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Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

Guten Tag, zusammen!

Jetzt, nach ca. 24 Jahren Mitgliedschaft und darunter vielen Jahren als Verkäufer kommt eBay plötzlich an und will etwas verifizieren. Genannt wird es Kontoverifizierung, aber es geht nicht um das eBay-Kundenkonto, sondern um die Zahlungsabwicklung als Verkäufer. Etwas, daß sich eBay ausgedacht und uns auf's Auge gedrückt hat. Wer das nicht wollte, mußte gehen.

 

Wie auch immer, weil das nicht klappte und das System mir nach 2 Versuchen nicht genau sagte, was das Problem ist, meldete ich mich beim Service. Die verwiesen immer wieder auf die AGBs. Konkret geht es um diesen Abschnitt: https://www.ebay.de/help/policies/member-behaviour-policies/user-agreement?id=4259#%C2%A74%20Zahlung...

Nun steht dort nur ganz schwammig, daß man "Informationen zur Personen zur Verfügung stellen muß". Mehr nicht. Welche Informationen eBay da haben will, wurde also willkürlich festgelegt. Auf der Verifizierungsseite sind das Adresse, Geburtsdatum (hat eBay beides seit Ewigkeiten) und - neu - eine Ausweiskopie.

 

Nun ist man ja vorsichtig mit solchen Daten. Im Internet suchend findet man schnell ein paar Webseiten, die sagen, in dem Fall dürfe und solle (?) man Teile des Ausweisfotos schwärzen. Also irrelevante Teile, wie das eigene Foto. Weil, was kann eBay an meiner Visage schon überprüfen? Die Leute vom Service sagten auch, genau das wäre wohl das Problem gewesen, also ein teilweise geschwärztes Ausweisfoto.

 

Hmm...da frage ich mich doch - was darf eBay alles einfordern? Abgesehen davon, daß auf dieser Verifizierungswebseite nicht steht, daß das Ausweisfoto nicht teilweise geschwärzt sein darf. Da steht, es muß lesbar sein - war es. Alles für eBay relevante war lesbar. 

 

Hattet ihr auch solche Probleme oder habt ihr einfach das Zeug hochgeladen? 

Als letzte Info vom Service kam noch "solange nicht verifziert, wird Geld einbehalten und das bis zu 170 Tagen". Wie bitte?

Nachricht 1 von 29
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28 ANTWORTEN 28

Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

Nein, nichts hochgeladen und nichts verkauft deshalb und was man hier zu lesen bekommt.
Was die mit dem Foto möchten, keine Ahnung, verspiegelt darf es auch nicht sein!
Das gehört auch zu den AGB:
https://pages.ebay.de/payment/2.0/terms.html
4. Registrierung lesen!
Nachricht 2 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

hmmm, ich bin immer wieder erstaunt, wenn User schreiben, sie müssten ihren Ausweis hochladen.

Das sind meine Erfahrungen:

Ich habe nach der Einführung der neuen Zahlungsabwicklung eine Weile mit dem Verkaufen pausiert.

Ais ich anfang dieses Jahres wieder damit angefangen habe, wurde eine Kontoverifizierung über die Mikrozahlungen durchgeführt und das war´s auch schon.....eigentlich völlig problemlos....

 

keine Ahnung, wieso die einen den Ausweis hochladen müssen und andere nicht...

Ich muß allerdings noch anmerken, daß ich in all den Ebayjahren niemals den Wohnort, den Namen

oder das Konto gewechselt habe...vielleicht hängt es damit zusammen??

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 3 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

Grundlage für die neuen Abfragen ist die EU-Richtline 2021/514 vom 22. März 2021

Kurz genannt "DAC 7"

 

Den Volltext gibt es als PDF unter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen...

 

Interessant sind die Abschnitte 2 - Meldepflichten und Abschnitt 3 - Sorgfaltspflichten

Dort steht auch welche Angabe "wer, wie wo, was" zu erfassen und zu überprüfen ist und auch "wie".

 

Zum Thema "Ausweis schwärzen" hier noch ein Link:

 

https://www.datenschutz-notizen.de/ausweiskopien-und-online-verifizierungen-3131637/

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 4 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

Bei mir zum Beispiel war es 2020 der Reisepass, hat problemlos funktioniert mit Bild.

