Mehrwertsteuer: Privatverkauf - "Digitale Produkte"

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
16-12-2024 23:20
Als Privatverkäufer hat man nichts mit Mehrwertsteuer zu tun.
Als privater Verkäufer hat man keine Umsatzsteuerindentifikationsnummer und entsprechend kein "Konto" mit dem das lokale Finanzamt oder Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) irgendwas verrechnen kann.
Man darf die also weder ausweisen, noch darf ebay die in irgendeiner Form berechnen.
Egal ob "digitales Produkt" oder nicht.
Es sollte also eine Handlungsempfehlung sein, dass Käufer diese von ebay zurückfordern.
- Beschriftungen:
-
Verkäuferaktionen
Mehrwertsteuer: Privatverkauf - "Digitale Produkte"
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
17-12-2024 23:09
Kein Prtivater Verkäufer !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mehrwertsteuer: Privatverkauf - "Digitale Produkte"

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
21-12-2024 14:07
Kleine Anmerkung:
Man sich vor Augen halten, wieso die Abgaben für "digitale Produkte" überhaupt eingeführt worden sind.
Vom Grundsatz ging es darum, dass große Streamingplattformen für Musik und Videos, sowie App-Stores, die ihren Sitz nicht in der EU haben, Steuern in dem Land abführen, in dem ein digitales Produkt verkauft wird. Zudem sollten sie nicht von Steuervorteilen in den USA oder Irland profitieren.
Es war nicht Ziel, Inlandsverkäufe oder Verkäufe "von Privat" zu regulieren.
