am 14-12-2023 00:27 - zuletzt bearbeitet am 14-12-2023 11:07 von kh-brendon
Folgendes geht nun in die Strafverfolgung wg. Online Betruges hilfsweise aus allen rechtlichen Gründen:
Kurzfassung:
K. fragt Rückgabe an und ein Fall wird geöffnet. Der Artikel sei nicht wie beschrieben. Verkauft wurde eine Modellbahn Leerverpackung (eines von ca. 12000 Angeboten). Diese wurde in Bild und Wort ("Artikelbeschreibung"), auch in der "Kategorie" und unter "Artikelmerkmale" zutreffend als Leerverpackung/OVP/Display beschrieben. Der K. aber liest nicht bzw. meint zum Preis von 49,- das Vollprodukt im Wert von 599,- zu erwerben.
"Nach der Prüfung dieses Falls wurde entschieden, das ursprüngliche Ergebnis beizubehalten. Wir konnten Ihrem Einspruch nicht stattgeben, da der Käufer einen gültigen Beleg erbracht hat, dass die Rückgabe zugestellt wurde.
Sie erhalten für diesen Fall keine Rückerstattung."
Tatsächlich wurde die Rücksendung zugestellt an den ursprünglichen Absender (somit den K.).
ebay belastet dennoch das Verkäufer Konto.
Damit ist Ware und Geld weg.
ebay schreibt hierzu:
"vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben leider bisher noch keine Antwort auf Ihre E-Mail an Ihren Käufer erhalten.
Wir werden Ihren Handelspartner in Ihrem Namen kontaktieren und auffordern, sich umgehend mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
Ich bin zuversichtlich, dass Sie Ihr Anliegen erfolgreich klären können.
Weiterhin vielen Dank für Ihre Geduld."
Mit anderen Worten die treuhänderisch vermittelnde Plattform zwichen K. und Vk. sagt: Was interessiert es uns, wir haben unser Geld, sollen K. und Vk. sich doch bitte selber ins Benehmen setzen.
Der Kundenservice bestätigte mir tel. mehrfach daß die Rückgabe unbegründet sei, die Mitarbeiter konnten sich nur leider nicht mehr über die automatisiert (!) erfolgte Entscheidung des Computersystems hinwegsetzen.
14-12-2023 19:20 - bearbeitet 14-12-2023 19:21
Mal wieder ein Fall von Geisterfahrer, der sich wundert, warum ihm so viele Fahrzeuge auf der falschen Seite entgegenkommen.
am 14-12-2023 19:22 - zuletzt bearbeitet am 14-12-2023 19:31 von kh-sandra
@drosendorfer schrieb:
Bei solchen Käufen hatte früher der Käufer immer die **bleep** .
Das ist eines der ganz wenigen Dinge der neuen ZA die ich gut finde .
Auch da hatte der Käufer nicht die **bleep**, denn er konnte genauso gegen den VK vorgehen, wie es nun die VK uU gegen die Käufer tun müssen, um zu ihrem Recht zu kommen, wenn zB der Käuferschutz missbraucht wird oder Ebay gegen das BGB entschieden hat.
14-12-2023 22:54
Ich sage es mal ohne Umschweife @luppiluu ,
wenn man einen leeren Karton zu verkaufen hat, dann gehört diese Information, wie es bereits @terri131719
in Post '13 angemerkt hat, allgemein verständlich in den Header.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass im Zeitalter der Mobilphone-Apps, zwangsläufig ein Blick in
die Kategorie der Normalfall ist.
Böse Zungen behaupten, dass bei solchen Aktionen nicht selten andere Absichten verfolgt werden.
Dem kannst nur Du entgegenwirken, sonst niemand.
Aber sicher nicht mit einer ellenlangen Beschreibung, was ursprünglich mal Inhalt der Pappschachtel war.
Das ist leider deutlich zu mager und Blendwerk.
Wirst Du aber auch noch realisieren.
