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Wer auf einem globalen Marktplatz wie eBay verkauft, muss immer auf dem Laufenden bleiben – vor allem, wenn es um gesetzliche Vorgaben in verschiedenen Ländern geht. Die EU hat kürzlich eine neue Verordnung zur Produktsicherheit angekündigt. Diese betrifft alle gewerblichen Händlerinnen und Händler, die ihre Produkte in die EU und nach Nordirland verschicken. 

 

Das bringt einige Herausforderungen mit sich. Jetzt heißt es: gut informieren und die neuen Regeln im Blick behalten! Wie eBay euch dabei unterstützt und was ihr unbedingt beachten müsst, weiß Co-Host Vincent Rek, Legal Counsel bei eBay Deutschland.

 

Viel Spaß beim Reinhören! 

 

**Wichtige Links**

 

 

** Kapitelmarken **

 

  • 00:00:00 bis 00:01:56 Intro
  • 00:01:56 bis 00:03:09: Warum ist die neue Verordnung so wichtig für gewerbliche Händler*innen?
  • 00:03:09 bis 00:04:14: Welche Hauptziele werden mit der Verordnung verfolgt?
  • 00:04:14 bis 00:12:22: Was bedeutet das für den gewerblichen Handel bei eBay?
  • 00:12:22 bis 14:24:24: Welche eBay-Tools können für wir GPSR-Zwecke genutzt werden?

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Wer auf einem globalen Marktplatz wie eBay verkauft, muss immer auf dem Laufenden bleiben – vor allem, wenn es um gesetzliche Vorgaben in verschiedenen Ländern geht. Die EU hat kürzlich eine neue Verordnung zur Produktsicherheit angekündigt. Diese betrifft alle gewerblichen Händlerinnen und Händler, die ihre Produkte in die EU und nach Nordirland verschicken. 

 

Das bringt einige Herausforderungen mit sich. Jetzt heißt es: gut informieren und die neuen Regeln im Blick behalten! Wie eBay euch dabei unterstützt und was ihr unbedingt beachten müsst, weiß Co-Host Vincent Rek, Legal Counsel bei eBay Deutschland.

 

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  • 00:12:22 bis 14:24:24: Welche eBay-Tools können für wir GPSR-Zwecke genutzt werden?
50 Kommentare

Ich verkaufe nun großteils Münzen, Autogramme und (zertifizierte) Comics sowie generell Sammlergegenstände (fallen aber nicht alle unter Antiquitäten). Zu keiner dieser Sachen gibt es irgendwelche Warnhinweise und oder Kontaktinformationen zu irgendwelchen Herstellern, sowie Verantwortlichen dieser in der EU. Sprich diese Verordnung ist für mich einfach nicht durchführbar. Gibt es hierzu irgendwelche Lösungen, die diese EU Verordnung praxis orientiert umsetzbar machen? Vielen Dank!

Ebay sollte einen Filter einfügen damit man Angebote findet, die noch nicht bearbeitete wurden. Man kann bei vielen Angeboten schnell mal was übersehen. Das dürfte für ebay kein Hexenwerk sein und müsste einfach zu realisieren sein.

@ccc-coins_comics_collectibles ich frage nach und melde mich dann wieder hier!

Vielen Dank @km-motorradteile , diese Anregung wurde soeben weitergeleitet!

@ccc-coins_comics_collectibles wir bieten gemeinsam mit den folgenden Unternehmen Dienstleistungen zur Einhaltung der GPSR-Vorschriften für Verkäufer*in an, einschließlich der Benennung einer in der EU verantwortlichen Person. Du solltest dich jedoch vergewissern, dass diese Dienstleistungen für dich geeignet ist. eBay ist von diesen Anbietern unabhängig und übernimmt keine Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit. Weitere Informationen erhältst du bei: 

  Gibt es eine Anleitung wie man das bei gebrauchten Auto Ersatzteilen machen kann? 

@jst-parts, im Allgemeinen fallen gebrauchte Artikel unter den Geltungsbereich der GPSR.

Artikel 51 der GPSR besagt jedoch, dass EU-Länder den Verkauf eines Produkts, das erstmals vor dem 13. Dezember 2024 zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem EU-Markt bereitgestellt wurde, nicht behindern dürfen, vorausgesetzt, das Produkt ist von der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) erfasst und ist konform mit dieser.

 

Wie bei vielen neuen Gesetzen gibt es unterschiedliche Interpretationen der GPSR. 

 

Unserem Verständnis nach kann Artikel 51 bedeuten, dass du beispielsweise nicht die zusätzlichen Informationen, die von der GPSR gefordert werden, zu Angeboten für Verbraucherprodukte hinzufügen musst, die vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft wurden und die vollständig der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit entsprechen.

 

Wir von eBay dürfen keine Rechtsberatung leisten und unsere Antworten enthalten nur allgemeine Informationen.

