am 09-05-2024 10:18 - zuletzt bearbeitet am 09-05-2024 14:03 von miriam@ebay
Mir ging es nun leider ähnlich, allerdings innerhalb von Deutschland. Ich habe ein fast neues Smartphone (sogar noch mit Herstellergarantie) verkauft. Der Käufer meldete umgehend nach Ankunft des Pakets Mängel, die er nicht mit einem einzigen Foto beweisen konnte. Ebay entschied unverständlicherweise trotzdem zu Gunsten des Käufers und der durfte den Artikel plus allem Zubehör und behalten, weil es angeblich zu gefährlich sei, ihn wieder zurückschicken. Bei mir ging es um 320 Euro.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
17-05-2024 15:00
@vanmoch schrieb:
sonja@ebay
Ich hätte sogar die Erwartung, dass der Betrag, der mir zu Unrecht wieder abgebucht wurde, nachdem ich ihn bereits auf meinem Konto hatte, auch dem Käufer wieder abgebucht werden kann.
Gerne auch auf ein neutrales Konto bis die Sache geklärt ist.
Hallo @vanmoch, und diese Erwartung hast Du zu Recht und wurde Dir bereits auch schon erfüllt. Mir bleibt nur noch mich im Namen von eBay zu entschuldigen, dass Du als Verkäufer eine solch unschöne Erfahrung auf eBay gemacht hast. Selbstverständlich nehmen wir solche Transaktionen sehr ernst und nutzen sie, um unsere Plattform weiter zu verbessern. Solltest Du strafrechtliche Schritte planen, arbeitet eBay natürlich mit den ermittelnden Behörden zusammen.
Lieben Gruß,
Steffi
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09-05-2024 10:37
Moin @vanmoch ,
eine Frage: Wer hat denn entschieden, daß es zu gefährlich sei, den Artikel zurückzuschicken?
Das normale Procedere bei einer Reklamation innerhalb Deutschlands:
- Käufer eröffnet einen Fall bei Ebay - Artikel nicht wie beschrieben
- Verkäufer schickt Rücksendeetikett innerhalb der von Ebay genannten Frist
- Käufer sendet Ware zurück
- Verkäufer prüft die Ware und erstattet den Kaufpreis incl. Versandkosten
Wieso hat denn Dein Kunde nun Geld und Ware?
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
09-05-2024 11:01
Da wurde vermutlich nicht rechtzeitig erstattet oder ein Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt.
Wie so oft, wähnen sich gerade die privaten Verkäufer im Recht wenn unberechtigte Mängel reklamiert werden und stehen dann ohne Geld und Ware da, weil Ebay einfach erstattet.
@vanmoch Hallo
Du solltest sofort Maßnahmen ergreifen und den Käufer zur Rücksendung des Handys auffordern, mit angemessener, datumsgenauer Frist und Ankündigung, dass ansonsten Anzeige wegen Unterschlagung, Mahnbescheid, Anwalt etc. folgen werden.
Ebenso sollte ihm auch gleich ein bezahltes Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt werden.
Die Entscheidungen von Ebay sind nicht rechtsverbindlich.
Nur weil Ebay dem Käufer das Geld erstattet hat, bedeutet das nicht, dass er dein Handy einfach so behalten kann.
09-05-2024 11:13
Moin, in diesem Fall hat ebay entschieden, es sei zu gefährlich das Handy zurückzusenden.
@vanmoch @petersmodellbahnstuebchen @sunrise1605.
@vanmoch Hat einen eigenen Thread eröffnet gestern.
09-05-2024 11:21
09-05-2024 11:33
Moin @pennystocknomoney
danke für den Hinweis, da ich wegen fehlender Antwortmöglichkeit äußerst selten in MhM lese, kannte ich den Beitrag nicht.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
09-05-2024 11:44
da sonja@ebay ja im anderen Thread geschrieben hat:
"Dein Käufer hat angegeben, dass der Artikel beschädigt bei ihm angekommen ist. Anhand der erhaltenen Nachweise (Fotos & Gutachten) über den Umfang der Beschädigung haben wir festgestellt, dass es zu gefährlich ist, diesen Artikel zurückzusenden. Daher haben wir diesen Fall zu Gunsten des Käufers entschieden und eine Rückerstattung des Kaufpreises inklusive Versandkosten veranlasst. "
Würde ich Ebay bitten, mir die Fotos und als Gutachten zwecks juristischer Prüfung zukommen zu lassen, da diese Grundlage der Entscheidung zu Deinen ungunsten waren.
Ich frage mich auch, wie innerhalb der kurzen Zeit ein "Gutachten" erstellt werden konnte.
Wenn Du Dir absolut sicher bist, daß Dein Handy vor dem Versand noch o.k. war, würde ich einen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Falles beauftragen.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
09-05-2024 13:39
@pennystocknomoney schrieb:Moin, in diesem Fall hat ebay entschieden, es sei zu gefährlich das Handy zurückzusenden.
@vanmoch @petersmodellbahnstuebchen @sunrise1605.
@vanmoch Hat einen eigenen Thread eröffnet gestern.
Aha, und das entscheidet Ebay jetzt seit neuestem?
Wo doch als "Beweis" nur ein Bild des VK im Fall hochgeladen wurde?
Dann wäre das ja jetzt der neueste super duper Trick, um neue Handys abzugreifen:
behaupten der Akku ist geplatzt, vielleicht sogar ein Foto von irgendeinem geplatzen Akku, irgendeinen Wisch über irgendein Handy und schon hat man Geld und Ware.
09-05-2024 13:45
09-05-2024 13:50
Ich würde liebend gerne ein Rücksendeetikett zur Verfügung stellen und mein Gerät zurück bekommen, musste gestern aber lesen, dass es angeblich zu gefährlich sei, das Gerät zu verschicken.
Das spielt doch überhaupt keine Rolle, was hier auf Ebay oder von Ebay geschrieben wird.
Ebay ist weder ein Gericht, noch Richter (auch wenn sie meinen, über fremdes Eigentum einfach so entscheiden zu können, aber verkaufen ist hier ja sicher .... ) und haben gar nichts zu entscheiden.
Du brauchst auch kein Rücksendeetikett über Ebay kaufen, du kannst das direkt über DHL machen.
Mach, wie ich voher im beitrag geschrieben habe und wenn der Käufer Zicken macht, dann ab zum Anwalt.
Und in Zukunft genau überlegen, wo du noch mal etwas verkaufen möchtest, das mehr als 10€ wert ist.
09-05-2024 13:53
Unglaublich, mal wieder, was hier abgeht.
Wenn du das jemandem erzählst, das glaubt dir doch kein Mensch.
09-05-2024 13:56
Ich verstehe es ja auch nicht.
Da ist allem Tür und Tor geöffnet @sunrise1605 @vanmoch.
Das kann es ja nun nicht sein. Der Verkäufer ist da in jedem Fall der gear....te.
Mein Anwalt stünde schnell in den Hufen.
09-05-2024 14:15
Hallo @vanmoch! Mir fällt auf, dass du gestern und heute 2x Beiträge zu deinem aktuellen Anliegen verfasst hast - 1x im Mitglieder helfen Mitglieder-Bereich Käufer schickt Ware trotz Rückzahlung nicht zurück und 1x einen Beitrag im Diskussionsforum. Ich habe daraus ein eigenes Thema gemacht, um anderen Fragestellenden nicht in die Quere zu kommen.
Da du in beiden Themen Tipps und Unterstützung erhältst, werde ich sie vorerst für dich offen lassen. Bitte poste dein Anliegen in Zukunft aber nur 1x in einem neuen Thema, dann bleibt das für alle Übersichtlicher.
Danke dir und liebe Grüße
Miriam
09-05-2024 14:45
09-05-2024 15:13
Moin Miriam, wie wär's denn mal damit, dem Verkäufer mal die von sonja@ebay genannten Dokumente (Fotos, Gutachten) zur Verfügung zu stellen, damit er juristisch prüfen lassen kann, ob der Sachverhalt denn von Ebay korrekt beurteilt wurde und ob der Sachverhalt vom Käufer korrekt beschrieben wurde.
In einem Gutachten steht sicherlich auch eine Seriennummer, die man überprüfen könnte. Ein Gutachten ohne Seriennummer ist kein Gutachten, sondern eine technische Beurteilung irgendeines Gegenstandes.
Wäre ich auf diese Art und Weise von Ebay "enteignet" worden, würde ich zunächst genau diese Unterlagen einmal von Euch anfordern, um dies von einem Fachanwalt beurteilen zu lassen. Sollte Ebay diese dem Verkäufer nicht zur Verfügung stellen, würde ich diese eben über diesen Anwalt einfordern.
Ich wage als Außenstehender zu vermuten, daß dieses "Gutachten" gar nicht existiert oder irgendein Schein ist, der sich gar nicht mit dem bemängelten Artikel befasst.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
09-05-2024 15:16
09-05-2024 15:31
Es ist mittlerweile so bitter, was man hier alles so liest. 😔
Ein Verkauf von hochpreisigen Artikeln sollte man tunlichst vermeiden und wenn, dann nur noch Versand unter notarieller Beglaubigung und am besten im Livestream zur Post.
Die Leerpakete häufen sich auffällig und nun noch die Geschichte mit defekten Akkus...
Ich würde auch darauf pochen, alle Unterlagen zu bekommen, auf deren Basis die Entscheidung getroffen wurde.
Du hast ein Recht darauf und es erscheint, dass nur sehr oberflächlich geprüft wurde. Zumindest sollte auffallen, wenn ein Originalfoto bearbeitet wurde.
09-05-2024 15:31
09-05-2024 16:02
Das Versenden des Smartphones an den Käufer war ungefährlich, aber das Zurücksenden ist "gefährlich"? 🙄 Käufer können sich hier alles erlauben und werden stets geschützt auf Kosten von Verkäufern. Und offenbar nutzen viele unseriöse Betrüger das extrem aus, es passiert ihnen ja nichts. Kosten, Verlust und Verzweiflung hat nur der Verkäufer. Gehe durch alle rechtlichen Instanzen und lege wenigstens diesem Käufer das Handwerk, Anzeige wegen Betruges und Unterschlagung, lass das alles einen Anwalt machen! Und dann halt nie mehr hier irgendwas verkaufen, es gibt genug andere Möglichkeiten. Meine komplette Familie und Freundeskreis haben sich mit Einführung des neuen Zahlungszwanges von Verkaufs-Aktiviäten hier verabschiedet, weil alle geahnt haben was kommen wird. Von den Fallstricken der "Zahlungsabwicklung" ( = Extra-Thread) mal ganz abgesehen.. Um an Deinen Verkaufserlös zu kommen musst Du erst sensible Dokumente hochladen und Dich gläsern machen und mit Verzögerungen rechnen, da der "König Käufer" ja noch lange Zeit hat, "Reklamationen" geltend zu machen. Nein, niemals mehr so. Ich wünsche Dir alles Gute und Kraft um an Dein Recht zu kommen!
09-05-2024 16:18
Das ist ja wohl das mindeste, dass innerhalb eines Streitfalls beiden Seiten sämtliche Informationen zur Verfügung stehen! Und es sollte auch nicht schwer sein, dir das ominöse Gutachten zu übermitteln, man muss es nur wollen.
Dass das noch nicht passiert ist und du wesentliche Informationen zu deinem Fall erst hier im Thread erfahren hast, macht auch echt fassungslos....