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Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Hallo in die Runde,

 

Ich habe bei einem privaten Verkäufer einen Sat Tuner gekauft.

Als Ich diesen dann in meinen Receiver eingebaut hatte bemerkte Ich das 

eine mir sehr wichtige Funktion nicht funktionierte.

Es ist eine spezielle Empfangsart die sich Multistream nennt.

Nach längerem googeln habe Ich dann festgestellt das es von diesem Tuner 

eine alte , und eine neue Version gibt.

Diese sind aber äusserlich nicht zu unterscheiden.

Der technischen Angaben auf der Platine  des Tuners ist sogar identisch zu neu angebotenen Modellen im Internet. Wäre es ein Händler hätte Ich ja 14 Tage Rückgaberecht, dann wäre es kein Thema.

Ich hatte dann gleich nach Erhalt des Tuners den Verkäufer angeschrieben und um Rücknahme gebeten.

Dieser hat mr aber nicht geantwortet. Wie schaut hier die Lage mit dem Verkäuferschutz aus?

Für mich ist der Tuner so nicht zu gebrauchen, da bleibt mir nur der Weg dien kompletten Receiver zu verkaufen.Ein Kauf eines neuen Tuners wäre unrentabel. Wie gesagt , für mich war es nicht möglich das im Vorfeld zu wissen, da das eingestellte Bild komplett identisch ist wie das eines Sat Shops.

Nur das bei dem Sat Shop sogar groß die Multistream Funktion beworben wird.

Ich denke der Veräufer wusste das ganz genau, er hat die Funktion Multistream ncht genannt.

Ich stelle mal einen Link des Artikels ein. Danke für Infos

https://www.satking.de/receiver--sat-technik/receiver-zubehoer/sat-tuner--kabel-tuner/dreambox-tripl... 

 

 

Nachricht 1 von 39
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38 ANTWORTEN 38

Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Moin, @trabantdeluxe 

#du hast ein Angebot verlinkt was sicherlich nicht das des privaten Verkäufers ist?

Nachricht 2 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?


@trabantdeluxe  schrieb:

 

 

 

Ich denke der Veräufer wusste das ganz genau, er hat die Funktion Multistream ncht genannt.

 

 


Hallo @trabantdeluxe 

 

meiner Meinung nach ist dies kein Fall für den Käuferschutz, Multistream wurde nicht genannt und du hast ihn auch nicht erhalten.

Es ist irrelevant ob der VK das wußte oder nicht, was du im übrigen ja auch nicht beweisen kannst.


Hier könnte Ihre Werbung stehen

Nachricht 3 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Guten morgen, ja der Link ist nicht der ersteigerte Artikel.Das ist ein gleiches Angebot eines Shops - wie  beschrieben.

Nachricht 4 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Hallo @trabantdeluxe 

 

Welchen Käuferschutz würdest Du denn öffnen wollen? Artikel entspricht nicht der Beschreibung? Laut Deiner eigenen Aussage hat der Verkäufer nirgendwo in seiner Artikelbeschreibung davon gesprochen, dass der Tuner Multistream-tauglich ist.

 

Sofern hast Du das bekommen, was Du gekauft hast. Und so wie Du kann es sich bei Deinem Verkäufer auch um einen "qualifizierten" Amateur handeln, der eben nicht genau wusste, ob der Artikel "Multistream" unterstützt. Dazu müsste man dann wissen, wann zuletzt das Gerät überhaupt in Verwendung war.

 

Ich hatte es jetzt letztes Jahr bei einem gebraucht gekauften Mainboard auch, dass der zweite Grafikkartenslot defekt war. Aber wenn der Verkäufer diesen nie verwendet hat, ist es eigentlich müßig, ihm dann vorwerfen zu wollen, er hätte es wissen müssen. Möglicherweise wird der eine oder andere durchaus beim Verkauf beispielsweise eines älteren Mainboard alle Anschlussmöglichkeiten ausprobieren, alle Steckplätze testen etc. Aber mal abgesehen von dem doch recht großen Aufwand, auch zeitlich gesehen, da man beim Testen ja jedesmal beim ändern der Bestückung den PC komplett stromlos machen sollte, hat ja auch nicht jeder Verkäufer die passende Hardware, um zu testen. Und die meisten gehen eben davon aus, dass der Artikel genauso genutzt wird, wie dieser beim Verkäufer eingesetzt war.

 

Und von daher wenn der Verkäufer sich nicht mehr meldet, weil er froh ist, dass er das Teil endlich losgeworden ist und jemand dafür noch Geld bezahlt hat, dann musst Du es wohl oder übel auf die eigene Kappe nehmen. Natürlich sollte ein Verkäufer alle Merkmale eines Artikels ausführlich in seiner Artikelbeschreibung aufführen, fehlt dort eine wichtige Eigenschaft, ist es allerdings Deine Aufgabe als interessierter Käufer die fehlenden Informationen beim Verkäufer nach zu fragen oder aber einen großen Bogen um dieses Angebot zu machen.

