am 14-12-2023 00:27 - zuletzt bearbeitet am 14-12-2023 11:07 von kh-brendon
Folgendes geht nun in die Strafverfolgung wg. Online Betruges hilfsweise aus allen rechtlichen Gründen:
Kurzfassung:
K. fragt Rückgabe an und ein Fall wird geöffnet. Der Artikel sei nicht wie beschrieben. Verkauft wurde eine Modellbahn Leerverpackung (eines von ca. 12000 Angeboten). Diese wurde in Bild und Wort ("Artikelbeschreibung"), auch in der "Kategorie" und unter "Artikelmerkmale" zutreffend als Leerverpackung/OVP/Display beschrieben. Der K. aber liest nicht bzw. meint zum Preis von 49,- das Vollprodukt im Wert von 599,- zu erwerben.
"Nach der Prüfung dieses Falls wurde entschieden, das ursprüngliche Ergebnis beizubehalten. Wir konnten Ihrem Einspruch nicht stattgeben, da der Käufer einen gültigen Beleg erbracht hat, dass die Rückgabe zugestellt wurde.
Sie erhalten für diesen Fall keine Rückerstattung."
Tatsächlich wurde die Rücksendung zugestellt an den ursprünglichen Absender (somit den K.).
ebay belastet dennoch das Verkäufer Konto.
Damit ist Ware und Geld weg.
ebay schreibt hierzu:
"vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben leider bisher noch keine Antwort auf Ihre E-Mail an Ihren Käufer erhalten.
Wir werden Ihren Handelspartner in Ihrem Namen kontaktieren und auffordern, sich umgehend mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
Ich bin zuversichtlich, dass Sie Ihr Anliegen erfolgreich klären können.
Weiterhin vielen Dank für Ihre Geduld."
Mit anderen Worten die treuhänderisch vermittelnde Plattform zwichen K. und Vk. sagt: Was interessiert es uns, wir haben unser Geld, sollen K. und Vk. sich doch bitte selber ins Benehmen setzen.
Der Kundenservice bestätigte mir tel. mehrfach daß die Rückgabe unbegründet sei, die Mitarbeiter konnten sich nur leider nicht mehr über die automatisiert (!) erfolgte Entscheidung des Computersystems hinwegsetzen.
14-12-2023 13:49
Hallo
Für einen Privatkäufer sollte eigentlich nur die Einlieferung der Rücksendung gelten und nicht die
Zustellung ,die der TE offensichtlich verhindert hat.Bis zur Übersendung eines neuen Retourtickets
muß der Käufer das Paket ,das gestern zugestellt wurde,nur aufbewahren.
Der Wert einer Leerverpackung im Modellbau ergibt sich lediglich durch einen höheren
Erlös beim Verkauf eines Modelles.Der dürfte bei schon umgebauten Waggons dann aber
hier gering sein schon gar nicht 49 Euro.
14-12-2023 14:00
Tagchen
Geht es nur mir so oder haben andere Vielleser auch immer wieder den Eindruck haben, dass das Unrechtsbewusstsein für manche User nur besteht, wenn sie andere betrachten, aber nicht bri sich selbst?
Gestern war auch einer da, der eine Telefonverpackung unter Telefone eingepackt hatte.
14-12-2023 14:21
Moin @Anonymous
Der Egoismus in dieser Gesellschaft wird immer größer ob nun hier bewusst zum Nachteil eines möglichen Käufers getrickst wird oder als Gegenbeispiel Sicherheitskräfte aufs Übelste beleidigt und Wände mit den berüchtigen Vier-Buchstaben-Tag versehen werden - wenn man dann selbst in Not gerät ruft man doch genau diese, welche man zuvor beschimpft hat zur Hilfe 🙄
Ist hier ja nicht anders: Der TE hat getrickst und fühlt sich jetzt in seiner Ehre gepackt weil der K eine Rücknahme eingefordert und diese von ebay sogar noch bestätigt wurde 🤗
14-12-2023 15:08 - bearbeitet 14-12-2023 15:09
>>Der Artikel sei nicht wie beschrieben. Verkauft wurde eine Modellbahn Leerverpackung
nein, wurde es nicht.
Überschrift
- Märklin Display
- OVP
- Neu
richtig wäre es
Überschrift
Leerkartonage für Typ "Märklin 00764 Umbauwagen" (ohne Inhalt)
Beschreibung
Lieferumfang: nur Leerkarton ohne Inhalt
Neu ist das Ding auch nicht, schliesslich wurde dieser "aufgerissen". Die restlichen Angaben in der Beschreibung dienen eher zur Verwirrung zu sonst was. Rot markieren, dass was fehlt, nie und nimmer diesen Sermon in die Beschreibung einfügen.
