards erneuert werden. Also, es sollen vor allem Prozesse, Konformitätsprozesse erneuert werden, und es werden jetzt vermehrt auch Pflichten im Onlinehandel eingeführt. Und das ist natürlich für unsere Händlerinnen und Händler besonders wichtig. Man kann das auch ganz gut so veranschaulichen: Wenn man sich vorstellt, wenn man früher nach Sicherheitsinformation oder nach Warnhinweisen auf Produkten oder viel Produkte gesucht hat, dann ist man eigentlich immer nur in ein Ladengeschäft gegangen und hat das auf der Verpackung oder auf dem Produkt selber gefunden.
Isabell: Ja, es klingt eigentlich total wichtig und längst überfällig, diese Verordnung, wenn du sie so erklärst. Was sind denn die Hauptziele, die damit verfolgt werden sollen?
Vincent: Ja also, das Hauptziel ist eigentlich der Verbraucherschutz, und zwar in zweierlei Hinsicht. Natürlich zum einen, wie ich schon gesagt habe, es sollen moderne europäische Sicherheitsstandards gelten. Das heißt, alle Produkte, die in der EU im Umlauf sind, sollen sicher sein. Und die sollen sicher sein nach europäischen Standards, nach harmonisierten Standards. Auf der anderen Seite soll aber auch für Verbraucher und Verbraucherinnen die Transparenz erhöht werden. Das heißt, es soll mehr Informationen zur Produktsicherheit geben, es soll mehr Warnhinweise geben und, wie ich gesagt habe, eben schon im Internet, im Onlinehandel. Und zu guter Letzt, das ist jetzt für unsere Händlerinnen und Händler jetzt vielleicht nicht direkt auffällig oder relevant, aber es soll auch die Kooperation mit Marktüberwachungsbehörden verbessert werden. Das heißt, alle Akteure in der Lieferkette, da gehören unsere Händlerinnen und Händler auch dazu, haben bestimmte Kooperationspflichten.
Isabell: Und was genau bedeutet das dann für die Händlerinnen und Händler, wenn sie bei eBay verkaufen?
Vincent: Das sind zwei Sachen: Also zum einen, wenn ich jetzt irgendein Produkt habe, was ich bei anbieten möchte, dann gibt es allgemeine Pflichten. Die treffen Händlerinnen und Händler völlig unabhängig davon, ob sie das online oder analog verkaufen. Das ist zum Beispiel, dass man überprüft, das auf dem Produkt oder auf der Produktverpackung die Herstellerinformationen angegeben sind. Dann gibt es aber auch noch ganz bestimmte Informationspflichten im Internet, also für den für den Onlinehandel. Das ist zum Beispiel auch, dass eben jetzt Warnhinweise dargestellt werden müssen oder Sicherheitsinformationen.
Isabell: Okay, und das betrifft dann alle Produkte oder nur bestimmte Kategorien, die irgendwie besonders betroffen sind?
Vincent: Also grundsätzlich ist die Produktsicherheitsverordnung eine Rahmenverordnung für die Produktsicherheit. Sie gilt für alle Produkte, neu oder gebraucht, ab dem Stichtag, also ab dem 13. Dezember diesen Jahres. Und für alle Produkte, die in der EU oder in Nordirland angeboten und/ oder verkauft werden. Es gibt aber ein paar Ausnahmen, zum Beispiel Antiquitäten, zu reparierende Produkte. Also das sind Produkte, die als "defekt" beziehungsweise "zu reparieren" verkauft werden. Nicht zu verwechseln mit Refurbished-Produkten oder auch lebende Pflanzen, Lebensmittel und noch ein paar andere Ausnahmen.
Isabell: Welche Schritte muss ich denn dann genau unternehmen, damit ich diese Verordnung dann erfüllen kann? #00:05:36-3# Vincent: Fangen wir jetzt wieder an mit den allgemeinen Pflichten, die also unabhängig vom Onlinehandel gelten. Es gibt bestimmte Verifizierungspflichten. Ich gehe da jetzt nicht im Detail darauf ein, aber als Beispiel eben die Herstellerinformationen. Die müssen beim Produkt irgendwie dabei sein.
