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DVD Der Zauberer von Oz

Habe meine gebrauchte DVD mit der EAN 4013659005094 für 1 EUR eingestellt. Nach einigen Tagen kam dann von eBay die Meldung, dass das Angebot gegen die Grundsätze zu Fälschungen und Repliken verstoße:
"Ihr Angebot oder Produkt wurde entfernt, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass es seine gewerblichen Schutzrechte verletzt"

Habe dann Einspruch eingelegt und gefragt, woran man das bitteschön festmache, dass es eine Fälschung sei. Allein schon die Idee halte ich bei einer ranzigen DVD mit einem Film von 1939 für ziemlich weit hergeholt. Erklärt oder begründet wurde gar nichts. Als Antwort kam einfach der gleiche unsinnige Sermon nochmal ohne Einspruchsmöglichkeit.

Ich habe die DVD dann noch einmal mit neuem Bild eingestellt und bei den Angaben genau darauf geachtet, dass ich nicht versehentlich irgendwelche Falschangaben in der Beschreibung oder den Eigenschaften habe.

Einen Tag später kam dann wieder die gleiche Meldung von eBay.

Derzeit wird die DVD noch von vier weiteren Verkäufern gewerblich wie privat angeboten. Dementsprechend habe ich die Angebote mit derselben Begründung gemeldet. Schon nach kurzer Zeit kam die Antwort, dass ein Mitarbeiter die Meldung geprüft hätte: "Wir haben Ihre Meldung geprüft und haben festgestellt, dass das Angebot nicht gegen unsere Grundsätze verstößt."

Das ist doch wohl ein schlechter Scherz?
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DVD Der Zauberer von Oz

verena@ebay
Community Support Team
Community Support Team

@c-_-b-_-x  schrieb:
Habe meine gebrauchte DVD mit der EAN 4013659005094 für 1 EUR eingestellt. Nach einigen Tagen kam dann von eBay die Meldung, dass das Angebot gegen die Grundsätze zu Fälschungen und Repliken verstoße:
"Ihr Angebot oder Produkt wurde entfernt, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass es seine gewerblichen Schutzrechte verletzt"

Habe dann Einspruch eingelegt und gefragt, woran man das bitteschön festmache, dass es eine Fälschung sei. Allein schon die Idee halte ich bei einer ranzigen DVD mit einem Film von 1939 für ziemlich weit hergeholt. Erklärt oder begründet wurde gar nichts. Als Antwort kam einfach der gleiche unsinnige Sermon nochmal ohne Einspruchsmöglichkeit.

Ich habe die DVD dann noch einmal mit neuem Bild eingestellt und bei den Angaben genau darauf geachtet, dass ich nicht versehentlich irgendwelche Falschangaben in der Beschreibung oder den Eigenschaften habe.

Einen Tag später kam dann wieder die gleiche Meldung von eBay.

Derzeit wird die DVD noch von vier weiteren Verkäufern gewerblich wie privat angeboten. Dementsprechend habe ich die Angebote mit derselben Begründung gemeldet. Schon nach kurzer Zeit kam die Antwort, dass ein Mitarbeiter die Meldung geprüft hätte: "Wir haben Ihre Meldung geprüft und haben festgestellt, dass das Angebot nicht gegen unsere Grundsätze verstößt."

Das ist doch wohl ein schlechter Scherz?

Hallo @c-_-b-_-x,

 

@rotoskop-kulturfilm hat dir hier bereits die korrekte Erklärung für die Entfernung mitgeteilt.

 

Bei Filmen ist das nicht immer einfach, da es häufiger verschiedene Versionen gibt und manche davon so einfach nicht verkauft werden dürfen. Ich empfehle dir daher, den Artikel nicht erneut einzustellen, da dies negative Auswirkungen auf dein eBay-Konto haben könnte und das wäre in diesem Fall, aufgrund eines Missverständnisses, wirklich sehr schade! 

 

Liebe Grüße

Verena 

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Nachricht 8 von 21
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20 ANTWORTEN 20

DVD Der Zauberer von Oz

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @c-_-b-_-x 

 

Interessanter wäre die Rückseite.... also Nummern, Label usw.

Ich vermute stark, es handelt sich hier um eine nicht (für Deutschland) autorisierte Version, bzw. eine gar nicht autorisierte Version.