Bei Fragen zu den rechtlichen Verpflichtungen, die für dein Unternehmen und deine gebrauchten Ersatzteile für Autos gelten, solltest du dich bitte rechtlich beraten lassen.

 

Um Details zu den Sicherheits- und Qualitätsstandards deiner Artikel anzugeben, findest du im Einstelltool die entsprechenden Felder im Abschnitt "Produkthinweise" - du kannst die Informationen zur Produktsicherheit auch gebündelt hinzufügen.

 

Schade das es von Ebay Seite da bis jetzt noch keine Datenbank gibt, wo man diese Daten herbekommt! Die entsprechenden Daten wie Adressen vom Hersteller zu bekommen ist schon eine Mammut-Aufgabe. Doch die Dokumente bei Gebrauchten Artikeln ist in vielen Fällen gar nicht machbar, da diese in der Regel Nichteinmal mehr existieren oder dazu keine im Internet zu finden sind! Des Weiteren muss man bei Neuware ja dann auch jeden Artikel öffnen, um dafür ein PDF zu erstellen, wodurch der Artikel dann nicht mehr original vom Hersteller versiegelt ist! Bedeutet also, dass eBay diese Artikel aus dem Shop entfernen muss, der Verkäufer keine Umsätze mehr damit generieren kann und Ebay auch keine Gebühren dafür mehr bekommt. Sprich: Viele Existenzen werden dadurch zerstört und Ebay und Co. werden erhebliche viele Kunden verlieren! Ich frage mich, wie wir als Händler und ihr als Plattform, da gemeinsam eine Lösung finden, damit dieses für alle Beteiligten einigermaßen gut ausgehen kann? Ich sehe da nur die Lösung, dass eBay eine Datenbank anbietet aus den Daten, die ihr den Verkäufern zur Verfügung stellt, um diese in den Artikel einpflegen zu können! Beispiel: Wenn ein Ebay Händler Daten hinterlegt, könntet Ihr diese doch automatisiert in eine Datenbank einpflegen, wodurch dann andere Händler automatisch diese angezeigt bekommen, wenn er ein gleiches Produkt listet!

Welche Produktverantwortung- Sicherheit  oder Gefahren Hinweis soll ich den als Strumpfwaren Händler Angeben ? 

Hallo @o.k.mueller.shop und Danke, dass du deinen Wunsch nach einer Herstellerdatenbank bei eBay äußerst. Dieser ist unserem Projekt-Team bereits bekannt, aber leider können wir euch kurzfristig keine Vereinfachung bei der Hinterlegung der Herstellerangaben anbieten.

 

In unserem Verkäuferportal steht unsere Interpretation der Verordnung bezüglich des Verkaufs von Gebrauchtwaren, wenn keine Informationen über den Hersteller des Produkts bekannt sind. Unserem Verständnis nach kann Artikel 51 bedeuten, dass ihr beispielsweise nicht die zusätzlichen Informationen, die von der GPSR gefordert werden, zu Angeboten für Verbraucherprodukte hinzufügen müsst, die vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft wurden und die vollständig der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit entsprechen. Schau dir das vielleicht mal mit deinem Rechtsbeistand näher an.

Anstatt die Verpackung einer Neuware zu öffnen, um an die Begleitdokumente zu kommen, empfehlen wir dir, den Kontakt mit deinem Produkthersteller aufzunehmen, um an diese Informationen zu gelangen. Möglicherweise gibt es bereits entsprechende digitalisierte Dokumente, die du dann deinem eBay-Angebot hinzufügen kannst.

 

Deine Bedenken wurden mit dem Projekt-Team geteilt. Wir wissen, dass die aktuelle Ungewissheit hinsichtlich der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit für unsere Verkäufer*innen sehr herausfordernd sein kann und versuchen weiterhin, euch so gut wie möglich zu unterstützen.

 

Liebe Grüße

Miriam

Hallo @beinfein-1! Wir können dir leider nicht sagen, welche Informationen zur Produktsicherheit und Produkt-Compliance du für dein Sortiment hinterlegen musst. In vielen Fällen befinden sich die benötigten Informationen auf der Produkt-Verpackung oder in den Begleitdokumenten. Die Produkthersteller können unterstützen, falls dir etwas fehlt.

 

Für eine ausführliche Beratung darüber, wie die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und andere Vorschriften für dich und deine spezifischen Produkte und Angebote gelten, wende dich bitte an deinen Rechtsbeistand.

 

Liebe Grüße

Miriam

miriam@ebay, steffi@ebay  oder irgendjemand anderes.
Was passiert seitens ebay mit den von Händlern vor dem 13.12. eingestellten Angeboten wenn diese nur teilweise oder überhaupt nicht nach GPSR gekennzeichnet werden ?

 

Ich habe Angebote seit  2019 online und fülle nur die Bestände auf, somit wurden auch diese angebotenen Artikel weit vor dem 13.12. verkauft.
Viele von uns haben Lagerbestände für längere Zeiträume angelegt. Somit sind auch diese Waren lange vorab produziert.
Löscht ebay dann willkürlich all diese Angebote ?