15-12-2023 01:16
...blöd, wenn man sich auf der GUTEN Seite des Rechtssystems wähnt - und dann massiv Gegenwind bekommt.
Da sollte man vielleicht mal drüberdenken.
15-12-2023 10:42 - bearbeitet 15-12-2023 10:43
@sinmarfi schrieb:Ich sage es mal ohne Umschweife @luppiluu ,
wenn man einen leeren Karton zu verkaufen hat, dann gehört diese Information, wie es bereits @terri131719
in Post '13 angemerkt hat, allgemein verständlich in den Header.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass im Zeitalter der Mobilphone-Apps, zwangsläufig ein Blick in
die Kategorie der Normalfall ist.
Böse Zungen behaupten, dass bei solchen Aktionen nicht selten andere Absichten verfolgt werden.
Dem kannst nur Du entgegenwirken, sonst niemand.
Aber sicher nicht mit einer ellenlangen Beschreibung, was ursprünglich mal Inhalt der Pappschachtel war.
Das ist leider deutlich zu mager und Blendwerk.
Wirst Du aber auch noch realisieren.
Auch hier wiederhole ich gerne nochmal:
ICH hätte Dich wegen arglistiger Täuschung am BLEEP .
Falscher Header, mißbräuchliche Artikelbeschreibung und völlig verkehrte Aufmachung der Pappenanzeige.
Und das direkt mehrfach.
Das ist arglistige Täuschung der Kunden und somit VORSATZ !
Das einzig korrekte ist die Kategorie.
Wir wissen aber doch alle, daß der Kunde sich da nicht informiert, sondern das Keywort - hier mißbräuchlich angewandt - oben in der Kopfzeile/Suchleiste eingegeben wird.
Näch ?!
Also stop that MIMIMIIII und sei froh, wenn da nicht die uniformierten netten Herren klingeln ...
15-12-2023 11:14
Schwieriges Thema ...
Selbstverständlich kann man die Artikelbeschreibung bzw. die Überschrift eindeutiger gestalten.
Da stimme ich mit allen, ohne "wenn und aber", die sich dazu geäußert haben, überein.
Vorschlag Titel: "Leerkarton zu Artikel xxx der Firma yxz."
Ich weiß nicht, wie der Käufer den Artikel eingekauft hat, also kann ich das auch nicht beurteilen.
In der App wird keine Kategorie oder die Artikelbeschreibung eingeblendet.
Da können Unstimmigkeiten vorprogrammiert sein.
Vielleicht sollte ebay wenigsens als Standard die Artikelbeschreibung einblenden?
Ansonsten bleibt nur die Option, nicht mehr über die App einzukaufen.
15-12-2023 11:23
Eigentlich finde ich das Thema nicht so schwierig. Die AB ist absolut irreführend.
Und ja, wenn das jemand im Überschwang per App gekauft haben sollte, dann sind ihm wesentliche Informationen verloren gegangen. Ich habe immer so den Verdacht, dass per App die langen AB eher hinten runter fallen, was das lesen und zur Kenntnis nehmen betrifft.
Am PC springt dir das förmlich entgegen und ist schön übersichtlich.
Aber die App Nutzer sind lt. ebay bei ca. 60 % und das wird weiter steigen.
15-12-2023 11:38 - bearbeitet 15-12-2023 11:41
@Anonymous
Ich weiß nicht, ob es in Sammlerkreisen üblich oder typisch ist, anzugeben, was ein Display oder OVP hätte enthalten können. Dafür fehlt mir die Markterfahrung und die Sammelleidenschaft für solche Produkte.
Wie man 99% der Kommentare entnehmen kann, sind sich eigentlich alle einig, dass die Artikelbeschreibung irreführend sein kann.
Vielleicht nimmt der Verkäufer einmal die Tipps an, die andere schon unterbreitet haben?
15-12-2023 11:47
@ttd4it Hej!
Ich fürchte eher nicht, weil er immer wieder die gleiche Antwort reingesetzt hat.
