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Falsche Fallentscheidung

Ich habe einen Fahrradakku vekauft. Der Käufer hat Preisvorschläge gemacht. Ich habe dem zugestimmt. Der Artikel wurde verkauft. Sehr günstig für den Käufer. Der Artikel wurde von mir einwandfrei beschrieben. Auch wurde Umtausch bzw. Garantie ausgeschlossen, da Verkauf von Privat.  Vergessen hatte ich Unterlagen vom Service des Fahrrads die den Akku betreffen beizulegen (zwei Blätter). 

Den Akku hatte ich in einer Orignal Verpackung des Herstellers eingepackt, jedoch war die Verpackung nicht die Originalverpackung, weil es keine gab, der Akku war ja ursprünglich im Fahrrad. Ich habe somit die eines höherwertigen Akkus genommen. Dann ging es los:

1. Der Käufer bemängelte dass die Verpackung nicht zu dem Akku passte.

2. Der Käufer bemängelte dass die Unterlagen fehlten.

Meine Lösungsvorschlag erfolgte für den Käufer: Ich sende per Mail die zwei Blätter zu und teilte Ihm mit, das die Verpackung ja wohl nichts mit dem Artikel zu tun hätte.

3. Der Käufer bemängelte jetzt die Akku - Kapazität, angeblich hielt er nur 30km. 

Meine Lösungsvorschlag erfolgte erneut für den Käufer: ich teilte Ihm mit, dass er den Akku vor Gebrauch laden muss und verschiedene Faktoren eine Kapazität beinflussen. Weiterhin dass ich mit dem Akku im normalen Modus zwischen 70 u. 100km fahren konnte.

4. Der Käufer bemängelte jetzt erneut. Er hätte den Akku ausgelesen und dabei erkannt dass ich Chip-Tuning betrieben hätte und Mittel u. Wege finden würde um den Kauf zu melden, bzw. zu wandeln trotz Privatverkauf. 

Darufhin habe ich meinen Fahrradhändler angerufen und Ihm den Fall geschildert. Der sagt: ein Chip-Tuning kann man nicht über den Akku auslesen. Nur Ladzyklen u. Temperaturen. Chip-Tuning kann man ggf. nur über den Motor auslesen und nachweisen.

Ich habe dem Käufer mitgeteilt, dass ich kein Tuning durchgeführt habe u. dass sein Auslese-Ergebenis nicht der Wahrheit entsprechen kann. Und selbst ein Chiptuning keine Auswirkungen auf einen Akku überhaupt hätte. Weiterhin, dass ich jetzt den Fall  an ebay melde.

Dann bekam ich von ebay eine Mail mit Terminsetzung.

-der Käufer hat eine Rückgabe angefragt. Ich kann nur folgende Punkte akzeptieren:

1. Artikel zurücksenden durch den Käufer, wenn er in ok. ist dann Geld an den Käufer zurück

2. Artikel verbleibt beim Käufer, er bekommt einen Preisnachlass, bzw. den kompletten Betrag.

Ich habe mich informiert. Reagiere ich nicht darauf, holt ebay das Geld zurück und ich bekomme den Akku zurück, habe dann aber keine Möglichkeit mehr bei Schäden des Artikels zu reagieren. Wenn er z. B. einen Ziegelstein ins Paket legt.

Nur wenn ich der Rückgabe zustimme, kann ich die Retoure z.B. beim Auspacken filmen  und den Zustand überprüfen und dann ebay den Sachstand mitteilen.

Eine Nachricht von ebay aufgrund meiner Meldung habe ich nie erhalten. Warum der Käufer den Artikel zurückgeben kann, erschließt sich mir auch nicht. Der gesamte Schriftverkehr wurde über ebay geführt u. ist somit nachvollziehbar. ebay ist es anscheinend egal wie Sie selbst mit Ihren Verkäufern umgehen. 

Ich erkenne hier klar ein Muster der Käufer. Einige Käufer wissen anscheinend ganz genau wie ebay verfährt und nutzen dies schamlos aus. Erst wird versucht noch einen Nachlass zu bekommen, klappt dies nicht, dann eben eine Retoure.

Ich bin wieder einmal von ebay maßlos enttäuscht. Meine anderen Artikel habe ich jetzt gelöscht und verkaufe Sie lieber über [nicht auf eBay]. 