Ich habe noch nirgendwo etwas gelesen was die Konsequenz seitens ebay ist, wenn man seine Angebote die ja nachweislich mit ebay Zeitstempel versehen sind und vor dem besagten Tag liegen gar nicht oder nur mit dem Wissen füllt welches man erfahren konnte.

 

Vielleicht rückt ebay ja mal mit der Sprache raus.

Aber nicht erst am 14.12. und dann nicht mit der Nachricht das Angebote von der Plattform genommen wurden weil diese nicht GPSR konform sind oder waren.

 

Gruß

Michael alias Luggi

Nach dem Hören dieses Podcast bin ich noch mehr verunsichert und werde wohl meinen

Shop schliesen, ich bearbeite schon viele meine Produkte, weiß aber gar nicht

(immer noch nicht was soll ich hinzufügen) den Welche Warnhinweise gibt man bei Bekleidung

oder Bettwäsche/ Tischdecken/ Geschirr an? Da gibt es keine Verpackungen vom Hersteller

bzw die sind gebraucht und ohne Verpackung also auch keine Verpackungshinweise.

Außerdem ist die Suche nach Hersteller Adressen so komplex für mich als Einzelperson

nicht händelbar.

Ich habe nun schon viel gelesen und angeschaut aber vieles ist für mich so unkonrekt

und für meine Produkte nicht anwendbar das ich einfach nur verunsichert bin und

auch keine Lust habe mir irgendeine Abmahnung einzufangen, weil man nicht

in der Lage ist sich teuere Rechtsberatung zu leisten.

Schade

konny

 

Hallo @dartshop_luggis_de! Wir können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Informationen zur zukünftigen Durchsetzung der GPSR geben.

 

Wir werden aber keine Angebote willkürlich löschen. Sobald die GPSR in Kraft tritt, können aber nicht konforme Angebote vor Käufer*innen in der Europäischen Union (EU) und Nordirland verborgen werden.

 

Das bedeutet, dass deine potenzielle Kundschaft diese Angebote nicht mehr sehen oder kaufen könnte. Um sie wieder sichtbar zu machen, musst du sie überarbeiten und die erforderlichen Informationen hinzufügen.

 

Liebe Grüße

Miriam

Hallo @konnys_kleiner_flohmarkt! Es tut uns leid zu lesen, dass du dich nach dem Hören des Podcasts noch unsicherer fühlst. Ich kann verstehen, dass die Anforderungen und rechtlichen Vorgaben überwältigend sein können, besonders wenn man als Einzelperson einen Shop betreibt. Es ist frustrierend, wenn die Informationen, die man findet, unklar oder schwer auf die eigenen Produkte anzuwenden sind.

 

In unserem Verkäuferportal erklären wir unter Fragen und Antworten, was ist, wenn du Gebrauchtwaren verkaufst und keine Informationen über den Hersteller des Produkts hast.

 

Zusätzlich dazu können wir sagen, dass Sicherheitsinformationen und Warnhinweise auf dem Produkt beziehungsweise auf der Produktverpackung angebracht sein oder jedenfalls mit dem Produkt geliefert werden sollten. Die GPSR ist bewusst weit gefasst -  im Einzelfall kann es aber auch sein, dass es kaum Sicherheitsinformationen und gegebenenfalls auch keine Warnhinweise gibt. Es besteht keine Pflicht etwas anzugeben, was für das individuelle Produkt nicht existiert. Bei Bekleidung kann man z.B. auch auf dem Etikett / den Waschhinweisen nachschauen.

 

Wir sind davon überzeugt, dass sich die Unklarheiten mit Inkrafttreten der GPSR nach und nach aufklären lassen werden. Wir alle müssen erst mit der GPSR vertraut werden - auch die Abmahnanwälte.

 

Liebe Grüße

Miriam

Hallo, es wäre schön, wenn man genau auf gebrauchte Kfz Ersatzteile eingehen könnte, der Markt ist so groß hier bei ebay Deutschland und man weiß immer noch nichts genaues, keine der Artikel hat eine originale Verpackung oder ein Handbuch, bei Autoverwertern wie bei uns, sind es komplette Fahrzeuge, die in einzelteilen zerlegt werden, oft über 100 Teile, wo man zu den geforderten Punken nur wenig bis nichts sagen kann, ist halt keine Kaffeemaschine. Bitte um Hilfe, wir haben über 22000 Ersatzeile gelistet !

Hallo @autoverwertung_donner! Es ist verständlich, dass die Ungewissheit frustrierend sein kann, besonders bei einem so großen und komplexen Bestand wie eurem. Die GPSR ist eine EU-Verordnung, an deren Erarbeitung wir nicht beteiligt waren.

