Betrug durch Streitfall
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25-02-2025 15:48 - bearbeitet 25-02-2025 15:50
Hallo zusammen,
ich habe am 19.09.24 über eBay eine Kamera verkauft.
Der Käufer bezahlte die Kamera über das Bezahlsystem von eBay.
Von mir wurde die Kamera am 20.09.2024 per DHL an den Käufer versandt. Am 24.09.24 wurde die Sendung dem Käufer zugestellt.
Ebay wurde im September ebenfalls mitgeteilt, dass eine Zustellung stattgefunden hat. Hierdurch wurde die Auszahlung des Kaufpreises an mich ausgelöst.
Am 16.12.24 eröffnete der Käufer bzw. sein Zahlungsdienstleister über eBay einen Streitfall. Hieraus geht lediglich hervor, dass er die Transaktion nicht anerkennt.
Mir wurde seitens eBay Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Am 16.12.24 übersandte ich eine Erklärung über den Ablauf der Transaktion sowie der Sendungsbeleg an eBay. Aus diesem geht die Sendungsnummer hervor.
Am 24.02.25 erhielt ich die Nachricht von eBay, dass der Streitfall zugunsten des Käufers entschieden wurde. Eine Begründung ist nicht ersichtlich.
Daraufhin wandte ich mich telefonisch an den Kundenservice von eBay. Dort wurde mitgeteilt, dass die Entscheidung darauf beruhe, dass bei einer aktuellen Abfrage der Sendungsnummer kein Sendungsverlauf mehr ersichtlich sei. Dies liegt jedoch daran, dass die Sendungsverläufe über DHL nur eine bestimmte Zeit abrufbar sind.
Insgesamt bin ich erschrocken über die gesamte Vorgehensweise. So ist es eigentlich nicht mehr möglich, über eBay zu verkaufen. Einen Verkäuferschutz gibt es dann faktisch nicht.
Ich habe nun einen entsprechenden Sendungsverlauf inklusive Abliefernachweis über DHL eingeholt.
Über welchen Weg kann ich nun Einspruch einlegen und die Dokumente übermitteln?
Gibt es hier einen Mitarbeiter, der sich der Sache annehmen kann?
Vielen Dank!
ich habe am 19.09.24 über eBay eine Kamera verkauft.
Der Käufer bezahlte die Kamera über das Bezahlsystem von eBay.
Von mir wurde die Kamera am 20.09.2024 per DHL an den Käufer versandt. Am 24.09.24 wurde die Sendung dem Käufer zugestellt.
Ebay wurde im September ebenfalls mitgeteilt, dass eine Zustellung stattgefunden hat. Hierdurch wurde die Auszahlung des Kaufpreises an mich ausgelöst.
Am 16.12.24 eröffnete der Käufer bzw. sein Zahlungsdienstleister über eBay einen Streitfall. Hieraus geht lediglich hervor, dass er die Transaktion nicht anerkennt.
Mir wurde seitens eBay Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Am 16.12.24 übersandte ich eine Erklärung über den Ablauf der Transaktion sowie der Sendungsbeleg an eBay. Aus diesem geht die Sendungsnummer hervor.
Am 24.02.25 erhielt ich die Nachricht von eBay, dass der Streitfall zugunsten des Käufers entschieden wurde. Eine Begründung ist nicht ersichtlich.
Daraufhin wandte ich mich telefonisch an den Kundenservice von eBay. Dort wurde mitgeteilt, dass die Entscheidung darauf beruhe, dass bei einer aktuellen Abfrage der Sendungsnummer kein Sendungsverlauf mehr ersichtlich sei. Dies liegt jedoch daran, dass die Sendungsverläufe über DHL nur eine bestimmte Zeit abrufbar sind.
Insgesamt bin ich erschrocken über die gesamte Vorgehensweise. So ist es eigentlich nicht mehr möglich, über eBay zu verkaufen. Einen Verkäuferschutz gibt es dann faktisch nicht.
Ich habe nun einen entsprechenden Sendungsverlauf inklusive Abliefernachweis über DHL eingeholt.
Über welchen Weg kann ich nun Einspruch einlegen und die Dokumente übermitteln?
Gibt es hier einen Mitarbeiter, der sich der Sache annehmen kann?
Vielen Dank!
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Betrug durch Streitfall

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26-02-2025 09:11
Hallo,
es ist wirklich ärgerlich, dass eBay den Fall trotz des ursprünglichen Sendungsnachweises zu Ungunsten des Verkäufers entschieden hat. Da du nun erneut den Abliefernachweis von DHL hast, solltest du versuchen, Einspruch einzulegen.
Folgende Schritte kannst du unternehmen:
1. Einspruch über eBay-Kundenservice:
• Gehe in den Bereich „Kauf- & Verkaufsaktivitäten“ → „Streitfälle“ und prüfe, ob dort eine Möglichkeit zur erneuten Überprüfung besteht.
• Falls nicht, kontaktiere den eBay-Kundenservice erneut telefonisch oder über den Chat und fordere eine erneute Prüfung unter Vorlage des aktuellen Abliefernachweises an.
2. Zahlungsdienstleister direkt kontaktieren:
• Falls der Streitfall über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Kreditkartenanbieter eröffnet wurde, kannst du versuchen, dort direkt eine Beschwerde einzureichen.
3. Rechtliche Schritte erwägen:
• Falls eBay nicht reagiert, kannst du eine rechtliche Beratung in Erwägung ziehen, um dein Geld zurückzufordern. Insbesondere, wenn du nachweisen kannst, dass die Ware zugestellt wurde, hast du eine gute Ausgangslage.
Versuche, den Abliefernachweis so schnell wie möglich einzureichen, bevor der Fall endgültig abgeschlossen wird. Viel Erfolg!
Viele Grüße!
es ist wirklich ärgerlich, dass eBay den Fall trotz des ursprünglichen Sendungsnachweises zu Ungunsten des Verkäufers entschieden hat. Da du nun erneut den Abliefernachweis von DHL hast, solltest du versuchen, Einspruch einzulegen.
Folgende Schritte kannst du unternehmen:
1. Einspruch über eBay-Kundenservice:
• Gehe in den Bereich „Kauf- & Verkaufsaktivitäten“ → „Streitfälle“ und prüfe, ob dort eine Möglichkeit zur erneuten Überprüfung besteht.
• Falls nicht, kontaktiere den eBay-Kundenservice erneut telefonisch oder über den Chat und fordere eine erneute Prüfung unter Vorlage des aktuellen Abliefernachweises an.
2. Zahlungsdienstleister direkt kontaktieren:
• Falls der Streitfall über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Kreditkartenanbieter eröffnet wurde, kannst du versuchen, dort direkt eine Beschwerde einzureichen.
3. Rechtliche Schritte erwägen:
• Falls eBay nicht reagiert, kannst du eine rechtliche Beratung in Erwägung ziehen, um dein Geld zurückzufordern. Insbesondere, wenn du nachweisen kannst, dass die Ware zugestellt wurde, hast du eine gute Ausgangslage.
Versuche, den Abliefernachweis so schnell wie möglich einzureichen, bevor der Fall endgültig abgeschlossen wird. Viel Erfolg!
Viele Grüße!
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26-02-2025 09:30
es wurde schon gestern für den VERKÄUFER entschieden und dem Einspruch stattgegeben 😉
Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 22 von 23
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26-02-2025 09:38 - bearbeitet 26-02-2025 09:38
Die Frage ist nun hat Ebay aus Kulanz auf eigene Kosten erstattet und der Käufer hat Ware UND Geld erhalten oder nicht?
Nachricht 23 von 23

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