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Streitfall

Sehr geehrte Damen und Herren

ich möchte den Streitfall  ansprechen. Der Kunde hat Ende September einen Lego-Set bei mir gekauft, der mir gehörte und von mir überprüft wurde. Alle Teile waren gemäß der Anleitung vorhanden. Das Paket war sicher verpackt und rechtzeitig verschickt worden. Vier Monate nach dem Kauf meldete sich der Kunde und verlangte eine Rückerstattung, da angeblich Teile fehlten. Gleichzeitig beschuldigte er mich, ein Wiederverkäufer zu sein, mit der Begründung, dass zur gleichen Zeit, als ich meinen Satz zum Verkauf anbot, ein ähnlicher Lego-Set ebenfalls zum Verkauf stand. Meiner Meinung nach sind die Vorwürfe, dass ich ein Wiederverkäufer sei, lächerlich, da zwei identische Lego-Sets natürlich gleich aussehen würden.

Am 31. Januar stellte er dann eine Rückerstattungsanfrage. In seinem Antrag hat er weder die Anzahl noch die Bezeichnung der fehlenden Teile angegeben. eBay fordert von mir Beweise, beschränkt jedoch die Anzahl der hochgeladenen Fotos auf sechs. Leider habe ich die Fotos, die ich beim Einrichten des Angebots gemacht habe, bereits von meinem Telefon gelöscht. Es ist praktisch unmöglich, das Vorhandensein oder Fehlen der fehlenden Teile in einem Lego-Set mit über tausend Teilen anhand von sechs Fotos nachzuweisen.

Nach drei Wochen, am 21. Februar, erhielt ich die Benachrichtigung, dass die Entscheidung zu Gunsten des Käufers gefallen sei. Darüber hinaus wurde mir mitgeteilt, dass er mir die Ware bereits am 7. Februar zurückgeschickt habe. Mein eBay-Konto wurde gesperrt, bis die erforderliche Geldsumme angesammelt war, und dann wurden die Gelder zu Gunsten des Käufers abgebucht. Allerdings wurde das Paket aufgrund meines Umzugs in eine andere Wohnung, an die alte Adresse geschickt und wurde zurück nach Spanien geschickt, da der Empfänger nicht erreichbar war.

Nachdem ich den Käufer kontaktiert und die Situation erklärt hatte, antwortete er, dass es meine Karma sei und schickte Emojis und sagte, dass er nichts zurückschicken werde und alles für sich behalten werde. Ich habe eBay kontaktiert und sie erklärten mir, dass die Anfrage nicht über eBay, sondern über PayPal eingereicht wurde, und sie keinen Einfluss darauf haben. Darüber hinaus wurde mir mitgeteilt, dass ich kein Recht auf Berufung habe. Zahlreiche Telefonate mit dem Kundenservice brachten keine Ergebnisse.

Ich verstehe nicht ganz die Rechtmäßigkeit dieser Situation und habe einige Fragen und Beanstandungen:

Warum steht im eBay-Regelwerk, dass der Käufer innerhalb von 30 Tagen das Recht auf eine Rücksendung hat, wenn in meinem Fall mehr als 120 Tage vergangen sind?
Wenn die Anfrage durch einen Dritten, nämlich den Zahlungsanbieter, gesendet wurde, und eBay laut ihrer Kundenbetreuung nichts damit zu tun hat, wer hat dann eBay beauftragt, den Streit mit dem Zahlungsanbieter in meinem Namen zu führen und auf welcher Grundlage blockiert eBay mein Konto und zieht Geld davon ab, anstatt sich an meine Bank zu wenden?
Warum steht im eBay-Regelwerk, dass ich das Recht habe, die Entscheidung innerhalb von 30 Tagen anzufechten, wenn mir dieses Recht verweigert wurde?
Warum wurde mir am 21. Februar die Entscheidung mitgeteilt, obwohl die Ware bereits am 7. Februar zurückgeschickt wurde, zwei Wochen bevor ich benachrichtigt wurde? Vorher habe ich keine Benachrichtigungen zu diesem Thema erhalten. Als privater Verkäufer kann ich nicht regelmäßig den Stand des Streits verfolgen, da ich auch Arbeit und ein Privatleben habe.
Warum werden die Gelder abgebucht, ohne mir die Möglichkeit zu geben, die Vollständigkeit der Ware zu überprüfen?

Zusammenfassend glaube ich, dass meine grundlegenden Rechte grob verletzt wurden und ich sowohl finanziellen als auch moralischen Schaden erlitten habe. Ich hätte gerne Kommentare von einem eBay-Vertreter, da meiner Meinung nach meine Rechte grob verletzt wurden.