 

Du könntest in diesem Fall schauen, wer das Teil hergestellt hat und welche Seriennummer es hat (das muss auch auf Ersatzteilen sichtbar sein) und dann kann man im Internet recherchieren.

Wenn das Fahrzeug bereits in Verkehr gebracht wurde, ist es nach unserem aktuellen Verständnis gemäß Artikel 51 nicht erforderlich, die in der GPSR geforderten zusätzlichen Informationen für gebrauchte Ersatzteile zu hinterlegen. Schau mal in unserem Verkäuferportal: Was ist, wenn ich Gebrauchtwaren verkaufe und keine Informationen über den Herstelle...

 

Die jetzt noch offenen Fragen zur GPSR werden sich hoffentlich mit der Zeit noch klären.

Werden Angebote ausgeblendet ab dem 13., wenn keine Produktinformationen hinterlegt sind ? Für ü 22k Teile im internet recherchieren, hoffen das war ein Witz, wer soll das machen und bezahlen, ist wohl günster den shop nicht mehr zu betreiben, zumal wer sich schon mal ernsthaft mit Autoteilen beschäftigt hat, weiß genau das die Kreterien nicht zu erfüllen sind.

miriam@ebayDanke für die Antwort

Bitte lese dir bezüglich der zukünftigen Durchsetzung der GPSR von eBay meine gestrige Antwort an @dartshop_luggis_de durch - mehr können wir zum aktuellen Zeitpunkt dazu nicht sagen.

 

Die Bedenken sehen wir, @autoverwertung_donner!

 

Liebe Grüße

Miriam

miriam@ebayda liest man auch nur das sich damit niemand ernsthaft beschäftigt hat, wenn man nix dazu hat, kann nix überarbeitet werden, klar ebay kann auch nix dafür, aber ne Kaffeemaschine wo alles auf Karton steht, kann eben nicht mit gebrauchten  Ersatzteilen nicht gleich gestellt werden

 

Von Jahr zu Jahr wird es nur schwerer und es werden immer mehr Steine in den Weg gelegt, wird sehr Interessant werden die Zukunft aber sicher nicht rosig, als wenn unsere Kundschaft einen nicht schon den letzten Nerv raubt.

Hallo, ich verkaufe Schreibwaren, Karten, Briefumschläge usw.

Diese Kategorie ist doch ausgeschlossen, oder?

Nach mehrmaligen Anrufen im Ebay-Kundencenter bin ich immer wieder verwirrt, über die unterschiedlichen Aussagen.

Muß man bei wirklich allen Artikeln den Produkthersteller bzw.Großhädnler angeben, auch bei Schreibwaren?

Und mit ist aufgefallen, dass bei Tüten (Verpackung) neuerdings auch ein Warnhinweis zur Erstickungsgefahr drauf geklebt ist (Etikett). Dann muss man ja jeden einzelnen Artikel so kennzeichnen?

@musiktinenhgnur das ist ausgeschlossen

 

  • Human- und Tierarzneimittel.
  • Lebens- und Futtermittel.
  • lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte.
  • Pflanzenschutzmittel.
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge.
  • Antiquitäten.

Hallo @musiktinenhg - auch wenn dir @autoverwertung_donner schon eine Antwort gegeben hat, so möchte ich dir nochmals aufzeigen, wo du ganz verbindlich nachsehen kannst, ob die Kategorien, in denen du bei eBay einstellst, von der GPSR ausgenommen sind.

 

Auf dieser Seite im Verkäuferportal kann unter "Welche Kategorien sind von der Verordnung ausgeschlossen?" das Excel-Dokument Ausgeschlossene Kategorien bei eBay heruntergeladen werden.

 

Wenn du all die Informationen, die du zur Verfügung hast, mit deinen Kunden teilst, hilfst du ihnen, eine gut informierte Entscheidung zu treffen.

 

Liebe Grüße

Miriam

Wir verkaufen Kunststoffplatten als Unterlegmaterial für Fensterbauer oder zum ausgleichen von Unebenheiten von fertigteilen aus Beton

da gibt es keine  Sichheitsrelevanten Angaben

@big-m-handel Ein Hersteller sollte ja zumindes schon mal bekannt sein, da werden schon paar Daten wenigstens hinterlegt sein, Lagerbestand vor dem 13. nachweisbar, ist auch nicht relevant.

 

Der untere Link, fehlt auch in Ihren Kontaktinformation, ohne sind Sie nicht sicher vor Abmahnern, die nur hier Geld möchten.

