abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Hallo, nach einer freundlichen Empfehlung von Moderatorin, starte ich einen neuen Thread hier.

 

Auf dem Screenshot sieht man - links: ebay Webseite, so wie ich das kenne und bentzt habe.

Rechts: ebay Webseite im neuen Look nach dem gespräch mit Suppport.

 

Frage 1: Ich habe bei eBay meinen alten Rechner verkauft.

Wie gewohnt habe ich das Angebot erstellt (im alten Design der Oberfläche). Unten stand "Es fällt keine Verkaufsprovision an" und es wurde nicht erwähnt, dass zusätzliche Extras wie "das Bewerben eines Angebots" aktiviert waren. So was ist gar nicht sichtbar.

 

Nach dem Verkauf stellte ich fest, dass mir eine Gebühr in Höhe von 107,64 € abgezogen wurde.

Aber ich bin mir zu 100% sicher, dass ich keine Extras hinzugebucht habe! Diese Option gab es im alten Interface einfach nicht.

 

Die Dame am Telefon konnte sie auch nicht finden oder mir zeigen. Daher hat sie mich durch die Webseite geführt, was irgendwie zur Aktivierung der neuen Verkaufsoberfläche im neuen Design führte. Dort sehe ich nun den Abschnitt "ANZEIGE" mit dem Text "Anzeigentarif für Angebote 5,8%", der bereits automatisch aktiviert ist! Aber ich wiederhole: Im alten Design gab es diese Option nicht.

 

Also, in der Rechnung steht:

Gesamtbetrag: 1.559,49 € (1550 + 9,49 € Versand)
Transaktionsgebühren: 0,00 €
Anzeigengebühr Standard: -107,64 €
Umsatz: 1.451,85 €

 

Frage 2: Warum wird ein Prozentsatz vom Gesamtbetrag inklusive Versand abgezogen? Das ergibt doch keinen Sinn. Ich verdiene nichts am Versand.

 

Frage 3: 107,64 Euro von 1559,49 Euro ergeben: 6,90226 % (gerundet: 6,90 %) - das entspricht nicht den angegebenen 5,8 %. ?

 

Frage 4: Ich kann die alte Verkaufsoberfläche nicht mehr wiederherstellen!

 

Die Dame am Telefon erzählt mir, dass ich möglicherweise eine Kampagne aktiviert oder irgendetwas mit Anzeigengebühren gemacht habe. Ich habe ihr jedoch bereits hundert Mal gesagt, dass ich keine Extras für das Bewerben eines Angebots gekauft habe! Ich habe dies noch nie in meinem Leben genutzt und benötige es nicht!

 

Ich habe meinen Rechner bei eBay zum Verkauf angeboten, nur weil es hieß: "Ab sofort ist das Verkaufen für private Verkäufer*innen kostenlos! So lohnt sich das Verkaufen noch mehr." Aber jetzt merke ich, dass dies überhaupt nicht stimmt. Versteckte Kosten und Ärger. Ich hätte ihn genauso gut bei **bleep** oder **bleep** verkaufen können.

 

Ist das gerecht so?

Wichtige Optionen (die mit Kosten verbunden sind) dürfen nicht so gestaltet sein, dass man sie entweder falsch versteht oder GAR NICHT sieht, wie in meinem Fall.

 

Das Ergebnis: Ich habe 107,64 € für nichts bezahlt, mein Rechner hatte den besten Preis und ich benötige keine Anzeigen. Und nun hat eBay einen Kunden weniger. Ja, ich verstehe, dass eBay das egal ist. Aber dennoch.

 

Ich bin nicht everstanden, dass es in dem Fall ein Gebühr abgezogen wird!

 

Viele Grüße!

Nachricht 1 von 84
Neueste Antwort
83 ANTWORTEN 83

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

 

- massenweise ausgeblendete Angebote, je nach Sortierung

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 41 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Yep, würde ich auch in diese Aufzählung einsortieren 🙄

Nachricht 42 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots


@kenn-i-di-1  schrieb:
Und was heißt hier ggf.?
Wenn ein Angebot mit Anzeigentarif erstellt wird, sollte hier klar formuliert werden:
Nach erfolgtem Verkauf wird die Anzeigengebühr fällig.

das stimmt, glaube ich, so nicht ganz  @kenn-i-di-1 ...

Die Anzeigengebühr wird ja angeblich nur fällig, wenn der Artikel über einen bestimmten Weg angeklickt und anschließend gekauft wird...deshalb ggf. ... es ist allerdings so...ich selbst hatte 2 Artikel mit Anzeige eingestellt und siehe da, zufällig wurden auch beide prompt über Anzeigen so verkauft.... nachprüfen kann ich das ja nicht...

wäre ich jetzt ein Schelm 😉 ......