 

 

 

 

Nachricht 1 von 16
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15 ANTWORTEN 15

Betreff: Falsche Fallentscheidung

Moin @wurzel1267 

 

du mußt dem Käufer innerhalb der Unstimmigkeit ein Rücksendeetikett zukommen lassen und den Artikel erstatten wenn er wieder bei dir ist.

Machst du dies nicht erstattet ebay und du kannst hinter deinem Akku hinterher rennen.


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Nachricht 2 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Grundsätzlich entscheidert Ebay oft für den Käufer. Da du aber ein Gutachten desines Fahradhändlers hast, dass der Reklamationsgrund eine Falschaussage des Käufers ist, könntest du auch (möglich als erster) Ebay einschalten. Es kann sein, das Ebay dann vom Käufer ein Gutachten seinerseits anfordert. Oder für dich entscheidet - spätestens in der zweiten Instanz.

Risiko - wenn Ebay gegen dich entscheidet, dann hat der Käufer erstmal Geld + Ware und du musst dich selbst um den Rückversand kümmern - Ebay ist dann keine Hilfe mehr.

Nachricht 3 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Hallo nina@ebay  kannst hier dem TE weiterhelfen, ehe sich eine Never ending story aus dem Akku entwickelt?


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Nachricht 4 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Ok. Danke schön. Der Rücksendung habe ich jetzt zugestimmt. Mal sehen was denn da zurückkommt.

Nachricht 5 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

nina@ebay
Community Support Team
Community Support Team

@wurzel1267 Guten Morgen. 🙂 Das habe ich mir gern einmal genauer angeschaut. Da die Rückgabe erst gestern geöffnet wurde, kann ich leider aktuell noch nichts machen. Die Einigungsphase beträgt 3 volle Werktage.

Zusätzlich hast du die Rückgabe schon akzeptiert & dein Käufer hat das Rücksende-Etikett erhalten.

Ein Gutachten oder ähnliches können wir somit von deinem Käufer nicht mehr anfordern.

Bitte melde dich noch einmal hier wenn du die Rücksendung erhalten hast.

 

@oskar_der_wikinger Vielen Dank für's Markieren. ❤️

 

Liebe Grüße,

Nina

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Nachricht 6 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Danke für die Hilfe. Der Käufer hat jetzt bis zum 31.12.25 die Möglichkeit  die Ware zurückzusenden. Werde mich melden sobald ich eine Nachricht bekomme. 

Ps. hatte dem Käufer dann noch mitgeteilt, ob er ein Auslesprotokoll eines Fachhändlers über die Behauptung hätte.  >da kam keine Antwort.  

Nachricht 7 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Hallo zusammen, so nun ist es passiert. Die Rücknahmeaktion fand am heutigen Tage statt. Unglaublich schnell kam der Akku zurück. 

1. Ich habe den Auspackvorgang des Akkus gefilmt.

2. Es war der versendete Akku von mir gewesen. 

3. Er wurde augenscheinlich nicht geöffnet und manipuliert.

4. Ich habe Ihn heute getestet und bin mit Ihm gefahren. Nach dem Ladevorgang zeigte er bei ca. 9° Aussentemp. 73 km Reichweite im Tour-modus an. Ich bin dann ca. 20 km gefahren. Die Restreichweite lag danach bei meiner Fahrweise bei 65 km. 

5. Das sind normale Werte die er auch vorher hatte.

6. Der Käufer hat bereits sein Geld wieder erhalten.

Ich habe den Käufer daraufhin negativ bewertet. 

Der Käufer hat mir dann noch eine Mail gesendet wo er mir erneut betrügerische Machenschaften unterstellt.

Er hat, wie ich auch 100% positive Bewertungen. Trotzalldem sorgte  er bei diesem Kauf bei mir für große Unanehmlichkeiten, Stress und ein sehr ungutes Gefühl bei mir.  Da auch ebay in keinster Art u. Weise den Verkäufer vor dem Käufer schützt. Der kann behaupten was er will und letztendlich eine Rücknahme trotz Ausschlussgründe, obwohl der Artikel einwandfrei ist,  erzwingen.  Weitere Artikel von mir habe ich jetzt gelöscht und versuche diese jetzt auf anderen Plattformen zu verkaufen. Bevor ich hier wieder etwas einstelle, entsorge ich lieber diese Sachen. 

 

Nachricht 8 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Ich habe den Käufer daraufhin negativ bewertet. 

Und diese Bewertung verstößt gegen Grundsätze und wird auf Zuruf des Käufers gelöscht!

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 9 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Hallo @wurzel1267 

 

so sehr ich auch "im Fall" auf Deiner Seite bin - das mit der Bewertung war nicht die beste Idee und gehört gelöscht !

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 10 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Finde ich jetzt nicht.

TE beschreibt sein Verkaufserlebnis mit dem Käufer  😉

Ich hätte das zwar anders formuliert, aber negativ sehe ich da nichts (außer die Warnung, das war nicht so geschickt).

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 11 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Hallo, das sehe ich nicht so. Solche Leute verderben ebay und müssen daran gehindert werden. Was sonst als eine schlechte Bewertung kann man hier tun? Sonst denken diese Käufer noch, sie haben richtig gehandelt und machen weiter so....

 

Nachricht 12 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Moin @wurzel1267 

 

wie Dir die anderen Schreiber hier schon mitgeteilt haben, verstossen positive Bewertungen mit negativem Inhalt gegen die Ebay-Grundsätze. Daher wird Deine Bewertung, wenn es der Käufer will, vermutlich gelöscht.

 

Und damit hast Du dann was erreicht, nämlich Nichts!

 

Manche Käufer nutzen nunmal die Schwächen des Online-Geschäfts für sich aus, dagegen kannst weder Du als Verkäufer noch der Plattform-Betreiber etwas unternehmen.

 

Ich verfahre so, daß ich einen solchen Kunden mittels Sperrliste zum Ex-Kunden befördere und das war's dann für mich. Aufregen hilft einem nicht weiter. Zum Glück ist es bei mir nur zu einem minimalen Prozentsatz der Bestellungen so, daß es wirklich Ärger gibt.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 13 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Moin,

danke für die Info. Das wusste ich nicht, als ich bewerten wollte und mit der Maus daruf ging sprang sofort positiv ins Feldt. Das konnte ich dann nicht mehr ändern.  So habe ich dann bewertet. 

Eine Löschung oder Änderung meiner Bewertung ist ausschließlich meine Entscheidung. Ich bitte darum bei ebay dass Sie geändert wird von positiv auf negativ.
Die Bewertung entspricht meiner tatsächlichen Erfahrung und bleibt bitte daher bestehen.

die genannten Titel oder Funktionen – einschließlich der vom Käufer erwähnten ‚GmbH AG‘ – haben darauf keinen Einfluss. Diese Rechtsform existiert im deutschen Gesellschaftsrecht nicht. Das sagt wohl auch einiges über d. Käufer aus.

Für mich ist der Vorgang damit abgeschlossen.

Nachricht 14 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Moin @wurzel1267 

 

Dein Wunsch wird Dir wohl nicht erfüllt:

 

"Ich bitte darum bei ebay dass Sie geändert wird von positiv auf negativ."

 

Bei Ebay und auch anderen Plattformen können Käufer nur positiv oder gar nicht bewertet werden:

 

petersmodellbahnstuebchen_0-1765529704555.png

 

Wie Du bewertest ist zwar Deine Entscheidung, ob diese so bestehen bleibt aber nicht, wenn diese gegen Ebay-Grundsätze verstößt.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 15 von 16
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Betreff: Falsche Fallentscheidung

Guten Morgen @wurzel1267 

 

So ganz scheinst Du es leider noch nicht begriffen zu haben !

 

Natürlich sprang der Curser sofort auf Positiv - weil Du als Verkäufer NUR positiv bewerten darfst !

 

Und nein, eine Löschung oder Änderung ist NICHT Deine Entscheidung, sondern Ebay entscheidet anhand der internen Bestimmungen - denen Du übrigens bei Anmeldung zugestimmt hast !

 

Also nochmal, wenn der Käufer sich beschwert, wird die Bewertung mit Sicherheit gelöscht werden - ohne das Du auch nur das geringste dagegen machen kannst !

Und damit hast Du, wie Peter schon angemerkt hat, NICHTS erreicht !

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 16 von 16
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