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Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter

Hallo,

vorige Woche kontaktierte ich ebay wegen Daten zu einem nicht mehr abrufbaren Verkauf. 

Die Daten seien erreichbar, sagte man mir. Aber ich habe sie noch immer nicht!

 

Stattdessen erhielt ich ein Automail von einem namentlich bekannten Herrn S., wie ich die Daten abrufen könne (er wurde intern kontaktiert, weil ich just genau dies NICHT kann, die Webseite funktioniert auch nach allem Troubleshooting nicht). Mit einer kleinen Fußnote von ihm (anderer Schreibstil), wo er mich implizit der Gewerblichkeit bezichtigt.

Ich schrieb zurück, dass die Daten nicht wie im Automail dargestellt abrufbar seien und wie ich nun an sie käme. Und dass wenn er Zweifel an meiner Redlichkeit habe, er sie doch bitte direkt ausdrücken solle.

Keine Antwort.

 

Gestern erhalte ich ein Automail, mein Konto WERDE gesperrt, WENN ICH NICHT innert 4 Wochen auf ein gewerbliches Umschalte - ebay HABE ENTSCHIEDEN, ich sei gewerblich.

Diese Bezichtigung ist völlig unzutreffend. Ich habe im Oktober einmalig Stücke aus einer Sammlung eingestellt und stelle seither nur die unverkauften erneut ein. Davor habe ich zwei Jahre lang gar nichts verkauft da keine Zeit (oh ja, ebay hat mich dazu im Oktober auch aggressiv terrorisiert, ich möge meine Echtheit beweisen - warum stand die 23 Jahre lang nicht infrage?). Es steht zudem in jeder Aukion, dass es Sammlungsstücke sind und privat. Es kommen keine Neuen hinzu wie bei einem Händler. Es gibt darüber keine Nachhaltigkeit und keine Gewinnerzielungsabsicht.

Ich habe im Oktober mit einem damals von ebay angebotenen Steuerberater alle Details gesprochen. Dieser hat bestätigt, dass ich fürs Vorhaben eines einmaligen Sammlungsverkaufs alles richtig mache. Wir haben auch über den gesetzlichen Rahmen gesprochen und so weiß ich, dass die von ebay vorgebrachten "Argumente" keinerlei Rechtsgrundlage haben ("Sie haben X Artikel für Y Euro verkauft - das ist gewerblich" - für Herrn S. vielleicht, aber ein solches Gesetz gibt es nicht).

Auf meinen detaillierten Widerspruch erhielt ich nur sinnfreie Automails.

 

Wie es sich für mich darstellt, ist diese Handlung Nötgung (WENN Du nicht, dann...), und frei erfundene Bezichtigungen sind Verleumdung. Zumal die Implikation ist, ich wolle mich um Händlerpflichten drücken. Möchte ich nicht! Vielmehr möchte ich mit den Stücken so wenig Aufwand haben wie möglich, da ich, anders als ein Händler, auch noch ein "echtes" Leben habe. Daher verkaufe ich, wenn ich mal was zu verkaufen habe, alles gleichzeitig.

 

Ich habe eine Frist bis 5.2. gesetzt, sich zu besinnen. Andernfalls zeige ich obiges polizeilich an. 

 

Was sollte ich sonst noch tun?

 

Wenn es dazu kommt, bin ich bereit, den Rest der Sammlung anderswo anzubieten, auch wenn ich lieber bei ebay bliebe. Doch mich kriminalisieren zu lassen durch ebay (oder einen abgedrehten Einzelnen, mit aber einem Team von offenkundig Untätigen im Rücken), akzeptiere ich nicht. Gegen den Herrn, der seine Arbeit zwar nicht erledigt, aber gegen andere schießt, habe ich mich auch formell beschwert - ebenfalls ohne Reaktion. 

 

MÖCHTE man uns Privatnutzer vergraulen? Wenn nicht, was soll der aggressive Ton in allen Mails? Und die Tatsache, dass es keinerlei Kontaktmöglichkeit gibt, um diese "Entscheidung" infrage zu stellen oder zu besprechen? Was soll die Anmaßung von Autorität? KANN ich noch Einsicht erlangen oder will man mich bloß noch loswerden?

 

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13 ANTWORTEN 13

Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter

Tag @enelenelala  meine Antwort wird dir nicht gefallen....

 

https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

 

Hinweis: Wir überprüfen regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer Verkäufer und fordern sie ggf. auf, ihr eBay Konto als ein gewerbliches Konto zu kennzeichnen. Weiterhin müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

 

ebay ist Hausherr und kann darf Verkäufe einschränken wenn nicht auf gewerblich umgestellt wird.

Das war schon immer so.

 

Eine Anzeige? Wogegen denn?

Nachricht 2 von 14
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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter

PS: Denke mal, bei dir ist es der Verkauf von Foto usw., das wäre dann die Sammlung.

 

Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:

  • Unterhaltung eines eBay Shops
  • Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
  • Über Jahre dauernder gestreckter Verkauf einer privaten Sammlung
Nachricht 3 von 14
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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter

Ebay kann nicht entscheiden, ob man gewerblich oder privat verkauft. Das wurde in mehreren Treads erörtert. Ebay kann aber bei Anzeichen und hohem Verkaufsvolumen dich auffordern Deinen Status zu klären. Das wurde getan. Da kann man schimpfen wie man will, die eigene "Ansicht" tut nichts zur Sache.
Dein einsehbarer Umsatz hier ist deutlich höher, als manch gewerblicher Verkäufer schafft. Und der muß davon Haus, Hof, Garten, Frau, Lebensunterhalt, Wareneinkauf, ebay, Finanzamt und alle Mitverdiener bezahlen.

Gehe zu deinem Finanzamt. Lass dir dort eine Bestätigung geben, daß alles aus der Sammelleidenschaft stammt, keinerlei Steuerpflicht, Gewinn etc. erzeugt wird und legal ist. Reiche das bei ebay ein und schon kannst du weiter privat verkaufen.

Lass dich vor einer Anzeige sachkundig beraten. Die paar Euro, die das kostet, werfen deine Verkäufe ab. Eine Anzeige kann auch nach hinten losgehen.

Nachricht 4 von 14
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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter

Nun ja, @enelenelala ,

90 verkaufte Artikel seit Mitte November sind nicht wenig.

Dein Bankkonto hast du inzwischen verifiziert ?

Erpressermail von ebay erhalten - was tun? - eBay Deutschland Community

Ebay ist aber auch "schlimm" : erst wird man erpresst, dann genötigt.......

Nachricht 5 von 14
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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter

"Ebay kann aber bei Anzeichen und hohem Verkaufsvolumen dich auffordern Deinen Status zu klären. Das wurde getan. Da kann man schimpfen wie man will, die eigene "Ansicht" tut nichts zur Sache."

Das wurde doch gerade nicht getan. Ich durfte überhaupt nichts klären, sondern wurde als Händler bezichtigt und kann nun also Händler WERDEN, oder gehen. Auch geht es nicht um MEINE Ansicht, sondern geltendes Recht. WENN ich gegen das verstoße, sollte ich angemahnt werden, klar. Ich habe mich aber extra erkundigt, dass ich gegen NICHTS verstoße. 

Auch meine eigene "Unschuld" beweisen zu müssen, kan nicht rechtens sein.

Im Übrigen wäre Umsatz vs. Gewinn zu diskutieren, denn ich muss keinen Hof von meinen Verkäufen betreiben. Könnte ich auch nicht. WEIL ich keinen Gewinn mache. 

Wer hier einen Sportwagen für 50t€ verkauft, ist doch auch kein Händler, und macht keine 50t€ Gewinn, wenn der Wagen ihn zuvor 100t€ gekostet hat. Obwohl sein UMSATZ viel höher als meiner ist.

 

Nachricht 6 von 14
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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter

@voli-maus 
Der Verkauserlös ist nicht primär entscheidend. Wenn ich z.B. 1000 Fotoaparate einer Sammlung erbe oder über Jahre gesammelt habe und die einzeln über 5 Jahre verkaufe, erzeugt das nicht zwingend eine Gewerblichkeit, wenn der Besitzübetrag vorab steuerlich geklärt ist. Wenn ich damit aber Handel treibe (kaufe/verkaufe) und Ertrag erwirtschafte mag es anders aussehen. Ich weiß nicht wie @enelenelala Status ist und maße mir da als Unkundiger keine Einstufung an. Kann nur Richter, Anwalt, Steuerberater, Finanzamt klären. 
Beraten lassen oder das Verkaufen sein lassen. Es gibt auch andere Plattformen. 

Die private rechtliche Auffassung passt nicht immer zur entsprechenden Gesetzgebung.

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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter

@enelenelala 
das ist der jetzige Status.
Wie ich schrieb, wenn eine Einschätzung einer kundigen Stelle (z.B. dem Finanzamt) vorliegt, die deinen privaten, nicht steuerpflichtigen Status bestätigt, lässt ebay dich weiter privat verkaufen. Die Plattform kann haftbar gemacht werden und muß das jetzt mit dir klären. Eventuell bist du aber tatsächlich steuerpflichtig und gewerblich unterwegs, schätzt es nur nicht selbst korekt ein. Es kann mit der Meldung aus dem PStTG eine böses Erwachen geben. Also vorher klären lassen. Momentan geht es nur um Status, Steuer, Geld.

Nachricht 8 von 14
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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter


@rest-fest  schrieb:

@voli-maus 
Der Verkauserlös ist nicht primär entscheidend. Wenn ich z.B. 1000 Fotoaparate einer Sammlung erbe oder über Jahre gesammelt habe und die einzeln über 5 Jahre verkaufe, erzeugt das nicht zwingend eine Gewerblichkeit, wenn der Besitzübetrag vorab steuerlich geklärt ist. Wenn ich damit aber Handel treibe (kaufe/verkaufe) und Ertrag erwirtschafte mag es anders aussehen. Ich weiß nicht wie @enelenelala Status ist und maße mir da als Unkundiger keine Einstufung an. Kann nur Richter, Anwalt, Steuerberater, Finanzamt klären. 
Beraten lassen oder das Verkaufen sein lassen. Es gibt auch andere Plattformen. 

Die private rechtliche Auffassung passt nicht immer zur entsprechenden Gesetzgebung.


Ich verstehe dich @rest-fest .

Nachricht 9 von 14
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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter



Ich verstehe dich @rest-fest .


Deine Verlinkungen für den TE waren aber auch richtig @voli-maus 
So wie im vorliegenden Fall werden sicher noch einige mit Beratungsbedarf posten. Spätestens im März, wenn ebay über die Meldungen laut PStTG informiert hat, geht hier die Post ab. Bin ich mir sicher.

Nachricht 10 von 14
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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter

Hier an der Stelle hätte ich erstmal nicht diskutiert. Sondern ruhig Blut bewahrt.

Ich weiss, dass es in diesem Bereich irre grosse Sammlungen geben kann und dann würde ich mich dahin wenden, die am Ende darüber befinden, ob du nun was zahlen musst oder nicht und das wäre das Finanzamt.

Du wirst doch keinen dazu bringen, Zweifel an deiner Redlichkeit zu äussern oder würdest du dich schriftlich mit so was festnageln lassen?

Und je nachdem, was du  dann als Antwort vom Finanzamt bekommst, dann kannst du weiter entscheiden.

Ich würde mich selbst erst mal auf sichere Beine stellen.

Eine Anzeige halte ich für sehr unsinnig. Online kannst du so was vielleicht abschicken, aber ein Polizist direkt wird das bestimmt gleich ablehnen.

 

 

 

 

 

 

Nachricht 11 von 14
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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @enelenelala 

 

Wir wissen ja alle letztlich nicht, mit wem an welchem Punkt der Hierarchie zu tun gehabt hast.

Wir wissen auch nicht, welchen "Schulungsgrad" und welche Kompetenzen diese Person hat.

Aber wir wissen, dass Ebay als elektronische Plattform gem. § 25e UStG auch zur Verantwortung gezogen kann,  wenn ein Nutzer in einen bestimmten steuerlichen Bereich gerät.

Aus anderen regulatorischen Gründen muss Ebay tatsächlich irgendwann die Identität abklopfen, wenn gewisse Beträge fließen.

 

Ich sehe über die erhalten BW als VK einen Umsatz von über 8000 Euro innerhalb von sechs Monaten ... grob überschlagen. Das ist schon eine Hausnummer. 

Und Ebay kann nicht wissen, wie lange das Zeug bei dor rumliegt.

Steuer ist das eine ... aber siehe auch: https://www.it-recht-kanzlei.de/Urteil/3567/OLG_Frankfurt/6_W_2707/Drei_Zwei_Eins_Gewerblich_oder_Pr...

 

Eine Nötigung geht über die Androhung eines empfindlichen Übels. Ich kann nicht sehen, dass die Verhinderung des Verkaufs für einen privaten VK ein empfindliches Übel darstellen könnte.

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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter


@enelenelala  schrieb:

Hallo,

vorige Woche kontaktierte ich ebay wegen Daten zu einem nicht mehr abrufbaren Verkauf. 

Die Daten seien erreichbar, sagte man mir. Aber ich habe sie noch immer nicht!

 

Stattdessen erhielt ich ein Automail von einem namentlich bekannten Herrn S., wie ich die Daten abrufen könne (er wurde intern kontaktiert, weil ich just genau dies NICHT kann, die Webseite funktioniert auch nach allem Troubleshooting nicht). 

 


◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇

 

hast Du es über die Datenabfrage in Deinem eBay-Konto versucht?

 

mein eBay > eBay-Konto > Personenbezogene Daten und Datenschutz > Daten anfordern

Nachricht 13 von 14
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Betreff: Hilfe: Nötigung durch ebay-Mitarbeiter

Guten Morgen @bambina20plus !

 

Du bist hier nicht als *Schuldiger* angeklagt. eBay ist verpflichtet

VK auf ihr Verkaufsverhalten hinzuweisen und gegebenenfalls zu melden,

wenn bestimmte Kriterien auf einen eventuellen gewerblichen Verkaufsstatus

darauf hindeuten, nicht mehr und nicht weniger. Entschieden wird es an einer

anderen Stelle.

 

Erzählen und schreiben kann man viel. Das reicht eBay aber nicht. Deshalb

gehe zum Finanzamt  und lasse es dir schriftlich bestätigen, lade diese

Bestätigung bei eBay hoch und gut ist. Entschieden wird beim Finanzamt, ob

*GEWERBLICH* oder *PRIVAT*.

 

Viel Erfolg!

 

 

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WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

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