 

Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise (ggf. zzgl. Versandkosten). Aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen. https://ec.europa.eu/consumers/odr” (muss klickbar sein)

Ich finde die schwammigen Aussagen von Ebay auch eine Katastrophe. Ich verkaufe in der Woche 200 gebrauchte Artikel aus allen Bereichen und habe noch immer keine Ahnung was am 13.12. passiert. Es handelt sich bei 99,9 % meiner Angebote um Einzelartikel. Ich kann beim besten Willen nicht zu jedem Kleinteil einen Hersteller recherchieren. Oft ist es unmöglich. Woher soll ich wissen wer dieses Messingschälchen oder jene Schnitzerei hergestellt hat? Ich vertraue darauf, dass Ebay zu dem Wort steht, dass Produkte die bereits vor dem 13.12. auf den Markt kamen nicht betroffen sind. Das wären dann also erst einmal alle gebrauchten Artikel. Danach sehen wir weiter. Mal schauen ob dieses Bürokratiemonster lange überlebt. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Abmahn- und Pleitewelle folgt. Vielleicht findet dieses skandalöse Thema dann endlich auch ein mediales Echo. Wenn wir ehrlich sind, der eigentliche Grund der Verordnung ist ja, die ausufernden China-Plattformen einzudämmen. Das Ergebnis wird aber leider sein, dass tausende Händler in Deutschland und vielleicht millionen Händler in der EU daran krepieren werden. MfG Nachlassmeister-Martin

Hallo @nachlassmeister-martin - Danke für deinen Kommentar. Hier nur die kurze Rückmeldung, dass wir deine Kritik sehen und sie zur Kenntnis genommen wurde.

 

Liebe Grüße

Miriam

Das ist doch alles Wahnsin , ich verkaufe Originale neu und gebrauchte  Ersatzteile von Kawasaki ,Honda, usw . bei fast 6000 Auktionen müsste ich ca 300-500  Stunden recherchieren und bearbeiten .

mal ganz ehrlich das ganze ist Gesetz ist schwammig und überflüssig . Bei den produkten wo es sinn macht wurden einfach herausgenommen .

  • Human- und Tierarzneimittel.
  • Lebens- und Futtermittel.
  • lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte.
  • Pflanzenschutzmittel                                                                                                                                                      Sperrt mich einfach wenn ihr dieses Gesetzt durchsetzen müsst . Dann verdiene ich und ebay nichts mehr und unsere super EU , BRD bekommt keine Steuern mehr .  Ich bin seid 1999 verkäufer es wird unerträglich .

 

Hallo in die Runde.

Da mir der ebay Kundendienst am Telefon nicht helfen konnte und mit meiner Frage völlig überfordert war versuche ich es über diesem Wege.

Da ich seit einem Jahr als gewerblicher Verkäufer verkaufen muss, da ich viele (Flohmarktartikel wie Schallplatten, Spiele, Videospiele und viele andere gebrauchte Sammlerobjekte) anbiete, bin ich nun auch ab dem 13.12.2024 gezwungen Angaben zum Produkthersteller zu machen. Dieses ist für vintage Artikel wie Schallplatten, Gesellschaftspiele und andere Güter fast unmöglich. Viele dieser Artikel sind über 30-40 Jahre alt und die Hersteller/Musik Labels existieren gar nicht mehr. Ich suche mir den Wolf und erfahre immer nur das diese Firmen nicht mehr existieren. Jetzt lese ich in diesem Forum das diese Artikel gemäß Artikel 53 nicht unter die Nachweispflicht fallen könnten, aber ebay trotzdem diese Artikel für Käufer ausblendet. Also bedeutet dieses das wir unsere ebayshops dicht machen müssen und da wir sonst trotzdem Gebühren zahlen ohne das unsere Artikel innerhal der Eu sichtbar sind.

Bitte helfen sie mir hier Licht ins Dunkel zubringen. Ich zahle ja nicht umsonst Tausende von Euro für Angebots und Shopgebühren. 

Vielen Dank schonmal im Voraus 

 

Andreas Schulz

Hallo @andisfunwelt und schön, dass du deine Frage hier stellst, denn somit können wir hier etwas aufklären und dir hoffentlich die Sorge etwas nehmen.

 

Ich weiß nicht, auf welchen Beitrag du dich beziehst, aber wir sagen bisher immer nur, dass wir keine Angebote löschen und diese auch nicht leichtfertig ausblenden werden. Sobald die GPSR in Kraft tritt, können aber nicht konforme Angebote vor Käufer*innen in der Europäischen Union (EU) und Nordirland verborgen werden. Das bedeutet, dass die potenzielle Kundschaft diese Angebote nicht mehr sehen oder kaufen könnte. Um sie wieder sichtbar zu machen, müsst ihr betroffene Angebote überarbeiten und die erforderlichen Informationen hinzufügen. Wir informieren dich darüber, sobald das der Fall sein sollte.

 

Unsere derzeitige Interpretation des Artikels 51 (auf diesen beziehst du dich vermutlich?) ist im Verkäuferportal nachzulesen als Antwort auf die Fragen Was ist, wenn der Hersteller nicht mehr existiert? und Was, wenn ich Gebrauchtware verkaufe und keine Informationen über den Hersteller habe? - unser Handeln orientiert sich an dieser aktuellen Auffassung.