Wenn jemand zur Einsicht kommt, dann sieht das anders aus.
Ich habe früher auch für jemand Eisenbahnsachen gekauft, ohne groß Ahnung zu haben, deshalb schliesse ich in dem Fall auch auf so einen Käufer.😂
15-12-2023 11:58
@Anonymous
Im Augenblick hat er keine Angebote mehr online. Entweder vom "Groll" gegen diese Plattform geplagt oder er nimmt es sich doch zu Herzen, was andere ihm an Tipps geben.
Auf die Displays bezogen, könnte vielleicht @petersmodellbahnstuebchen Auskunft geben, welche Anforderungen Sammler an eine Beschreibung haben.
15-12-2023 12:02
@ttd4it schrieb:@Anonymous
Im Augenblick hat er keine Angebote mehr online. Entweder vom "Groll" gegen diese Plattform geplagt oder er nimmt es sich doch zu Herzen, was andere ihm an Tipps geben.
Ich habe kein Problem damit, wenn jemand Fehler macht und das dann korrigiert.
Auf die Displays bezogen, könnte vielleicht @petersmodellbahnstuebchen Auskunft geben, welche Anforderungen Sammler an eine Beschreibung haben.
An Peter habe ich auch gedacht, er ist ja der Profi in der Sache.👍
15-12-2023 12:25
15-12-2023 12:31
15-12-2023 12:44
@kenn-i-di-1 schrieb:
Da möchte ich doch einmal eine Lanze für APP-Nutzer brechen.....
Wer am PC Beschreibungen liest, macht dies auch in der APP.
Genau, so bin mache ich das auch. Das steckt in einem drin.
Aber die jungen App Nutzer gehen da vermutlich sorgloser mit um.
Das ist nur mal so meine Beobachtung, wie das im RL mit den Apps an der Kasse und zum bezahlen genutzt wird. Alles in einem, weil sie es vermutlich gar nicht anders kennen.
Und da kann ich mir Sorglosigkeit auch gut beim Kauf vorstellen.
Vielleicht ist es sogar altersunabhängig, denn man sieht immer mehr, die sich damit unterwegs abmühen.
Und ich nutze die ebay App, um etwas mitreden zu können.😁
15-12-2023 13:24
Moin @ttd4it
Moin @Anonymous
und moin alle anderen hier im Forum,
ich teile zwar nicht alle Meinungen hier, was den Verkauf von Leerverpackungen im Bereich Modellbahnen angeht, da ich selbst einige davon anbiete, z.B.
https://www.ebay.de/itm/155897384543
Ich stelle die Artikel grundsätzlich in der entsprechenden Kategorie für Leerkartons (sofern vorhanden) ein, was aber wichtiger ist, es wird immer im Angebotstitel darauf hingewiesen, daß es sich um eine Leerverpackung handelt, denn der Hinweis in der Kategorie ist auch am PC leicht zu übersehen:
Gleiches gilt für die Artikelbeschreibung:
So habe ich in den vergangenen Jahren laufend Leerverpackungen verkauft, die an Modellbahner gehen, die eine passende Aufbewahrungsmöglichkeit für Ihre Modelle suchen, die sie ohne OVP erworben haben. Oft werde ich auch gefragt, ob ich nur den Originalkarton eines Modells verkaufen würde, wenn ich ich ein älteres Modell in ÓVP anbiete. Wenn der Preis stimmt, bekommt der Kunde den Karton und das Modell wird ohne OVP angeboten.
Bisher hat sich noch niemand darüber beschwert, daß er nur eine leere Verpackung erhalten hat oder gar deshalb zurückgegeben.
Wie ich hier im Forum lese, mag zwar mancher glauben, daß so etwas besser in die blaue oder gelbe Tonne gehört, aber die Leerverpackungen für Zug- und Wagensets lassen sich für € 5,00 bis € 15,00 gut verkaufen. Und so etwas werfe ich nicht einfach weg.
