Steuer beim verkaufen ab 2000€
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26-01-2024 16:30
Danke im Voraus
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26-01-2024 16:53
Ob du Steuern bezahlen müsstest entscheidet dein Finanzamt. Und wenn der Artikel nicht bezahlt wurde, dann wurde er auch nicht verkauft!
Und die 2000 € oder 30 Artikel sind nur die Grenzen ab wann ebay den Finanzbehörden melden muss. Rein rechtlich muss ab 600 € Steuer bezahlt werden!
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26-01-2024 17:11
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26-01-2024 17:11
Tagchen @ankohl-24
Erst einmal: Die Daten bekommt nicht dein Finanzamt, sondern das Bundeszentralamt dür Steuern. Dort könnte dein FA bei Bedarf und wenn begründet deinen Datensatz abrufen.
Steuern muss man zahlen, wenn man auf 600 Euro Gewinn durch Veräußerungsgeschäfte kommt.
Bei den meisten ollen, gebrauchten Artikeln des Alltags, die man schon länger als ein Jahr besessen hat, hat das mit Veräußerungsgeschäften nix zu tun.
Ich würde nicht ausschließen, dass wegen terminlicher Faktoren auch mal Verkäufe übermittelt werden, die dann doch nicht zustandekommen.
Dokumentation schadet also nix.
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26-01-2024 17:25
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26-01-2024 17:38
@ankohl-24 schrieb:
Danke für die Antworten erstmal. Also im Artikel steht das nur die Gewinne versteuert werden. Heißt das wenn ich ne Apple Watch für 500 kaufe und für 380 verkaufe erziele ich ja keinen Gewinn am Ende. Muss das dann auch nicht versteuer werden?
Wenn du die Uhr länger als ein Jahr und sie auch nicht in bestimmten Stückzahelen hast, ist das erst einmal kein Veräußerungsgeschäft.
Der Gewinn an sich muss kein Indiz dafür sein, ob du nicht zum Beispiel nach Ansicht des Finanzamtes gewerblich handelst.
Aber bei gebrauchten Artikeln aus deinem Haushalt und ohne Gewinn, ist man schon recht safe.
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26-01-2024 17:42
Um das noch zu ergänzen: Wenn man denn so eine Uhr verkauft, schadet es im Zweifel nicht, genau diese Verlustrechnung auch aufmachen zu können. Was für mich bedeutet: Belege gut wegheften.
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26-01-2024 17:54
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26-01-2024 18:13
Also wenn du in Zukunft schicke Ware hast, die du nicht nutzt und mit Verlust verticken willst, schreib mich doch einfach an und schick mir den Link zum Angebot. 😎
Wie gesagt: Es geht um Gewinne. Sollte der Fiskus mal nachhaken, ist es ja kein Problem, die alte Rechnung und den Erlös auf Ebay gegenüberzustellen.
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29-01-2024 18:05
sind die Freibeträge nicht höher ? Und bei Ehepaaren x2 ?
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29-01-2024 18:10
Hier ist doch jedes Konto auf einen Namen angemeldet, also gelten die Beträge doch für jeden einzelnen.
Ein Ehepartner muss ein eigenes Konto haben.
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29-01-2024 18:30
Hallo @ankohl-24 , wenn du nach einem eBay-Verkauf aufgefordert wurdest, deine Steueridentifikationsnummer anzugeben, dein Verkauf aber abgebrochen wurde und du nicht mehr über der Grenze von 2000 € bzw. 30 Transaktionen im aktuellen Kalenderjahr liegst, musst deine Steueridentifikationsnummer nicht angeben.
Wir arbeiten an einer Lösung, die dies im eBay-Konto deutlicher machen wird.
Wir empfehlen dir dennoch, deine Steueridentifikationsnummer direkt anzugeben, um deine Verkaufstätigkeit so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
So wird sichergestellt, dass du nicht vergisst deine Steuernummer hinzuzufügen, wenn du die Grenzen in Zukunft überschreitest.
Bei weiteren Fragen, wie z.B Steuersatz, Steuern auf alle Artikel, wende dich bitte an einem Steuerberater.
Liebe Grüße, Sonja
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29-01-2024 19:54
Auch bei gemeinsamer Steuererklärung (Eheleute) kannst du nicht vom doppelten Freibetrag ausgehen.
Beispiel:
Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft der Eheleute 1198 €.
Gewinn der Frau 599 €, Gewinn des Mannes 599 €......beide sind nicht anzugeben, da unter Freibetrag.
Gewinn der Frau 198 €, Gewinn des Mannes 1000 €..........der Mann muss diese Gewinne angeben, da die Freigrenze überschritten. Die Frau bleibt unter der Grenze, also steuerlich nicht zu erfassen.
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02-06-2024 12:15
Hallo Sonja ,
die 2 K grenze wird mit gebühren berechnet oder nur reine Auszahlung beträge?
MFG
Andrzej
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01-07-2024 23:30
Eigentlich ist es traurig, wo überall die Steuerbehörden ihre Finger drin haben! Sorgst du über Jahre für die spätere magere Rente vor & zahlst von deinem Gehalt z.B. in einen Pensionsfond ein, hält bei Auszahlung der Fiskus die Hand auf! Ebenso bei Erfindungen, die deinem Hirn entsprungen sind, bekommt der Fiskus seinen Anteil, wenn eine Firma diese Erfindung nutzt & du dafür Geld bekommst. Hast du ein Hobby, indem du z.B. Spielzeug deiner Jugend aufbewahrt hast, weiter sammelst & diese später im Wert steigen, da du sie pfleglich behandelt hast, kassiert der Fiskus bei späterem Verkauf auch wieder ab, wenn der Gewinn davon im Jahr die 2000€ überschreitet, was bei einer großen Sammlung, welche in Jahrzehnten aufgebaut wurde, leicht zu erreichen ist! Ich frage mich, ist so etwas gerecht? Immerhin wurde diese Sammlung mit bereits versteuertem Geld aufgebaut oder es waren damals Schenkungen, die vorher aber ebenso bezahlt wurden! Hat jemand damals etwa Rechnungen über diese Käufe aufbewahrt oder die Verpackungen? NEIN, damit wurde als Kind gespielt!! Heute sind die Originalverpackungen z.B. teurer, als das Modellauto selbst! Aber das weiß der Finanzbeamte natürlich nicht! Es werden aber Beweise verlangt, dass man kein Gewerbe betreibt, sondern dass es ein Hobby ist bzw. war.
Es gibt diverse Sendungen im TV & Berichte in Zeitungen & im Schwarzbuch, wo über Steuerverschwendungen durch Bund, Länder & Gemeinden berichtet wird. (Gorch Fock, Stuttgart 21, BER, ELPHI etc.) Ebenso über Firmen & Unternehmer, die im großen Stil Steuern hinterzogen haben & dann mit kleineren "Nachzahlungen" oder durch "Selbstanzeige" glimpflich davon gekommen sind. Große Fische läßt man laufen, die Kleinen hängt man! Entwicklungshilfe an Länder, deren Führung diese Gelder für andere Zwecke verwendet als angedacht! Aber egal, die Zahlungen laufen weiter! Angeblich "Fachleute" in Regierung & in führenden Positionen, die wirklich hohe Gehälter beziehen aber ihrem Job nicht gerecht werden, sondern eher rumwurschteln! Wirklich traurig, was in diesem Land abgeht! So viele Baustellen: Altersarmut, Migration, Soziales Gefälle, Umweltbelastung, Wirtschaftslage, Wohnungsnot, Mieten, Bildung, Verteidigung etc.. Sorry, ich weiche vom Thema ab, eigentlich gehts hier ja um den FISKUS, der dem "Kleinen" Mann immer wieder in die Tasche greift, wo es doch viel wichtigere Themen gibt!
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02-07-2024 01:15
Schau allein dieser Satz ist schon mal verkehrt.
Für 2023 gilt, ab 600 € Gewinn muss das in der Steuererklärung angegeben werden, ab 2024 gilt ab 1000 € Gewinn.
Über diese Thematik findet man soviel im Netz. Man muss sich halt damit beschäftigen. Was deine Sammlung aus der Kindheit betrifft......selbst da solltest du keine Steuern zahlen, denn sie war länger als 1 Jahr in deinem Besitz.
Google mal nach Spekulationsgewinn.....
Kritisch kann's werden, wenn dich das Finanzamt als gewerblich einstuft......
Aber das ist eine andere Geschichte........
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07-07-2024 21:43
Ich habe das gleiche Problem mit Kaufabbruch und unter
2000 Euro...An wen muss ich mich jetzt wenden, damit das berichtigt wird???
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09-07-2024 15:02
Hallo @5annaq! Abgebrochene Transaktionen innerhalb des Berichtszeitraums werden nicht in die Berechnung einbezogen. Wie auch von sonja@ebay erklärt, wäre es dennoch ratsam, wenn du deine steuerliche Identifikationsnummer schon vor Erreichen einer der Meldegrenzen im eBay-Konto hinterlegen würdest, um eine kurzzeitige Einschränkung deiner Verkaufsaktivitäten zu vermeiden.
Wie wir auch in unserem Verkäuferportal für private Verkäufer*innen schreiben, brauchen sich jene, die private Gegenstände verkaufen, keine Sorgen zu machen, denn sie sind in den meisten Fällen nicht steuerpflichtig, zumal für diese Gegenstände in der Regel mehr bezahlt wurde, als man durch den Verkauf auf eBay erhält.
Es sind deinerseits keine weiteren Schritte notwendig, um die Umsätze zu berichtigen, denn unsere Systeme aktualisieren deine tatsächlichen Verkaufstätigkeiten im jeweiligen Kalenderjahr in regelmäßigen Abständen automatisch - die Aufforderungen, deine steuerliche Identifikationsnummer zu hinterlegen, bleiben aber möglicherweise bestehen.
Liebe Grüße
Miriam
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09-07-2024 16:23
Und der Hinweis, daß ab 2000 Euro oder 30 Aktionen, die Steuernummer eingegeben werden muss, ist auch nur die halbe Wahrheit🙈 Wer wann, ab welchem Gewinn, ob Neuware oder nur Gebrauchtware, ob überhaupt, und wenn, wann was gemeldet werden muss, ist eher was für Finanzbeamte als für Ebayer.....
Könnt ihr da mal für mehr Klarheit sorgen???
Denn zurücknehmen wollte der Kundendienstmitarbeiter die Aufforderung auch nicht...Ich sollte anklicken, daß ich keine EU Steuernummer habe???? Ansonsten ist das Konto gesperrt?? Das Alles versteht kein Normaler eBayer MfG Markus
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09-07-2024 17:50
Ebay ist gesetzlich zur Meldung verpflichtet, wenn besagte Grenzen überschritten werden.
Ob es sich bei deinen Verkäufen um Neu- oder Gebrauchtware handelt, ob du Gewinn erwirtschaftest oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Ich kann nicht verstehen, dass hier so ein Aufriss gemacht wird.
Wenn deine Steuer-ID verlangt wird, dann musst du sie eintragen und wenn du dich weigerst, kannst du halt nicht mehr verkaufen.
Wenn du die Grenzen nicht erreichst, darf Ebay nicht melden.