Isabell: Und die muss ich dann irgendwie von meinem Hersteller quasi beziehen?
Vincent: Die müssen eigentlich auf dem Produkt oder in der Produktverpackung drauf sein. Also, wenn, wenn ich ein Produkt kriege, wo das fehlt, dann würde ich zum Hersteller gehen, zum Herstellerunternehmen. Aber das wäre schon ein Indiz dafür, dass die Produktsicherheitsverordnung nicht beachtet wurde. Daneben gibt es natürlich die allgemeine Pflicht, dass in der Zeit, wo das Produkt in meiner Obhut ist, also in meinem Lager, natürlich nicht irgendwie Bedingungen herrschen, die, die die Produktsicherheit beeinträchtigen können. Das ist, glaube ich, eine relativ selbstverständliche Pflicht. Dann gibt es aber auch noch, wie ich anfangs schon gesagt hatte, Kooperationspflichten mit Marktüberwachungsbehörden. Da gehört zum einen auch dazu, dass, wenn ich Anhaltspunkte dafür habe, dass das Produkt unsicher ist. Also ich weiß nicht irgendwie, bei mir im Lager explodieren drei Spielzeuge, dann muss ich sofort den Hersteller informieren und im Regelfall mich auch mit der Marktüberwachungsbehörde in Kontakt setzen. Und da natürlich können auch empfindliche Geldbußen drohen, wenn man mal nicht kooperiert. So, und wenn wir jetzt zum Onlinehandel gehen, für uns natürlich der relevanteste Teil, dann gibt es ganz besondere Informationspflichten. Man muss im Online-Angebot angeben: Name und elektronische Adresse beziehungsweise Kontaktinformationen des Herstellerunternehmens, und das ist jetzt besonders relevant, wenn ich ein Herstellerunternehmen habe, was nicht in der EU ansässig ist, dann muss ich die Informationen zum sogenannten EU-Verantwortlichen, zum EU-verantwortlichen Unternehmen angeben. Daneben, wie ich schon gesagt habe, die Warnhinweise und die Produktsicherheitsinformationen. Die kann in verschiedensten Formen vorliegen, dazu später mehr. Und ich muss auch ausreichend Informationen zur Produktidentifizierung angeben: Also eine Seriennummer, ein Typenmodell, Bilder. Ja, man muss, also es müssen genug Informationen vorliegen, dass wirklich klar ist, welches Produkt hier verkauft wird.
Isabell: Und welche Art von Produktsicherheitsinformationen muss ich dann bereitstellen?
Vincent: Also, nach dem Gesetzeswortlaut haben wir die Warnhinweise und die Sicherheitsinformation. Ich glaube, Warnhinweise können wir uns alle ganz gut vorstellen.
Isabell: Und das sind auch keine neuen hinzugekommen?
Vincent: Da sind, das ist das Gute, kann man so oder so sehen, die Produktsicherheitsverordnung definiert nicht, welche Warnhinweise oder welche Sicherheitsinformationen das sind, weil die ja ganz nach Produkt natürlich ganz unterschiedlich sind.
Isabell: Ja, macht Sinn.
Vincent: Die Produktsicherheitsverordnung sagt eigentlich mehr oder weniger, dass das dann durch speziellere Verordnungen geregelt wird.
Isabell: Also das, was es gibt, muss ich eben auch anzeigen.
Isabell: Ja. Was wir aber schon wissen, aus Erfahrung sprechend von anderen Verordnungen, ist das Warnhinweise sind meistens Piktogramme, Labels, Symbole oder Etiketten.
Isabell: Das kennen wir ja schon bei uns auf dem Marktplatz.