Die Verpackungen stammen meist aus Wagensets, deren Inhalt ich einzeln verkaufe, da es genügend Sammler gibt, die sich nicht für das gesamte Wagenset interessieren, sondern "nur" Kesselwagen, Bierwagen, etc suchen.
Im Gegensatz zum TE weise ich zwar darauf hin, was allgemein im Set war, aber beschreibe den früheren Inhalt nicht im Detail. So sind bisher keine Missverständnisse entstanden.
Liebe Grüße von der Ostsee und ein schönes Wochenende
Peter
15-12-2023 13:39
@petersmodellbahnstuebchen Hej!
Und das ist das für mich entscheidende:
was aber wichtiger ist, es wird immer im Angebotstitel darauf hingewiesen, daß es sich um eine Leerverpackung handelt,
im Gegensatz zu dem hier
Märklin 00764 H0 Display "Umbauwagen" OVP, NEU
Danke für die Aufklärung von dir als Fachmann. Es ist erhellend und gut zu wissen, wie man das dann richtig macht. 👍
Vielleicht kann TE dann Erkenntnisse für sich daraus gewinnen.
15-12-2023 14:11
@ttd4it schrieb:@Anonymous
Ich weiß nicht, ob es in Sammlerkreisen üblich oder typisch ist, anzugeben, was ein Display oder OVP hätte enthalten können. Dafür fehlt mir die Markterfahrung und die Sammelleidenschaft für solche Produkte.
Wie man 99% der Kommentare entnehmen kann, sind sich eigentlich alle einig, dass die Artikelbeschreibung irreführend sein kann.
Vielleicht nimmt der Verkäufer einmal die Tipps an, die andere schon unterbreitet haben?
https://www.ebay.de/b/Leerkartons-fur-Modellbahnen/262311/bn_13346793
Doch schon, aber - es steht drüber abgesetzt LEERKARTON. Und es steht gebraucht, denn eine geöffnete entlehrte Verpackung ist nicht neu und enthält ja auch keinen Artikel.
15-12-2023 15:31
Danke für die Ausführungen und den damit verbundenen Aufwand.
Auch Dir ... Danke für den Link.
Gut zu erkennen ist, dass eigentlich alle Anbieter/Mitbewerber bereits im Titel das Wort "Leerkarton" anführen, wobei ich nur die ersten vier Seiten überflogen habe. Genau der Teil, der in der App auch als erstes angezeigt wird.
Die Kritik, dass die vom TE verwendete Beschreibung zu Unstimmigkeiten führen kann, ist also berechtigt.
15-12-2023 15:31
@Anonymous schrieb:
@kenn-i-di-1 schrieb:
Da möchte ich doch einmal eine Lanze für APP-Nutzer brechen.....
Wer am PC Beschreibungen liest, macht dies auch in der APP.Genau, so bin mache ich das auch. Das steckt in einem drin.
Aber die jungen App Nutzer gehen da vermutlich sorgloser mit um.
Das ist nur mal so meine Beobachtung, wie das im RL mit den Apps an der Kasse und zum bezahlen genutzt wird. Alles in einem, weil sie es vermutlich gar nicht anders kennen.
Und da kann ich mir Sorglosigkeit auch gut beim Kauf vorstellen.
Vielleicht ist es sogar altersunabhängig, denn man sieht immer mehr, die sich damit unterwegs abmühen.
Und ich nutze die ebay App, um etwas mitreden zu können.😁
Und wie wahrscheinlich ist bei so einem Artikel ein junger App-Nutzer?
Was hat das Nutzen der App an der Kasse mit sorglos zu tun?
15-12-2023 16:33
Moin @luppiluu
in diesem Punkt möchte ich gern @erwerbsregel unterstützen.
Originalzitat aus Deinem Eröffnungspost: "Verkauft wurde eine Modellbahn Leerverpackung (eines von ca. 12000 Angeboten). "
Daraus ist nicht eindeutig zu lesen, daß sich die 12000 Angebote auf die Kategorie beziehen.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter