10-09-2025 05:04
Hallo in die Runde,
Ich habe bei einem privaten Verkäufer einen Sat Tuner gekauft.
Als Ich diesen dann in meinen Receiver eingebaut hatte bemerkte Ich das
eine mir sehr wichtige Funktion nicht funktionierte.
Es ist eine spezielle Empfangsart die sich Multistream nennt.
Nach längerem googeln habe Ich dann festgestellt das es von diesem Tuner
eine alte , und eine neue Version gibt.
Diese sind aber äusserlich nicht zu unterscheiden.
Der technischen Angaben auf der Platine des Tuners ist sogar identisch zu neu angebotenen Modellen im Internet. Wäre es ein Händler hätte Ich ja 14 Tage Rückgaberecht, dann wäre es kein Thema.
Ich hatte dann gleich nach Erhalt des Tuners den Verkäufer angeschrieben und um Rücknahme gebeten.
Dieser hat mr aber nicht geantwortet. Wie schaut hier die Lage mit dem Verkäuferschutz aus?
Für mich ist der Tuner so nicht zu gebrauchen, da bleibt mir nur der Weg dien kompletten Receiver zu verkaufen.Ein Kauf eines neuen Tuners wäre unrentabel. Wie gesagt , für mich war es nicht möglich das im Vorfeld zu wissen, da das eingestellte Bild komplett identisch ist wie das eines Sat Shops.
Nur das bei dem Sat Shop sogar groß die Multistream Funktion beworben wird.
Ich denke der Veräufer wusste das ganz genau, er hat die Funktion Multistream ncht genannt.
Ich stelle mal einen Link des Artikels ein. Danke für Infos
10-09-2025 07:37
Moin, @trabantdeluxe
#du hast ein Angebot verlinkt was sicherlich nicht das des privaten Verkäufers ist?
10-09-2025 07:40
@trabantdeluxe schrieb:
Ich denke der Veräufer wusste das ganz genau, er hat die Funktion Multistream ncht genannt.
Hallo @trabantdeluxe
meiner Meinung nach ist dies kein Fall für den Käuferschutz, Multistream wurde nicht genannt und du hast ihn auch nicht erhalten.
Es ist irrelevant ob der VK das wußte oder nicht, was du im übrigen ja auch nicht beweisen kannst.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
10-09-2025 08:00
Guten morgen, ja der Link ist nicht der ersteigerte Artikel.Das ist ein gleiches Angebot eines Shops - wie beschrieben.
10-09-2025 09:19
Hallo @trabantdeluxe
Welchen Käuferschutz würdest Du denn öffnen wollen? Artikel entspricht nicht der Beschreibung? Laut Deiner eigenen Aussage hat der Verkäufer nirgendwo in seiner Artikelbeschreibung davon gesprochen, dass der Tuner Multistream-tauglich ist.
Sofern hast Du das bekommen, was Du gekauft hast. Und so wie Du kann es sich bei Deinem Verkäufer auch um einen "qualifizierten" Amateur handeln, der eben nicht genau wusste, ob der Artikel "Multistream" unterstützt. Dazu müsste man dann wissen, wann zuletzt das Gerät überhaupt in Verwendung war.
Ich hatte es jetzt letztes Jahr bei einem gebraucht gekauften Mainboard auch, dass der zweite Grafikkartenslot defekt war. Aber wenn der Verkäufer diesen nie verwendet hat, ist es eigentlich müßig, ihm dann vorwerfen zu wollen, er hätte es wissen müssen. Möglicherweise wird der eine oder andere durchaus beim Verkauf beispielsweise eines älteren Mainboard alle Anschlussmöglichkeiten ausprobieren, alle Steckplätze testen etc. Aber mal abgesehen von dem doch recht großen Aufwand, auch zeitlich gesehen, da man beim Testen ja jedesmal beim ändern der Bestückung den PC komplett stromlos machen sollte, hat ja auch nicht jeder Verkäufer die passende Hardware, um zu testen. Und die meisten gehen eben davon aus, dass der Artikel genauso genutzt wird, wie dieser beim Verkäufer eingesetzt war.
Und von daher wenn der Verkäufer sich nicht mehr meldet, weil er froh ist, dass er das Teil endlich losgeworden ist und jemand dafür noch Geld bezahlt hat, dann musst Du es wohl oder übel auf die eigene Kappe nehmen. Natürlich sollte ein Verkäufer alle Merkmale eines Artikels ausführlich in seiner Artikelbeschreibung aufführen, fehlt dort eine wichtige Eigenschaft, ist es allerdings Deine Aufgabe als interessierter Käufer die fehlenden Informationen beim Verkäufer nach zu fragen oder aber einen großen Bogen um dieses Angebot zu machen.
Augen zu und durch und dann das Beste hoffen hat sich eigentlich in den letzten Jahren speziell beim Kauf in Internt von Privat als schlechteste Option herausgestellt.
Wenn der Verkäufer freiwillig zurück nimmt, gut für Dich, einen Anspruch darauf hast Du leider nicht. Und wenn ein Artikel zu 100% der Artikelbeschreibung entspricht, ist es eigentlich auch kein Käuferschutzfall. Nur weil Du Dich bei der Auswahl des Artikels aufgrund Unwissenheit geirrt hast. Tut mir leid.
10-09-2025 09:53
Da der Veräufer sehr viele Tuner und Sat Receiver Ersatzteile verkauft ist nicht davon auszugehen das er es nicht wusste.
Der Tuner war auch bei [nicht auf eBay] drin.
Ich würde als Grund der Rückgabe angeben " falschen Artikel erhalten"
Für mich ein versteckter Mangel , da heisst es ja fehlende Information laut deutschem Recht.
Ein Verkäufer muß nicht alle Funktionen ausführen. Aber wenn Ich als Käufer keinen Hinweis
habe das es sich um einen Artikel handelt der nicht aktuell ist - verstecker Mangel
Ich unterstelle dem Verkäufer nichts - Ich möchte den Artikel nur zurück geben.
10-09-2025 10:21
"Nach längerem googeln habe Ich dann festgestellt das es von diesem Tuner
eine alte , und eine neue Version gibt.
Diese sind aber äusserlich nicht zu unterscheiden.
Der technischen Angaben auf der Platine des Tuners ist sogar identisch zu neu angebotenen Modellen im Internet. "
- deine eignen Worte.
Jetzt soll der Verkäufer das aber dennoch genau gewußt haben und arglistig gehandelt haben? Und der Beweis dafür ist, dass er die Funktion die fehlt, nicht erwähnt hat? Das halte ich für eine psehr problematische Argumentation, wenn du keine weiteren Beweise hast.
10-09-2025 10:40
Ich habe nicht gesagt das der Verkäufer arglistig gehandelt hat.
Nur das man nicht wissen kann das es 2 Unterschiedliche Versionen des Tuners gibt.
Ich unterstelle dem Verkäufer nichts - Ich möchte den Artikel nur zurück geben.
So hatte Ich es gerade geschrieben
10-09-2025 11:10
@trabantdeluxe schrieb:Ich habe nicht gesagt das der Verkäufer arglistig gehandelt hat.
Nur das man nicht wissen kann das es 2 Unterschiedliche Versionen des Tuners gibt.
Ich unterstelle dem Verkäufer nichts - Ich möchte den Artikel nur zurück geben.
So hatte Ich es gerade geschrieben
Also dein obiger Satz aus dem vorherigen Posting
Da der Veräufer sehr viele Tuner und Sat Receiver Ersatzteile verkauft ist nicht davon auszugehen das er es nicht wusste
ist für mich aber eine Tatsachenbehauptung und m.M. nach sehrwohl eine Unterstellung.
Falscher Artikel wäre zudem auch nicht korrekt, oder siehst du das anders?
nina@ebay kannst du dir das mal näher anschauen, bitte?
10-09-2025 11:20
@trabantdeluxe Hey. 🙂 Gerne habe ich mir das Ganze einmal angeschaut. In der Artikelbeschreibung deines gekauften Artikels steht nichts davon, dass die Multistream-Funktion vorhanden ist.
Der Grund, den du für die geöffnete Rückgabe gewählt hast, ist somit nicht korrekt.
Der Missbrauch des Käuferschutzes ist auf unserer Plattform nicht zulässig. Du hast den Artikel erhalten, den du auch bestellt hast.
@bootyooty Vielen Dank für's Markieren. ❤️
Liebe Grüße,
Nina
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10-09-2025 15:16
Ich habe ja gerade nicht den Artikel erhalten den Ich bestellt habe.
Nochmal selbst wenn der Verkäufer nicht wusste das der Tuner kein Multistram kann und es nicht
erwähnt gibt es hier einen versteckten Mangel.
Niemend muss- oder kann alle Funktionen eines Artikels aufzählen.
Ich habe da Erfahrungen - bin im Einzelhandel tätig - und wir haben immer Artikel umgetauscht
das kam schon bei Notebooks vor , oder Handys. wenn der Hersteller Veränderungen vorgenommen hat.
Und wenn dann was verkauft wird muß zb. Revision1 / Revision2 vermerkt sein.
Und wenn das vergessen wird/wurde und der Kunde greift zum alten Modell, wird im Sinne des Kunden entschieden.
und Ich bin EBAY + Mitglied, habe gerade nachgeschaut da steht in den Konditionen:
Wenn Ihnen ein Artikel nicht gefällt oder etwas nicht in Ordnung ist, können Sie den Artikel kostenlos zurückgeben. Dies gilt für alle Rückgaben mit Standardversand innerhalb Deutschlands. Gehen Sie in Ihrer Kaufübersicht zu dem Artikel, wählen Sie „Diesen Artikel zurückgeben“ aus und folgen Sie den Anweisungen. Sie erhalten sofort Ihr kostenloses Rücksendeetikett.
Ich will hier niemenden an den Karren fahren, aber Ich habe auch nicht Geld zu verschenken , und werde das ganze sonst mal vom Anwalt überprüfen lassen.
Dann sehe Ich ja ob Ich im Recht bin - oder nicht !
10-09-2025 15:22
Und gerne auch nochmal Ich hatte nach diesem Satz
Da der Veräufer sehr viele Tuner und Sat Receiver Ersatzteile verkauft ist nicht davon auszugehen das er es nicht wusste
diesen Satz geschrieben
Ich unterstelle dem Verkäufer nichts - Ich möchte den Artikel nur zurück geben.
10-09-2025 15:33
Drehen wir es doch mal rum: hast du denn VOR dem Kauf explizit nach der gewünschten Funktion gefragt?
Du hast hier jetzt schon einige Nachrichten erhalten und sogar eine ebay MA hat bestätigt, dass du den Käuferschutz missbraucht hast!
Du wirst hier keine andere Meinungen zu lesen bekommen und wenn du noch so viel zitierst oder wiederholst.
10-09-2025 15:42
Fragst du vor dem Kauf alle Funktionen ab?
Aber wir kommen hier nicht weiter - Ich kläre es selber
10-09-2025 16:00
Wenn ich speziell auf diese Funktion Wert lege so wie du es scheinbar tust dann frage ich sicher.
Viel Erfolg beim "selber klären"!
10-09-2025 16:12
Das werde Ich
aus dem Ebay Rechteportal
Hat der Verkäufer den Artikel nicht näher beschrieben, ist nach dem Gesetz die Beschaffenheit maßgeblich, die üblicherweise von einer Ware der gleichen Art erwartet werden kann. Das bedeutet, dass, soweit auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder der Artikel nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, der Käufer einen funktionierenden und mangelfreien Artikel erwarten darf.
10-09-2025 16:28
Das Karussell geht immer immer rundherum🙂
10-09-2025 16:29
Mal rein logisch:
@trabantdeluxe schrieb:Hat der Verkäufer den Artikel nicht näher beschrieben, ist nach dem Gesetz die Beschaffenheit maßgeblich, die üblicherweise von einer Ware der gleichen Art erwartet werden kann. Das bedeutet, dass, soweit auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder der Artikel nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, der Käufer einen funktionierenden und mangelfreien Artikel erwarten darf.
Du schreibst ja selbst, dass es eine alte und eine neue Version des Gerätes gibt, also handelt es sich keinesfalls um eine Ware der gleichen Art und man darf unterschiedliches erwarten.
10-09-2025 16:31
Deine Zitierung ist wiederum nicht zutreffend! Der Artikel ist mangelfrei aber du erwartest eine zusätzliche Funktion die dieses Modell eben nicht hat.
10-09-2025 16:37
@trabantdeluxe schrieb:Fragst du vor dem Kauf alle Funktionen ab?
Aber wir kommen hier nicht weiter - Ich kläre es selber
JAAAAA, wenn es mir um was wichtiges geht, frage ich VORHER und versuche nicht hinterher den Vk zu beschuldigen und mein Geld zurück zu verlangen.
Du schreibst ja selbst, dass DU nicht wusstest, dass es zwei verschiedene Versionen vom Receiver gibt.
Aber deinem VK unterstellst du, dass ER es gewusst haben muss weil er öfter mal sowas verkauft?
Das ist keine Fairness. Du kannst das Gerät jederzeit wieder verkaufen.... verkaufst ja auch öfter technisches Zeug. 😎
Der Käuferschutz kann hier nicht greifen, weil es keine Abweichung von der AB gibt, das hatte ebay Mitarbeiterin Nina bereits ausgeführt.