 

Die GPSR ist eine EU-Verordnung, an deren Ausarbeitung wir nicht beteiligt waren. Die aktuelle Unsicherheit wird sich hoffentlich mit der Zeit legen.

 

Liebe Grüße

Miriam

Hallo, es würde ja schon reichen wenn man ohne grossen Aufwand Infos bekommt wo man den Hersteller einträgt. Ebay macht es einem nicht wirklich nicht leicht.

Wenn keine fundierter Link komm werden wir alles löschen.

Selbst den Löschbefehl finden wir nicht, vermutlich Gewünscht

 

Gruss JMS Fahrzeugteile GmbH, Jochen schweiker

@jmstuningde Wenn die Artikel mit Ebay eingestellt werden, ist es nen Stück unter der Beschreibung gut sichtbar hinzufügen. Auch gebündelt gut zu erledigen 

Danke für die Info jedoch bei 86.000 Artikel so nicht möglich. Hast du eine Idee mit gebündelten bearbeiten.

Happy Weekend

@jmstuningde sieht ja eher nach 24k verschiedene aus, ich werde und habe auch schon angefangen, in meinen Angeboten nach einer Marke zu suchen zum Beispiel VW oder bei euch nen Felgenhersteller, dann werden ja alle angezeigt, da kann dann gebündelt der Hersteller hinzugefügt werden, Interessant ist ob das reicht, gin ja noch mehr was die haben wollen, was bei uns zum Beispiel nicht möglich ist, auch wenn Ebay sagt reicht, heißt es nicht das es den Geldgeilen Abmahnttotteln reicht 🤷 guch bei meine rechtlichen Angaben da ist meine Nummer versuche zu helfen wo es geht, die anderen dürfen nicht wieder gewinnen 

vielen Dank total nett von Dir, gebündelt bearbeiten puuh. Ok dann bleibt wohl nicht anderes übrig. Download und später Upload scheint ja bei ebay nicht zu gehen mit den Daten. Grrrrrrrrr.

Dir ein schönes Wochenende

Hallo,

folgendes findet man bei Händlerbund zur Kennzeichnung:

---

Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden, dürfen auch nach diesem Datum weiterhin verkauft werden. Die Verordnung besagt ausdrücklich, dass Mitgliedstaaten den Verkauf von Produkten, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern dürfen.

Daraus lässt sich ableiten, dass diese Produkte weiterhin verkauft werden dürfen und die GPSR, einschließlich der neuen Informationspflichten, für sie nicht gilt.

Dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Produkt muss unter das noch aktuelle Produktsicherheitsgesetz fallen und dessen Anforderungen erfüllen.
  2. Das Produkt muss bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sein.

    Das bedeutet, dass Produkte, die vor dem 13. Dezember hergestellt, aber erst danach zum Vertrieb abgegeben werden, unter die neue Verordnung fallen und somit die GPSR-Anforderungen erfüllen müssen.

    Auch für baugleiche Produkte ist ausschließlich der Stichtag ausschlaggebend, unabhängig davon, ob das Modell bereits vorher schon auf dem Markt war. 

    ----

     

    Meiner Meinung nach, darf Ebay Produkte NICHT einfach ausblenden. Da für alle Produkte die vor den 13.12. konform waren, der Verkauf nicht behindert werden darf. UND es müssen keine Angaben hinterlegt werden.

     

     

Hallo @quattro_express_parts Herstellerangaben kannst du auch gebündelt deinen Angeboten hinzufügen.

  1. (Erstelle mehrere neue Angebote) oder wähle eine Gruppe von bestehenden Angeboten aus, die du bearbeiten möchtest.
  2. Verwende die Kontrollkästchen auf der rechten Seite, um die Angebote auszuwählen, denen du Kontaktinformationen hinzufügen möchtest.
  3. Wähle im Drop-down-Menü Gebündelt bearbeiten die Option Produkthinweise.
  4. Wähle im Bereich Artikelangaben die Option Produkthersteller aus.
  5. Wähle das Optionsfeld neben Ändern in.
  6. Füge die Produkthersteller-Kontaktinformationen für 1 Hersteller hinzu.
  7. Wenn der Produkthersteller nicht in der EU oder in Nordirland ansässig ist, kehre nach dem Speichern deiner Produktherstellerinformationen zum Bereich Angaben zum Artikel zurück und wähle EU-Verantwortliche Person.
  8. Du kanst bis zu 5 EU Verantwortliche Personen hinzufügen.

@jmstuningde - auch der CSV Upload & Download klappt, hier gibt es bereits Anleitungen dazu - bei Rückfragen nutze gerne unseren GPSR-Bereich.

 

Liebe Grüße

Miriam

Was muss ich beachten bei meine Artikel die ich verkaufe.

 

Nachlässe aus Haushaltsauflösungen

gebrauchter Schmuck aus Haushaltsauflösungen oder auch Schmuck den ich repariere und dann einstelle.

 

Eine Antwort darauf wäre ich sehr dankbar, da die Vorschriften für mich sehr verwirrend sind.

