12-04-2024 08:22
Guten Morgen,
es geht um 186360725201 und 6 weitere Artikelnummern.
Ein Käufer hat 7 Autos ersteigert, bezahlt, und ich hab ihm ein versichertes Paket geschickt.
Am 5.4. um 10:10 hat er das Paket erhalten, um 10:20 Fotos eines Kärcher Fenstereinigers mit meinem Paketschein geschickt und um 10:57 die Rückgabe der 7 Artikel gestartet, ohne meine Antwort abzuwarten.
Ich hab ihm dann mitgeteilt, das dieses nicht mein Paket sei, und er sich bitte mit DHL in Verbindung setzen möchte, um den Sachverhalt zu klären.
Weitere emails blieben nett, aber erfolglos.
Am 7.4. hab ich Online Anzeige erstattet, ein Aktenzeichen erhalten, aber natürlich keine weitere Rückmeldung bekommen.
Gleichzeitig hab ich DHL informiert, die sich einen Tag später gemeldet und dem Käufer eine Frist von 7 Tagen ab Zustellung gesetzt haben, um das falsche Paket im Paketshop abzugeben oder zu Hause abholen zu lassen, um den Vorgang zu prüfen.
Seitdem weigert sich der Verkäufer vehement dies zu machen, und wartet auf das Ende der Ebay Frist um mir den Kärcher zu schicken, der weder mein noch sein Eigentum ist.
Er har wohl mit Ebay telefoniert, und die hätten ihm dazu geraten.
Nun, telefonieren kann ich auch, und nachdem ich den hilflosen Hilfsroboter gebeten hatte mich mit echten Menschen sprechen zu lassen, hatte ich einen Callcenter Mitarbeiter der mir vorgefertigte Textbausteine vom Monitor abgelesen hat.
Immerhin hat er behauptet mein Anliegen zu verstehen und die Sache weiterzuleiten. Hat er wohl nicht getan, oder es hat keinen Interessiert, auf jeden Fall passierte nichts.
48 Stunden später hab ich es nochmal versucht, und diesmal hat der Mitarbeiter mein Anliegen weitergeleitet, so dass ich 4 Stunden später eine Email mit den üblichen Textbausteinen aber mal in Englisch erhielt.
Heute läuft die DHL Frist ab, Ebay ist der Meinung sich über geltendes Recht bei Privatverkäufen hinwegzusetzen ist eine gute Idee, und will natürlich das ich dafür bezahle und nächste Woche erhalte ich einen Fensterreiniger, der mich Autos im wert von 600 € kostet.
Glücklicherweise hat ebay mir das Geld bereits einen Tag vorher überwiesen.
Hab ich jetzt noch eine andere Möglichkeit, als Ebay jegliche Zahlung zu verweigern, und meinen Account einzuschläfern?
Lieben Dank und Grüße.
13-04-2024 11:59
13-04-2024 14:25
16-04-2024 17:16
Hallo,
bin gerade zufällig auf Dein Problem gestoßen.
Der Fensterreiniger müßte eine Serien-/Gerätenummer haben.
Über diese könnte festgestellt werden, wohin der verkauft wurde, zumindest wenn dieser online bezogen wurde. Bei Kärcher oder deren Vertreiber wird sicherlich die Nummer festgehalten. Wurde das Teil direkt bei Kärcher gekauf wäre hier die Feststellung natürlich am einfachsten. Wurde er an einen Zwischenhändler geliefert, könnte man erst mal über Kärcher herausbringen, wohin, und dann dort versuchen den Käufer zu ermitteln. Ob die Polizei diesen Weg auf Grund des Wertes macht weiß ich nicht. Einen Anwalt brauchst Du ohnehin um in der Angelegenheit was zu erreichen, Du selbst dürftest da vermutlich nicht weit kommen. Der Anwalt würde aber sicherlich Antwort von Kärcher bzw. einem Zwischenhändler erhalten. Vielleicht hast Du eine Kärcher-Niederlassung in Deiner Gegend, die könnten Dir eventuell behilflich sein, wenn Du denen Deinen Fall schilderst.
17-04-2024 09:50
Gestern kam das Paket des Käufers hier an.
Leider hat der Käufer mich belogen, es war sehr wohl ein weiterer Paketaufkleber auf dem Paket.
So konnte ich Absender, Empfänger und Sendugsnummer prüfen und siehe da, im Versandzentrum Krefeld wurde mein Paketschein einfach auf ein fremdes Paket geklebt.
Dessen Spur verschwindet in Krefeld, meins ging dann nach Bayern, wobei es ja garnicht meins ist.
Der ursprünliche Besitzer des Kärchers, ein Onlineshop, ist informiert und schickt mir ein Rücksendeetikett.
DHL ist informiert und prüft den Fall.
Bei Ebay hab ich erstmal 7 Einsprüche eingelegt, sollten die Geld von meinem Konto abbuchen werde ich die Lastschrift zurück gehen lassen. Eventuelle Mahnungen bleiben unbeachtet, erst einem Mahnbescheid wird fristgerecht widersprochen.
Sollte es dann vor Gericht gehen, haben wir den kompletten Schriftverkehr gesichert.
Dann liegt es am Richter Ebay zu erklären, dass bei einem Privatverkauf das Versandrisiko mit Abgabe an den Versanddienstleister vom Verkäufer an den Käufer übergeht.
Ich denke, ich habe genug zur Aufklärung beigetragen und sollte DHL dank der Versandversicherung einen Betrag erstatten, kann Ebay den gerne haben, ansonsten können sie gerne Käuferschutz gewähren, aber nicht auf unsere Kosten.
Vielen Dank euch allen.
17-04-2024 10:11
Hier mal zwei Bilder.
17-04-2024 10:53
Das ist ja wirklich eine kuriose Geschichte.
Für mich bleiben da viele Fragen offen, die aber sicher nicht geklärt werden können und in dem Fall auch nicht wichtig sind.