Beschädigung bei Transport. Ebay verweigert Haftung des Käufers.
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10-02-2025 17:17
Hallo, ich habe einen Artikel als Privatperson nach Dänemark verkauft. Der Artikel kam dort nachweislich schwer beschädigt an. Der Käufer möchte sein Geld zurück. Ich habe dies abgelehnt, da auf der Seite des deutschen Ebay- Rechtsportal ausdrücklich darauf hin gewiesen wird, dass bei privaten Verkäufen der Käufer für den Transport haftet (§447 Abs. 1 BGB). Der Fall wird nun von Ebay-US bearbeitet, aber ausser Textbausteinen kommt da nix. Was empfehlt Ihr zu unternehmen ?
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Betreff: Beschädigung bei Transport. Ebay verweigert Haftung des Käufers.
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10-02-2025 17:47
@abtmann schrieb:Hallo, ich habe einen Artikel als Privatperson nach Dänemark verkauft. Der Artikel kam dort nachweislich schwer beschädigt an. Der Käufer möchte sein Geld zurück. Ich habe dies abgelehnt, da auf der Seite des deutschen Ebay- Rechtsportal ausdrücklich darauf hin gewiesen wird, dass bei privaten Verkäufen der Käufer für den Transport haftet (§447 Abs. 1 BGB). Der Fall wird nun von Ebay-US bearbeitet, aber ausser Textbausteinen kommt da nix. Was empfehlt Ihr zu unternehmen ?
Hallo @abtmann
da kannst du direkt erstatten @abtmann denn es gilt die Ebayseite des Käufers, hier anscheinend ebay.com
Wir können ja noch sonja@ebay als Mitarbeiter*in der deutschen Seite markieren.
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10-02-2025 18:07
Wir sind hier bei ebay und nicht bei Gericht wo Paragraphen angewendet werden.
Und wenn das Paket beschädigt ist, ist der Paketdienst der Ansprechpartner. Ebay wird aufgrund des Käuferschutz erstatten wenn du es nicht freiwillig machst! Und zusätzlich gibts dann einen Mangel ins Konto.
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10-02-2025 18:12
Hallo @abtmann
es kann eigentlich nur zwei Gründe geben, warum der Artikel auf dem Versandweg beschädigt wird. Entweder hast Du nicht gut genug verpackt, dann haftest Du, da Du dem Käufer eine geeignete Umverpackung schuldest, wenn Du Versand anbietest. Oder der Versanddienstleister hat den Artikel während er unterwegs war beschädigt, dann haftet die Versandversicherung, welche Du als Auftraggeber in Regress nehmen kannst.
Sofern der Käufer einen Käuferschutzfall öffnet und es sich wie in Deinem Fall um einen Auslandsverkauf handelt, kann man zu 100% sicher sein, dass zu Gunsten des Käufers entschieden wird. Denn weder für die Art, wie Du verpackt hast, noch für den Versanddienstleister, den Du ausgewählt hast, trägt der Käufer hier die Verantwortung. Und selbst wenn die Versandversicherung zahlen würde, bekämst Du die Auszahlung und nicht Dein Käufer. Von daher ist es mehr als wahrscheinlich, dass eBay dem Käufer den Kaufpreis plus Versandkosten erstatten wird. Speziell wenn es sich um eBay.com handelt, welche die Entscheidung trifft.
Tut mir leid, dass Du da mit BGB nicht weiter kommen wirst, denn Du hast diesem Prozedere ausdrücklich zugestimmt, als Du Dich hier bei eBay angemeldet hast, um Artikel zu verkaufen. Das BGB greift eigentlich nur dann, wenn beim Verkauf von Privat an Privat nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden.
Und mit dem Akzeptieren des eBay Käuferschutzes hast Du im Prinzip die Haftung für eventuelle Versandschäden übernommen. Wobei die Versandunternehmen ja eh nur bei grob fahrlässiger Beschädigung überhaupt die Haftung übernehmen und in der Regel der Versender, in diesem Fall Du nicht entsprechend der Logistik-Unternehmer AGB verpackt hast. Zumindest versuchen die Logistiker sich darüber vor der Verantwortung zu drücken.
Da hast Du leider schlechte Karten.
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10-02-2025 18:13
Hallo @abtmann , schade, dass die Sendung auf dem Versandweg beschädigt wurde. Der eBay-Käuferschutz greift hier ein und du müsstest einmal die Rücksendung organisieren und dem Käufer eine Rückerstattung tätigen. Die entstandenen Kosten kannst du von der Versandversicherung deines Versanddienstleisters verlangen. Bitte kontaktiere deinen Versanddienstleister, um etwaige Ansprüche geltend zu machen.
@oskar_der_wikinger - danke dir 🙂
Liebe Grüße, Sonja
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10-02-2025 19:55
Hallo @abtmann
Ganz so leicht ist das nicht mit deinen Paragraphen.
Wenn du schlecht verpackt hast, die Ware kommt deshalb beschädigt an (ist zum weitaus größten Teil die Ursache), dann bist selbstverständlich du in der Haftung.
Sonst könnte man ja ein Teeservice so wie es ist in den Karton schmeißen, ab die Post und der Käufer darf nur noch einen Scherbenhaufen in Empfang nehmen.
Vor allem wenn "der Artikel nachweislich schwer beschädigt" ankam, das Paket aber von außen unversehrt ist, dann liegt es an deiner unzureichenden Verpackung.
Nur wenn das Paket auch von außen beschädigt war, dann wäre DHL für den Schaden verantwortlich (nur sollte man solche Pakete gar nicht erst annehmen).
Wenn der Schaden belegbar ist, dann wirst du wohl erstatten müssen oder ebay macht das für dich.
Lange Dikussionen helfen da auch nicht, da lässt sich Ebay auf nichts ein.
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11-02-2025 00:00
Wenn ich mir deine Artikel und Bewertungen ansehe bist du kein privater Verkäufer sondern ein gewerblicher Verkäufer. Da würd ich mal anfangen, da kommt ne Menge Arbeit auf dich zu wenn dich der näschste Abmahnanwalt findet.Um den Ball flach zu halten , erstatten und hoffen das dich das FA nicht am Ar... kriegt.