Hallo @retroschmuckwerkstatt - kennst du diese Seite in unserem Verkäuferportal schon? Dort erklären wir, wie wir derzeit Artikel 51 der GPSR interpretieren. Wenn du also gebrauchte Nachlässe und Schmuck verkaufst, welche der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) entsprechen und vor dem 13. Dezember 2024 schon in der EU verkauft wurden, musst du nach unserer Interpretation der Verordnung keine GPSR-bezogenen Informationen in den eBay-Angeboten angeben (zum Beispiel Herstellerinformationen). An diesem aktuellen Verständnis orientiert sich unser Handeln.

 

Wenn du dir weiterhin unsicher bist, welche Verordnungen und Vorschriften für deine Produkte und Angebote gelten, empfehlen wir dir eine Beratung durch deinen Rechtsbeistand. Vielleicht kann dir auch deine örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) weiterhelfen.

 

Liebe Grüße

Miriam

Hallo miriam@ebay ,

wie sieht es aus, wenn ich selber Hersteller meiner Produkte bin? In meinem Fall sind es Ersatzteile aus dem 3D-Drucker. Ich habe bis jetzt einfach nur meine Daten unter "Hersteller/EU Verantwortliche Person" hinzugefügt und für alle Artikel eine Artikelnummer vergeben.

Ist das ausreichend? Wie kann ich sichergehen, dass meine Angebote in der EU nicht verborgen werden? Ich habe ja keine Dokumente oder Sicherheitshinweise von einem Hersteller.

Grüße

Hallo @th-parts247! Weiterhin gilt, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Daher können wir dir nicht beantworten, welche Felder du in deiner individuellen Situation ausfüllen oder leerlassen kannst.

 

Wir empfehlen dir, die Verpflichtungen als Hersteller zu prüfen, einschließlich der Frage, ob es Gesetze gibt, die Sicherheitshinweise für die von dir hergestellten Artikel erfordern.

 

Wie zuvor auch hier schon geschrieben und um die Sorge etwas zu nehmen: Wir informieren euch darüber, wenn wir ein Angebot ausblenden müssen und teilen euch mit, was fehlt. Sobald die erforderlichen GPSR-Informationen nachgereicht werden, wird die Sichtbarkeit des Angebots auch wieder hergestellt, sofern keine anderen Gründe für die Ausblendung vorliegen.

 

Die Historie oder das Suchranking des Angebots sollte dadurch auch nicht beeinträchtigt werden.

 

Liebe Grüße

Miriam

miriam@ebay Das verstehe ich ja. Aber eBay muss ja auf irgendeiner Grundlage entscheiden, was ausgeblendet wird und was nicht. Das muss doch jetzt schon feststehen oder nicht? Meine Sorge ist hier nur, dass nicht an alle "Randgruppen" gedacht wird und z.B. Großhändler mit China-Importen und DIY-Hersteller in einen Topf geworfen werden. 

Hallo miriam@ebay,

vielen Dank für Ihre Mühen, den Händlern so gut es geht zu helfen. Aber wir wissen wohl alle, dass wenn diese Verordnung in Kraft tritt und so auch durchgesetzt wird, Ebay eine rießengroße Menge an gewerblichen Händlern verlieren wird. Ebay ist und wurde ja vorallem so groß und erfolgreich durch die Produktvielfalt, besonders auch gebrauchter Artikel. Selbst wenn alle Artikel unbearbeitet drinbleiben dürfen und auch sichtbar sind, gibt es viel zu große Abmahnrisiken. Wie man deutlich herauslesen kann, wisst ihr von Ebay selbst wohl genauso wenig wie wir und seid auch nur am "interpretieren". Natürlich kann Ebay nichts für diese neue Verordnung, sie wurde uns aufgebrummt und ihr müsst sie durchsetzen, da hat keiner Lust darauf. Man kann nur hoffen, dass dieser Blödsinn bald ein Ende hat. Ich bin froh, dass ich mein Ebaygeschäft nur als kleines Nebengewerbe betreibe und nicht darauf angewiesen bin. Sollte ich meinen Shop und meine Nebentätigkeit aufgeben müssen, weil ich zeitlich einfach nicht noch mehr in das Listing und Nachbearbeitung investieren kann, wäre das für mich trotzdem sehr traurig, weil ich schon sehr viel Zeit und Mühen investiert habe alles aufzubauen und ich es auch immer mit Spaß und Leidenschaft betrieben habe.

....... wir haben vor 1 Woche noch 70.000 Artikel online gehabt. Aber die Abwicklung zur Einspielung der Daten ist bei Ebay nicht lösbar ohne grossen Aufwand. Wir nutzen Magnalister und haben in unserem Shop alles bereits erledigt. Adressdaten in einem Block, nun bekommt Maganlister von Ebay die Vorgabe alle Firmenangaben in einer seperaten Zeile hochzuladen. Wir müssten unseren Shop umprogrammieren lassen. Ergebnis nicht wirtschaftlich. Nun haben wir noch B-Ware und nur noch 60 Artikel online. Shop bei Ebay gekündigt bzw. auf kleinen reduziert.

Zudem sollte jeder mal die Performance anschauen. Umgerechnet wenn man alle Kosten nimmt rund 22% Kosten bei uns bei einem Verkauf. Der Kunde möchte günstige kaufen auch bei Ebay, aber kein Händler kann günstig anbieten wenn er korrekt kalkuliert. Ebay wird noch mehr Kunden verlieren , die Plattform ist für uns nicht mehr interessant und dies eigentlich schon seit Jahren.

Euch allen viel Glück

Ich empfinde es als Händler bei Ebay als eine Zumutung das Excel Dokument mit über 2400 Zeilen durchsuchen zu müssen, um zu sehen ob mein angebotener Artikel zb. im Bereich Sammeln & seltenes überhaupt von der Verordnung ausgeschlossen ist oder nicht. 

Was mir bei diesem ganzen Thema fehlt ist ein Hinweis darauf, welche Produktgruppen darunter fallen. Wenn man Angebote erstellt, muss man ja eine Kategorie auswählen, unter der das Produkt erscheinen soll, welche Kategorien fallen unter die Verordnung zur Produktsicherheit (GPSR)? 

Ich zum Beispiel verkaufe Korbwaren, Vogelhäuser, Holzwaren, Sichtschutzwände, etc. alles aus Holz und Weide, sprich Naturmaterialien. Die Lieferung folgt meist ohne Verpackung und ohne irgendwelche Hinweise auf dem Produkt. Gehen aus meinen Produkten Gefahren aus, die  unter diese Verordnung fallen? 

Genauso wird nirgendwo aufgeführt, wie ich bereits bestehende Angebote ändern kann oder ob das erforderlich ist. Wenn ich bei meinen Anzeigen auf Bearbeiten gehe, dann ist dort nirgendwo ein Feld, wo ich Herstellerhinweise etc. eintragen muss. Fallen meine Produkte dann nicht darunter? Was ist, wenn ich nur im Deutschen Bereich verkaufe. 

Es wird nur überall sehr oberflächlich über diese Thema berichtet meiner Meinung nach.

Kann hier jemand aufklären?

Hi Servus,

 

ich würde gerne mitteilen, das meine Angst vor der Verordnung besiegelt ist.

Leider ist die Angst, nach wie vor, etwas "falsch" zu machen, gleich groß.

 

Wenn ich die Angebote meiner Mitbewerber sehe, sehe ich nach der Verordnung immernoch

fehler. Warum ?

Weil es nicht umsetzbar ist für uns. Für niemanden.

 

Wir verkaufen ersatzteile für Haushaltsgeräte.

Der Hersteller des "Ganzen Gerätes ist z.B. AEG".

Aber der Hersteller (Wenn ein Typenschild vorhanden ist) von xyc aus China usw..

 

Ich kann leider keine Unterlagen von diesen Firmen herbekommen....

 

Das wäre so.. als würde mir man sagen... der xyc Schlauch von Irgendeiner Firma brauch Papiere...

Wir sind keiner Ingenieure oder Hersteller von Produkten...

 

Verzweifelte Grüße

Moin, heute ist der große Tag! Aber nix ist passiert! 

 

miriam@ebay Was habt Ihr den jetzt konkret gemacht? Jetzt könnt Ihr ja die Katze aus dem Sack lassen! Ich habe wegen der Unsicherheit diese Woche extra nur ein paar Artikel online, sieht aber alles genau so aus wie gestern. Keine Hinweise, nichts ausgeblendet. Können wir uns nun endlich wieder auf das Verkaufen konzentrieren?!

 

Hallo @jmstuningde - Das von dir verwendete Drittanbietertool wird für circa 1,5 Millionen eBay-Angebote verwendet. Die große Mehrheit dieser Angebote haben bereits GPSR-Kontaktinformationen hinterlegt, daher ist es für uns unklar, warum du damit Probleme hast.

 

Abhilfe kann der CSV-Upload schaffen, um die Herstellerdaten entsprechend zu hinterlegen - hier eine Anleitung. Aber auch auf diesem Weg gibt es eigene Spalten für die Herstellerdaten (z.B. Manufacturer Name, Manufacturer AddressLine1, Manufacturer AddressLine2, Manufacturer City,...).

 

Schade, dass du dich bei eBay verkleinern willst. Ob dich diese Empfehlung umstimmen wird, kann ich leider nicht sagen. Melde dich in einem eigenen Thema oder über unseren Kundenservice, wenn es noch Gesprächsbedarf gibt.

 

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Liebe Grüße

Miriam

ich verkaufe bauteile aus den achziger jahren für autoradios von firmen wie blaupunkt hildesheim. die firma gibt es aber schon lange nicht mehr. was nun?

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