Nachricht 1 von 41
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40 ANTWORTEN 40

Betreff: Streitfall

Wenn ein Zahlungsstreitfall über den Bezahldienstleister eröffnet wurde, hast du schon mitgeteilt bekommen, dass ebay da nicht mehr eingreifen kann.

Und dabei spielt es auch keine Rolle, wenn bei ebay der Käuferschutz 30 Tage beträgt.

Bei PayPal z.B. kann der Käufer bis zu 180 Tage einen Konflikt melden.

Und wenn ein Zahlungsdienstleister zu Gunsten der Käufer entscheidet kann ebay an dieser Entscheidung nichts ändern.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 41
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Betreff: Streitfall

Es ist natürlich auch ärgerlich, daß du vom Versanddienstleister unter der angegebenen Anschrift

nicht mehr erreichbar warst, dafür kann dein Käufer nichts. Er hat zurückgeschickt und hat

wahrscheinlich auch nicht schlecht gestaunt, als das Paket wieder zu ihm zurückkam....

Hast du dich denn schon mit Paypal in Verbindung gesetzt?

Ein paar fehlende Steine bei Lego sehe ich jetzt nicht als Drama an, die gibt es nachzukaufen

und da hätte es ein entsprechender Preisnachlass auch getan....

dies kann ich nicht nachvollziehen:

 

"Als privater Verkäufer kann ich nicht regelmäßig den Stand des Streits verfolgen, da ich auch Arbeit und ein Privatleben habe."

 

Sorry, aber wenn man Zeit zum Einstellen hat, muß es auch noch reichen, wenn es Probleme gibt...

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 3 von 41
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Betreff: Streitfall

Guten Abend selina_b@ebay 

hier sucht jemand Kontakt zu einem Ebayverantwortlichen...

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Nachricht 4 von 41
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Betreff: Streitfall

selina_b@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @brutikk

 

vielen Dank für deinen Beitrag. 

 

Hier ist es so, wie @perfect-sally und @dmary56 geschrieben haben. 

 

Sobald ein Zahlungsstreitfall geöffnet wurde, können wir nicht mehr eingreifen.

 

Die Zahlungsdienstleister haben andere Richtlinien als wir. 

 

Informationen dazu findest du im nachfolgenden Link: 

Bearbeiten von Zahlungsstreitfällen 

 

@dmary56 Vielen Dank fürs Markieren 🤗

 

Liebe Grüße

Selina  

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Nachricht 5 von 41
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Betreff: Streitfall

Guten Abend, könnten Sie bitte meine Fragen beantworten, da ich über Ihren bereitgestellten Link keine spezifischen Antworten gefunden habe. Ich habe meinen Artikel über Ihre Plattform verkauft und mich dabei an die Regeln Ihrer Plattform gehalten. Tatsächlich wendet sich der Käufer an einen Dritten, der Ihre Regeln ignoriert und die Zahlung ohne meine Zustimmung einzieht. Ich habe kein Recht, diese Entscheidung anzufechten, obwohl laut Ihren eigenen Regeln ich dazu innerhalb von dreißig Tagen berechtigt bin. Laut Ihrem Kundensupport darf ich aus Sicherheitsgründen keine Informationen erhalten.
Es scheint, dass es möglich ist, einen Artikel zu kaufen, ihn vier Monate lang zu nutzen und dann ohne Nachweis einfach zurückzugeben. Ich bin mir nicht sicher, ob das europäische Recht dies erlaubt...
Ich habe Ihre Werbung oft gesehen, in der von Schutz der Verkäuferrechte die Rede ist, und es heißt, dass alle Verkäufe geschützt sind. Können Sie mir bitte erklären, wie ich als Verkäufer in diesem Fall geschützt war?

Nachricht 6 von 41
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Betreff: Streitfall

soviel zum Verkäuferschutz der ja so groß in der Werbung beworben wird, irgendwer redet sich immer raus. Paypal schiebt es auf Ebay und umgekehr ist es genauso und der Dumme ist der Verkäufer , kein Geld und die Ware ist auch weg.

Nachricht 7 von 41
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Betreff: Streitfall

 

Sicher ist hier gar nichts, am allerwenigsten die Verkäufer und schon dreimal nicht, wenn sie auch noch ins Ausland verkaufen.

 

Und genau so wie bei dir, läuft es täglich bei anderen Verkäufern auch.

 

Immer die selber Leier, Teile fehlen, Artikel defekt, nicht original, nicht im beschriebenen Zustand, Paket war leer, Paket wird nicht von der Post abgeholt, Paket wird nicht vom Zoll abgeholt, Paket ist noch unterwegs, Paket kommt zu spät, alles ist möglich und der Käufer hat sein Geld zurück.

Und das ohne große Anstrengung.

Da ist es auch egal, wenn das Paket zufälligerweise nach Erstattung dann doch von der Post oder vom Zoll abgeholt wird oder wenig später beim Empfänger eintrifft (was man der Sendungsverfolgung durchaus hätte entnehmen können).

 

Was lernen wir daraus?

Nirgends wird so gelogen, wie in der Werbung.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 8 von 41
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Betreff: Streitfall

@out-of-order-nix-mehr-da 

na ja, ganz so ist es in diesem Fall nicht....

der  Käufer hat die Ware ja brav an TE zurück geschickt, der

wollte ja gar nicht Geld und Ware behalten... hätte TE dafür gesorgt.

daß ihn auch bei Umzug Sendungen an der neuen Anschrift erreichen,

hätte er sein Legoset jetzt wieder.

So wurde die Sache total verkompliziert....und erst dadurch hat der Käufer nun Geld

und Ware......bis jetzt hat TE auch noch nicht die

Frage beantwortet, ob er sich schon mal mit Paypal direkt in Verbindung gesetzt hat...

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Nachricht 9 von 41
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Betreff: Streitfall

Es ist eine Frechheit egal von wem Ebay oder Paypal, die nehmen sich da beide nix, nach so langer Zeit das Geld noch zurückzuzahlen.  Vielleicht sollte man Verkäufer doch mal warnen , nix ins Ausland zu verkaufen, weil mal da wenns schlecht läuft um Geld und Ware beschissen wird. Ok das die falsche Lieferanschrift angegeben war ist halt dumm gelaufen, aber wer rechnet denn nach so langer Zeit mit einer Rückgabe ?

Nachricht 10 von 41
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Betreff: Streitfall

@out-of-order-nix-mehr-da 

wir Foris warnen immer wieder davor, ins Ausland zu verkaufen.... das ist nichts Neues,  aber den meisten Verkäufern ist das doch egal. Entweder lesen sie die abweichenden Bedingungen für Verkauf und Versand

ins Ausland nicht oder es ist Ihnen ein größerer Käuferkreis wichtiger.

 

Auch die Paypalbedingungen im Falle einer Reklamation sollten eigentlich hinreichend bekannt sein , die

sind nichts Neues....vor der neuen Zahlungsabwicklung gab es hier bei Ebay gar nichts anderes als

Überweisung und Paypal....

Ob man jetzt die Bedingungen gut findet oder nicht oder eine "Frechheit", wie du es ausdrückst, jeder

kann sich vor dem Verkaufen informieren, wie es hier im Falle einer Reklamation durch den Käufer läuft...

ja, 180 Tage sind auch in meinen Augen eine sehr lange Zeitspanne.....

 

Der Käufer ist vielleicht gar nicht vorher zum Überprüfen des Legosets gekommen...aus welchen Gründen auch immer...ich kann das nachvollziehen, bei mir stauen sich auch schon seit Monaten Sets, die ich unbedingt haben wollte, aber leider fehlt halt wie so oft die Zeit.... in einer solchen Situation kann ich

schon nachvollziehen, daß man dann die lange Reklamationsmöglichkeit über Paypal nutzt....

Umgekehrt würde TE das sicher genauso handhaben..... dummerweise hat er in diesem Fall halt die

A-Karte gezogen, auch weil dann halt noch die Geschichte mit der gescheiterten Rücksendung dazu kam..... wie es danach weiterging und warum das Paket nicht nochmals an die richtige Anschrift geschickt wurde, wissen wir nicht, vor allem, da wir hier immer nur eine Seite zu lesen bekommen....

 

 

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Nachricht 11 von 41
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Betreff: Streitfall

Ich habe bereits bei PayPal angerufen, aber sie haben mir keine Informationen gegeben, da ich keine Ausgangsinformationen habe, und eBay hat sich geweigert, sie zur Verfügung zu stellen.

Wie kann ich die Lieferung des Pakets organisieren, wenn ich keine Benachrichtigungen über den Versand erhalte? Wie ich bereits erwähnt habe, habe ich am 21. Februar eine Entscheidungsbenachrichtigung erhalten, aber das Paket wurde am 7. Februar versandt, ohne meine Zustimmung.
Und hier geht es nicht einmal um das Geld, sondern um das Prinzip, denn ich bin sicher, dass das Set absolut vollständig war. Ich habe persönlich alle Details überprüft, eine Checkliste erstellt und sie nach Farbe und Form sortiert in separate Pakete. Ich sammle seit über 30 Jahren Lego, und das ist für mich eine Routine, die ich schon Hunderte Male durchgeführt habe. Die Tatsache, dass jemand vier Monate nach dem Kauf beschließt, die Ware zurückzugeben, erscheint mir absurd.