Einen aktuellen Leerkarton für 49 Euro? Der hat tatsächlich die Spurweite HO?
Also ganz klar Dein Fehler.
Zurücknehmen oder entsorgen lassen bei Geldrückerstattung.
14-12-2023 16:24
Ich möchte als Sammler von MÄRKLIN Eisenbahnen seit 40 Jahren auch noch meinen Senf dazu geben. Es ist tatsächlich so, dass für leere seltene Originalverpackungen dieser Firma gutes Geld ausgegeben wird. Selbst für sogenannte Märklin REPLIKA-Verpackungen, die nichts anderes als Fälschungen sind, wird hier Geld verlangt und auch ausgegeben.
Der TE allerdings hat hier versucht eine Verpackung zu verkaufen, die wirklich für KEINEN Sammler interessant ist und deshalb in die blaue Altpapiertonne gehört.
Und dann noch dieses seltsame Artikelfoto ...
Geschieht ihm ganz recht.
14-12-2023 16:25
Hätte er das MIR geschickt, hätte er seine Anzeige - nur die Richtung wäre nicht genehm.
Samt Deckungskauf bzw. Ausfallberechnung Entschädigungsansinnen und sonstigem Trallala.
Ich hoffe, er findet seinen Meister 😎
am 14-12-2023 16:47 - zuletzt bearbeitet am 14-12-2023 16:52 von kh-sandra
Bei solchen Käufen hatte früher der Käufer immer die **bleep** .
Das ist eines der ganz wenigen Dinge der neuen ZA die ich gut finde .
14-12-2023 18:51
Unter "Artikelmerkmale": "Produktart: Leerkarton", "Material: Karton" usw. Unter "Artikelbeschreibung des Verkäufers": Display aus [..] Lieferumfang: Nur das Display. Man beachte das Wort "aus". Die Produktbeschreibung von Märklin wurde sauber zitiert, ein Normalverständiger der LESEN kann und will kann daraus nicht die Lieferung von Waren im Wert von 600 € (zum Presi von 49 €) ableiten. Das wurde nicht versprochen. Im Übrigen gehört es zu den vertraglichen Neben- sprich Sorgfaltspflichten eines jeden K. Angebote sorgfältig zu studieren. Ich habe da weder einen Irrtum erregt noch unterhalten, es fällt schlicht nicht in meinen Verantwortungsbereich wenn Käufer sich die 2 Minuten zum Lesen nicht nehmen oder in böswilliger Absicht kaufe. Sorry, die kritischen Anm. hier darf ich höflich zurückzuweisen. Es gilt der Kaufvertrag. Daß die Retoure zurück an den ursprünglichen Absender zugestellt wurde ist anhand der Sendungsverfolgung ebensfalls klar und deutlich erkenntlich, und zwar in der Farbe rot, noch deutlicher geht es nicht.
14-12-2023 18:59
am 14-12-2023 19:01 - zuletzt bearbeitet am 14-12-2023 19:03 von kh-sandra
Ich habe keine 12000 Angebote wie kommen Sie darauf? Sie sind genau wie der Käufer: Sie LESEN nicht was ich schreibe. Ich schrieb: Eingestellt in der Kategorie: Spielzeug - Modelleisenbahnen & Züge - Teile & Zubehör - Leerkartons waren 12000 Angebote. Es ist also im ebay durchaus üblich Leerschachteln zu verkaufen. Diese sind nämlich insbesondere wenn längst vergriffen heiß begehrt unter Sammlern.
Ich habe auch keine AGB, nur eine mich Seite.
14-12-2023 19:04
Das Angebot ist eingestellt in der Kategorie "Leerkartons". Unter "Artikelmerkmale": "Produktart: Leerkarton", "Material: Karton" usw. Unter "Artikelbeschreibung des Verkäufers": Display aus [..] Lieferumfang: Nur das Display. Man beachte das Wort "aus". Die Produktbeschreibung von Märklin wurde sauber zitiert, ein Normalverständiger der LESEN kann und will kann daraus nicht die Lieferung von Waren im Wert von 600 € (zum Presi von 49 €) ableiten. Das wurde nicht versprochen. Im Übrigen gehört es zu den vertraglichen Neben- sprich Sorgfaltspflichten eines jeden K. Angebote sorgfältig zu studieren. Ich habe da weder einen Irrtum erregt noch unterhalten, es fällt schlicht nicht in meinen Verantwortungsbereich wenn Käufer sich die 2 Minuten zum Lesen nicht nehmen oder in böswilliger Absicht kaufen. Sorry, die kritischen Anm. hier darf ich höflich zurückzuweisen. Es gilt der Kaufvertrag.
14-12-2023 19:05 - bearbeitet 14-12-2023 19:07
Dann stelle dir einfach vor, ein Unbedarfter wollte das als Geschenk kaufen und hat vom Preis keine Ahnung.
Eines musst du dir ankreiden lassen, diese irre lange AB ist überflüssig wie sonstwas und ich vermisse den grossen Hinweis in rot, dass es sich nur um einen Karton handelt.
Ich löse eine exclusive gepflegte Modellbahn Sammlung auf.
Alle Schätzchen sind ladenneu und lange vergriffen wenn nicht anders angegeben.
Vielleicht ist die eine oder andere lang gesuchte Pretiose für Sie dabei!
Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken.
Braucht es das, wenn es nur um einen Karton geht?? Irreführung pur.
Und was ist das?
Sollte es Unstimmigkeiten geben, oder Sie sich unter dem Artikel etwas anderes vorgestellt haben setzen Sie sich bitte mit mir direkt in Verbindung, damit eventuelle Missverständnisse zu Ihrer Zufriedenheit einvernehmlich gelöst werden können.
Wolltest du da in dem Fall schon mal vorbauen?
Das Ei hast du dir selbst gelegt und ich denke, du weisst das.
14-12-2023 19:05 - bearbeitet 14-12-2023 19:06
@luppiluu schrieb:Unter "Artikelmerkmale": "Produktart: Leerkarton", "Material: Karton" usw. Unter "Artikelbeschreibung des Verkäufers": Display aus [..] Lieferumfang: Nur das Display. Man beachte das Wort "aus". Die Produktbeschreibung von Märklin wurde sauber zitiert, ein Normalverständiger der LESEN kann und will kann daraus nicht die Lieferung von Waren im Wert von 600 € (zum Presi von 49 €) ableiten. Das wurde nicht versprochen. Im Übrigen gehört es zu den vertraglichen Neben- sprich Sorgfaltspflichten eines jeden K. Angebote sorgfältig zu studieren. Ich habe da weder einen Irrtum erregt noch unterhalten, es fällt schlicht nicht in meinen Verantwortungsbereich wenn Käufer sich die 2 Minuten zum Lesen nicht nehmen oder in böswilliger Absicht kaufe. Sorry, die kritischen Anm. hier darf ich höflich zurückzuweisen. Es gilt der Kaufvertrag. Daß die Retoure zurück an den ursprünglichen Absender zugestellt wurde ist anhand der Sendungsverfolgung ebensfalls klar und deutlich erkenntlich, und zwar in der Farbe rot, noch deutlicher geht es nicht.
Tagchen @luppiluu
Das ist jetzt aber wirklich speziell... du redest von Sorgfaltspflichten und von "Normalverständiger der lesen kann"...
Hast aber selbst nicht begriffen, dass
- OVP in erster Linie hier für originalVERPACKTE Ware steht und nicht für eine "olle Verpackung",
- Ebay eine eigene Rubrik für Leerverpackungen,
- eine Irreführung auch darin bestehen kann, eine wesentliche Information zu verschleiern... ist gegeben, wenn man Artikel beschreibt, die nicht erhalten sind. Einfach nur abgeschrieben? Der Vollsständigkeit halber?
Na klar.... und warum hast du dir das dann bei anderen Angeboten gespart?
Und was AGB angeht: Doch, doch, wer regelmäßig verkauft und einen ausführlichen und immer wieder verwendeten Disclaimer hat, steht mit mindestens einem Bein in den AGB.
14-12-2023 19:06
Was meinen Sie mit TE?
Das Angebot ist eingestellt in der Kategorie "Leerkartons". Unter "Artikelmerkmale": "Produktart: Leerkarton", "Material: Karton" usw. Unter "Artikelbeschreibung des Verkäufers": Display aus [..] Lieferumfang: Nur das Display. Man beachte das Wort "aus". Die Produktbeschreibung von Märklin wurde sauber zitiert, ein Normalverständiger der LESEN kann und will kann daraus nicht die Lieferung von Waren im Wert von 600 € (zum Presi von 49 €) ableiten. Das wurde nicht versprochen. Im Übrigen gehört es zu den vertraglichen Neben- sprich Sorgfaltspflichten eines jeden K. Angebote sorgfältig zu studieren. Ich habe da weder einen Irrtum erregt noch unterhalten, es fällt schlicht nicht in meinen Verantwortungsbereich wenn Käufer sich die 2 Minuten zum Lesen nicht nehmen oder in böswilliger Absicht kaufe. Sorry, die kritischen Anm. hier darf ich höflich zurückzuweisen. Es gilt der Kaufvertrag.
14-12-2023 19:08
Du hast die wesentlichen Infos NICHT in der Überschrift hinterlassen und in einem unnützen Text mit Infos zu nicht angebotenen Teilen und deinem Disclaimer versteckt.
Brichst du dir einen Zacken aus der Krone, wenn du dein Angebot deutlicher gestaltest?
14-12-2023 19:09
Nein gar nicht irreführend wenn man liest sondern saber zitiert.
Das Angebot ist eingestellt in der Kategorie "Leerkartons". Unter "Artikelmerkmale": "Produktart: Leerkarton", "Material: Karton" usw. Unter "Artikelbeschreibung des Verkäufers": Display aus [..] Lieferumfang: Nur das Display. Man beachte das Wort "aus". Die Produktbeschreibung von Märklin wurde sauber zitiert, ein Normalverständiger der LESEN kann und will kann daraus nicht die Lieferung von Waren im Wert von 600 € (zum Presi von 49 €) ableiten. Das wurde nicht versprochen. Im Übrigen gehört es zu den vertraglichen Neben- sprich Sorgfaltspflichten eines jeden K. Angebote sorgfältig zu studieren. Ich habe da weder einen Irrtum erregt noch unterhalten, es fällt schlicht nicht in meinen Verantwortungsbereich wenn Käufer sich die 2 Minuten zum Lesen nicht nehmen oder in böswilliger Absicht kaufe. Sorry, die kritischen Anm. hier darf ich höflich zurückzuweisen.
14-12-2023 19:11
Das Angebot ist eingestellt in der Kategorie "Leerkartons". Unter "Artikelmerkmale": "Produktart: Leerkarton", "Material: Karton" usw. Unter "Artikelbeschreibung des Verkäufers": Display aus [..] Lieferumfang: Nur das Display. Man beachte das Wort "aus". Die Produktbeschreibung von Märklin wurde sauber zitiert, ein Normalverständiger der LESEN kann und will kann daraus nicht die Lieferung von Waren im Wert von 600 € (zum Presi von 49 €) ableiten. Das wurde nicht versprochen. Im Übrigen gehört es zu den vertraglichen Neben- sprich Sorgfaltspflichten eines jeden K. Angebote sorgfältig zu studieren. Ich habe da weder einen Irrtum erregt noch unterhalten, es fällt schlicht nicht in meinen Verantwortungsbereich wenn Käufer sich die 2 Minuten zum Lesen nicht nehmen oder in böswilliger Absicht kaufe. Sorry, die kritischen Anm. hier darf ich höflich zurückzuweisen.
14-12-2023 19:14
oder in böswilliger Absicht kaufe
Was unterstellst du dem Käufer? Du schreibst viel von Sorgfaltspflicht des Käufers, erstellst aber selbst ein Angebot, dem es an Sorgfalt mangelt, siehe dicken Hinweis auf einen Leerkarton.
Für einen leeren Karton brauche ich nicht so eine AB.
14-12-2023 19:15
Im Übrigen gehört es zu den vertraglichen Neben- sprich Sorgfaltspflichten eines jeden K. Angebote sorgfältig zu studieren. Ich habe da weder einen Irrtum erregt noch unterhalten, es fällt schlicht nicht in meinen Verantwortungsbereich wenn Käufer sich die 2 Minuten zum Lesen nicht nehmen oder in böswilliger Absicht kaufe. Sorry, die kritischen Anm. hier darf ich höflich zurückzuweisen.
Dann empfehle ich dringend einen juristischen Rat dahingehend einzuholen, ob du wirklich weiterhin als Unschuldslämmchen durch ebay hüpfen kannst während du deinen Käufern Leseunfähigkeit vorwirfst.
Und doch hast du in deiner umfassenden AB vom Inhalt geschrieben... da kannst du zurück weisen so oft wie du lustig bist. Das hat nichts mit Leseunfähigkeit zu tun, und böswillige Absicht Käufern unterstellen ist einfach, woll?
Wie sah es mit deinen Absichten aus? Moralisch einwandfrei? Schade dass ich nicht wie früher einem Pappenverkäufer schreiben darf, was ich wirklich denke. 😇
Auf nicht wiederlesen =======>>>>>>≠
14-12-2023 19:18
Auch wenn Du hier noch einige Male das Selbe bringst es ändert nichts daran .
Du hast jetzt ein Problem bei dem wir Dir nicht helfen können .
Ob Du das jetzt selber vermurkst hast ?Egal das mußt Du selber wissen .
Was erwartest Du jetzt von den Mitgliedern hier ???
Klär das mit dem Käufer ,mit Ebay oder einem Anwalt .