 

Augen zu und durch und dann das Beste hoffen hat sich eigentlich in den letzten Jahren speziell beim Kauf in Internt von Privat als schlechteste Option herausgestellt.

 

Wenn der Verkäufer freiwillig zurück nimmt, gut für Dich, einen Anspruch darauf hast Du leider nicht. Und wenn ein Artikel zu 100% der Artikelbeschreibung entspricht, ist es eigentlich auch kein Käuferschutzfall. Nur weil Du Dich bei der Auswahl des Artikels aufgrund Unwissenheit geirrt hast. Tut mir leid.

Nachricht 5 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Da der Veräufer sehr viele Tuner und Sat Receiver Ersatzteile verkauft ist nicht davon auszugehen das er es nicht wusste.

Der Tuner war auch bei [nicht auf eBay] drin.

Ich würde als Grund der Rückgabe angeben  " falschen Artikel erhalten"

Für mich ein versteckter Mangel , da heisst es ja fehlende Information laut deutschem Recht.

Ein Verkäufer muß nicht alle Funktionen ausführen. Aber wenn Ich als Käufer keinen Hinweis 

habe das es sich um einen Artikel handelt der nicht aktuell ist - verstecker Mangel

Ich unterstelle dem Verkäufer nichts - Ich möchte den Artikel nur zurück geben.

 

 

Nachricht 6 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

"Nach längerem googeln habe Ich dann festgestellt das es von diesem Tuner 

eine alte , und eine neue Version gibt.

Diese sind aber äusserlich nicht zu unterscheiden.

Der technischen Angaben auf der Platine  des Tuners ist sogar identisch zu neu angebotenen Modellen im Internet. "

- deine eignen Worte. 

Jetzt soll der Verkäufer das aber dennoch genau gewußt haben und arglistig gehandelt haben? Und der Beweis dafür ist, dass er die Funktion die fehlt, nicht erwähnt hat? Das halte ich für eine psehr problematische Argumentation, wenn du keine weiteren Beweise hast.

Nachricht 7 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Ich habe nicht gesagt das der Verkäufer arglistig gehandelt hat.

Nur das man nicht wissen kann das es 2 Unterschiedliche Versionen des Tuners gibt.

Ich unterstelle dem Verkäufer nichts - Ich möchte den Artikel nur zurück geben.

So hatte Ich es gerade geschrieben

 

Nachricht 8 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?


@trabantdeluxe  schrieb:

Ich habe nicht gesagt das der Verkäufer arglistig gehandelt hat.

Nur das man nicht wissen kann das es 2 Unterschiedliche Versionen des Tuners gibt.

Ich unterstelle dem Verkäufer nichts - Ich möchte den Artikel nur zurück geben.

So hatte Ich es gerade geschrieben

 


Also dein obiger Satz aus dem vorherigen Posting

 

Da der Veräufer sehr viele Tuner und Sat Receiver Ersatzteile verkauft ist nicht davon auszugehen das er es nicht wusste

 

ist für mich aber eine Tatsachenbehauptung und m.M. nach sehrwohl eine Unterstellung.

 

Falscher Artikel wäre zudem auch nicht korrekt, oder siehst du das anders?

 

nina@ebay  kannst du dir das mal näher anschauen, bitte?

Nachricht 9 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

@trabantdeluxe Hey. 🙂 Gerne habe ich mir das Ganze einmal angeschaut. In der Artikelbeschreibung deines gekauften Artikels steht nichts davon, dass die Multistream-Funktion vorhanden ist.

Der Grund, den du für die geöffnete Rückgabe gewählt hast, ist somit nicht korrekt.

Der Missbrauch des Käuferschutzes ist auf unserer Plattform nicht zulässig. Du hast den Artikel erhalten, den du auch bestellt hast.

 

@bootyooty Vielen Dank für's Markieren. ❤️

 

Liebe Grüße,

Nina

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Ab dem 10.12. wieder für euch da.
Nachricht 10 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Ich habe ja gerade nicht den Artikel erhalten den Ich bestellt habe.

Nochmal selbst wenn der Verkäufer nicht wusste das der Tuner kein Multistram kann und es nicht 

erwähnt gibt es hier einen versteckten Mangel.

Niemend muss- oder kann alle Funktionen eines Artikels aufzählen.

Ich habe da Erfahrungen - bin im Einzelhandel tätig - und wir haben immer Artikel umgetauscht 

das kam schon bei Notebooks vor , oder Handys. wenn der Hersteller Veränderungen vorgenommen hat.

Und wenn dann was verkauft wird muß zb. Revision1 /  Revision2 vermerkt sein.

Und wenn das vergessen wird/wurde und der Kunde greift zum alten Modell, wird im Sinne des Kunden entschieden.

und Ich bin EBAY + Mitglied, habe gerade nachgeschaut da steht in den Konditionen:

 

Wenn Ihnen ein Artikel nicht gefällt oder etwas nicht in Ordnung ist, können Sie den Artikel kostenlos zurückgeben. Dies gilt für alle Rückgaben mit Standardversand innerhalb Deutschlands. Gehen Sie in Ihrer Kaufübersicht zu dem Artikel, wählen Sie „Diesen Artikel zurückgeben“ aus und folgen Sie den Anweisungen. Sie erhalten sofort Ihr kostenloses Rücksendeetikett.

 

Ich will hier niemenden an den Karren fahren, aber Ich habe auch nicht Geld zu verschenken , und werde das ganze sonst mal vom Anwalt überprüfen lassen.

Dann sehe Ich ja ob Ich im Recht bin - oder nicht !

 

 

Nachricht 11 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Und gerne auch nochmal Ich hatte nach diesem Satz

Da der Veräufer sehr viele Tuner und Sat Receiver Ersatzteile verkauft ist nicht davon auszugehen das er es nicht wusste

diesen Satz geschrieben

Ich unterstelle dem Verkäufer nichts - Ich möchte den Artikel nur zurück geben.

 

Nachricht 12 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Drehen wir es doch mal rum: hast du denn VOR dem Kauf explizit nach der gewünschten Funktion gefragt?

Du hast hier jetzt schon einige Nachrichten erhalten und sogar eine ebay MA hat bestätigt, dass du den Käuferschutz missbraucht hast!

Du wirst hier keine andere Meinungen zu lesen bekommen und wenn du noch so viel zitierst oder wiederholst.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 13 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Fragst du vor dem Kauf alle Funktionen ab? 

Aber wir kommen hier nicht weiter - Ich kläre es selber 

 

Nachricht 14 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Wenn ich speziell auf diese Funktion Wert lege so wie du es scheinbar tust dann frage ich sicher.

Viel Erfolg beim "selber klären"!

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 15 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Das werde Ich 

aus dem Ebay Rechteportal 

Hat der Verkäufer den Artikel nicht näher beschrieben, ist nach dem Gesetz die Beschaffenheit maßgeblich, die üblicherweise von einer Ware der gleichen Art erwartet werden kann. Das bedeutet, dass, soweit auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder der Artikel nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, der Käufer einen funktionierenden und mangelfreien Artikel erwarten darf.

Nachricht 16 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Das Karussell geht immer immer rundherum🙂

Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch (Erich Kästner)
Nachricht 17 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Mal rein logisch:

 


@trabantdeluxe  schrieb:

Hat der Verkäufer den Artikel nicht näher beschrieben, ist nach dem Gesetz die Beschaffenheit maßgeblich, die üblicherweise von einer Ware der gleichen Art erwartet werden kann. Das bedeutet, dass, soweit auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder der Artikel nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, der Käufer einen funktionierenden und mangelfreien Artikel erwarten darf.


Du schreibst ja selbst, dass es eine alte und eine neue Version des Gerätes gibt, also handelt es sich keinesfalls um eine Ware der gleichen Art und man darf unterschiedliches erwarten.

Nachricht 18 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?

Deine Zitierung ist wiederum nicht zutreffend! Der Artikel ist mangelfrei aber du erwartest eine zusätzliche Funktion die dieses Modell eben nicht hat.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 19 von 39
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Betreff: Sat Tuner - alte Version von Privat gekauft - Rückgabe über Käuferschutz möglich?


@trabantdeluxe  schrieb:

Fragst du vor dem Kauf alle Funktionen ab? 

Aber wir kommen hier nicht weiter - Ich kläre es selber 

 


 

JAAAAA, wenn es mir um  was wichtiges geht, frage ich VORHER und versuche nicht hinterher den Vk zu beschuldigen und mein Geld zurück zu verlangen.

 

 

Du schreibst ja selbst, dass DU nicht wusstest, dass es zwei verschiedene Versionen vom Receiver gibt.

Aber deinem VK unterstellst du, dass ER es gewusst haben muss weil er öfter mal sowas verkauft?

Das ist keine Fairness. Du kannst das Gerät jederzeit wieder verkaufen.... verkaufst ja auch öfter technisches Zeug. 😎

 

Der Käuferschutz kann hier nicht greifen, weil es keine Abweichung von der AB gibt, das hatte ebay Mitarbeiterin Nina bereits ausgeführt.

Nachricht 20 von 39
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