 

Nachricht 2 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

verena@ebay  kann vielleicht genaueres einsehen ? 

Nachricht 3 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Danke für die Antwort. Anbei die Rückseite.

Diese ist aus meiner Sicht auch identisch mit den Angeboten, die angeblich keinen Verstoß darstellen.

Nachricht 4 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Hallo @c-_-b-_-x 

 

bei dieser DVD handelt es sich um ein "Bootleg", eine illegale Veröffentlichung, da der Hersteller/Inverkehrbinger mit dem Rechteinhaber keinen Veröffentlichungsvertrag hatte.

 

Es geht nicht um den Film an sich, darum, wie alt der ist oder ob das albern erscheint. Es geht nur um diese eine konkrete Veröffentlichung mit genau dieser EAN.

 

Das ist schlicht die Rechtslage. Rechteinhaber in BRD ist Warner, die Veröffenlichung ist nicht von Warner.

 

Es ist nicht Dein Fehler, woher soll man sowas wissen, wenn man sich nich mit sowas beschäftigt. aber eBay´s Entscheidung ist korrekt.

 

Solche Meldungen sollte man schon beim ersten Mal ernst nehmen und nicht erneut einstellen. Auch jenseits von eBay kann sowas unangenehme Konsequenzen haben für Verkäufer (=Dich in diesem Fall) und Warner hat sicher ne große Rechtsabteilung, gegen Raubkopien gehen die vor.

 

Gruß

RKF

Nachricht 5 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Nachtrag: All die anderen Verkäufer, die das anbieten, dürfen das natürlich auch nicht. Die wurden halt nur noch nicht entdeckt von eBay...

Nachricht 6 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Doch wurden sie. Ich habe sie ja gemeldet, nachdem eBay mein zweites Angebot ebenfalls aussortiert hatte. eBay hat mir zu allen vier Meldungen explizit geantwortet, dass sie nicht gegen die Grundsätze verstoßen.
Nachricht 7 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

verena@ebay
Community Support Team
Community Support Team

@c-_-b-_-x  schrieb:
Habe meine gebrauchte DVD mit der EAN 4013659005094 für 1 EUR eingestellt. Nach einigen Tagen kam dann von eBay die Meldung, dass das Angebot gegen die Grundsätze zu Fälschungen und Repliken verstoße:
"Ihr Angebot oder Produkt wurde entfernt, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass es seine gewerblichen Schutzrechte verletzt"

Habe dann Einspruch eingelegt und gefragt, woran man das bitteschön festmache, dass es eine Fälschung sei. Allein schon die Idee halte ich bei einer ranzigen DVD mit einem Film von 1939 für ziemlich weit hergeholt. Erklärt oder begründet wurde gar nichts. Als Antwort kam einfach der gleiche unsinnige Sermon nochmal ohne Einspruchsmöglichkeit.

Ich habe die DVD dann noch einmal mit neuem Bild eingestellt und bei den Angaben genau darauf geachtet, dass ich nicht versehentlich irgendwelche Falschangaben in der Beschreibung oder den Eigenschaften habe.

Einen Tag später kam dann wieder die gleiche Meldung von eBay.

Derzeit wird die DVD noch von vier weiteren Verkäufern gewerblich wie privat angeboten. Dementsprechend habe ich die Angebote mit derselben Begründung gemeldet. Schon nach kurzer Zeit kam die Antwort, dass ein Mitarbeiter die Meldung geprüft hätte: "Wir haben Ihre Meldung geprüft und haben festgestellt, dass das Angebot nicht gegen unsere Grundsätze verstößt."

Das ist doch wohl ein schlechter Scherz?

Hallo @c-_-b-_-x,

 

@rotoskop-kulturfilm hat dir hier bereits die korrekte Erklärung für die Entfernung mitgeteilt.

 

Bei Filmen ist das nicht immer einfach, da es häufiger verschiedene Versionen gibt und manche davon so einfach nicht verkauft werden dürfen. Ich empfehle dir daher, den Artikel nicht erneut einzustellen, da dies negative Auswirkungen auf dein eBay-Konto haben könnte und das wäre in diesem Fall, aufgrund eines Missverständnisses, wirklich sehr schade! 

 

Liebe Grüße

Verena 

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Nachricht 8 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz


@c-_-b-_-x  schrieb:
Doch wurden sie. Ich habe sie ja gemeldet, nachdem eBay mein zweites Angebot ebenfalls aussortiert hatte. eBay hat mir zu allen vier Meldungen explizit geantwortet, dass sie nicht gegen die Grundsätze verstoßen.

Ich werde die aktiven Angebote noch einmal manuell intern melden, ich danke dir für deinen Hinweis! 

 

Liebe Grüße

Verena 

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Nachricht 9 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Hallo RKF,

ein herzliches Danke für diese klare und ausführliche Auskunft! Hätte sich eBay die Mühe gemacht, dann wäre auch auch sofort einsichtig gewesen.

Ich hatte die DVD vor wenigen Jahren bei medimops, **bleep** oder ähnliches gebraucht gekauft und war mir keiner Schuld bewusst. Die EAN hatte ich auch kurz gegoogelt, um zu sehen, ob bekannt sei, dass etwas mit dem Artikel nicht koscher ist, aber nichts gefunden.

Dann vernichte ich sie jetzt.

Nachricht 10 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

...Raubkopie/Bootleg bedeutet nicht, dass sich ein unrasierter Gangster im Keller die DVD´s brennt und am Bahnhof hinterm Klo verkauft.

 

Illegale Veröffentlichungen gelangen gern

- auf Filmbörsen
- ins Internet
- aber auch mal unbemerkt in den normalen stationären Handel (****mops & Co)

 

Keinerlei Hinweis auf den Hersteller auf der Verpackung kann schon mal erstes Warnsignal sein. Wenn dann noch ne eBay-Nachricht mit dem Wort "Rechteinhaber" auftaucht - Finger weg.

 

Streng genommen und rechtlich gesehen, gibt es für diese DVD nur 2 Möglichkeiten - sich selber dran erfreuen oder entsorgen/vernichten 😉

 

Gruß
RKF

Nachricht 11 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Moin @c-_-b-_-x 

 

es war früher möglich solche Ton oder Videoträger  auch im Laden zu kaufen, die Gesetzlage hat sich geändert, dadurch dürfen solche Bootlegs LP, CD oder DVD nicht mehr verkauft werden, egal ob gewerblich oder privat, egal ob neu oder gebraucht.

 

wenn man solche Ware hat und unsicher ist, sollte man vorher eine Recherche im Netz betreiben bevor man hier versucht reinzustellen....unter Bootlegs sind oft z.B. Live-Autritte

 

wir hatten hier im Forum schon Nutzer die teuere Post von der Musikverlage bekommen haben.

Nachricht 12 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Hallo @turbotuentchen 

 


[...]

es war früher möglich solche Ton oder Videoträger  auch im Laden zu kaufen, die Gesetzlage hat sich geändert,

[...]


...will nicht pingelig erscheinen. Aber es war noch nie erlaubt, Bootlegs zu verkaufen, mit Änderungen einer Gesetzeslage hat das nichts zu tun.

Und es ist auch heute noch möglich, illegale Veröffentlichungen im Laden zu kaufen.

 

Gab auch schon VÖ, die gar nicht illegal beabsichtigt waren und bei denen die Veröffentlichungsverträge im Nachhinein als problematisch gezeigt haben - und wo die Veröffentlichung wieder vom Markt gezogen wurde.

 

Rechtlich gesehen sind die bis dahin bereits verkauften Exemplare dann Bootlegs, es gibt also viele Besitzer, die gar nicht wissen, dass sie "Bootlegs" besitzen.

 

Gruß RKF

Nachricht 13 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Moin @rotoskop-kulturfilm 

 

habe bis Ende der  90-er in gut sortierten Läden Tonträger gekauft  die heutzutage als Bootlegs gelten, die Grauzone von damals wurde geschloßen...