Aber haben wollte man die Ablichtung für die Verifizierung, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt seit 10 Jahren an der gleichen Adresse wohnhaft war.


Wobei die Adresse im Reisepass ja gar nicht vermerkt ist.

Die ausstellende Behörde und das Foto scheinen zu genügen. (Vielleicht braucht die NSA ja nur ab und an ein neues Bildchen ‌😁😁, jedenfalls erschließt sich auch mir nicht der Sinn für die Speicherung meines Fotos)

 

Ich denke, nicht umsonst ist hier bei bestimmten Umsätzen oder Angebotsmengen immer wieder zu lesen, dass ebay dann doch irgendwann die Verifizierung via Personalpapieren einfordert?


Wobei ich mir als Smartphone-Nutzer (auch wenn ich dort bei weitem nicht jedem und auch nicht alle Freigaben erteile, weiterhin Null soziale Medien nutze) da ehrlich weniger Gedanken mache,

ob man bei ebay und unzähligen "verbundenen Unternehmen" nun zu meiner Adresse auch noch mein Bild hat, @infiniter_de .


Wer Social Media nutzen sollte, braucht sich um die paar Daten an ebay wohl auch nicht mehr groß zu sorgen.


Seit 2020 jedenfalls kann ich vordergründig nichts feststellen, was als negative Folge meiner Datenweitergabe an ebay betrachtet werden könnte:

Keine ungewöhnlichen Kontakte über Handy, Festnetz, Post oder eMail,

keine Auffälligkeiten bei Avira oder Norton am PC oder Handy,

keine ungewöhnliche Werbung o.ä., weiterhin nicht über google findbar,

keine Hacks, Identitätsdiebstähle oder solche Versuche,

einfach nichts.

 

Nachricht 5 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

Ein Ident-Check über die Schufa fände ich auch wesentlich einfacher.
Vielleicht befürchtet eBay, dass so eine Schufa-Abfrage doch einige abschrecken könnte, obwohl dies keinerlei Auswirkungen auf den Score hat.
Nachricht 6 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

sonja@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @infiniter_de , der Gesetzesgeber sieht vor, dass wir die Identität unserer Mitglieder verifizieren müssen. Alle Verkäufer, die an der Zahlungsabwicklung teilnehmen bzw. bei eBay Verkaufen haben diesen Prozess durchlaufen. Um deine Identität zu bestätigen muss ein gültiges Dokument hochgeladen werden wie z.B.:

 

  1. Gültiger Führerschein
  2. Reisepass
  3. Amtlicher Ausweis

Wichtig ist zu beachten, dass die Daten in dein eBay Konto mit den Daten auf deinen Dokumenten 1:1 übereinstimmen. Zum Beispiel zweiter Vorname , Geburtsdatum.. usw. 

Unsere Grundsätze zur Datensicherheit sind darauf ausgelegt, die Sicherheit der von dir übermittelten Daten zu gewährleisten. Wenn du erfahren möchtest, wie wir deine Daten nutzen und weitergeben, lese bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung und unsere Datenschutzerklärung.

 

Liebe Grüße, Sonja

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Nachricht 7 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

guten Tag sonja@ebay 

Sie schreiben, daß alle Verkäufer diese Prozedur durchlaufen müssen....

Bei mir z. B. wurde dies nicht verlangt und ich bin nicht die einzige....

Bei mir reichte die Kontoverifizierung mithlfe der beiden Mikroüberweisungen...

Nicht, daß ich jetzt darüber traurig wäre, ich kann darauf gut verzichten!

Aber ist es bekannt, wonach entschieden wird, wer einen Ausweis hochladen muss und

wer nicht?

Ich erinnere, vor vielen Jahren ein Postidentverfahren durchgeführt zu haben...kann das der Grund sein?

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 8 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

Hallo @dmary56 , einen Verifizierungsprozess läuft jeder Verkäufer durch. Wonach entschieden wird, dass ein Verkäufer einen Ausweis hochzuladen oder einen anderen Prozess durchlaufen muss, können wir nicht bekanntgeben. 

 

Liebe Grüße, Sonja

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Nachricht 9 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?


@kenn-i-di-1  schrieb:
Ein Ident-Check über die Schufa fände ich auch wesentlich einfacher.
Vielleicht befürchtet eBay, dass so eine Schufa-Abfrage doch einige abschrecken könnte, obwohl dies keinerlei Auswirkungen auf den Score hat.

Wieso bezieht sich Deine Antwort auf dmary56? Die hat doch nichts über die SCHUFA geschrieben?

Aber ja, da Du es schon thematisierst, der Ident-Check über die SCHUFA ist mit Sicherheit der sicherere Weg, zumindest signifikant sicherer als ein Video-Ident oder gar die ID-Prüfung mittels des Hochladens von Lichtbildausweisen. Um bei dieser Prüfung Daten unbemerkt und kaum aufdeckbar zu manipulieren, bedarf es nur geringer Kenntnisse in bestimmten Bereichen. Derjenige, der dies aus krimineller Intention heraus beabsichtigt, dürfte diese Kenntnisse auch besitzen...

Nachricht 10 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?


@dmary56  schrieb:

guten Tag sonja@ebay 

Sie schreiben, daß alle Verkäufer diese Prozedur durchlaufen müssen....

Bei mir z. B. wurde dies nicht verlangt und ich bin nicht die einzige....

Bei mir reichte die Kontoverifizierung mithlfe der beiden Mikroüberweisungen...

Nicht, daß ich jetzt darüber traurig wäre, ich kann darauf gut verzichten!

Aber ist es bekannt, wonach entschieden wird, wer einen Ausweis hochladen muss und

wer nicht?

Ich erinnere, vor vielen Jahren ein Postidentverfahren durchgeführt zu haben...kann das der Grund sein?


Das ist bei meinem VK-Account nach Einführung der neuen ZA auch der Fall gewesen. Mikrozahlung + Ident-Check SCHUFA war ausreichend. Allerdings hatte ich auch schon, ebenso wie Du, Jahre vorher für das "geprüfte Mitglied" das Postidentverfahren durchlaufen. Es ist denkbar, dass dieser Umstand Dich und mich seinerzeit davor bewahrte, das unselige Spielchen mit dem unausgereiften Hochladen der Ausweiskopien mitspielen zu müssen.

Nachricht 11 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

Ursprünglich galt die Antwort @verleihnix_aufdem_narrenschiff. Da bin ich mir ziemlich sicher.
Dessen Post ist aber anscheinend ohne nachvollziehbaren Grund gelöscht worden. 😈
Nachricht 12 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

Anonymous
Nicht anwendbar

@kenn-i-di-1  schrieb:
Ursprünglich galt die Antwort @verleihnix_aufdem_narrenschiff. Da bin ich mir ziemlich sicher.
Dessen Post ist aber anscheinend ohne nachvollziehbaren Grund gelöscht worden. 😈

@kenn-i-di-1 Du hast recht. Ich erinnere mich an den Text, weil ich ihn gut und schlüssig fand.

Nachricht 13 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

Ich bin mir sicher. Da war absolut nichts Löschwürdiges.
Da steht dann so eine Antwort ohne jeglichen Bezug da. Ist aber nicht das erste Mal......
Nachricht 14 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

 

Diese Vermutung könnte auch bei mir zutreffen.

Mit meinem gewerblichen Account war ich ebenfalls "Geprüftes Mitglied" und musste bei Anmeldung zur ZA (mit dem privaten Verkaufsaccount) nur die Microzahlungen eintragen.

Es wurde keine Ausweiskopie verlangt.

 

Allerdings habe ich bisher nie etwas unter der ZA verkauft.

Vielleicht würde Ebay ab einer gewissen Summe X doch noch damit um die Ecke kommen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 15 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

Liebe Sonja@ebay, es geht nicht um das WARUM, sondern das WIE. Habe ich eigentlich klargestellt.

Ich habe meinen Ausweiskopie zweimal hochgeladen. Hat beide Mal nicht funktioniert. Problem 1 war, daß die eBay-Webseite, wenn ich eingeloggt bin, a) nicht sagt, welche Daten fehlen und b) wenn die Daten nicht verifiziert werden konnte, warum. Sprich, ich mußte erst beim eBay-Kundenservice anrufen, um das herauszufinden. Die sagten dann, es hätte an den Fotos vom Ausweis gelegen, die ich teilweise geschwärzt habe. Parallel dazu wird seit Wochen mein Geld einbehalten. Das ist etwas, daß eBay einfach so macht und das in keiner Richtlinie oder AGB steht und wenn doch, dann zu unrecht. eBay verhält sich hier eindeutig illegal.