Vincent: Genau, genau. Das kennen wir gut, und dementsprechend haben wir das bei auch so eingestellt, dass Händlerinnen und Händler da die verschiedensten Dateiformate, also PDF-Dateien, JPG-Dateien, das kann man alles nutzen, um eben diese Bilder, diese Warnhinweise hochzuladen. Was ganz Wichtiges an diesem Punkt ist, dass die Produktsicherheitsverordnung ausdrücklich vorschreibt, dass die Sicherheitsinformation in der jeweiligen Sprache des Landes angegeben werden müssen.
Isabell: Und wo genau finde ich dann diese Informationen zur Produktsicherheit? Woher weiß ich, was genau auf mein Produkt zutrifft?
Vincent: Also, im Regelfall ist das alles auf dem Produkt oder in Begleitdokumenten oder in der Verpackung. Man muss sich das auch hier wieder so vorstellen, diese Pflichten fangen immer an beim Herstellerunternehmen. In der Lieferkette fängt das erst mal beim Herstellerunternehmen an. Das Herstellerunternehmen ist verpflichtet, diese, Produktsicherheitsinformationen auf dem Produkt, in der Verpackung oder in dem Begleitdokumente zur Verfügung zu stellen. Das heißt, als Händlerin, als Händler weiß ich, okay, ich checke jetzt erstmal, was ist bei dem Produkt dabei? Und sollte das mal irgendwie fehlen, dann wendet man sich immer an das Herstellerunternehmen oder an Importeur, wer auch immer in der Lieferkette da vorgelagert war.
Isabell: Wer kann diese verantwortliche Person sein?
Vincent: Das kann der Importeur sein, das Importunternehmen, das kann auch ein Fulfillment-Dienstleister sein. Das kann auch ein sonstiges bevollmächtigtes Unternehmen sein, was vom Herstellerunternehmen ausdrücklich dafür bevollmächtigt wurde. Das Wichtige ist, es muss in der EU beziehungsweise in Nordirland ansässig sein.
Isabell: Und was genau für Aufgaben fallen dann für diese verantwortliche Person an?
Vincent: Man muss sich das so vorstellen, dieses Institut der EU-verantwortlichen Person wurde im Grunde genommen dafür geschaffen, dass für die Marktüberwachungsbehörden ein Unternehmen in der EU beziehungsweise in Nordirland geradesteht, für das Produkt. Das EU-verantwortliche Unternehmen hat insbesondere die Aufgabe der Marktüberwachungsbehörden, die Konformitätserklärung und sonstige Compliance-Informationen zu einem bestimmten Produkt zur Verfügung zu stellen.
Isabell: Wie kriege ich denn heraus, wer die verantwortliche Person ist von meinem Hersteller?
Vincent: Also, es bietet sich auch hier wieder an, zunächst einmal zu schauen, ob auf dem Produkt oder auf der Produktverpackung oder in den Begleitdokumenten dazu etwas stehen. Ich will jetzt gar nicht weit ausschweifen, aber die EU-verantwortliche Person ist etwas, was es heutzutage schon gibt nach der sogenannten "Marktüberwachungsverordnung". Aber wenn wir heute schon schauen bei einigen Produkten, also mir ist das selbst schon aufgefallen, dann werdet ihr Produkte finden, wo das auf der Produktverpackung schon draufsteht. Sprich, wir schauen erst mal wieder im Produkt oder auf der Produktverpackung. Wenn wir dort nichts finden, dann wenden wir uns an das Herstellerunternehmen oder an den Importeur oder an den Lieferanten, von wem auch immer ich das Produkt habe.
Isabell: Bevor wir gleich hören, wie bei euch bei der neuen Verantwortung unterstützt, wollen wir von euch wissen: Habt ihr vorher schon mal davon gehört? Wie bereitet ihr euch und euren Shop darauf vor? Erzählt ihr uns gerne davon! Wenn ihr in der Spotify-App zuhört, könnt ihr direkt über die Q&A-Funktion in der App mit uns interagieren, einfach den Slider vom unteren Rand in der App nach oben ziehen und los geht's. Alternativ können wir uns auch in der eBay-Community oder auf unserer Facebook-Seite "eBay for Business Deutschland" schreiben. Wir freuen uns auf eure Geschichten und auch auf euer Feedback zu unserem Podcast. Und natürlich auch über ein Like oder ein Abo, da, wo ihr uns gerade hört. Und bieten wir auch eBay-Tools an, die dann für diese Zwecke genutzt werden können? Du hast es gerade schon mal gesagt, quasi in dem Listing-Flow in unserem Einstell-Formular gibt es auch heute schon Felder, wo quasi Daten hochgeladen werden können.
Vincent: Ja, wir haben neue Funktionen hinzugefügt, insbesondere eben in dem Listing-Flow, die die Angabe von diesen geforderten Informationen vereinfachen sollen. Ich hatte ja schon gesagt, zum Beispiel, für die Warnhinweise. Und das wird dann auch wirklich bei uns im Angebot dargestellt. Daneben haben wir inzwischen auch eine Informationsseite mit einer Q&A-Sektion online, die auch einige Informationen zur Produktsicherheitsverordnung bereithält. Hier muss man natürlich immer beachten, das sind allgemeine Information, dass es keine, das kann keine Rechtsberatung ersetzen. Gerade bei der Produktsicherheitsverordnung empfiehlt es sich immer, nochmal konkrete Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Isabell: Wir verlinken die Infos natürlich trotzdem in unseren Shownotes. Und ich denke, wir haben jetzt einen ganz guten groben Überblick über die Verordnung bekommen. Aber jetzt mal eine andere Frage: Mit welchen Konsequenzen müssen Händlerinnen und Händler dann rechnen, wenn sie sich nicht an die neuen Vorschriften halten?
Vincent: Ja, also die Sanktionen, die Bußgelder werden von den EU-Mitgliedsstaaten festgelegt, das heißt, das ist ganz unterschiedlich, je nach je nach Mitgliedstaat, wo ich gerade mein Angebot online habe, kann das unterschiedlich ausfallen. Aber für unsere Händlerinnen und Händler, vor allem in Deutschland, natürlich besonders wichtig, sind die Abmahnungen. Also auch wenn ich Informationen nach der Produktsicherheitsverordnung nicht in meinem Angebot habe, kann ich dafür abgemahnt werden.
Isabell: Okay, also lohnt es sich, quasi doppelt einmal Rechtsberatung zu suchen?
Vincent: Ganz genau!
Isabell: Ich muss sagen, das war wirklich viel Input für eine Folge. Aber wir wissen ja, dass die Verordnungen immer ein bisschen komplizierter sind, und deswegen lohnt es sich auch, da mehr im Detail darüber zu sprechen. Kannst du noch einmal kurz zusammenfassen, was genau die wichtigsten Punkte sind, die unsere Zuhörerinnen und Zuhörer heute für sich mitnehmen sollten?
Vincent: Ja, gerne! Als allererstes sollte man wirklich darauf achten, dass man alle Informationen zur Produktsicherheit, die gefordert sind, beisammen hat. Und damit sollte man frühzeitig anfangen, weil das teilweise auch länger dauern kann. Und ebenfalls erforderlich: Kontakt mit Herstellerunternehmen oder anderen Akteuren in der Lieferkette, aufnehmen.
Isabell: Ja, und damit beenden wir diese spannende Folge auch mit unserer letzten Frage. Wie du weißt, kommt die immer zum Schluss: Was hast du zuletzt bei eBay gekauft?
Vincent: Eine Paella-Pfanne, die tatsächlich nicht auf meinen Herd passt, dementsprechend zurück muss.
Isabell: Ah, okay, ich hatte gedacht, du verkaufst sie vielleicht wieder. Ja, super! Vielen, vielen Dank für die spannenden Einblicke, Vincent! Und dann freue ich mich schon auf die nächsten Folgen mit dir!
Vincent: Ich mich auch!
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