Nachricht 12 von 41
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Betreff: Streitfall

Hallo @brutikk !

 

Ist dumm gelaufen und du hast auch dazu beigetragen,

indem du deine neue Anschrift nicht aktualisiert hast.

 

Es kann immer schwierig werden, wenn beteiligte

Dienstleister, hier zusätzlich PayPal, unterschiedliche

Bedingungen haben, die nicht immer ineinandergreifen.

 

Ich kann deinen Ärger voll verstehen.

 

Der Käufer hat jetzt das Geld und die Ware, die ihm aber

nicht mehr gehört, weil er sein Geld zurückbekommen hat

 

Ich würde ihm ein Rücksendeetikett schicken und ihm

eine Frist setzen, ansonsten würdest du............

Hast du zwischenzeitlich auch PayPal kontaktiert??

Die Frage wurde schon gestellt, aber noch nicht beantwortet.

Hast du eine Rechtschutzversicherung?

 

Viel Erfolg!

 

 

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WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 13 von 41
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Betreff: Streitfall

"ich habe bereits bei PayPal angerufen, aber sie haben mir keine Informationen gegeben, da ich keine Ausgangsinformationen habe, und eBay hat sich geweigert, sie zur Verfügung zu stellen."

 

Sorry @brutikk , aber du drückst dich in Rätseln aus....was für Ausgangsinformationen denn?

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Nachricht 14 von 41
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Betreff: Streitfall


@dmary56  schrieb:

"ich habe bereits bei PayPal angerufen, aber sie haben mir keine Informationen gegeben, da ich keine Ausgangsinformationen habe, und eBay hat sich geweigert, sie zur Verfügung zu stellen."

 

Sorry @brutikk , aber du drückst dich in Rätseln aus....was für Ausgangsinformationen denn?


 

Danke @dmary56 , war noch nicht da, als ich schrieb.

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Nachricht 15 von 41
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Betreff: Streitfall

Bei einem Kauf fungiert PayPal als Finanzdienstleister, der Gelder an eBay überweist, und eBay überweist Gelder auf mein internes Konto und später auf mein Bankkonto. Im Falle einer Rückgabe bucht PayPal das Geld von eBay ab, nicht direkt von mir, und eBay bucht dann das Geld von mir ab. eBay weigert sich, mir Informationen zu dieser Transaktion zur Verfügung zu stellen. Da es sich um einen Streit zwischen PayPal und eBay handelt und ich damit nichts zu tun habe.
Wenn ich den PayPal-Kundendienst anrufe, habe ich keine Informationen. Weder das Transaktionsdatum noch deren Nummer.
Nachricht 16 von 41
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Betreff: Streitfall

hallo alena@ebay 

könntest du hier bitte mal schauen?

braucht der TE wirklich eine Transaktionsnummer/ Transaktionsdaten zwischen Ebay und Paypal,

um mit einem eventuellen Widerspruch gegen eine Paypalentscheidung weiterzukommen?

Wenn ja, kannst du da weiterhelfen?

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Nachricht 17 von 41
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Betreff: Streitfall

alena@ebay
Community Support Team
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Hallo @brutikk du siehst doch bei dem Kauf unter den Einzelheiten dann alles. Da ich ja nicht mal den Zahlungsstreitfall in deinem Konto sehe, da der ja von PayPal geöffnet wurde und nicht von uns. 

Danke fürs verlinken @dmary56 😘

Liebe Grüße

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Nachricht 18 von 41
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Betreff: Streitfall

@brutikk 

Hier der Pfad:

Mein Ebay>> Verkaufen>> Verkäufer Cockpit Pro>> Bestellungen>> alle Bestellungen>> alle Bestellungen

verwalten >>Zeitraum >> Letztes Jahr>> beim betreffenden Artikel "Einzelheiten zum Kauf anklicken...

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Nachricht 19 von 41
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Betreff: Streitfall

Aber der Verkauf wurde über eBay abgewickelt, und das Geld wurde auch von eBay abgebucht. Als Nutzer der Plattform sollte ich mich an Ihre Regeln halten und mich danach richten. PayPal ist in diesem Fall eine dritte Partei, ein Finanzdienstleister, eine Bank. Ein Vermittler zwischen dem Käufer und Ihnen, aber nicht mir. Ich kann Ihnen die Zahlungsstreitfallnummer mitteilen, ich weiß nur nicht, ob ich diese Informationen hier preisgeben darf.
Nachricht 20 von 41
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