 

Nachricht 14 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Hallo turboentchen,

der erste Hinweis überhaupt, dass etwas mit der DVD nicht stimmen könnte, war die langatmige aber wenig auskunftsreiche E-Mail von eBay. Ich hatte den Fall noch nie und kaufe meiner Ansicht nach auch nur aus seriösen Quellen bzw. den üblichen legalen Plattformen. Bootlegs oder ähnliches habe ich noch nie bewusst gekauft und auch gar kein Interesse. Ich hatte sogar vier Verkäufer angeschrieben und drei haben geantwortet, die sich das auch nicht erklären konnten. Eine kurze Google-Suche hat auch nichts ergeben. Wenn das so offensichtlich ist, sollte man ja auch denken, dass eBay direkt die EAN sperrt. Die Angebote sind alle mit EAN.

Aber danke, ich bin jetzt ein wenig klüger.

Nachricht 15 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Jetzt, wo du es sagst, ist mir auch aufgefallen, dass dort nirgends ein Studio wie WB, Sony, Universal genannt wird. Angesichts des Alters des Filmes hat mich das aber nicht irritiert. Gut zu wissen, dass dies ein Indiz ist. Gibt es irgendwo eine Datenbank oder ein Portal, wo man einsehen kann, ob es sich um ein bekannte unzulässige Veröffentlichung handelt? Oder woher weißt du das?
Nachricht 16 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz


@c-_-b-_-x  schrieb:

[...]

 nur aus seriösen Quellen bzw. den üblichen legalen Plattformen. Bootlegs oder ähnliches habe ich noch nie bewusst gekauft und auch gar kein Interesse. [...]


Hinweise auf Bootlegs "günstiger Art" können sein

 

- unsauber bedruckte Papiereinleger/Cover der DVD-Hülle und minderwertiges Papier
- unsauber bedruckte Discs
- beim Abspielen Auftauchen eines Logos von bekannten DVD-Herstellern bei gleichzeitig fehlendem Hinweis auf Verpackung
- keine EAN

 

Es gibt aber auch viele technisch hochwertige Bootlegs, super Bildqualität und einwandfreie Verpackung. Nicht zu erkennen als Bootleg.

 

Es ist kompliziert.


Ich würde sagen: lass Dich davon jetzt nicht beunruhigen, kaufe weiter guten Gewissens bei Deinen gewohnten Shops ein, solche Fälle wie Deine hier sind selten. Aber auch ****mops und Co. rutscht halt mal was durch bei tausenden von Angeboten.

 

Gruß
RKF

Nachricht 17 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

...wenn Du Deine EAN auf www.ofdb.de eingibst, biste schlauer.

 

(...diese Datenbank ist übrigens für die eBay-Mitarbeiter eine Referenzseite. Kleiner Geheimtipp am Rande 😉

Nachricht 18 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Hallo Verena@ebay,

meine DVD habe ich mittlerweile vernichtet. Die vier Angebote mit der EAN sind allerdings immer noch online. Eins habe ich heute noch mal gemeldet und explizit auf diesen Thread verlinkt. Trotzdem erhielt ich als Antwort, dass das Angebot keinen Verstoß darstelle. Daher komme ich mir immer noch von eBay verschaukelt vor bzw. frage mich, warum hier nicht gleiches Recht für alle gilt.
Nachricht 19 von 21
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DVD Der Zauberer von Oz

Moin Verena

zu dem Thema illegale Raubkopien auch noch ein dringender Hinweis von mir zu dem Artikel mit der Nummer 143541076379 .

Es handelt sich um Raubkopien der Software "IVECO Power Trucks/Bus 2019", dem elektronischen Ersatzteilkatalog von IVECO. Im Angebot abgebildet wird eine Original-DVD der Software. Vom Verkäufer erhält man jedoch eine illegale Raubkopie, ohne Lizenz natürlich. 

Meine Meldung des Falles bei Euch (mit Foto der gelieferten DVD) bleibt ohne Konsequenz, das Angebot ist immer noch aktiv. Ich habe auch einen Käuferschutzfall dazu eröffnet und dort auf die Raubkopie aufmerksam gemacht. Der Verkäufer hDVD-Iveco-Power.jpgat mir alle Kosten erstattet, seine Angebote sind aber immer noch aktiv. Meine negative Bewertung, die den Warnhinweis enthielt, dass e sich um Raubkopien handelt, wurde von Euch gelöscht. Das Foto der Raubkopie (siehe unten) habe ich bei der Bewertung ebenfalls zur Verfügung gestellt.

 

Was muss man tun, damit eBay solche illegalen Angebote löscht?

Nachricht 20 von 21
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