 

Problem 2: Zwecks Überprüfung meiner Person ist z. B. mein Foto nicht nötig, sowie einige andere Angaben auf dem Ausweis. Oben hat ein anderer User einen Link gepostet, wo steht, daß man schwärzen darf. eBay akzeptiert die Fotos aber nicht mit Schwärzung. Gegenwärtig ist unklar, ob das auch gegen eine Richtlinie oder ein Gesetz verstößt, also daß eBay auf einem komplett ungeschwärzten Foto besteht. Wie ich zitierte, sagen die AGBs nicht aus, daß man ein Ausweisfoto hochladen muß und auch nicht, daß dieses nicht (teil)geschwärzt sein darf.  eBay verweist, wie Sie auch, leider immer wieder auf die AGBs und Nutzungsbedingungen, die aber nichts dazu aussagen. Da die Prüfung meiner Person lediglich Name, Adresse und Geburtsdatum benötigt, muß ein teilgeschwärztes Ausweisfoto reichen.  

Nachricht 16 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?


@kenn-i-di-1  schrieb:
...
Dessen Post ist aber anscheinend ohne nachvollziehbaren Grund gelöscht worden. 😈

Möglicherweise nicht nur das. Aber möglicherweise war die Frage rein rhetorisch 😎

 

Nachricht 17 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?


@infiniter_de  schrieb:

...

Problem 2: Zwecks Überprüfung meiner Person ist z. B. mein Foto nicht nötig, sowie einige andere Angaben auf dem Ausweis. Oben hat ein anderer User einen Link gepostet, wo steht, daß man schwärzen darf. eBay akzeptiert die Fotos aber nicht mit Schwärzung. Gegenwärtig ist unklar, ob das auch gegen eine Richtlinie oder ein Gesetz verstößt, also daß eBay auf einem komplett ungeschwärzten Foto besteht. Wie ich zitierte, sagen die AGBs nicht aus, daß man ein Ausweisfoto hochladen muß und auch nicht, daß dieses nicht (teil)geschwärzt sein darf.  eBay verweist, wie Sie auch, leider immer wieder auf die AGBs und Nutzungsbedingungen, die aber nichts dazu aussagen. Da die Prüfung meiner Person lediglich Name, Adresse und Geburtsdatum benötigt, muß ein teilgeschwärztes Ausweisfoto reichen.  


Nun, Du sollst eine Ausweiskopie einreichen.

Info: Das Portraitbild von Dir, das sich auf deinem Ausweis befindet, ist in keiner Datenbank hinterlegt, auf die Ebay Zugriff hat oder Zugriff erlangen könnte.

 

Schritt 1: Diese Ausweiskopie hast Du vorher per Scan erstellt, der Scan ist üblicherweise eine Bilddatei (.jpg, o.ä.), die Du auf Deinem PC speicherst.

Diese Datei ist noch unbearbeitet.

Schritt 2: Das per Scan erstellte Bild des Ausweises lädst Du zu Ebay hoch.

Diese Datei muss ja nicht mehr...

 

Mach was draus.

Nachricht 18 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

@hilftjanix_idefix Und dann? Dann hat eBay eine komplette Ausweiskopie als Foto. Das verstößt nicht gegen DSGVO? Du kannst davon ausgehen, daß die das speichern, obwohl sie es löschen müßten.

Was mich dabei stört ist das Prinzip, daß eBay das teilgeschwärzte nicht akzeptiert, obwohl das, was zu sehen ist, zur Überprüfung ausreicht.  

Nachricht 19 von 29
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Betreff: Kontoverifizierung - was darf eBay eigentlich?

Ich würde die bisher erfolglosen Übermittlungen dokumentieren und meine Rechtschutz fragen, ob ich für die Unzulänglichkeiten dieser Plattform auf mein Geld ohne Zinsen verzichten muss.
Wäre doch mal eine Idee. Und noch da:
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/beschwerdeformular/
angeben, dass hier nichts funktioniert und auf dem Rücken der Kunden ausgetragen wird. Sollten viel mehr der hier Aufschlagenden machen. Sind bestimmt nur die Spitze des Eisberges!
Nachricht 20 von 29
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