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 43 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

@dmary56 

 

Du als sogesehen "alter Hase" hast die Anzeigen sicherlich bewusst ausgewählt? Wenn nun wirklich die Anzeigen eher als VK-Klick gewertet werden als die provisionsfreie Auktion würde das meine "bösen" Vorstellungen sicherlich nicht aufhellen 🤔

 

Ja, ich würde auch gerne etwas positives schreiben, einzig ebay gibt mir dazu kaum eine Vorlage - ist halt nicht mehr wie 2003, als der damalige Chef der Sicherheitsabteilung noch persönlich bei mir angerufen hat, um eine PW-Angelegenheit zu klären 🤗

Nachricht 44 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Hallo @erwerbsregel
Völlige Zustimmung meinerseits.......nicht zu vergessen der völlig undurchsichtige Einbehalt der MWST. Nachfragen werden nur pauschal beantwortet, bzw. völlig ignoriert.
Wenn dann die Verkäufernews mit dem Satz: "Liebe gewerbliche Verkäuferinnen und Verkäufer,
es ist uns wichtig, dass Sie sich bei eBay gut aufgehoben fühlen. Deshalb führen wir......" beginnen, ahnt man schon, dass ein weiterer Schritt in Richtung Absahnen erfolgt.
Gut aufgehoben, das war einmal. Jetzt ist es nur noch maximale Abschöpfung auf Kosten der zahlenden VK.
Jetzt mischt man auch noch bei den Rückgaben mit.....ja klar, da kann man nochmal Einnahmen erzielen.
Ich möchte nicht wissen, wie die Verträge mit Hermes aussehen.
Mi diesem Wissen entferne ich mich auch als Käufer immer mehr von dieser Plattform.
Nachricht 45 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Hast Recht, genauso undurchsichtig wie die Berechnung der Gebühren für internationale Verkäufe, obwohl VK und K in Deutschland ansässig sind. Dass der Käufer z.Z. des Kaufs in einem anderen Land eingeloggt war, wodurch diese Gebühr zustande kam, muss auch so hingenommen werden ohne einen Nachweis von eBay.
Nachricht 46 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Hallo @olclone und Danke, dass du diesen Fall hier schilderst. Wir verfolgen euren Austausch zu diesem Thema sehr genau und der Fall wird aktuell intern geprüft. Ich werde euch hier nochmals ausführlicher antworten, sobald ich für alle erwähnten Punkte entsprechende Antworten bereitstellen kann 👍.

 

Bitte noch um etwas Geduld und liebe Grüße

Miriam

Ab Dienstag wieder hier online.


⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 47 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Klar habe ich mich bewußt für das Anzeigenformat entschieden.... und da ich seit 1. März keine Provision

zahlen muß, habe ich mir einfach mal den Spaß erlaubt....ich will ja meine Schubladen endlich leerbekommen....

Aber die Tatsache, daß ich gar nicht wirklich nachvollziehen kann, wie meine Artikel denn nun verkauft wurden, ließ mich doch etwas stutzig werden....ich habe sogar einen der Käufer angeschrieben, wie er

auf meinen Artikel aufmerksam wurde, aber leider keine Antwort bekommen.....

Ich vermute jetzt mal "gemeinerweise", daß über diese Anzeigengebühr auf Umwegen wieder die

erlassene Provision hereingeholt wird....

Beispiel: ein Bekannter von mir hat seit April keinen einzigen Artikel mehr verkauft, obwohl in einem

Segment, wo er noch nie Schwierigkeiten hatte....die Sachen lagen wie Blei im Regal....

>>>>Anzeige geschaltet für 3 Artikel>>>alle 3 innerhalb von 2 Tagen verkauft !!

Jetzt könnte man natürlich sagen, na schau mal, wie toll das mit dem Anzeigentarif funktioniert, musst du in Zukunft immer so machen...ich frage mich allerdings, ob da nicht künstlich nachgeholfen wird, bzw. ob nicht beworbene Artikel quasi nur noch unter "ferner liefen" aufgelistet werden....

 

Mein Bekannter hat das Ganze übrigens als Experiment gesehen und läßt das Bewerben jetzt wieder,

mit dem Erfolg, daß er jetzt seit drei Wochen wieder absolut nichts verkauft hat!

 

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 48 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

@dmary56 

 

Die Schilderung von deinem Bekannten lässt zumindest eine entsprechende Vermutung zu - einzig der Beweis fehlt und den wird ebay den Usern wohl kaum zukommen lassen 🤔

Nachricht 49 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Natürlich kein Beweis, alles Spekulatius! ....aber man kommt da schon ins Grübeln....

 

 

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 50 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Danke Miriam, Geduld habe ich 🙂

 

aber wie kann sein dass die Dame von customerhelp_de@ebay.com die Domain https://community.ebay.de nicht öffnen kann. Das kann nicht sein 😕

 

eBay Kundenservice SR# 1-465188291931

 

 

Nachricht 51 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots


@kenn-i-di-1  schrieb:
Mi diesem Wissen entferne ich mich auch als Käufer immer mehr von dieser Plattform.

Ich auch ... habe kaum noch Lust zu kaufen. Uncheckbar, was in den letzten Monaten an Verschlimmänderungen in die geneigte Masse geworfen wurde. Und wenn ich am Anfang der Zahlungszwangsabwicklung noch gedacht habe, dass ich irgendwann wieder, wenn ich durchsteige und erste Erfahrungen mit dem Murks gemacht wurden, auch wieder probeweise verkaufe, da sich doch wieder einiges angesammelt hat, tendiert meine Motivation augenblicklich dahingehend gen Null.

Nachricht 52 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots


@olclone  schrieb:
Ich habe Email an Support mit Link zum Threads gesxhuckt. Vor kurzem habe ich Antwort von customerhelp_de@ebay.com bekommen.

"Vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

Denn Link den Sie gesendet haben öffnet sich Lieder nicht. Ich bitte Sie Ihren Anliegen genauer zu Schilder und die Artikel Nummer oder Bestellnummer uns zur senden damit wir es gründlicher überprüfen können."

Wenn eBay schon ihre eigene Webseite nicht öffnen kann.... Link öffnet sich auch wenn man nicht eingeloggt ist habe ich eben geprüft.. 🤦

Made my day, @olclone 🤣

Nachricht 53 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots


@erwerbsregel  schrieb:

@dmary56 

 

Die Schilderung von deinem Bekannten lässt zumindest eine entsprechende Vermutung zu - einzig der Beweis fehlt und den wird ebay den Usern wohl kaum zukommen lassen 🤔


Hallo @erwerbsregel ,

falls ich an Stelle des TE's, zu 100% sicher wäre, keine Anzeige in Anspruch genommen zu haben,

würde mir das als Beweis reichen.

Die medienwirksamen Aussagen, natürlich ohne evtl. Einschränkungen, kosten halt auch ein paar

💶 oder 💵.

 

Gruß

 

Nachricht 54 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Um die Spekulation noch ein wenig auszudehnen:

 

miriam hatte ja geschrieben, dass  bei der Sortierung nach Niedrigster Preis deshalb nicht so viele Angebte angezeigt würden, weil schließlich nur niedrige Preise ein Kriterium wären.

 

Das konnte ich ja schon in dem betreffenden Beitrag widerlegen, weil selbst die teuersten oder teureren der unter "Neu eingestellt" oder auch "Bald endend" gelisteten Angebote in der Sortierung nach "Niedrigster Preis" auftauchen. Natürlich dann ganz am Ende.

 

Hier mein Spekulatius des Tages:

Die teureren sind per Anzeige beworben und dürfen deshalb in der Listung nach "Niedrigster Preis" verbleiben?

 

Wobei clausimausishop äußerte, keine Anzeigen geschaltet zu haben. Bei ihm fehlten aber auch nur 2 von etwas über 80 Angebote bei der Umsortierung, also etwa 2 Prozent.

Nicht 30-75% wie in anderen vorgestellten Suchen.

Bei seinen zwei Angeboten mag das dann vielleicht wirklich mit der ebay-internen Filterung nach Interesse, Browserverhalten etc. zu tun, wie ebay es in der Hilfe beschreibt.

Nachricht 55 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Hallo @olclone! und Danke für euren Austausch zu diesem Thema. Auch wenn inzwischen schon einige deiner Fragen geklärt werden konnten, so möchte ich noch einmal aus eBay-Sicht auf deinen Beitrag antworten.

 

  • Frage 1: "Ich habe bei eBay meinen alten Rechner verkauft. Wie gewohnt habe ich das Angebot erstellt (im alten Design der Oberfläche). Unten stand "Es fällt keine Verkaufsprovision an" und es wurde nicht erwähnt, dass zusätzliche Extras wie "das Bewerben eines Angebots" aktiviert waren. [...]"

    Wir haben uns das nochmals angesehen und es tut uns leid, dass dir in diesem Fall eine Anzeigengebühr in Rechnung gestellt wurde. Da du inzwischen unser neues Einstelltool nutzt, sollte dieses Verhalten zukünftig nicht wieder auftreten und du kannst dich bewusst dazu entscheiden, ob du deine Angebote ggf. kostenpflichtig bewerben möchtest. Inzwischen haben wir dir die angefallene Anzeigengebühr aus Kulanz und einmalig gutgeschrieben 🙂

    Zukünftig gilt der Hinweis: "Der Verkauf von Artikeln auf eBay.de ist ab dem 1. März 2023 innerhalb Deutschlands kostenlos. Es können Gebühren anfallen, wenn Sie Zusatzoptionen auswählen, Ihre Angebote mittels Anzeigen bewerben oder Versand in andere Länder anbieten."

  • Frage 2: "Warum wird ein Prozentsatz vom Gesamtbetrag inklusive Versand abgezogen? Das ergibt doch keinen Sinn. Ich verdiene nichts am Versand."

    Anzeigengebühren basieren auf dem ausgewählten Anzeigentarif. Der Anzeigentarif ist ein prozentualer Anteil des Gesamtverkaufsbetrags eines Artikels (einschließlich Artikelpreis, Versand, Steuern und sonstiger anfallender Gebühren).

    miriamebay_0-1688115877566.png

  • Frage 3: "107,64 Euro von 1559,49 Euro ergeben: 6,90226 % (gerundet: 6,90 %) - das entspricht nicht den angegebenen 5,8 %. ?"

    Hinzu kommt die Mehrwertsteuer - eure Kritik diesbezüglich wurde aufgenommen und weitergegeben. Danke auch für die Einbindung per @-Erwähung, @viersektoren-verbannt!

  • Frage 4: "Ich kann die alte Verkaufsoberfläche nicht mehr wiederherstellen!"

    Du kannst während der Angebotserstellung rechts oben per Klick auf das Zahnrad zwischen den Einstelltools wechseln.

Abschließend entschuldigen wir uns nochmals für die gemachte Erfahrung und hoffen, dass du eBay auch in Zukunft wieder nutzen möchtest, um deine Artikel erfolgreich zu verkaufen.

 

Liebe Grüße

Miriam

Ab Dienstag wieder hier online.


⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 56 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Hallo miriam@ebay.de
Auf der Gebührenseite für private VK

https://www.ebay.de/help/selling/selling-fees/store-selling-fees-managed-payments-sellers?id=4809
ist nachzulesen, dass bei den genannten Preisen die MWST bereits enthalten ist.
Wie kann es dann sein, dass hier die MWST in Rechnung gestellt wurde?

Nachricht 57 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Anonymous
Nicht anwendbar
Bei gewerblichen Anzeigen muss auch kein Hinweis auf die MWSt. gemacht werden. Was bei privaten V k wohl sein muss.
Ob der Fragesteller seine Erfahrung jetzt noch der Wettbewerbszentrale schildert, wie er schrieb, ist offen. Sein Geld hat er zurückbekommen, warum auch immer?
Nachricht 58 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Hallo  miriam@ebay Vielen Dank,

 

es freut mich, ihr alle habt mir echt geholfen. Am Telefon und per Email würde es so gut nicht klappen.

 

Danke nochmals.

Nachricht 59 von 84
Neueste Antwort

Betreff: Gebühr für das Bewerben eines Angebots

Hallo, heute habe ich endlich wieder Zeit, mich wieder damit zu beschäftigen.

 

Ich muss ehrlich sagen, Themen wie die Mehrwertsteuer (MwSt) sind echt kompliziert für mich. Ich habe kein Gewerbe und habe mich noch nie mit Fragen wie diesen beschäftigt. Es kann auch sein, dass ich früher aufgrund meiner alten Verkaufsoberfläche etwas extra bezahlt habe. Nun ja, egal.

 

Sie erwähnen die Wettbewerbszentrale, die mir von einem anderen eBay-Benutzer empfohlen wurde. Ich muss ehrlich sagen, dass ich bisher keine Zeit dafür gefunden habe. Ich verstehe nicht ganz, wie das alles mit Wettbewerbszentrale geregelt wird und welche Rechte ich als eBay-Kunde/Verkäufer habe. Wenn überhaupt.

 

Meinen Sie, ich sollte mich trotzdem an die Wettbewerbszentrale wenden oder war das generell eine schlechte Idee, die nichts mit meinem Fall zu tun hat?

 

Ich gehe davon aus dass ich demnächst Anzeigengebühr aus Kulanz gutgeschrieben bekommen habe, es schein das Problem damit gelöst zu sein? Natürlich habe ich aus dieser Situation Schlussfolgerungen gezogen

Nachricht 60 von 84
Neueste Antwort
Hast Du Fragen? Diese Links könnten nützlich sein: